Alles im grünen Bereich. 1906 bis heute Dauerhafte und starke Verbindungen. Geschaffen für die Zukunft. Bafa-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Einzelmaßnahmen
Bafa-Förderung Kleiner Leitfaden zur Förderung von LED- Beleuchtungssystemen. Alles, was Sie über das Bafa-Förderprogramm 2015 wissen sollten, kompakt für Sie zusammengetragen. 1. Wer kann die Förderung beantragen? 2. Zeitraum 3. Wer ist nicht antragsberechtigt? 4. Was wird gefördert? 5. Was wird nicht gefördert? 6. Wie hoch ist die Förderung? 7. Was ist bei der Antragstellung zu beachten? 8. Wie erfolgt die Antragstellung? 9. Welche Voraussetzungen müssen die Beleuchtungssysteme erfüllen? 10. Empfehlungen des Bafa 11. Nachweis Bafa-Förderprogramm Irrtümer vorbehalten Stand: Januar 2015
Bafa-Förderung 1. Wer kann diese Förderung beantragen? Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. 2. Zeitraum Die Maßnahme kann im Zeitraum von 01.01.2015 bis 30.04.2015 beantragt werden. 3. Wer ist nicht antragsberechtigt? Unternehmen, die in den letzten drei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie Deminimis -Beihilfen in einem Gesamtumfang von mindestens 200.000 Euro (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors: EUR 100.000 Euro) erhalten haben Unternehmen der Fischerei oder der Aquakultur Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Unternehmen der Energiewirtschaft und des Steinkohlenbergbaus Freiberufl ich Tätige Hersteller der jeweils geförderten Querschnittstechnologien Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit 25 % oder mehr beteiligt sind Kirchen sowie Unternehmen, an denen eine Kirche mit mindestens 25 % beteiligt ist Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes oder eine vergleichbare Finanzinstitution Vereine, sofern es sich nicht um einen wirtschaftlichen Verein nach 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt Stiftungen und gemeinnützige Körperschaften 4. Was wird gefördert? Umrüstung kompletter Beleuchtungssysteme (-anlagen) auf LED-Technik. Die gesamte Anschlussleistung der neu installierten LED Beleuchtung muss mind. 500 Watt betragen Hocheffi ziente LED-Leuchten Installation von Lichtsensoren sowie Steuerungs- und Regelungstechnik Es muss sich hierbei immer um eine Ersatzinvestition (z.b. Umrüstung von herkömmlichen Leuchtstofflampen-Systemen auf LED-Technik) handeln. Keine Neubauten! Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mind. 2.000 bis zu max. 30.000 je Antragssteller, einschließlich der Nebenkosten für Planung und Installation Bafa-Förderprogramm Irrtümer vorbehalten Stand: Januar 2015
Bafa-Förderung 5. Was wird nicht gefördert? Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpfl ichtung oder behördlichen Anordnung beruht, soweit sich nicht aus dieser Richtlinie ausdrücklich etwas anderes ergibt Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Energiemanagementsysteme Eigenleistungen des Antragstellers Maßnahmen, die sich auf Wohngebäude beziehen Anlagen zur Kälteerzeugung, Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufs sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole Anlagen zur Wärmeerzeugung Wärmepumpen zur Nutzung von Abwärme aus Kälteanlagen Produktionsanlagen, Maschinen (z.b. Werkzeugmaschinen) und Fertigungseinrichtungen inkl. kompletter Bearbeitungszentren sowie die darin eingebauten Querschnittstechnologien Bereits begonnene Projekte LED-Lampen als Retrofi t in eine Bestandsleuchte Leuchten mit Standardsockelung E27, E14, GU10, GU 5,3, G13; G5, etc. 6. Wie hoch ist die Förderung für eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung? 20% der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 10% der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen Die Nebenkosten für Planung und Installation sind jedoch nur bis zu einem Anteil von maximal 30 % der Netto-Investitionskosten förderfähig. Hierzu fi nden Sie in der nachstehenden Tabelle fi ktive Beispiele. Beispielrechnung: Fall 1 Fall 2 Fall 3 Investitionskosten in EUR (netto) 10.000 10.000 10.000 Kosten für Planung und Installation in EUR 2.000 3.000 5.000 Zuwendungsfähige Kosten 12.000 13.000 13.000 Fördersumme in EUR (KMU = 20%) 2.400 2.600 2.600 7. Was müssen Sie bei der Antragsstellung beachten? Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit den Maßnahmen zur Umrüstung auf LED begonnen wird Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor der Antragsstellung erbracht werden Bafa-Förderprogramm Irrtümer vorbehalten Stand: Januar 2015
Bafa-Förderung 8. Wie erfolgt die Antragstellung? Der Antrag ist ausschließlich mittels des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung gestellten Antragsformulars und unter Beifügung der weiteren erforderlichen Unterlagen zu stellen. Benötigt werden: Handelsregisterauszug oder Auszug aus der entsprechenden Handwerksrolle Zusätzlich bei Einzelmaßnahmen Produktdatenblatt bzw. Herstellernachweis, dass die erforderlichen Effizienzwerte gemäß der Kriterienblätter aus dem Merkblatt Einzelmaßnahmen eingehalten werden Zusätzlich bei einer systemischen Optimierung ein Energieeinsparkonzept Siehe hierzu unsere Hinweise am Ende dieser Übersicht 9. Welche Voraussetzungen müssen die Beleuchtungssysteme erfüllen? LED-Leuchten müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen Das Bafa empfi ehlt ausdrücklich eine Zertifi zierung nach VDE und TÜV Die Vorgaben der DIN-EN 12464 (Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten) sind zu beachten 10. Es wird weiterhin empfohlen, dass... LED-Leuchten über eine Zertifi zierung nach VDE oder ENEC (European Norm Electrical Certifi cation) oder über ein Prüfsiegel der Prüfi nstitute des TÜV Süd, TÜV Rheinland oder Dekra/KEMA verfügen Der Hersteller der LED-Leuchten eine Mindestlebensdauer und einen Garantie-zeitraum von 5 Jahren verspricht Folgende Angaben der Leuchten auf den Systembedarf abgestimmt sind und überprüft werden: 1. Elektrische Gesamtanschlussleistung inkl. Vorschaltgerat 2. Lichtstrom in Lumen, 3. Beleuchtungsstarke in Lux 4. Lichtfarbe in Kelvin 5. Farbwiedergabe Ra > 80 6. effektive und sichere Wärmeableitung 11. Welcher Nachweis muss erbracht werden? Der Nachweis erfolgt über das Produktdatenblatt des Herstellers. Bafa-Förderprogramm Irrtümer vorbehalten Stand: Januar 2015
Bafa-Förderung Auf unserer Homepage www.loeffelhardt.de haben wir Ihnen die entsprechenden Links zur Verfügung gestellt, auf die Sie mit wenigen Klicks gelangen: Leistungen Lichttechnik CO2NTROL Bafa-Förderung Gerne beraten Sie auch unsere el-fachberater: Fellbach, Aalen, Herrenberg, Schwäbisch Gmünd und Stuttgart Ralf-Uwe Pfund Wolf Schick 0711-5207 - 519 0711-5207 - 322 Frickenhausen und Göppingen Bernard van der Hijden Ulm Christof Loerwald Freudenstadt Tekin Inanc Albstadt Bernd Roth ralf.pfund@loeffelhardt.de wolf.schick@loeffelhardt.de 07022-4005 - 27 bernard.vanderhijden@loeffelhardt.de 0731-40107 - 132 christof.loerwald@loeffelhardt.de 07441-862 - 22 tekin.inanc@loeffelhardt.de 07431-9596 - 41 bernd.roth@loeffelhardt.de Heilbronn, Mosbach, Nürnberg und Würzburg Dominik Bay 07131-6228 - 28 dominik.bay@loeffelhardt.de Für weitergehende Informationen können Sie sich auch direkt an das Bafa wenden: Telefon: E-Mail: Web: 06196-908 883 qst@bafa.bund.de http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/ Wir weisen darauf hin, dass diese Übersicht von uns nach bestem Wissen erstellt wurde, Stand Januar 2015. Maßgeblich sind jedoch immer ausschließlich die Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), die Sie unter www.bafa.de abrufen können, in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Bafa-Förderprogramm Irrtümer vorbehalten Stand: Januar 2015
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