Förderung von Innovationen in Öffentlichen Bibliotheken

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Förderung von Innovationen in Öffentlichen Bibliotheken Ausschreibung: Das für Kultur zuständige Ministerium bietet den Öffentlichen Bibliotheken des Landes gemäß den Kulturperspektiven Schleswig-Holstein erstmals im Rahmen von Projektförderungen finanzielle Unterstützung bei innovativen Projekten mit nachhaltiger Wirkung für das Bibliothekswesen im Land an. Die Projekte sollten mindestens einen der folgenden Bereiche zum Inhalt haben: Integration von sozial und bildungsmäßig Benachteiligten sowie Erhöhung der Demokratiefähigkeit Maßnahmen zur Integration und Bildungsbeteiligung von Menschen diverser kultureller Hintergründe Inklusive Maßnahmen und intergenerative Erschließung neuer Zielgruppen Steigerung der Medien- und Informationskompetenz (Überwindung der digitalen Spaltung ) Vernetzungsaktivitäten im ländlichen Raum Folgende Beispiele sollen als Anregung dienen: Bildungsmaßnahmen und Projekte zum lebenslangen Lernen wie z.b. Profilierung der Bibliothek als Informations- und Bildungseinrichtung in der Wissensgesellschaft, Recherche-Unterweisungen, Hausaufgabenbetreuung, Methodentraining, Förderung der Teilhabe und Chancengleichheit, Kooperationen mit schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen Maßnahmen zur Eingliederung und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen wie z.b. fremd- bzw. zweisprachige Medienwerke, kostenlose Leseausweise für Flüchtlinge, Sprachkurse, Angebote zur ersten Orientierung Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung wie z.b. spezielle Angebote für Blinde und Sehbehinderte, barrierearme oder barrierefreie Homepages und Online- Kataloge 1

Wandlung der Angebote in einer zunehmend digitalen Gesellschaft wie z.b. innovative Projekte zur Weiterentwicklung des öffentlichen Bibliothekswesens u.a. in technischer Hinsicht (z.b. WLAN, ecircle, Open Library oder Discovery- Systeme) Dienstleistungen zum digitalen Lernen/E-Learning wie z.b. digitale Medienversorgung, Lernsoftware, Einführung in den Umgang mit E-Book-Readern, Tiptoi-/Ting-Geräten und Spielekonsolen sowie Verleih, 3D-Drucker, Ausbau mehrsprachiger digitaler Angebote, RFID-Verbuchung, Einbindung von Apps, Kooperationen mit Medienpartnern wie dem Offenen Kanal, Online-Kurse Ausweitung der flächendeckenden bibliothekarischen Grundversorgung angesichts des demografischen Wandels wie z.b. interkommunale Zusammenarbeit, regionale oder spartenübergreifende Vernetzungsstrategien oder Anschluss an kulturelle Knotenpunkte und andere Bildungseinrichtungen Antragsberechtigt sind die Träger Öffentlicher Bibliotheken (Stand- und Fahrbibliotheken) in Schleswig-Holstein sowie deren Freundeskreise und als Kooperationspartner der Büchereiverein Schleswig-Holstein e.v. Bewilligungsbehörde ist das für Kultur zuständige Ministerium. Die Förderung investiver Maßnahmen hinsichtlich Bau und Mobiliar ist nicht vorgesehen, Maßnahmen zur technischen Ausstattung sind zuwendungsfähig. Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetrag (in der Regel bis zu 75 % der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben, ein Eigenanteil von 25 % wird erwartet) gewährt. Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch Eigenleistungen sowie durch nichtöffentliche Drittmittel (Stiftungen, Spender, Sponsoren etc.) erbracht werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für laufende Betriebs- und Personalkosten sowie für Verbrauchsmaterialien. Als Bagatellgrenzen der Zuwendungen sind für den kommunalen Bereich 5.000 Euro und für den außergemeindlichen Bereich 2.500 Euro vorgesehen. Die Projektförderung wird als Anschubfinanzierung verstanden und dient nicht der Absicherung von dauerhaften Aufgaben. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Nach Beendigung des Projektes wird ein Verwendungsnachweis mit einer Auswertung und Evaluierung zur Zielerreichung erwartet. 2

Beantragung: Die Mittelbeantragung erfolgt schriftlich auf Antragsformular an: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein bibliotheken.ii4@jumi.landsh.de Letzter Antragstermin für 2017: 31. Juli 2017 Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann beantragt werden. Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine Mail an: bibliotheken.ii4@jumi.landsh.de 3

Antrag auf Förderung von Innovationen in Öffentlichen Bibliotheken beim Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr: Angaben zur antragstellenden Einrichtung: Einrichtung: Name der Leitung: Name der Projektleitung: Anschrift: Telefon: E-Mail: Internet: Träger der Einrichtung: Zugänglichkeit der Bestände/Öffnungszeiten: aktive Nutzer*innen: Entleihungen pro Einwohner*in: Haupt-/Nebenamtlich geführt? ggf. Partnerinstitution: Name der Leitung: Name der Projektleitung: Anschrift: Telefon: E-Mail: Internet: 1

Angaben zum Projekt: Projekttitel: Beginn/Ende des Projektes: Höhe der beantragten Zuwendung: Höhe des Eigenanteils: EUR EUR gesondert einzureichen sind: Beschreibung der Inhalte, Ziele und erwarteten Wirkung sowie Dokumentationsform (max. 2 Seiten) Zeit- und Maßnahmenplan Kostenkalkulation Finanzierungsplan (mit ggf. Anteil der Partnerinstitutionen, Fördermittel Dritter sowie Art der Eigenleistungen) Wirtschaftlichkeitsberechnung/ Trennungsrechnung Erklärung, dass mit der beantragten Maßnahme noch nicht begonnen wurde Erklärung zum Mindestlohngesetz Erklärung zum Vorsteuerabzug Rechtsverbindliche Unterschrift Ort, Datum Name in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift unter Angabe von Dienst- oder Amtsbezeichnung 2