Talente nützen: Chancengleichheit FEMtech Karriere-Check für KMU Ausschreibungsleitfaden

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Transkript:

Talente nützen: Chancengleichheit FEMtech Karriere-Check für KMU Ausschreibungsleitfaden V1.0gültig ab 20.04.2015 Seite 1

Inhaltsverzeichnis 1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE... 4 2. MOTIVATION... 5 3. ANFORDERUNGEN UND FÖRDERUNGSKONDITIONEN... 7 3.1 Was ist der FEMtech Karriere-Check für KMU?... 7 3.2 Begriffserklärungen... 8 3.3 Wer ist förderbar?... 9 3.4 Wie hoch ist die Förderung?... 9 3.5 Welche Kosten sind förderbar?...10 3.6 Nach welchen Kriterien werden die Förderungsansuchen beurteilt?...10 3.7 Welche Dokumente braucht es für die Einreichung?...11 4. DIE EINREICHUNG...11 4.1 Wie verläuft die Einreichung?...11 4.2 Wie sicher sind vertrauliche Projektdaten?...12 5. DIE BEWERTUNG UND DIE ENTSCHEIDUNG...13 6. DER ABLAUF DER FÖRDERUNG...13 6.1 Wie entsteht der Förderungsvertrag?...13 6.2 Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung?...13 6.3 Welche Berichte und Abrechnungen braucht es?...14 6.4 Wie sollen Projektänderungen kommuniziert werden?...14 6.5 Was passiert nach dem Ende der Projektlaufzeit?...15 7. AUSSCHREIBUNGSDOKUMENTE...15 8. RECHTSGRUNDLAGEN...15 9. WEITERE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN...16 V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 2

PRÄAMBEL Junge Menschen sollen für Forschung und Entwicklung begeistert, ForscherInnen mit der Wirtschaft vernetzt und gleiche Chancen für alle ermöglicht werden, damit entsprechend qualifiziertes Humanpotenzial zukünftig in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Das BMVIT setzt auf forschungspolitisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich relevante Themen: Energie, Mobilität, Produktion, IKT, Humanpotenzial, Weltraum und Sicherheit. >> Mehr Information: http://www.bmvit.gv.at/innovation/forschungspolitik/themenmanagement.html. Die Fördermittel des BMVIT im Rahmen des Förderschwerpunkts Talente dienen dazu, im Rahmen der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation Impulse im Bereich der Ausbildung sowie der Entwicklung der relevanten Segmente des Arbeitsmarktes zu setzen. Talente Der Förderschwerpunkt des BMVIT Talente entdecken: Nachwuchs Praktika für Schülerinnen und Schüler Vier Wochen Technik und Naturwissenschaft Talente regional Kinder, Unternehmen und die Welt der Forschung Talente nützen: Chancengleichheit FEMtech Karriere-Check für KMU Genderanalyse FEMtech Karriere Chancengleichheit in der angewandten Forschung FEMtech Praktika für Studentinnen Einstieg in die Forschungskarriere Talente finden: Forscherinnen Forscher und Die österreichische Jobbörse für Forschung, Entwicklung und Innovation Karriere-Grants für Vorstellungsgespräche & Umzug nach Österreich & Integration des Partner/der Partnerin Alle Details zum gesamten Förderschwerpunkt finden Sie unter http://www.ffg.at/talente auf der Website der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG). V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 3

1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Ausschreibungsübersicht FEMtech Karriere-Check für KMU Instrument C11 S Karriere-Check, Version 1.0 Kurzbeschreibung Mit dem FEMtech Karriere-Check werden kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, die aktuelle Situation im eigenen Unternehmen im Hinblick auf Chancengerechtigkeit zu analysieren. Konkret wird die Erstellung einer Genderanalyse unter Einbeziehung von externem Know-how gefördert. Darauf aufbauend werden konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern abgeleitet. Kleine und mittlere Unternehmen Einreichberechtigt o o o o mit eigener Forschungs- und Entwicklungsabteilung bzw. mit Projekten in Forschung, Technologie und Innovation oder mit Bedarf an hochqualifizierten Forscherinnen / Technikerinnen jeweils mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt jeweils mit Standort in Österreich beantragte Förderung in Max. 10.000,- Förderungsquote Max. 80 % Gesamtkosten 12.500,- Förderungshöhe 10.000,- Bei geringeren Gesamtkosten erfolgt eine Aliquotierung auf 80%, z. B. Gesamtkosten 10.000,- Förderungshöhe 8.000,-. Kooperationserfordernis Laufzeit Geldgeber Einreichfrist Sprachen Ansprechperson(en) Nein Max. 12 Monate BMVIT Laufende Einreichung Sind die Förderungsmittel ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen. Ausschlaggebend hierfür ist die insgesamt beantragte Bundesförderung. Deutsch Programm-Management: Christine Meissl, 05 77 55 2719, christine.meissl@ffg.at Information im Web https://www.ffg.at/femtech-karriere-check V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 4

2. MOTIVATION Die Ausschreibung FEMtech Karriere-Check für KMU des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in forschungs- und technologieintensiven Unternehmen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich zum Ziel. Um dies zu erreichen, ist die Schaffung von fairen Rahmenbedingungen für Frauen und Männern in FTI-Unternehmen 1 wesentlich. Mit dem FEMtech Karriere-Check werden kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, die aktuelle Situation im eigenen Unternehmen im Hinblick auf Chancengerechtigkeit zu analysieren. Konkret wird die Erstellung einer Genderanalyse unter Einbeziehung von externem Know-how gefördert. Darauf aufbauend werden konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern abgeleitet. Der FEMtech Karriere-Check bietet KMU im FTI-Bereich eine einfache Möglichkeit, in das Thema Chancengleichheit einzusteigen und die Handlungsmöglichkeiten im Unternehmen festzustellen. Das KMU kann so durch die Positionierung als modernes Unternehmen und attraktive/r ArbeitgeberIn profitieren. 2 In einem nächsten Schritt kann ein Förderungsansuchen für die Umsetzung dieses Maßnahmenbündels im Rahmen der Ausschreibung FEMtech Karriere eingereicht werden. 1 Das Unternehmen soll in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben tätig sein. (Die Def. von F&E ist im FuEuI-Unionsrahmen unter Punkt 1.2. Zahl 12 lit a zu finden, siehe http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/de/txt/pdf/?uri=oj:c:2014:198:full&from=en) 2 Weitere Informationen rund um die Themen Chancengleichheit, Gender Mainstreaming und Frauen in Forschung und Technologie sind unter http://www.femtech.at/wissen/publikationen.html verfügbar. V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 5

Der FEMtech Karriere-Check für KMU: ermöglicht eine erste Auseinandersetzung mit dem Thema Chancengleichheit im KMU unterstützt KMU durch einen unkomplizierten Einstieg in das Thema analysiert professionell die Ausgangssituation im Unternehmen schafft Wissen über Gender und Chancengleichheit zeigt bestehende Ungleichheiten und Verbesserungspotenziale auf bietet Ansatzpunkte für die weitere Beschäftigung mit dem Thema leitet Maßnahmen für Chancengleichheit aus den Analyseergebnissen ab dient als Vorbereitung für zukünftige FEMtech Karriere-Projekte stellt durch Ableitung konkreter Maßnahmen die Nachhaltigkeit des Themas sicher V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 6

3. ANFORDERUNGEN UND FÖRDERUNGSKONDITIONEN 3.1 Was ist der FEMtech Karriere-Check für KMU? Förderbar sind die Durchführung einer Genderanalyse in einem kleinen oder mittleren Unternehmen sowie die Ableitung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der eigenen Organisation. Die Durchführung der Genderanalyse erfolgt unter Einbeziehung externer ExpertInnen im Thema Chancengerechtigkeit, Gleichstellung, Gender Mainstreaming gemeinsam mit den verantwortlichen Personen im Unternehmen. Anwendbare Methoden sind z. B.: quantitative Analysen der verfügbaren Daten und Statistiken Dokumentenanalyse Erhebung und Auswertung von Personalstatistiken MitarbeiterInnenbefragungen ExpertInneninterviews Literaturrecherche Die Ergebnisse der Genderanalyse sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit im Unternehmen liegen zum Projektabschluss als Bericht vor. Der FEMtech Karriere-Check für KMU schafft damit eine umfassende Basis für die Umsetzung im Unternehmen. V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 7

3.2 Begriffserklärungen 3 Definition Chancengleichheit Chancengleichheit bedeutet das Recht auf eine gerechte gesellschaftliche Verteilung von Zugangsmöglichkeiten wie etwa zu Bildung, Arbeit, Entscheidungspositionen etc. Dies wird in Unternehmen erreicht, indem Prozesse und Abläufe so gestaltet werden, dass alle die gleichen Voraussetzungen und Chancen haben. Definition Gender Unter dem Begriff Gender werden die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechterrollen und -bilder von Frauen und Männern verstanden. Diese sind anders als das im Englischen mit Sex bezeichnete biologische Geschlecht sozial erlernt und damit veränderbar. Definition Genderkompetenz Genderkompetenz ist die Fähigkeit von Personen, bei ihren Aufgaben Genderaspekte zu erkennen und gleichstellungsorientiert zu bearbeiten. Genderkompetenz ist eine Voraussetzung für erfolgreiches Gender Mainstreaming. Definition Genderanalyse Im Rahmen einer Genderanalyse werden die Rahmenbedingungen einer Organisation in Hinblick auf Geschlechterverhältnisse untersucht. Für eine gründliche Erfassung und Beschreibung der Ausgangssituation können z. B. Werte und Normen, Führungsstrukturen und die Organisationskultur des Unternehmens unter der Geschlechterperspektive analysiert werden. Ziel ist es, die strukturell wirkenden Bedingungen transparent zu machen, um anschließend Gleichstellungsziele formulieren und Veränderungsprozesse in Gang setzen zu können. Definition Projektteam Die Durchführung eines FEMtech Karriere-Check erfolgt durch das antragstellende kleine oder mittlere Unternehmen in Folge kurz KMU genannt unter Einbeziehung einer externen Organisation mit Expertise zum Thema Chancengerechtigkeit in Folge kurz Drittleister/Drittleisterin genannt. Projektleitung: KMU Projektteam: Ausgewählte Schlüsselpersonen des KMU sowie qualifizierte Person(en) des Drittleisters/der Drittleisterin. Das Projektteam ist für das Projektmanagement, die 3 Aktuelle Zahlen, Fakten und Informationen zu den definierten Themen sind unter http://www.femtech.at/wissen.html verfügbar. V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 8

Koordinierung der Schlüsselpersonen und die Zurverfügungstellung der notwendigen Daten und Dokumente verantwortlich. 3.3 Wer ist förderbar? Förderbar sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende kleine und mittlere Unternehmen mit eigener Forschungs- und Entwicklungsabteilung bzw. mit Projekten in Forschung, Technologie und Innovation oder mit Bedarf an hochqualifizierten Forscherinnen bzw. Technikerinnen jeweils mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt mit Standort in Österreich. Nicht förderbar sind KMU, die bereits ein vom BMVIT gefördertes FEMtech Karriere Projekt durchgeführt haben. Der FEMtech Karriere-Check für KMU wird pro Unternehmen nur einmal gewährt. Die Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist nicht möglich. 3.4 Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt maximal 10.000,- pro Projekt. Die Förderung erfolgt in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren Gesamtkosten. Gesamtkosten in Höhe von 12.500,- ergeben eine Förderung in Höhe von 10.000,-. Liegen die Gesamtkosten unter 12.500,-, wird die Förderhöhe aliquot gekürzt. Berechnungsbeispiele: Gesamtkosten in Förderung in 9.000 7.200 10.500 8.400 12.000 9.600 12.500 10.000 V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 9

Bei vorsteuerabzugsberechtigten KMU wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt. 3.5 Welche Kosten sind förderbar? Förderbar sind die Kosten, welche für die Durchführung der Genderanalyse inklusive Maßnahmenableitung durch den Drittleister/der Drittleisterin entstehen. Die FörderungswerberInnen reichen diese geplanten Kosten gemeinsam mit der inhaltlichen Leistungsbeschreibung im Förderungsansuchen ein. Alle anderen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, sind nicht förderbar. Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart und den Beginn der Genderanalyse ist am Tag der Einreichung des Förderungsansuchens. Der Zeitraum der Kostenanerkennung entspricht der vertraglich festgelegten Laufzeit des Vorhabens, die mit dem Datum des Projektstarts beginnt und dem Datum des Projektendes abschließt. Als Nachweis über die entstandenen Kosten ist die Rechnung/Honorarnote des/der beauftragten Drittleisters/Drittleisterin im ecall hochzuladen. 3.6 Nach welchen Kriterien werden die Förderungsansuchen beurteilt? Die Beurteilung der Förderungsansuchen erfolgt nach den folgenden Förderungskriterien. Für eine positive Beurteilung sind alle Kriterien zu erfüllen. 1. Relevanz und Qualität des Vorhabens o Die konkrete Auseinandersetzung mit der Thematik Chancengleichheit lässt positive Folgewirkungen hinsichtlich Beschäftigung, Arbeitsqualität, Arbeitsbedingungen etc. im Unternehmen insbesondere für Frauen erwarten (Konzeption der Genderanalyse und der Ableitung der Maßnahmen). o Die für die Durchführung der Genderanalyse gewählten Methoden sind für die Erreichung der Ziele und angestrebten Ergebnisse geeignet. (Beispiele für mögliche Methoden siehe Punkt 3.1) o Mit der Durchführung des Projektes wird ein Qualitäts- und Innovationssprung in Bezug auf den grundsätzlichen Wissensstand im Unternehmen erreicht: Kenntnis der IST-Situation sowie zielführender Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit im Unternehmen, Aufbau von Genderkompetenz. o Qualität der Planung: V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 10

Der Zeit- und Arbeitsplan ist strukturiert, nachvollziehbar und realistisch. Die Koordination des Projektteams ist im Förderungsansuchen (insbesondere in der Leistungsbeschreibung) transparent und nachvollziehbar dargestellt. Die Schlüsselpersonen des KMU sind hinsichtlich Kapazität, Kompetenz und Rolle gut in das Projekt integriert und geschlechterspezifisch ausgewogen. Die geplanten Kosten sind angemessen und nachvollziehbar. 2. Eignung des Projektteams o Das Förderungsansuchen wurde von einem kleinen oder mittleren Unternehmen eingereicht (KMU-Status). o Die erforderlichen fachlichen und organisatorischen Kompetenzen des Projektteams sind vorhanden. Insbesondere ist die Genderkompetenz des Drittleisters/der Drittleisterin dargestellt und nachgewiesen. 3.7 Welche Dokumente braucht es für die Einreichung? Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch via ecall möglich: https://ecall.ffg.at. Folgende Dokumente sind über die ecall Upload-Funktion hochzuladen: Angebot des Drittleisters/der Drittleisterin inklusive der inhaltlichen Leistungsbeschreibung, des Zeitplans sowie der geplanten Kosten Nachweis der Expertise des Drittleisters/der Drittleisterin (Lebenslauf bzw. Referenzprojekte) Anlagen zum elektronischen Antrag: Die Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre (Bilanz, GuV) Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status bei Vereinen, Start-ups, Einzelunternehmen und ausländischen Unternehmen Weitere Unterlagen können im Einzelfall nachgefordert werden. 4. DIE EINREICHUNG 4.1 Wie verläuft die Einreichung? Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch via ecall unter der Webadresse https://ecall.ffg.at möglich und hat vollständig zu erfolgen. V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 11

Ein Förderungsansuchen wird, nach vollständigem Ausfüllen, im ecall per Klick auf Einreichung abschicken eingereicht. Nach erfolgter Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per Email versendet. Sobald ein Förderungsansuchen eingereicht wurde, ist eine weitere Bearbeitung nicht mehr möglich. Die Einreichung hat nur durch die FörderungswerberInnen selbst oder aber durch vertretungsbefugte Personen zu erfolgen. Diese Vertretungsbefugnis ist der FFG auf Nachfrage nachzuweisen. Kann das Vorliegen einer ausreichenden Vertretungsbefugnis auf Nachfrage nicht nachgewiesen werden, behält sich die FFG das Recht vor, betroffene Förderungsansuchen aus formalen Gründen abzulehnen. Es gilt der elektronische Zeitstempel des ecall. Werden die Budgetmittel für die Ausschreibung schon vor dem festgelegten Ausschreibungsende ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen. Es gilt das First Come - First Served Prinzip. Ausschlaggebend für die Reihung der eingereichten Förderungsansuchen ist der Zeitpunkt der Einreichung. 4.2 Wie sicher sind vertrauliche Projektdaten? Die FFG ist zur Geheimhaltung von Firmen- und Projektinformationen gesetzlich verpflichtet nach 9 Abs 4 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh- Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004. Geheimhaltungspflicht besteht auch für externe ExpertInnen, die in Einzelfällen Projekte beurteilen. Projektinhalte und -ergebnisse können nur einvernehmlich mit FörderungsnehmerInnen veröffentlicht werden. Personenbezogene Daten können wir verwenden, nach 7 bis 11 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999: Zum Abschluss und der Abwicklung des Förderungsvertrages Zur Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben Für Kontrollzwecke Im Rahmen dieser Verwendung kann es dazu kommen, dass die Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes, dem Bundesministerium für Finanzen und der EU übermittelt oder offen gelegt werden müssen. V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 12

5. DIE BEWERTUNG UND DIE ENTSCHEIDUNG Das Förderungsansuchen wird auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie anhand der oben genannten Kriterien geprüft. Die Prüfung der Anträge erfolgt laufend. Die formale und inhaltliche Prüfung der Förderungsansuchen (Übereinstimmung mit den Förderungskriterien) erfolgt durch die FFG. Sollte eine Überarbeitung von Inhalten notwendig sein, wird der/die FörderungswerberIn davon einmalig in Kenntnis gesetzt und kann die Mängel innerhalb einer von der FFG kommunizierten Frist beheben. Im Rahmen einer Mängelbehebung ist es nur zulässig, die von der FFG kommunizierten Mängel zu beheben. Andere Änderungen im Projekt bedürfen der Rücksprache mit der FFG. Ist die einreichende Organisation lt. Leitfaden nicht antragsberechtigt (siehe Punkt 3.3) wird das Förderungsansuchen aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt der Förderung. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Förderungsentscheidung wird von der Geschäftsführung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbh im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie getroffen. 6. DER ABLAUF DER FÖRDERUNG 6.1 Wie entsteht der Förderungsvertrag? Im Fall der Gewährung einer Förderung übermittelt die FFG ein Förderungsanbot an den/die FörderungswerberIn. Wenn das Förderungsanbot von dem/der FörderungswerberIn innerhalb eines Monats firmenmäßig gezeichnet retourniert wird, wird dieses Dokument zum rechtsgültigen Förderungsvertrag. 6.2 Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung? Die gesamten Förderungsmittel werden nach Prüfung des Endberichts durch die FFG ausbezahlt. V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 13

Die FFG hat während der gesamten Laufzeit des Projekts und insbesondere im Zuge der Endberichtsprüfung die Möglichkeit, die von der Förderungsnehmerin bzw. dem Förderungsnehmer gemachten Angaben auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Die Originalbelege sind für Prüfungen der FFG bereit zu stellen und müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Prüfungen der FFG werden zeitgerecht angekündigt. 6.3 Welche Berichte und Abrechnungen braucht es? Innerhalb eines Monats nach Projektende ist im ecall ein Endbericht zu legen. Der Endbericht umfasst: Einen kurzen inhaltlichen Endbericht (direkt im ecall). Folgende Anhänge sind als PDF hochzuladen: o Bericht der Genderanalyse inklusive Beschreibung der abgeleiteten Maßnahmen o Nachweis der Kosten durch Rechnung/Honorarnote des Drittleisters/der Drittleisterin Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit: Die FörderungsnehmerInnen verpflichten sich bei Bedarf mit der FFG und den zuständigen Ressorts zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zusammenzuarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von nicht vertrauliche Projektinformationen und Bildmaterial für elektronische Disseminationsportale und andere mediale Zwecke. 6.4 Wie sollen Projektänderungen kommuniziert werden? Wesentliche Projektänderungen oder Änderungen bei dem/der FörderungsnehmerIn (z.b. Änderung von Eigentumsverhältnissen, Insolvenzverfahren) müssen unmittelbar nach Bekanntwerden der FFG mitgeteilt werden. Sämtliche Änderungen von vertraglich festgelegten Parametern bedürfen der Genehmigung der FFG. Die Beantragung durch eine entsprechende Darstellung und Begründung der Änderung erfolgt via ecall-nachricht. Gegebenenfalls müssen die dazugehörigen Unterlagen als Dateianhang der ecall-nachricht übermittelt werden. V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 14

6.5 Was passiert nach dem Ende der Projektlaufzeit? War die Projektprüfung positiv, wird die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel bestätigt und die Förderung überwiesen. Eine Kürzung der Förderungsmittel aus inhaltlichen sowie formalen und rechtlichen Gründen ist möglich. 7. AUSSCHREIBUNGSDOKUMENTE Im Rahmen dieser Ausschreibung sind folgende Ausschreibungsdokumente gültig: Dokument Vorliegender Ausschreibungsleitfaden Antrag via ecall Programmdokument Talente Webadresse Im Downloadcenter unter: http://www.ffg.at/femtechkarriere-check 8. RECHTSGRUNDLAGEN Als Rechtsgrundlage kommt das Programmdokument Talente - Der Förderschwerpunkt des BMVIT auf Basis der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI- Richtlinie 2015) Humanressourcen-FTI-RL zur Anwendung. Es handelt sich bei der Förderung um eine Förderung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis-Beihilfen. Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU- Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Hilfestellung zur Einstufung sind unter Details zur KMU-Definition zu finden. Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. V1.0 gültig ab 20.04.2015 Seite 15

9. WEITERE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN Die FFG bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten und Unterstützung für die Teilnahme an nationalen/internationalen Programmen. Die folgende Übersicht präsentiert relevante Förderungsmöglichkeiten im Umfeld der aktuellen Ausschreibung. Die FFG- AnsprechpartnerInnen stehen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Relevante Förderungsmöglichkeiten FFG Kontakt Link Talente: FEMtech Karriere Chancengleichheit in der angewandten Forschung Christine Meissl, christine.meissl@ffg.at, 05 77 55 2719 www.ffg.at/femtech-karriere Forschungspartnerschaften: Industrienahe Dissertationen Christiane Ingerle christiane.ingerle@ffg.at, T 05 7755-2302 www.ffg.at/dissertationen Forschungskompetenzen für die Wirtschaft: Das Programm zum Aufbau, zur Vertiefung und zur Erweiterung von Kompetenzen Christiane Ingerle christiane.ingerle@ffg.at, Tel 05 7755-2302 www.ffg.at/forschungskompetenzen Basisprogramm: Junge Forscher und Forscherinnen Unterstützung junger ForscherInnen innerhalb eines umfassenden F&E-Projektes Gabriele Küssler gabriele.kuessler@ffg.at, T 05 7755-1504 ww.ffg.at/content/junge-forscher-undforscherinnen V1.0 gültig ab 15.04.2015 Seite 16