Interkommunale Kooperation - Chancen und Risiken - Gliederung Aktuelle Diskussion Kooperation / Aspekte zum Thema Rahmenbedingungen Kooperationsbereiche Kooperationsmodelle Geodäsie Kommunal Kernaufgabe und Ziele Einbindung und Vernetzung Realisierte Kooperationen Interkommunal / Vertikal Regional / Überregional Fachübergreifend Chancen und Risiken - Ausblick 1
Aktuelle Diskussion Knappe Ressourcen / wachsende Ansprüche Schneller Wechsel / Anstieg der Nutzeransprüche Schnell wachsende geodätische Möglichkeiten Zentral - Dezentral - Netze Staatlich - Kommunal - Privat Rahmenbedingungen Kooperation Aspekte Kooperationsbereiche Kooperationsmodelle 2
Rechtsgrundlagen Rahmenbedingungen Organisationsstrukturen Aufgabenstrukturen Vernetzung oder Stand allone Kooperationsbereiche Gesamtgeodätischer Service Geodätische Kernaufgaben Kernaufgabe des Liegenschaftskatasters Teilaufgaben in der Kommune 3
Kooperationsmodelle Erfahrungsaustausch, informell und nicht verbindlich Begrenzte / eng definierte Zusammenarbeit Aufgabenteilung (temporär / auf Dauer) Ohne Änderung der Org.Struktur Mit Änderung der Org.Struktur Bündelung von Aufgaben und Strukturen Kooperationsmodelle Fusionen (ggfls in Teilbereichen) Zentralisierung von (Teil-) Aufgaben Herauslösung aus der einzelnen Kommune Verzicht auf (öffentliche) Aufgabenerfüllung Privatisierung 4
Geodäsie kommunal Anwendungsbezogen / kein Selbstzweck Enge Verzahnung mit anderen Fach- und Verwaltungsaufgaben Kommunaler Geoservice / mit Landesaufgaben vernetzt Gesamtgeodätischer Service oder Teilung in Aufgabenschwerpunkte Kooperationen Fusion? interkommunal vertikal Regional / Überregional Übergreifend 5
Kooperationen Fusion? interkommunal vertikal Regional / Überregional Übergreifend Beispiel AöR Kooperation im Vermessungswesen Wegbereitung für die Neue Ruhrstadt Fusion der Katasterämter!? 6
!" #$%&#$#$%#$ '#( #$"")#$* *%$ * +, +, * +, ' - -. */#$ 01'23 " -#$ 21*43 *&#( )%$ 3 5#$$ #$$ ""6+" ( 73 8 3 7
18.Juli 2003: Städtekooperation geplatzt! Die geplante Fusion der Katasterämter von Mülheim, Oberhausen, Gelsenkirchen und Bottrop ist gescheitert. Kosten und Probleme wurden unterschätzt. Investitionskosten Technische Probleme Widerstände in den Ämtern und den Personalvertretungen Abschließender Prüfauftrag des Rates Rechtlicher Rahmen fehlte Kooperationen Fusion? interkommunal vertikal Regional / Überregional Übergreifend 8
Beispiel interkommunal Präambel Das Fachkonzept des Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS ) wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zur integrierten Führung der Sach-und Geometriedaten des Liegenschaftskatasters entwickelt. Die erforderliche Software wird von verschiedenen Herstellern entwickelt und nach vorheriger Eignungsprüfung durch das Land NRW zertifiziert. 9
Die Städte Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Herne haben (inzwischen ist die Stadt Duisburg hinzugekommen) jeweils die Entscheidung getroffen, den Umstieg nach ALKIS mit der ALKIS-Software-Lösung der Firma AED- SICAD AG -Bonn auf Basis von ArcGIS der Firma ESRI durchzuführen. Zweck der Vereinbarung ist der gemeinsame Umstieg nach ALKIS, um so eine optimal an die Bedürfnisse der vier Städte angepasste Systemlösung zu erreichen, die alle fachlichen Anforderungen bestens erfüllt und zugleich die höchste Wirtschaftlichkeit erzielt. 10
Die Zusammenarbeit stellt eine neue Art der Kooperationspartnerschaft in Nordrhein-Westfalen dar, von deren Ergebnisse und Erfahrungen andere Städte profitieren können. Die Kooperationspartner verpflichten sich deshalb zu gegenseitiger Loyalität und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Gegenstand und Regelungen der Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die Arbeiten im Zusammenhang mit der Umstellung der Daten des Liegenschaftskatasters auf das ALKIS sowie die darüber hinausgehende fachliche und technische Führung nach der Umstellung. Sie ist so angelegt, dass im Falle der fachlichen bzw. technischen Fortentwicklung die Projektarbeit jederzeit ergänzt werden kann. Ergänzungen und Erweiterungen bedürfen der einvernehmlichen, gemeinsamen Vereinbarung. 11
Ziele Gewinnung von Synergieeffekten für alle Vertragspartner Entwicklung optimal abgestimmter Lösungen im Hinblick auf die kommunalen Anforderungen gemeinschaftliche Vertretungen fachlicher Belange gegenüber dem Systemanbieter Bildung von technischen ALKIS-Kompetenzzentren Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen Fristen und Termine Die Kooperationsvereinbarung tritt mit der rechtsgültigen Unterzeichnung durch alle Kooperationspartner in Kraft und kann vor dem 31.12.2012 nicht gekündigt werden. Soweit die Kooperationsvereinbarung fortgeführt werden soll, verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr. 12
Kooperationen Fusion? interkommunal vertikal Regional / Überregional Übergreifend Beispiel vertikal Vereinbarung über die landesweite Bereitstellung von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen zwischen dem Land NRW, vertreten durch das Landesvermessungsamt NRW, und den Kreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörden 13
Präambel Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden von vielen öffentlichen und privaten Stellen benötigt. Soweit Geobasisdaten katasteramtsübergreifend benötigt werden, muss sich ein Kunde im Extremfall an 54 Katasterbehörden wenden, um Detailinformationen zu erfragen, Nutzungsverträge abzuschließen und die auf unterschiedlichen Datenträgern und Datenformaten vorliegenden Ergebnisse zusammen zu führen.. Um den Kundendienst zu verbessern und zugleich die Verbreitung und Nutzung von Geobasisdaten zu fördern, schließen das Land NRW, vertreten durch das Landesvermessungsamt NRW, und die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden die folgende Vereinbarung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Geodatenzentrums beim Landesvermessungsamt NRW. 14
Geodatenzentrum Beim Landesvermessungsamt NRW wird ein Geodatenzentrum eingerichtet. Aufgabe des Landesvermessungsamtes NRW in seiner Funktion als Geodatenzentrum ist es, Daten des Liegenschaftskatasters an Kunden abzugeben. Das grundsätzliche Wahlrecht der Kunden bleibt unberührt. Ausgenommen sind Datenabgaben für den Zweck der Fortführung des Liegenschaftskatasters sowie vorerst Datenabgaben nach dem Verfahren Bezieher- Sekundärnachweis (BZSN). Geodatenzentrum Das Landesvermessungsamt NRW (Geodatenzentrum) soll insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: Kundenberatung über die Nutzung digitaler Geobasisdaten; Ergänzung des Metainformationssystems der Landesvermessung und Metadaten über die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters in Zusammenarbeit mit den Katasterbehörden; Förderung der Verbreitung von Geobasisdaten und Vergabe von Nutzungsrechten an diesen; Gemeinsame Auswertung von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung. 15
Zusammenarbeit Die Katasterbehörden überlassen dem Landesvermessungsamt NRW (GeoDatZ) ihre Daten des Liegenschaftskatasters Die Zuständigkeit der Katasterbehörden für die Daten des Liegenschaftskatasters bleibt unberührt, ebenso wie ihre Verantwortung für die Homogenisierung und Harmonisierung der originären Datenbestände. Dies gilt auch für weitere kommunale Daten, wenn diese auf Wunsch der Katasterbehörden in das Angebot des Geodatenzentrums integriert werden sollen. Sowohl das Landesvermessungsamt NRW (Geodatenzentrum) als auch die Katasterbehörden fördern von sich aus die Verbreitung und Nutzung der Daten. Interessenten sollen auf das Geodatenzentrum hingewiesen werden.. Koordinierungsausschuss Mitglieder des Koordinierungsausschusses sind der für das Geodatenzentrum zuständige Beamte des Landesvermessungsamtes oder Vertretung der zuständige Beamte des Innenministeriums oder Vertretung ein Vertreter / eine Vertreterin des Städtetages NRW und Vertretung ein Vertreter / eine Vertreterin des Landkreistages NRW und Vertretung. 16
Aufgaben des Koordinierungsausschusses Klärung von Einzelfragen, die sich aus dieser Vereinbarung oder bei der Erfüllung von Kundenaufträgen ergeben, die Erarbeitung von ergänzenden Bestimmungen Fristen und Termine Das Land behält sich vor, das Geodatenzentrum beim Landesvermessungsamt NRW nur einzurichten, wenn mindestens 45 der Katasterbehörden dieser Vereinbarung bis spätestens 31.12.2000 beigetreten sind. Die Vereinbarung kann nach dreijähriger Laufzeit jeweils zum Jahresende mit Wirkung zum 30. Juni des folgenden Jahres gekündigt werden. Inzwischen liegt eine gesetzliche Regelung vor ( 15VermKatG) 17
Kooperationen Fusion? interkommunal vertikal Regional / Überregional Übergreifend Beispiel regional 18
Präambel In der Kooperation 3D-Ruhrgebiet vereinbaren die Partner eine fachliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Geoinformationen in 3D-Technik und verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Erstes Ziel ist die Erstellung einer auf das Liegenschaftskataster gestützten, digitalen 3D-Geodatenbasis für das Ruhrgebiet. Darauf aufgebaute Applikationen sollen mit eingebunden werden. Dabei sollen die in der Region vorhandenen Strukturen, Daten und Potentiale digitaler Geodaten gemeinsam eingesetzt, ausgebaut und in Form einer von den Verwaltungsgrenzen unabhängigen 3D-Darstellung des Ruhrgebiets nutzbar gemacht werden. 19
Ziele Aufbau einer flächendeckenden 3D-Geobasis für das Ruhrgebiet. Sicherstellung einer nachhaltigen Lösung, die in die Pflege des Liegenschaftskatasters (ALKIS, ETRS89) eingebunden ist. Einrichtung und Nutzung gemeinsamer Standards und Anwendungen. Enge fachliche Zusammenarbeit und Bündelung von Know-how und Ressourcen zur Minimierung des Aufwandes und Optimierung der Lösung und damit Sicherung einer hohen Effizienz. Ziele Erarbeitung einer Gesamtlösung, die es sicherstellt, dass - unabhängig von der 3D-Entwicklung in den einzelnen Gebietskörperschaften - allen Partnern und Mitgliedern die Nutzung einer flächendeckenden dreidimensionalen digitalen Geodatenstruktur möglich ist. Unterstützung von Diensten, die auf 3D-Geodatenbeständen aufsetzen, seien es kommunale Dienstleistungen oder Dienste, die durch Dritte genutzt oder entwickelt werden. Die Stärkung der interkommunalen Kooperation. 20
Kooperation, Partner Die Kooperation 3D-Ruhrgebiet ist ein gemeinsames Projekt der Kreise und kreisfreien Städte im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr und des Regionalverbandes Ruhr. Sie ist im Rahmen dieser Vereinbarung offen für weitere Gemeinden, Behörden, Institutionen und Unternehmen. Das Landesvermessungsamt NRW als überregionaler Partner zur Führung von Geodaten ist Beteiligter des Projektes. Kreisangehörige Städte in den Gebietsgrenzen des RVR werden in der Regel von ihren Kreisen vertreten. Sie können jedoch auf Antrag der Kooperation auch direkt beitreten. Inhalt der Zusammenarbeit Zentrales Ziel der Zusammenarbeit ist der Aufbau einer 3D-Geobasis Ruhrgebiet als einheitliche, regionale Datenbasis im Sinne der GeoDatenInfrastruktur NRW (GDI). Angestrebt wird ein 3D-Stadtmodell im Sinne der dort angesiedelten Special Interest Group 3D (SIG 3D) und nach der Definition des Städtetages NRW. 21
Die Zusammenarbeit gestaltet sich in Form eines fachlichen Erfahrungs- und Kenntnisaustausches, eines Technologietransfers, der Bereitstellung von Daten, der Entwicklung und Nutzung gemeinsamer Standards von Anwendungen und Diensten Geltungsdauer Die Kooperationsvereinbarung tritt mit der rechtsgültigen Unterzeichnung durch die ordentlichen Kooperationspartner in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2010. Danach verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr. 22
Kooperationen Fusion? interkommunal vertikal Regional / Überregional Übergreifend Kooperationen Fachübergreifend: Regionale Kooperationen mit Schwerpunkten wie Geoinformationen, Wirtschaftsförderung, Tourismus usw. Grenzüberschreitend: Region Aachen >> Belgien >> Niederlande Grenzberich Münsterland / Niederlande Bundesweite Aktionen X-Planung Hausnummern / Hausumringe Bundesweiter Stadtplan E-goverment / Inspire 23
Chancen und Risiken Chancen Risiken Ausblick 24