DIENSTBLATT DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

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Transkript:

733 DIENSTBLATT DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2016 ausgegeben zu Saarbrücken, 18. Oktober 2016 Nr. 75 HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT Seite Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes - Berufsbegleitender Master-Studiengang Konstruktionsbionik Vom 20. Juli 2016.............. 734

734 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Berufsbegleitender Master-Studiengang Konstruktionsbionik ingenieur wissenschaften htw saar Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes University of Applied Seiences STAND: 20.07.2016

735 Inhaltsverzeichnis 1. Studiengangspezifische Bestimmungen....... 1.1 Zugehörigkeit zur Fakultät..... 1.2 Zulassungsvoraussetzungen.... 1.3 Zulassungskommission....... 1.4 Dauer und Gliederung des Studiums.... 1.5 Abschluss und Zeugnis..... 1.6 Wahlpflichtmodule.... 1.7 Praktische Studienphase....... 1.8 Auslandssemester.... 1.9 Master-Abschlussarbeit..... 1.1 0 Anmeldungen zu Profungen.... 1.11 Tellzeitstudium...... 1.12 Weiterbildung.... 1.13 Anerkennung von außerhochschulisch erbrachten Leistungen..... 1.14 Zuteilung von Modulnummern..... 2. Studienplan.... 2.1 Aufbau des Studiengangs.... 2.2 Vertiefungsfächer-t Modulkatalog..... 2.3 Aufbau der Harmonisierungssemester........ 2.4 Teilnahmegebühren.... 3. Schlussbestimmungen.............. 3.1 lnkrafttreten... ; 3.2. Übergangsregelungen...... ~

736 1. Studiengangspezifische Bestimmungen Der Master-Studiengang Konstruktionsbionik wird von der Fakultät für Ingenieurwissenschaften ln Kooperation mit dem Institut for Wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) der htw saar mit Unterstützung des BionikEngineering-Network BEN e.v. in Kooperation mit der Hochschule Kaiserslautern durchgeführt. Aufbauend auf ein in der Regel naturwissenschaftliches oder technisches Studium beinhaltet der berufsbegleitende Studiengang Konstruktionsbionik eine Vertiefung hinsichtlich der Produktentwicklung und hier besonders eine Spezialisierung in die Nutzung bionischer Methoden. Dabei wird der Schwerpunkt auf eine wissenschaftlich fundierte Anwendungsorientierung gelegt. 1.1 Zugehörigkeltzur Fakultät Der Master-Studiengang wird von der Fakultät für Ingenieurwissenschaften getragen. 1.2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Formale Voraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss, Bachelor oder Diplom (FH oder Universität), in einem in der Regel ingenieurwissenschaftlichen Studiengang der Fachrichtungen Maschinenbau, Mechatronik, Werkstoffwissenschaften oder vergleichbarer Studienrichtungen, der an einer staatlich anerkannten Hochschule erworben wurde. Die Zulassungskommission entscheidet Ober die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse. (2) Der Masterstudiengang setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit mindestens 210 ECTS Punkte voraus. Absolventen mit einem.studienumfang von weniger als 210 ECTS-Punkte können die fehlenden Credits ln den beiden Harmonlsierungssemestern im Rahmen einer Gasthörerschaft an der HTW nachholen. Über die Anerkennung von Leistungen aus der bisherigen Berufstätigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. (3) Auslandische Studierende weisen ihre Deutschkenntnisse gernaß der der hochschulinternen Richtlinie zur Bewertung der Deutschkenntnisse nach. (4) Es muss eine aussagekräftige schriftliche Bewerbung vorliegen. Dieser sind die üblichen Unterlagen und Zeugnisse sowie eine ausführliche Darstellung der Motivation für das Studium beizufogen. Auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Auswahl der Studierenden durch die Zulassungskommission unter Berücksichtigung des Notendurchschnitts. 1.3 Zulassungskommission (1) Die Zulassungskommission besteht aus der Studiengangsleitung und je einem Vertreter der FH Kaiserslautern und dem Bionik-Engineering-Network BEN e.v. Die Studiengangsleitung wird durch den Fakultätsrat der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der htw saar gewählt. Die Amtszeit betragt jeweils 2 Jahre. (2) Für jedes Mitglied der Zulassungskommission wird eine Vertretung benannt. (3) Der Zulassungskommission obliegen insbesondere folgende Aufgaben: Oberprüfung der Erfüllung der spezifischen Zulassungsvoraussetzungen, Entscheidung Ober die Zulassung zum Studium, Festlegung und Durchführung von Eingangsprüfungen 1.4 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Regelstudienzelt betragt einschließlich Prüfungszeiten und der Master-Abschlussarbeit sechs Semestern. (2) Das Studium kann sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester aufgenommen werden. (3) Insgesamt hat der Studiengang einen Umfang von 90 ECTS-Punkten. 1.5 Abschluss und Zeugnis (1) Mit Bestehen der Master-Prüfung wird der akademische Grad "Master of Engineering" verliehen. (2) Die Abschlussnote errechnet sich aus den mit den ECTS-Punkten gewichteten Einzelnoten der erfolgreich zu absolvierenden Module.

737 1.6 Wahlpflichtmodule 1. 7 Praktische Studienphase 1.8 Auslandssemester 1.9 Master-Abschlussarbeit Die Anmeldung zur Master-Abschlussarbeit ist nach Erreichen von 30 ECTS-Punkten möglich. Die Bearbeitungszeit der Master-Abschlussarbeit betragt zwölf Monate. Sie ist in der Regel von zwei PrOferinnen/Profern zu bewerten; Ober die Bewertung ist eine schriftliche Begrü ndung zu erstellen. 1.10 Anmeldungen zu PrOfungen Gernaß Studienplan 1.11 Tellzeitstudium Der Studiengang ist berufsbegleitend organisiert. 1.12 Weiterbildung 1.13 Anerkennung von außerhochschulisch erbrachten Leistungen Die Anerkennung von außerhalb der Hochschule erbrachten Leistungen erfolgt nach den Regelungen der allgemeinen Studien-und Prüfungsordnung der htw saar und der Richtlinie zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fahigkeiten auf das Hochschulstudium der htw saar. Der Prüfungsausschuss entscheidet Ober die Anerkennung. 1.14 Zuteilung von Modulnummern Die Modulnummern setzen sich aus dem Studiengangskürzel MKB und einer laufenden Nummer zusammen.

738 2. Studienplan 2.1 Aufbau d es St u d' 1en_g_angs Modul Modul Prä Selbs Ar- ECTS Art der Sem. Möglichkeit Nummer senz- tstu- belts-. PrUfung der zurwdh. I'- -~ j ;- zelt dlum belas- Punk PrO- profung (Std.) {Std.) tung te fung I' -~ (Std.) MKB1 Allgem. Biologie und Bionik I 40 110 150 5 K 1 semesterweise MKB2 Physiologie tor Ingenieure 40 110 150 MKB3 Bionik Einführung 12 138 150 5 K 1 semesterweise 5 1 semesterweise Ausarbeitung A60% semesterweise Laborbericht L30% semesterweise Präsentation P10% semesterweise MKB4 Grundlagen der bionischen 40 110 150 5 PA 2 semesterweise Produktentwicklung MKB5 Gestaltoptimierung und 40 110 150 5 K 2 semesterweise Design Evolutionsstrategie und MKB6 bionische Konstruktions- 40 werkstoffe 110 150 5 K 3 semesterweise Allgemeine Biologie und MKB7 Bionik II 40 110 150 5 K 2 semesterweise MKB8 Lokomotion 40 110 150 5 K 3 semesterweise MKB9 Bionische Vertiefung 40 110 150 5 K 3 semesterweise MKB10 Bionische Lösungssuche 40 110 150 5 K 4 semesterweise MKB11 Projekt Konstruktionsbionik 40 260 300 10 4 semesterweise Projektarbeit PA80% semesterweise Präsentation P20% semesterweise MKB12 Master-Abschlussarbeit 900 900 30 5+6 Ausarbeitung A90% Präsentation P10% Summe 412 2288 2700 90.. Erlauterungen der Abkürzungen: ECTS = European Cred1t Transfer System (europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen), 1 ECTS-Punkt entspricht 30 Zeitstunden, Std.: Zeitstunden Art der PrOfung: A = Ausarbeitung, K = Klausur, P =Präsentation, PA= Projektarbeit, L=Labor PrOfungen sind benotet

739 2.2 Vertiefungsfächer-/Modulkatalog 2.3 Aufbau der Harmonisierungssemester Modul Modul Prä- Selbs Nummer.., senz- tstuzelt dlum.'.!1 ',.. (Std.) (Std.) :.!! Ar- ECTS Art der PrO- Sem. Möglichkeit belts- - fung der zur Wdh.- belas- Punk Prü- prl.lfung tung te fung (Std.) ' MKB13 CAD und moderne Berechnungsmetheden 40 110 150 5 K 1 semesterweise MKB14 Technische Wahlpflichtfäeher 80 220 300 10 K 1 semesterweise MKB15 F + E - Projekt 10 440 450 15 semesterweise Projektarbeit PABO% semesterweise Präsentation P20% semesterweise Summe 130 770 900 30 *m Absprache mrt der Zulassungskommissren 2.4 Teilnahmegebühren Die aktuellen TeilnahmegebOhren werden in dem GabOhrenverzeichnis für weiterbildende Veranstaltungen des IWVV ausgewiesen. 3. Schlussbestimmungen 3.1 lnkrafttreten Diese Anlage zur Prafungsordnung tritt am 01.10.2016 in Kraft. 3.2 Übergangsregelungen Diese Anlage zur Prüfungsordnung gilt for alle Studierenden, die ab dem 01.10.2016 ihr Studium aufgenommen haben. Studierende mit Studienbeginn 01.04.2016 studieren ab dem 2. Semester nach dieser Ordnung. MrbrOcken, d n 17.08. 016 l \; lq...- -- - --L- Prof. Dr. Walrad Rammel Rektor