Grabarten auf den Kölner Friedhöfen Grabarten auf den Kölner Friedhöfen
Vorwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Kölnerinnen, liebe Kölner, der Tod eines Menschen gehört für die Angehörigen zu den schwierigsten Lebenssituationen. In ihrer Trauer müssen sie auch noch weitreichende Entscheidungen treffen. Kommt eine Sarg- oder eher eine Urnenbestattung in Frage? Soll es ein Grab mit oder ohne Pflegeverpflichtung sein oder zum Beispiel ein Baumgrab? Diese Veröffentlichung soll Ihnen bei der Entscheidung helfen, wie Ihre Angehörigen bestattet werden oder wie Sie selbst einmal beigesetzt werden möchten. Hier finden Sie eine Fülle von Informationen über Bestattungsformen und Gebühren in Köln. Friedhöfe sind aber nicht nur Orte für Beisetzungen der Verstorbenen, sondern für die Hinterbliebenen auch Orte des Abschieds, der Trauerbewältigung und des Erinnerns. Vor allem haben sie als Park- und Erholungsanlagen, als wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen und als Zeitzeugen der Stadtgeschichte eine ganz besondere Bedeutung. Machen Sie sich beim Besuch eines der 55 Kölner Friedhöfe selbst ein Bild davon! Manfred Kaune Leiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen
Wahlgrabstätte für Sarg- und Urnenbestattungen Freie Friedhofs- und Grabauswahl Individuelle Gestaltung und Pflege Mehrere Grabstellen und Verlängerung des Nutzungsrechts möglich Einrichtung von Tiefgräbern Zwei Beisetzungen pro Grabstelle Erwerb zu Lebzeiten möglich Beerdigungen auch auf besonders gestalteten Grabfeldern mit Pflegeverträgen möglich (Kooperationsgrabfelder) Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren, in manchen Fällen von 30 Jahren vergeben Der Rat der Stadt Köln aktualisiert die Friedhofsgebühren regelmäßig durch eine Satzung, zurzeit richten sie sich nach der Fassung vom 14. Februar 2013. Sargbestattung: Grabnutzungsrecht: 1.945,00 EUR Sargbeisetzung 775,00 EUR Gesamt: 2.720,00 EUR (Der Aufpreis für eine Beisetzung in Tieflage beträgt 220,00 Euro) Einäscherung: 362,30 EUR Grabnutzungsrecht: 1.945,00 EUR Urnenbeisetzung: 349,00 EUR Gesamt: 2.656,30 EUR
Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen Verhältnismäßig kleine Grabfläche Freie Friedhofs- und Grabauswahl Individuelle Gestaltung und Pflege Mehrere Grabstellen und Verlängerung des Nutzungsrechts möglich Zwei Urnenbeisetzungen pro Grabstelle Erwerb zu Lebzeiten möglich Beerdigungen auch auf besonders gestalteten Grabfeldern mit Pflegeverträgen möglich (Kooperationsgrabfelder) Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren vergeben Der Rat der Stadt Köln aktualisiert die Friedhofsgebühren regelmäßig durch eine Satzung, zurzeit richten sie sich nach der Fassung vom 14. Februar 2013. Einäscherung: 362,30 EUR Grabnutzungsrecht: 1.905,00 EUR Urnenbeisetzung: 349,00 EUR Gesamt: 2.616,30 EUR
Baumgrabstätte für Urnenbestattungen Auf dem Nord- und Ostfriedhof sowie dem Friedhof Steinneuerhof Erwerb zu Lebzeiten und Verlängerung des Nutzungsrechts möglich Freie Baumauswahl Zwei Urnenbeisetzungen pro Grabstätte möglich Keine Pflegeverpflichtung Gedenkplatte oder Grabstein am Baum möglich Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren vergeben Der Rat der Stadt Köln aktualisiert die Friedhofsgebühren regelmäßig durch eine Satzung, zurzeit richten sie sich nach der Fassung vom 14. Februar 2013. Einäscherung: 362,30 EUR Grabnutzungsrecht: 1.536,00 EUR Urnenbeisetzung: 344,00 EUR Gesamt: 2.242,30 EUR
Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung für Sarg- und Urnenbestattungen Rasenfläche mit verlegten Basisplatten Pflege des Rasens durch die Friedhofsverwaltung Gräber werden der Reihe nach vergeben Konkrete Gestaltungsvorgaben für Grabsteine Erwerb zu Lebzeiten nicht möglich Einzelgräber, eine Beisetzung pro Grabstätte Sargbestattungen erfolgen in Grabkammern mit verkürzter Nutzungszeit Das Nutzungsrecht wird bei Sargbestattungen für die Dauer von zwölf Jahren und bei Urnenbestattungen für die Dauer von 20 Jahren vergeben. Eine Verlängerung bei Urnenbestattungen ist nicht möglich. Der Rat der Stadt Köln aktualisiert die Friedhofsgebühren regelmäßig durch eine Satzung, zurzeit richten sie sich nach der Fassung vom 14. Februar 2013. Sargbestattung: Grabnutzungsrecht: 1.765,00 EUR Sargbeisetzung 432,00 EUR Gesamt: 2.197,00 EUR Einäscherung: 362,30 EUR Grabnutzungsrecht: 1.899,00 EUR Urnenbeisetzung: 337,00 EUR Gesamt: 2.598,30 EUR
Anonyme Urnengrabstätte Rasenfläche mit einem zentralem Denkmal Pflege durch die Friedhofsverwaltung Keine Kennzeichnung einzelner Grabstätten Beisetzung ohne Hinterbliebene Kein Grabschmuck auf der Rasenfläche Auf dem Nordfriedhof und den Friedhöfen Stein neuerhof und Lehmbacher Weg Der Rat der Stadt Köln aktualisiert die Friedhofsgebühren regelmäßig durch eine Satzung, zurzeit richten sie sich nach der Fassung vom 14. Februar 2013. Einäscherung: Grabnutzungsrecht: Urnenbeisetzung: Gesamt: 362,30 EUR 1.536,00 EUR 176,00 EUR 2.074,30 EUR
Naturwald für Urnenbestattungen Beisetzung der Urne in einem kleinen, naturbelasse nem Waldstück am Ostfriedhof in Kombination mit der Einäscherung im städtischen Krematorium keinerlei Pflege des Waldstücks, keine befestigten Wege Sammelbeisetzungen ohne Denkmal und ohne Grabkennzeichnungen, auch keine Grablichter möglich Beisetzung mit und ohne Hinterbliebene Der Rat der Stadt Köln aktualisiert die Friedhofsgebühren regelmäßig durch eine Satzung, zurzeit richten sie sich nach der Fassung vom 14. Februar 2013. Einäscherung und Bestattung ohne Trauergäste: Einäscherung und Bestattung mit Trauergästen: 588,30 EUR 736,30 EUR
Bestattungs- und Ruhegärten Grabfelder in besonders gestalteten Friedhofsbereichen Verträge werden mit privaten Betrieben geschlossen Kosten für Gestaltung und Pflege durch die Betriebe sowie städtische Gebühren für Sargoder Urnenbestattungen Infos unter www.bestattungsgaerten.de und www.ruhegarten.de
Ansprechpersonen / Impressum Neben den vorgestellten Grabarten umfasst das Ange bot der Stadt Köln noch weitere Bestattungsvarianten. Dazu zählen die Sondergrabstätten für Tot- und Fehl geborene, die Kinder- und Gemeinschaftsgrabstätten sowie die Patenschaftsgräber. Bei den Fotos der Grabarten handelt es sich um Beispiele. Die Friedhofsverwaltung empfiehlt, sich die Grabstätten auf dem Friedhof anzuschauen. Weitere Infos oder eine persönliche Beratung: Telefon: 0221/221-25108 oder -25124 Telefax: 0221/221-24412 gruenflaechenamt@stadt-koeln.de www.stadt.koeln.de/sterbefall oder www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/ friedhoefe/ Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung rheinsatz, Köln Druck Barz & Beienburg, Köln 13-US/67/5.0 00/01. 2017
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