SBF - Kurs Teil 6 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr 2003 - SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 7 Positionslaternen Signalkörper Maschinenfahrzeuge Segelfahrzeuge Sonderbeleuchtungen Erkennen von Fahrzeugen Kennzeichnungen am Tage Knotenkunde - Webeleinstek Positionslaternen Wie Kraftfahrzeuge mit bestimmten Leuchten wie Abblendlicht und Scheinwerfer ausgerüstet sein müssen, gibt es ebenfalls genaue Vorschriften welche Lichttechnischen Einrichtungen an welchen Schiffen geführt werden müssen. Diese Lampen auf Schiffen heißen Positionslaternen. Positionslaternen sind alle Laternen die durch die Seeschifffahrtsstraßenordnung oder den Kollisionsverhütungsregeln zur Lichterführung vorgeschrieben sind. Sie müssen immer an Bord vorhanden sein und müssen nachts bzw. bei verminderter Sicht fest installiert sein. Auf deutschen Schiffen müssen sie vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zugelassen sein. Nur solche Laternen, deren Baumuster vom BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie) zur Verwendung auf der Hohen See oder auf Seeschifffahrtsstraßen zugelassen sind dürfen als Positionslaternen verwendet werden. Es sind Laternen, die zur Lichterführung nach den KVR und der SeeSchStr0 verwendet werden müssen. Die KVR, die Schifffahrtsordnung Emsmündung und die SeeSchStr0 regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen auf Fahrzeugen. Positionslaternen an Bord müssen ständig und gebrauchsfertig mitgeführt werden. Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei verminderter Sicht müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden. Die Lichterführung zeigt die Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeuges an. Laternen, Leuchten und Scheinwerfer dürfen nicht blenden und dadurch die Schifffahrt gefährden oder behindern und sie dürfen nicht mit anderen Lichtsignalen zu verwechseln sein. Detlef Brox Seite 1 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003
Backbord Seitenlicht Strahlt rot in einem Winkel von 112,5 ab. Von rechtvorraus bis etwas achterlicher als Backbord querab. Steuerbord Seitenlicht Strahlt grün in einem Winkel von 112,5 ab. Von rechtvorraus bis etwas achterlicher als Steuerbord querab. Zweifarbenlaterne Kombiniert das Backbord Seitenlicht mit dem Steuerbord Seitenlicht. Strahlt insgesamt in einem Winkel von 225 ab. 112,5 davon Backbord rot und 112,5 Steuerbord grün. Dreifarbenlaterne Kombiniert die Zweifarbenlaterne mit dem Hecklicht.Strahlt insgesamt in einem Winkel von 360 ab. 112,5 davon Backbord rot, 112,5 Steuerbord grün und 135 nach achtern weiß. (Zweite Leuchte: Kombileuchte in Verbindung mit weißem Rundumlicht) Topplicht Strahlt weiß in einem Winkel von 225 nach rechtvorraus ab. Hecklicht Strahlt weiß in einem Winkel von 135 nach achtern ab. Rundumlicht Strahlt weiß in einem Winkel von 360 ab. Detlef Brox Seite 2 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003
Signalkörper Am Tage werden besondere Fahrzeuge oder besondere Situationen in denen sich Fahrzeuge befinden durch Signalkörper kenntlich gemacht. Die Signalkörper sind schwarz und man unterscheidet den Ball, den Kegel, den Rhombus, den Zylinder und das Stundenglas (Zwei Kegel mit den Spitzen zueinander). Ihr Durchmesser sollte wenigstens 60cm sein und Ihre Höhe mindesten 60cm bzw. 1,20m. Da diese großen Signalkörper auf sehr kleinen Fahrzeugen nicht zu führen sind, dürfen Wasserfahrzeuge unter 20m Länge kleinere Körper fahren die der Fahrzeuggröße entsprechen. Detlef Brox Seite 3 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003
Maschinenfahrzeuge Maschinenfahrzeuge < 7m und <= 7kn Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 7m Länge mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 7 Knoten soll Seitenlichter rot 112,5 und grün 112,5, ein Topplicht weiß 225 (mindestens 1m höher als die Seitenlaternen) und ein Hecklicht 135 führen. Es muss mindestens ein weißes Rundumlicht 360 führen und wenn möglich Seitenlichter rot 112,5 und grün 112,5. Kann ein derartiges Fahrzeug nicht mindestens das weiße Rundumlicht führen darf es nachts und bei verminderter Sicht nicht fahren. Ausnahme: Bei einem Notfall muss nur eine Leuchte mit weißem Licht mitgeführt werden die bei der Gefahr eines Zusammenstosses zu zeigen ist. Maschinenfahrzeuge < 12m Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 12m Länge soll Seitenlichter rot 112,5 und grün 112,5, ein Topplicht weiß 225 (mindestens 1m höher als die Seitenlaternen) und ein Hecklicht 135 führen. Es muss mindestens ein weißes Rundumlicht 360 führen und Seitenlichter rot 112,5 und grün 112,5 eventuell als Zweifarbenlaterne. Maschinenfahrzeuge < 20m und >= 12m Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 20m Länge aber mindestens 12m Länge müssen mindestens Seitenlichter rot 112,5 und grün 112,5 eventuell als Zweifarbenlaterne, ein Topplicht weiß 225 (mindestens 2,5m über dem Schandeckel) und ein Hecklicht 135 führen. Maschinenfahrzeuge < 50m Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 50m Länge müssen mindestens Seitenlichter rot 112,5 und grün 112,5, ein Topplicht weiß 225 (mindestens 6m über dem Schiffskörper oder Höhe = Breite des Fahrzeuges braucht max. 12m) im vorderen Teil und ein Hecklicht 135 führen. Maschinenfahrzeuge >= 50m Maschinenfahrzeuge in Fahrt ab 50m Länge müssen mindestens Seitenlichter rot 112,5 und grün 112,5, ein Topplicht weiß 225 (mindestens 2,5m über dem Schandeckel) im vorderen Teil, ein zweites zusätzliches Topplicht weiß 225 achterlicher und höher als das vordere und ein Hecklicht 135 führen. Der Abstand zwischen den beiden Topplichtern muss wenigstens der halben Fahrzeuglänge entsprechen. Detlef Brox Seite 4 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003
Segelfahrzeuge Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt nachts mindestens Seitenlichter rot 112,5, grün 112,5 und ein Hecklicht 135. Es darf freiwillig zusätzlich zwei Rundumlichter das obere rot 360 und das untere grün 360 im Masttop führen. Segelfahrzeuge < 20m Ein Segelfahrzeug in Fahrt unter 20m Länge führt nachts mindestens Seitenlichter rot 112,5, grün 112,5 eventuell als Zweifarbenlaterne und ein Hecklicht 135. Segelfahrzeuge < 20m Ein Segelfahrzeug in Fahrt unter 20m Länge führt nachts mindestens Seitenlichter rot 112,5, grün 112,5 und ein Hecklicht 135 eventuell zusammengefasst als Dreifarbenlaterne im Masttop. Segelfahrzeuge unter Motor gelten als Maschinenfahrzeuge und zeigen deren Leuchten. Detlef Brox Seite 5 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003
Sonderbeleuchtungen Manövrierunfähiges Fahrzeug Maschinenfahrzeuge die aufgrund besonderer Umstände die Fahr- und Ausweichregeln nicht befolgen können zeigen bei Nacht zwei rote Rundumlichter übereinander. Alle anderen Fahrzeuge müssen ausweichen. Bei Fahrt durch das Wasser müssen zusätzlich Seitenlichter (rot, grün je 112,5 ) und ein Hecklicht (weiß 135 ) gezeigt werden. Manövrierbehindertes Fahrzeug Maschinenfahrzeuge die aufgrund besonderer Umstände beim befolgen der Fahr- und Ausweichregeln behindert sind, zeigen bei Nacht drei Rundumlichter übereinander. Das obere und untere sind rot, das mittlere ist weiß. Alle anderen Fahrzeuge müssen ausweichen. Bei Fahrt durch das Wasser müssen zusätzlich Seitenlichter (rot, grün je 112,5 ), ein Hecklicht (weiß 135 ) und ein Topplicht (weiß 225 ) gezeigt werden. Fahrzeuge ab 50m Länge zeigen ein zweites Topplicht (weiß 225 ). Bagger Ein manövrierbehindertes Fahrzeug das baggert oder andere Arbeiten ausführt zeigt bei Nacht drei Rundumlichter übereinander. Das obere und untere sind rot, das mittlere ist weiß. Alle anderen Fahrzeuge müssen ausweichen. Auf der Backbordseite und auf der Steuerbordseite zeigt ein derartiges Fahrzeug jeweils zwei Rundumlichter übereinander. Sind diese beiden Lichter grün, darf das Fahrzeug an dieser Seite passiert werden. Sind diese beiden Lichter rot, so wird auf dieser Seite gearbeitet und das Fahrzeug sollte auf dieser Seite nicht passiert werden. Bei Fahrt durch das Wasser müssen zusätzlich Seitenlichter (rot, grün je 112,5 ), ein Hecklicht (weiß 135 ) und ein Topplicht (weiß 225 ) gezeigt werden. Fahrzeuge ab 50m Länge zeigen ein zweites Topplicht (weiß 225 ) Tiefgangbehindertes Fahrzeug Maschinenfahrzeuge die aufgrund ihres Tiefganges den Kurs nicht frei bestimmen können, zeigen bei Nacht drei rote Rundumlichter übereinander. Die sichere Durchfahrt darf nicht behindert werden. Bei Fahrt durch das Wasser müssen zusätzlich Seitenlichter (rot, grün je 112,5 ), ein Hecklicht (weiß 135 ) und ein Topplicht (weiß 225 ) gezeigt werden. Fahrzeuge ab 50m Länge zeigen ein zweites Topplicht (weiß 225 ). Nicht trawlende Fischer fischen mit Netzen, die nicht hinter dem Boot hergezogen werden. Sie zeigen bei Nacht zwei Rundumlichter übereinander. Das obere rot und das untere weiß. Ist dieses Netz seitlich mehr als 150m weit vom Boot entfernt, muss in dieser Richtung zusätzlich ein weißes Rundumlicht geführt werden. Bei Fahrt durch das Wasser müssen zusätzlich Seitenlichter (rot, grün je 112,5 ) und ein Hecklicht (weiß 135 ) gezeigt werden. Ankerlieger unter 50m Länge führen nachts ein weißes Rundumlicht im vorderen Teil. Sie dürfen zusätzlich die Deckbeleuchtung einschalten. Detlef Brox Seite 6 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003
Ankerlieger ab 50m Länge führen nachts ein weißes Rundumlicht im vorderen Teil und ein weißes Rundumlicht in der Nähe des Hecks. Sie dürfen zusätzlich die Deckbeleuchtung einschalten. Ankerlieger ab 100m Länge führen nachts ein weißes Rundumlicht im vorderen Teil, ein weißes Rundumlicht in der Nähe des Hecks und schalten zusätzlich die Deckbeleuchtung ein. Grundsitzer unter 50m Länge führen nachts ein weißes Rundumlicht im vorderen Teil und zwei rote Rundumlichter übereinander. Grundsitzer ab 50m Länge führen nachts ein weißes Rundumlicht im vorderen Teil, ein weißes Rundumlicht in der Nähe des Hecks und zwei rote Rundumlichter übereinander. Gefahrguttransport Fahrzeuge die bestimmte gefährliche Güter befördern oder ein nicht entgaster Tanker führen bei Nacht zusätzlich ein rotes Rundumlicht. Polizei Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes im Einsatz führen zusätzlich ein blaues Blinklicht. Schleppzug mit bis zu 200m Anhang führen bei Nacht zwei weiße Topplichter übereinander, Seitenlichter (rot, grün je 112,5 ) sowie ein Hecklicht (weiß 135 ) und darüber ein Schlepplicht (gelb 135 ). Die geschleppten Fahrzeuge zeigen jeweils Seitenlichter (rot, grün je 112,5 ) und ein Hecklicht (weiß 135 ). Schleppzug mit über 200m Anhang führen bei Nacht drei weiße Topplichter übereinander, Seitenlichter (rot, grün je 112,5 ) sowie ein Hecklicht (weiß 135 ) und darüber ein Schlepplicht (gelb 135 ). Die geschleppten Fahrzeuge zeigen jeweils Seitenlichter (rot, grün je 112,5 ) und ein Hecklicht (weiß 135 ). Detlef Brox Seite 7 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003
Erkennen von Fahrzeugen Um die Prüfungsfragen beantworten zu können müssen die Lichter von Wasserfahrzeugen erkannt werden. Leider lässt es sich nicht wirklich schematisieren, doch einige Schemas können bei der Erkennung angewendet werden. Viele Details sind auch ohne die Lichterführung zu erkennen. So erkennt man den Schleppverband und den Ankerlieger anhand der Zeichnung ohne die Lichterführung. Ja Frage Nein Fahrzeug in Fahrt Werden Seitenlichter (rot grün je 112,5 ) geführt? Ist im vorderen und im hinteren Teil des Schiffes ein weißes Licht mit Lichtwirkung zum Bug? Fahrzeug ist 50m lang und länger Fahrzeug ist weniger als 50m lang Werden Leuchten rot, weiß, rot übereinander gefahren? manövrierbehindert sind zusätzlich zwei farbige Leuchten auf jeder Fahrzeugseite vorhanden = Bagger Ist ein Schleppverband erkennbar mit drei weißen Leuchten übereinander? Anhang am Schlepper über 200m Länge Anhang am Schlepper von 200m Länge oder weniger Ein Fahrzeug führt zwei rote leuchten übereinander. Hat es zusätzlich ein weißes Licht Grundsitzer manövrierunfähig Führt das Fahrzeug drei rote Leuchten übereinander? tiefgangbehindert über dem vorderen weißen Licht ein grünes Licht? ein fischender Trawler über dem vorderen weißen Licht ein rotes licht und kein rotes licht unter dem weißen? fischendes, nicht trawlendes Fahrzeug Detlef Brox Seite 8 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003
Kennzeichnungen am Tage Manövrierunfähiges Fahrzeug Maschinenfahrzeuge die aufgrund besonderer Umstände die Fahr- und Ausweichregeln nicht befolgen können zeigen bei Tag zwei schwarze Bälle übereinander. Alle anderen Fahrzeuge müssen ausweichen. Manövrierbehindertes Fahrzeug Maschinenfahrzeuge die aufgrund besonderer Umstände beim befolgen der Fahr- und Ausweichregeln behindert sind, zeigen bei Tag drei schwarze Signalkörper übereinander. Das obere und untere sind Bälle, das mittlere ist ein Rhombus. Alle anderen Fahrzeuge müssen ausweichen. Bagger Ein manövrierbehindertes Fahrzeug das baggert oder andere Arbeiten ausführt zeigt bei Tag drei schwarze Signalkörper übereinander. Das obere und untere sind Bälle, das mittlere ist ein Rhombus. Alle anderen Fahrzeuge müssen ausweichen. Auf der Backbordseite und auf der Steuerbordseite zeigt ein derartiges Fahrzeug jeweils zwei schwarze Signalkörper übereinander. Sind diese beiden Signalkörper Rhomben, darf das Fahrzeug an dieser Seite passiert werden. Sind diese beiden Signalkörper Bälle, so wird auf dieser Seite gearbeitet und das Fahrzeug sollte auf dieser Seite nicht passiert werden. Tiefgangbehindertes Fahrzeug Maschinenfahrzeuge die aufgrund ihres Tiefganges den Kurs nicht frei bestimmen können, zeigen bei Tag einen schwarzen Zylinder. Die sichere Durchfahrt darf nicht behindert werden. trawlende Fischer fischen mit einem Netz oder ähnlichem, das hinter dem Boot hergezogen wird. Sie zeigen bei Tag ein schwarzes Stundenglas (zwei Kegel Spitzen zueinander). Das obere grün und das untere weiß. Unter 20m Länge kann statt dessen auch ein Korb hochgezogen werden. Nicht trawlende Fischer fischen mit Netzen, die nicht hinter dem Boot hergezogen werden. Sie zeigen bei Tag ein schwarzes Stundenglas (zwei Kegel Spitzen zueinander). Das obere grün und das untere weiß. Unter 20m Länge kann statt dessen auch ein Korb hochgezogen werden. Ist das Netz seitlich mehr als 150m weit vom Boot entfernt, muss in dieser Richtung zusätzlich ein schwarzer Kegel Spitze nach oben geführt werden. Ankerlieger führen am Tag einen schwarzen Ball im vorderen Teil. Detlef Brox Seite 9 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003
Schleppzug ab 200m Anhang Alle Fahrzeuge führen bei Tag einen Rhombus. Gefahrguttransport Fahrzeuge die bestimmte gefährliche Güter befördern oder ein nicht entgaster Tanker führen bei Tag eine rote Flagge. Taucherarbeiten Fahrzeuge die Taucher abgesetzt haben führen am Tag eine weiß/blaue Flagge. Segelschiffe unter Segeln mit Motorunterstützung führen bei Tag einen schwarzen Kegel Spitze nach unten. Sie gelten damit als Motorfahrzeuge und müssen gemäß den Ausweichregeln Vorfahrt gewähren. Detlef Brox Seite 10 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003
Knoten Webeleinstek Er wird zum Belegen kleiner Boote an Pollern verwendet: Man legt einfach zwei Augen übereinander, doch kann er auch gesteckt werden. siehe auch segeln&mehr Seemannschaft - Knotenkunde gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef mailto : webmaster@hoch-am-wind.de Detlef Brox Seite 11 von 11 002-sbf-06.doc 08.04.2003