Und weiter? Übersicht der notwendigen Ansprechpartner

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Transkript:

Und weiter? Übersicht der notwendigen Ansprechpartner Herausgeber: Landratsamt Landsberg am Lech, Veterinärwesen Stand: Januar 2014

Schwarzwild nimmt auch in unserem Landkreis stetig zu. Lag die Anzahl der erlegten Sauen im Jagdjahr 2006/2007 noch bei 30, wurden bereits 71 Stück Schwarzwild im gesamten Landkreis Landsberg am Lech im Jagdjahr 2007/2008 erlegt. Dies hat sich im Jagdjahr 2012 / 2013 auf 486 Stück gesteigert. Diese Information soll Ihnen einen schnellen Überblick über die nach dem Erlegen des Schwarzwildes notwendigen Maßnahmen bringen. 1. Trichinenbeschau Die Trichinenbeschau ist gesetzlich vorgeschrieben. Jedes einzelne Tier ist zu begutachten. Die Revierinhaber sind für die Durchführung der Trichinenbeschau verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht etwa auf Wildbrethändler, Gastwirte oder private Abnehmer delegiert werden. Die Abgabe der Sauen ist erst nach der Beschau und nur bei negativem Ergebnis (also kein Befall mit Trichinen) zulässig. Dem amtlichen Tierarzt ist das Schwarzwild aufgebrochen jedoch nicht zerlegt - zur Trichinenbeschau vorzulegen. Der Zwerchfellpfeiler (Verbindung des Zwerchfells mit dem Rücken des Schwarzwildes) darf vor der Trichinenbeschau nicht entfernt werden, da aus diesem das zur Untersuchung benötigte Material gewonnen wird. Eine zweite Probe (je mind. 10 g) wird aus der Vorderlaufmuskulatur entnommen. Alternativ hierzu können Sie die ausgelösten Proben allein zur Trichinenuntersuchung verbringen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Sie dürfen die Trichinenprobe selbst entnehmen Trichinenprobe selber entnehmen darf, wer: a) entsprechend durch z.b. den BJV diesbezüglich geschult ist (ungleich "kundige Person") b) diese Aufgabe durch das Landratsamt übertragen bekommen hat. 2. Sie haben Wildursprungsschein und Wildmarke entsprechend ausgefüllt und an das Schwarzwild angebracht (Der große Teil der Marke kommt an die Sau, der kleine in die Tüte zur Probe. Ein Blatt des Scheines verbleibt bei Ihnen (grün), eines bekommt der Veterinär (weiß) und die dritte Durchschrift (gelb) bleibt am Schwein.) Wer die Probe selber entnommen hat, ohne dass er diese Aufgabe übertragen bekommen hat, darf das Schwarzwild grds. nicht in Verkehr bringen bzw. muss das Tier inkl. Probe zur Trichinenuntersuchungsstelle bringen. Dort kann dann der Veterinär über die Verkehrsfähigkeit entscheiden. Der Antrag auf Übertragung dieser Aufgabe ist beim Landratsamt Landsberg am Lech (Fr. Kunze, Zi. 120, 08191/129-122) oder unter http://www.lrall.de/diverse/download.php?navid=99 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheits- und Veterinärwesen erhältlich. Zuständig für die Trichinenbeschau ist Herr Dr. Michael Höfer, Münchener Straße 1, 86899 Landsberg am Lech, Telefon 08191/4384 Für die Trichinenuntersuchung werden Kosten in Höhe von 16,-- erhoben.

2. Radiocäsiumuntersuchung Die Radiocäsiumuntersuchung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch unbedingt empfehlenswert. Durch die Lebens- und Ernährungsweise der Sauen, sind diese gefährdet, verstrahlte Nahrung aufzunehmen und die strahlenden Teilchen im Körper zu speichern. In der Folge kann es durch den Verzehr des radioaktiv kontaminierten Wildbrets auch beim Menschen zur Aufnahme von diesen Stoffen kommen. Das Gesundheitsrisiko ist dabei ungewiss. Wenn Sie das Wildbret abgeben wollen, müssen Sie den vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwert von 600 Becquerel (Bq) / kg beachten! Höher belastetes Fleisch dürfen Sie nicht in den Handel bringen. Die Verantwortlichkeit liegt bei demjenigen, der das Fleisch in den Verkehr bringt. Gewöhnlicherweise ist dies der Revierinhaber. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Die Strahlenbelastung schwankt beim Schwarzwild extrem. Daher empfiehlt sich die Messung aller erlegten Stücke. Im Landkreis Landsberg am Lech wurde bereits ein Messergebnis von knapp 7000 Bq/kg erreicht. Sie wenden sich an die qualifizierte Messstation, welche Ihnen am günstigsten liegt. Eine aktuelle Liste ist unter http://www.lfu.bayern.de/strahlung/fachinformationen/caesium_wildbret/messstellen_ jaeger/index.htm erhältlich. Derzeit sind dies für Bayern: Ansprechpartner Telefon Anschrift Frau Angelika Mania 089/745145116 Forstenrieder Allee 182, 81476 München Herr Dr. Walter Mühlhölzl 0881/637537 Demolstr. 9, 82407 Wielenbach Herr Georg van Bebber 01706328233 Forststr 1, 82547 Eurasburg Herr Franz Jungbauer 08641/2440 Kleine Ötz 5, 83250 Marquartstein Herr Franz Neudecker 08071/9236-15 Salzburgerstr. 14, 83512 Wasserburg a.inn Herr Klaus Rudolph 08671/70886 Max- Halbe Str. 6, Radioanalytisches Labor Buheitel 84524 Neuötting 08453/7737 Eichenstr 4, 85084 Reichertshofen Herr Peter Donabauer 08452/732546 Pfarrstr 12, 85119 Ernsgaden

Herr Rainer Kastl 08423/1216 Lindenweg 7, 85131 Pollenfeld-Wachenzell Herr Theodor Faust 0173333648667 Wettermühlweg 6, 85290 Geisenfeld Herr Köchl 0821/2082756 Gutenbergstr 7, 86358 Neusäß Herr Dieckmann, 88282/1759 Nassauer Str. 50, Jägerverein Krumbach 86381 Krumbach Herr Helmut Irlinger 08233/5901 Ehgartenstr. 45, 86438 Kissing Frau Monika Klaus 08291/8584-0 Schloßplatz, 86441 Zusmarshausen Herr Dieter Swart 08251/890871 Am Schlößl 12, 86551 Aichach Dr. Anton Riedl 08431/57288 Platz der Deutschen Einheit 1, Landratsamt Neuburg- Schrobenhausen, Veterinäramt Frau Lieselotte Schnitzler 09000/96980 Hauptstr 20, 86633 Neuburg a.d. Donau 86687 Kaisheim Herr Helmut Jaumann 08272/994173 Am Judenberg 7, 86737 Wertingen Herr Kurt Geislinger 08203/960016 Hauptstr. 20, 86872 Scherstetten Herr Manfred Weber 08204/303 Hauptstr 4, 86872 Konradshofen Herr Egon Kaczov 08196/567 Bergstr. 36, 86911 Dießen am Ammersee Herr Mick Kratzeisen 08194/746 Wessobrunner Str. 11, Jagdschutz- und Jägerverein Landsberg am Lech e.v. 86946 Issing Herr Ralf Kinkel, 08342/911307 Schwabenstr 11, Landratsamt Ostallgäu 87616 Marktoberdorf Herr Andreas Ruepp 08331/82989 Clara Schumann Straße 17, 87740 Buxheim Herr Johann Falke 08265/600 Mattieser Str 23, 87775 Hausen Dr. Jörg Ludwig 07308/2352 Kastanienweg 15, 89278 Nersingen Frau Jutta Spies 0911/950853-13 Moritzbergerstr. 50/52, 90482 Nürnberg

Herr Günther Lang 01605820092 Hufeisen 1, 91257 Pegnitz Herr Erich Daum 09190/995146 Am Forsthaus, 91336 Heroldsbach Frau Brigitte Beyer Forndorf 31, 91632 Wieseth Herr Peter Mark 09826/6201-0 Steingruberstr 10, Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Milchanalytik, Triesdorf 91746 Weidenbach Dr. Günther Baumer 09621/81625 Falkenstr 11, 92245 Kümmersbruck Frau Monika Pyka 09622/719724 Wiesenstr. 10, 92253 Schnaittenbach Herr Johann Vornlocher 09438/943232 Pflanzbergweg 39, 92263 Pittersberg Herr Peter Ulm 09672/2637 Mußhofstr 21, Herren Hans Haas, 09671/584 Kastlstr. 3a, Günther Borutta 92431 Neunburg vorm Wald 92526 Oberviechtach Herr Dietmar Maier 09606/1222 Kirchsteig 16, 01706306806 92536 Pfreimd Herr Hans Hann 09603/903313 Floßer Str. 1, 92696 Flossenbürg Herr Dr. Hubert Reindl 09656/914822 Schießstrath 12, 92709 Moosbach Herr Robert Specht 09471/7031-0 Kallmünzer Straße 1, 93133 Burglengenfeld Frau Monika Moser 09441/7968-0 Hienheimer Straße 14, 93309 Kelheim Herr Dr. Rupert Sommer 09441/3671 Gstaigkircherl 30, 93309 Kelheim Herr Anton Renkl 09444/1553 Am Sonnenhang 28, 93348 Kirchdorf Herr Ottmar Pflegerl 09444/736 Lärchenweg 2, 93358 Train - St. Johann Herr Robert Vielberth 09461/911090 Hauptstr. 21, 93426 Roding Landratsamt Cham, 09971/780 Rachelstr 6, Abt. für Gesundheits- und Veterinärwesen 93494 Cham

Herr Wolfgang Landshuter 08583/60866-14 Dreisesselstr. 15, 94089 Neureichenau Herr Max Wurzer 09921/1576 Hohenberg 8, 94209 Regen Herr Karl-Heinz Fuchs 09924/90403-0 Marktplatz 11, 94249 Bodenmais Herr Max Meindl 0997/22495 Dr. Grasheystr. 17, 94469 Deggendorf Herr Günter Stecher 08552/1685 Bergstr. 22, 94481 Grafenau Frau Dr. Ostrowski 09281/815192 Bürgerstr 18, 95028 Hof Herr Reinhard Hopstock 09287/99320 Wunsiederlstr. 21, 95100 Selb Dr. Friedrich Moreth, 0921/74570 Grüner Baum 19, Veterinäramt Bayreuth 95445 Bayreuth Herr Severin Wejbora, 09232/880460 Katharinenberg 1, Landesjagdschule 0170228888 95632 Wunsiedel Frau Margit Leidner 09632/9223-23 Egererstr. 30a, 95652 Waldsassen Herr Alexander Kelle 09265/941315 Forstamtstr. 9, 96332 Pressig-Rothenkirchen Herr Lothar Bold 09732/9166-0 Bahnhofstr 18, 97762 Hammelburg Nur Messungen "Qualifizierter Messstellen" werden für Entschädigungen anerkannt. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter: http://www.lfu.bayern.de/strahlung/fachinformationen/caesium_wildbret/jaeger/index.htm Pro Messung werden 500 g Muskelfleisch benötigt, welches allerdings anschließend noch verwertet werden kann. Laut Auskunft von Hr. Kaczov (sh. oben) werden in Dießen am Ammersee nicht nur Messungen für die Bayerischen Staatsforsten sondern für alle Jäger durchgeführt. Die Kosten liegen bei 17,-. Sollten gleichzeitig mehrere Sauen untersucht werden, so fallen für jede weitere Untersuchung 12,- an. Die Kosten für die Messungen bei der Messstelle des Jäger- und Jagdschutzvereins Landsberg am Lech e.v. betragen laut Auskunft von Herrn Kratzeisen (sh. oben) für Mitglieder der Kreisgruppe Landsberg am Lech 5,- und für Nichtmitglieder 15,-. Liegt der Messwert unter 600 Becquerel, können Sie Ihr Wildschwein in den Verkehr bringen. Liegt er darüber, darf das Wildfleisch nicht in den Verkehr gebracht werden. Hinweis: Wenn Sie Ihr erlegtes Wildbret selbst (im Kreise Ihrer Familie) verzehren wollen, so gilt dies nicht als In-Verkehr-bringen, d. h. selbst verzehrtes Wildbret muss nicht vorher ausgemessen werden.

Sollte der Messwert über dem Grenzwert liegen und das Fleisch nicht selbst verzehrt werden, so muss es entsorgt werden. Dazu transportieren Sie Ihre Sau nach telefonischer Anmeldung zur Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried, Öschle 2, 87647 Kraftisried, Telefon 08377-929400, und lassen sich einen Entsorgungsnachweis geben. Sie haben jetzt vorliegen: Entsorgungsnachweis von Kraftisried Befund der Qualifizierten Messstelle Nachweis der Strahlenmessung (evtl. Nachweis über Ihnen entstandene Kosten) Nun können Sie eine Entschädigung nach dem Atomgesetz beantragen. Den Antrag finden Sie im Anhang bzw. auf unserer Homepage www.lra-ll.de unter Download, Rechtsangelegenheiten im Gesundheits- und Veterinärwesen. Sie senden den ausgefüllten Antrag sowie den Entsorgungsnachweis und den Nachweis der Strahlenmessung an das Landratsamt Landsberg am Lech Sachgebiet 31 von-kühlmann-str. 15 86899 Landsberg am Lech oder geben diesen persönlich ab. Das Landratsamt bestätigt den Antrag bei Vollständigkeit der Unterlagen. Vom Landratsamt bestätigt können Sie ihn nun beim Bundesverwaltungsamt in Köln einreichen. Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung von 102,26 für einen Frischling und 204,52 für sonstiges Schwarzwild. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gern an Herrn Schumacher (08191/129-141), Frau Kunze oder Frau Hörig (08191/129-122) wenden. Waidmannsheil!