Ausschreibung der Schulsportaktivitäten für das Schuljahr 2016/2017

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Transkript:

Sonnensteinstrasse 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Kolleg für Sozialpädagogik sowie der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in O b e r ö s t e r r e i c h Bearbeiter: Hr. Mag. Polczer Tel: 0732 / 7071-2051 Fax: 0732 / 7071-2170 E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at _ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- B9-3/16-2016 21.07.2016 Ausschreibung der Schulsportaktivitäten für das Schuljahr 2016/2017 Der Landesschulrat für OÖ erkl ärt bezugnehmend auf den E rlass des BMBF, G Z BMBF- 36.371/0001-I/9a/2016, vom 28.06.2016 folgende Schulsportwettkämpfe zu schulbezogenen Veranstaltungen: A) Landesmeisterschaft zur Ermittlung des oberösterreichischen Teilnehmers an den Bundeswettkämpfen der Schulen Österreichs mit ISF-Entsendung. B) Landesmeisterschaft zur Ermittlung des oberösterreichischen Teilnehmers an Bundesmeisterschaften ohne i nternationale Entsendung. Im Hi nblick auf gleiche Teilnahmevoraussetzungen werden Schulen mit klaren leistungssportlichen Zielsetzungen (Oberstufenrealgymnasien, Handelsakademien und Handelsschulen für Leistungssportler, Skigymnasien und Sk ihandelsschulen) bei Bundeswettkämpfen getrennt gewertet. C) Landesmeisterschaft zur Ermittlung des oberösterreichischen Teilnehmers für die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur empfohlenen Bewerbe auf Bundesebene, die von den Fachverbänden veranstaltet werden. D) Landesmeisterschaft ohne Entsendung zu Bundesmeisterschaften. E) Meisterschaften auf Bezirks- bzw. Regionalebene Die Mannschaftsmitglieder der Schulmannschaften müssen folgende Bedingungen erfüllen: Schülerinnen oder Schüler der entsprechenden Geburtsjahrgänge/Schulstufen des Bewerbes sein, seit Beginn des laufenden Schuljahres sowie zum Zeitpunkt der Veranstaltung die teilnehmende Schule (Direktion) besuchen, in der von der Direktion bestätigten Spieler/innenliste (Schulliste) aufscheinen, einen Lichtbildausweis zur Veranstaltung mitbringen, und den speziellen Teilnahmebedingungen für die einzelnen Sportarten entsprechen. DVR.0064351 Parteienverkehr Montag bis Freitag 08.00-12.30 Uhr http://www.lsr-ooe.gv.at

Teilnahmeberechtigt sind Schulmannschaften der allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Land- und forstwirtschaftliche Schulen, der allgemein bildenden Pflichtschulen, Polytechnischen Schulen sowie der Oberstufen der Allgemeinen Sonderschulen (soweit eine entsprechende Altersgruppe zur Ausschreibung gelangt), die als Vertreter des Bundeslandes von der Landesschulbehörde gemeldet werden. Nicht teilnahmeberechtigt sind Schulmannschaften der berufsbildenden Pflichtschulen (Berufsschulen) sowie Schulmannschaften aus Schulformen, die nicht den Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport führen. Die Betreuung der Schulmannschaften ist durch eine Lehrerin/einen Lehrer der jeweiligen teilnehmenden Schule wahrzunehmen. Personen, die nicht dem Lehrkörper der teilnahmeberechtigten Schule angehören, können für die Betreuung einer Schulmannschaft nicht zugelassen werden Die speziellen Wettkampf-(Wettspiel-)ordnungen werden vom Bundesministerium für Bildung und Frauen, Abteilung I/9a, festgelegt und sind ab September 2016 unter www.schulsportinfo.at aus dem Bereich Downloads abrufbar. Das Bundesministerium für Bildung und Frauen erklärt gemäß 13a SchUG nachstehend angeführte bundesweite Schulsportbewerbe zu schulbezogenen Veranstaltungen - mit dem Hinweis, dass es Aufgabe der Schule ist, aus der Vielfalt des Wettkampfangebotes die entsprechenden Bewerbe/Veranstaltungen in angemessenem Umfang auszuwählen und zu beschicken. 1. BUNDESMEISTERSCHAFTEN DER SCHULEN ÖSTERREICHS ZUR ERMITTLUNG DER TEILNEHMER/INNEN AN DEN VERANSTALTUNGEN DER INTERNATIONALEN SCHULSPORT FÖDERATION (ISF) Das Bundesministerium für Bildung und Frauen beabsichtigt, zu bestimmten Veranstaltungen der ISF österreichischen Schulmannschaften die Teilnahme zu ermöglichen. Die Vertreter Österreichs werden im Rahmen einer gesamtösterreichischen Meisterschaft/Qualifikation ermittelt bzw. durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen nominiert. 1.1 ISF-QUALIFIKATIONEN 1.1.1 LEICHTATHLETIK: 17. Oktober 2016 Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 6 Oberstufenschüler/innen und zwei Jahrgänge: 1999/00/01/02 Schüler/innen in Abschlussklassen sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Bewerb wird als Fernwettkampf ausgetragen. Nennschluss: 17. Oktober 2016 Das BMBF wird sich um die Möglichkeit einer Teilnahme an der ISF-Veranstaltung in FRANKREICH (s. Punkt 2.5.3) bemühen. Die Teilnehmer/innen können nur über das Bildungsressort nominiert und gemeldet werden! Für die teilnehmenden Mannschaften an dieser ISF-Veranstaltung ist von Bundesseite ein Kostenzuschuss vorgesehen! Seite 2 von 10

1.1.2 FUSSBALL: 17. 18. Oktober 2016, VELDEN / Kärnten Eine Schulmannschaft besteht aus max. 16 Oberstufenschüler/innen und zwei Jahrgänge: 1999/00/01 Schüler/innen in Abschlussklassen sind nicht teilnahmeberechtigt. Nennschluss: 16. September 2016 Das BMBF wird sich um die Möglichkeit einer Teilnahme an der ISF-Veranstaltung in Prag / TSCHECHIEN (s. Punkt 2.5.4) bemühen. Die Teilnehmer/innen können nur über das Bildungsressort nominiert und gemeldet werden! Für die teilnehmenden Mannschaften an dieser ISF-Veranstaltung ist von Bundesseite ein Kostenzuschuss vorgesehen! 1.1.3 ORIENTIERUNGSLAUF: 24. bis 25. Oktober 2016, MARIAZELL / Steiermark Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 4 Schüler/innen und einem/einer H/D 1: Jg. 1999/00/01 (aus Jg. 99 max. 2 Schüler/innen startberechtigt) u. H/D 2: Jg. 2002/03 Nennschluss: 17. Oktober 2016 Das BMBF wird sich um die Möglichkeit einer Teilnahme an der ISF-Veranstaltung in ITALIEN(s. Punkt 2.5.2) bemühen. Die Teilnehmer/innen können nur über das Bildungsressort nominiert und gemeldet werden! Für die teilnehmenden Mannschaften an dieser ISF-Veranstaltung ist von Bundesseite ein Kostenzuschuss vorgesehen! 1.1.4 BASKETBALL: Termin und Ort noch offen (Herbst 2016) Eine Schulmannschaft besteht aus max. 12 Oberstufenschüler/innen und zwei Jahrgänge: 1999/00/01 Nennschluss: 26. September 2016 Das BMBF wird sich um die Möglichkeit einer Teilnahme an der ISF-Veranstaltung in Porec / KROATIEN (s. Punkt 2.5.1) bemühen. Die Teilnehmer/innen können nur über das Bildungsressort nominiert und gemeldet werden! Für die teilnehmenden Mannschaften an dieser ISF-Veranstaltung ist von Bundesseite ein Kostenzuschuss vorgesehen! 2. BUNDESMEISTERSCHAFTSCHAFTEN DER SCHULEN ÖSTERREICHS 2.1 ARBEITSGEMEINSCHAFT SCHUL OLYMPICS 2.1.1 BASKETBALL: 28. November bis 1. Dezember 2016, TULLN / Niederösterreich Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus max. 10 Oberstufenschüler/innen und einem/einer Betreuer/in. Nennschluss: 14. November 2016 2.1.2 SKI NORDISCH: 1. bis 3. März 2017, VILLACH / Kärnten Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 5 Schüler/innen und einer/einer Betreuer/in. Kategorie I: Unterstufe m/w Kategorie II: Oberstufe m/w Nennschluss: 1. Februar 2017 Seite 3 von 10

2.1.3 SKI ALPIN: 20. bis 23. März 2017, SAALBACH - HINTERGLEMM / Salzburg Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 5 Schüler/innen und einer/einer Betreuer/in. Kategorie I: Unterstufe m/w Kategorie II: Oberstufe m/w Nennschluss: 24. Februar 2017 2.1.4 TISCHTENNIS: 4. 6. April 2017, HORN / Niederösterreich Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus mind. 3, max. 4 Unterstufenschüler/innen und einem/einer Betreuer/in. Kat. B, II mit und C, III ohne Verbandsspieler/innen Nennschluss: 3. März 2017 2.1.5 FAUSTBALL 7. 9. Juni 2017, WIEN Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 7 Unterstufenschüler/innen und einem/einer Betreuer/in. Nennschluss: 17. Mai 2017 2.1.6 SCHWIMMEN: 7. 9. Juni 2017, SALZBURG Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 10 Unterstufenschüler/innen (Jahrgang 2002 u. jünger) der 7. oder 8. Schulstufe und einem/einer Betreuer/in. Nennschluss: 24. Mai 2017 2.1.7 FUSSBALL: 11. 14. Juni 2017, INNSBRUCK / Tirol Eine Schulmannschaft besteht aus max. 15 Oberstufenschüler/innen und einem/einer Betreuer/in. Nicht teilnahmeberechtigt sind: - Schwerpunktschulen/-klassen für Fußball - Oberstufenschüler/innen in Abschlussjahrgängen sind ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt - Schüler aus Schulformen, die nicht den Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport führen Nennschluss: 12. Mai 2017 2.1.8 LEICHTATHLETIK-Schulcup: 21. bis 23. Juni 2017; LUSTENAU, BREGENZ / Vorarlberg Eine Schulmannschaft besteht aus mind. 4, max. 6 Oberstufenschüler/innen und einem/einer Betreuer/in. Nicht teilnahmeberechtigt sind Schüler/innen in Abschlussjahrgängen Nennschluss: 31. Mai 2017 2.1.9 VIELSEITIGKEIT: 26. bis 28. Juni 2017; KITZBÜHEL / Tirol Schüler/innen aller Schularten der 5. und 6. Schulstufe nehmen als ganze Klasse teil. Nur Regelschulen! Eine Schulmannschaft besteht aus der gesamten Klasse. Ausgenommen sind ganzjährig vom BESP-unterricht befreite Schüler/innen. Zwei Betreuer/innen pro Klasse Nennschluss: 1. Juni 2017 Seite 4 von 10

2.2 ARBEITSGEMEINSCHAFTEN 2.2.1 SKI ALPIN-Bundesmeisterschaft der Skimittelschulen Österreichs: 21. 22. DEZEMBER 2016, STEINACH AM BRENNER / Tirol Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 6 Schüler/innen und einem/einer Jahrgang: 2002-2005 Kat. A1: weiblich Kat. A2: männlich Nennschluss: 9. Dezember 2016 2.2.2 Sparkasse - FUTSALCUP: 14. bis 16. März 2017, VILLACH / Kärnten Eine Schulmannschaft besteht aus 10 Unterstufenschüler/innen (max. 5 Schülerinnen) und zwei Stichtag Schülerinnen 1.1.2003 und jünger; Stichtag Schüler: 1.1.2004 und jünger Nennschluss: 24. Februar 2017 2.2.3 VOLLEYBALL SCHOOL CHAMPIONSHIPS BOYS: 3. 6. April 2017, BREGENZ / Vorarlberg Eine Schulmannschaft besteht aus max. 8 Unterstufenschüler und einer/einem Betreuer/in. Anmeldeschluss: 15. Oktober 2016 (grundsätzliche Teilnahme) Nennschluss: 10. März 2017 2.2.4 Sparkasse -Schülerliga VOLLEYBALL: 22. bis 26. April 2017, LINZ / Oberösterreich Eine Schulmannschaft (w) besteht aus 12 Unterstufenschülerinnen und zwei Betreuer/innen Anmeldeschluss: 15. September 2016 (grundsätzliche Teilnahme) Nennschluss: 1. April 2017 2.2.5 BASKETBALL-Schulcup: 2. bis 5. Mai 2017, RANKWEIL / Vorarlberg Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 10 Unterstufenschüler/innen und einem/einer Betreuer/in. Jahrgang 2002 und jünger Anmeldeschluss: 31. Oktober 2016 (grundsätzliche Teilnahme) Nennschluss: 28. März 2017 2.2.6 UNIQA HANDBALL-Schulcup: Bewerb A: 22. bis 24. Mai 2017, LINZ / Oberösterreich Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 12 Unterstufenschüler/innen und zwei Jahrgang 2002 und jünger Anmeldeschluss: 14. Oktober 2016 (grundsätzliche Teilnahme) Nennschluss: 28. April 2017 Seite 5 von 10

2.2.7 LEICHTATHLETIK-Bundesvergleichswettkämpfe der Schulen Österreichs mit sportlichem Schwerpunkt: 13. 14. Juni 2017, WIEN Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 5 Unterstufenschüler/innen und einem/einer Jahrgang: 2000/01/02 Kat. A1: weiblich Kat. A2: männlich Schüler/innen von Schulen mit sportlichem und skisportlichem Schwerpunkt nach 19 SchOG, Sport-AHS 5. - 8. Schulstufe. Nicht startberechtigt sind SchülerInnen einer angeschlossenen PTS. Schulen, an denen Sport- u. Regelklassen parallel geführt werden, sind berechtigt, maximal zwei Regelschüler/innen je Mannschaft einzusetzen. Nennschluss: 31. Mai 2017 2.2.8 UNIQA MÄDCHENFUSSBALLLIGA: 19. 22. Juni 2017, SCHWAZ / Tirol Eine Schulmannschaft besteht aus 7 (max. 13) Unterstufenschülerinnen und zwei Anmeldeschluss: 31. Oktober 2016 (grundsätzliche Teilnahme) Nennschluss: 24. Mai 2017 2.2.9 Sparkasse-Schülerliga FUSSBALL: 24. 29. Juni 2017, NEUSIEDL AM SEE / Burgenland Eine Schulmannschaft besteht aus 15 Unterstufenschüler/innen (max. 5 Schülerinnen) und zwei Stichtag Schülerinnen: 1.1.2003 und jünger; Stichtag Schüler: 1.1.2004 und jünger Anmeldeschluss: 31. Oktober 2017 (grundsätzliche Teilnahme) Nennschluss: 8. Juni 2017 2.3 KOOPERATIONEN MIT VERBÄNDEN 2.3.1 GOLF Bundesvergleichskampf: 3. bis 5. Oktober 2016, ST. MICHAEL / Salzburg Eine Schulmannschaft (Mixed) besteht aus 3 Schüler/innen und einem/einer Betreuer/in. Unterstufe (5. - 8. Schulstufe) Oberstufe (9. - 13. Schulstufe) Oberstufe (9. - 13. Schulstufe) Schwerpunktklasse Nennschluss: 26. September 2016 2.3.2 TENNIS-Schulcup: 18. bis 22. Juni 2017, WIEN Eine Schulmannschaft (Mixed) besteht aus mind. 5 (max. 7) Unterstufenschüler/innen und einem/einer Betreuer/in. Nennschluss: 6. Juni 2017 Seite 6 von 10

2.3.3 BEACHVOLLEYBALL, 26. - 28. Juni 2017, TULLN / Niederösterreich Eine Schulmannschaft (Mixed) besteht aus 6 (max. 8) Schüler/innen und einem/er Betreuer/in. Unterstufe [5. 8. Schulstufe]: Oberstufe [9.-13.Schulstufe]: (Abschlussjahrgänge sind nicht teilnahmeberechtigt) PTS sind nur in der Oberstufe startberechtigt. Nennschluss: 14. Juni 2017 2.4. SONSTIGE KOOPERATIONEN 2.4.1 FUSSBALL-Polycup: 29. bis 31. Mai 2017, INNSBRUCK / Tirol Eine Schulmannschaft besteht aus 15 Schüler/innen und zwei Betreuer/innen der Polytechnischen Schulen. Stichtag Schüler: 1.1.2000 und jünger; Stichtag Schülerinnen: 1.1.1999 und jünger Nennschluss: 15. Mai 2017 2.5 MÖGLICHE ISF-ENTSENDUNGEN 2.5.1 BASKETBALL: 24. März 1. April 2017, Porec / KROATIEN Eine Schulmannschaft besteht aus 12 Oberstufenschüler/innen und zwei Jahrgänge: 1999/00/01 Das BMB wird sich um die Möglichkeit einer Teilnahme an der ISF-Veranstaltung bemühen. Die Teilnehmer können nur über das Bildungssressort nominiert und gemeldet werden! Für die teilnehmenden Mannschaften an dieser ISF-Veranstaltung ist von Bundesseite ein Kostenzuschuss vorgesehen! 2.5.2 ORIENTIERUNGSLAUF: Termin noch offen (April 2017?), L Aquila / ITALIEN Eine Schulmannschaft besteht aus 5 Schüler/innen und einem/einer H/D 1: Jg. 1999/00/01 (aus Jg. 99 max. 2 Schüler/innen startberechtigt) u. H/D 2: Jg. 2002/03 Das BMB wird sich um die Möglichkeit einer Teilnahme an der ISF-Veranstaltung bemühen. Die Teilnehmer können nur über das Bildungssressort nominiert und gemeldet werden! Für die teilnehmenden Mannschaften an dieser ISF-Veranstaltung ist von Bundesseite ein Kostenzuschuss vorgesehen! 2.5.3 LEICHTATHLETIK: 17. 24. Mai 2017, Nancy / FRANKREICH Eine Schulmannschaft (m/w) besteht aus 6 Oberstufenschüler/innen und zwei Jahrgänge: 1999/00/01/02 Schüler/innen in Abschlussklassen sind nicht teilnahmeberechtigt. Das BMB wird sich um die Möglichkeit einer Teilnahme an der ISF-Veranstaltung bemühen. Die Teilnehmer können nur über das Bildungssressort nominiert und gemeldet werden! Für die teilnehmenden Mannschaften an dieser ISF-Veranstaltung ist von Bundesseite ein Kostenzuschuss vorgesehen! Seite 7 von 10

2.5.4 FUSSBALL: 21. 29. Mai 2017, Prag / TSCHECHIEN Eine Schulmannschaft besteht aus max. 16 Oberstufenschüler/innen und zwei Jahrgänge: 1999/00/01 Schüler/innen in Abschlussklassen sind nicht teilnahmeberechtigt. Das BMB wird sich um die Möglichkeit einer Teilnahme an der ISF-Veranstaltung bemühen. Die Teilnehmer können nur über das Bildungssressort nominiert und gemeldet werden! Für die teilnehmenden Mannschaften an dieser ISF-Veranstaltung ist von Bundesseite ein Kostenzuschuss vorgesehen! ORGANISATION UND KOSTEN I. Kosten des Transfers zum und vom Wettkampfort Die Fahrtkosten der Schüler für di e Schulsportwettkämpfe können nur für di e Landesmeisterschaften (n i c h t für Bezirks-, Regional- oder Bundesmeisterschaften) und unter folgenden Bedingungen verrechnet werden: Die Fahrtkostenvergütung kann nur auf Basis des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels (ÖBB-Gruppenermäßigung) erfolgen. In Ausnahmefällen (z. B. kei ne öffentlichen Verkehrsmittel verf ügbar, unzumutbare Reisezeiten, Transport von schweren Sportgeräten erforderlich) kann für den Transport zum Wettkampfort ein Busunter nehmen beauftragt werden. Der Landesschulrat für OÖ wi rd im Rahmen der vom BMBF zur Verfügung gestellten Budgetmittel und je nach B udgetlage einen möglichst hohen Kostenersatz für den Transport genehmigen. Vorgehensweise für die Rückerstattung: a) Die Rechnungen von Busunternehmen sind an die Schule zu adressieren. Auf der Rechnung muss die Zahl der t ransportierten SchülerInnen und LehrerInnen angeführt sein. b) Die Rechnung ist von der Schule zu bezahlen. c) Die Schule sendet nach Bezahlung der Rechnung ein Schreiben mit der Bi tte um Kostenersatz unter Angabe von IBAN und BIC sowie Adres se an den Landesschulrat für OÖ. d) Anzufügen sind Rechnung, Zahlungsbeleg (Bankauszug), Teilnehmerliste II. Der/Die Begleitlehrer/Begleitlehrerin kann die Tagesgebühr gemäß RGV mittels Reiserechnung beanspruchen. III. Organisationskosten für Schulsportreferenten Die Organisationskosten (ev. Hallenmiete, Verbandsschiedsrichtertätigkeit, Lautsprecheranlage, Zeitnehmung,...) für Landesmeisterschaften sind nach vorheriger Budgetierung (spätestens 6 Wochen vor dem Bewerb) durch den Landesreferenten und nach Vorlage aller Belege dem Landesschulrat für Oberösterreich (Fachinspektor für Bewegung und Sport) zu übermitteln. Seite 8 von 10

Die Schülerligen Volleyball und Fußball sind von dieser Regelung ausgenommen und werden nach eigenen Richtlinien verrechnet. Die Organisationskosten für Bewerbe auf Bezirks- bzw. Regionalebene können vom Landesschulrat für Oberösterreich nicht übernommen werden. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Dr. Peter Sonnberger Ausschreibungen für OÖ Landesbewerbe und Vorentscheidungen als Anlagen: Aquathlon Schullandesmeisterschaften Badminton Schulcup Basketball Landesbewerbe und UNIQA Schulcup Beachvolleyball Crosscountrylauf Faustball Mittel- und Oberst. männl. und weibl. / weibl. Mini- Unterstufe/ männl. Mini und Unterst. Floorball Fußball OÖ Schulmeisterschaften Oberstufe Fußball Poly-Cup Fußball Mädchen Fußball Sparkasse Schülerliga Golf Landesschulgolf-Meisterschaft Handball UNIQA Schulcup und Ministufe Handball Hockey LM Ausschreibung Antwortschreiben Spielerliste Leichtathletik 4 Kampf Schulolympics Oberst. Leichtathletik Mannschaftsmehrkampf Orientierungslauf 1. Schulcup Orientierungslauf 2. Schulcup und LM Radsport Ergo-Race Rudern Indoor (Ergometer) sowie Regatta Rugby Schulcup Schwimmen Seite 9 von 10

Ski Alpin Ski Nordisch Snowboard Stocksport Schülerliga Tennis Wilson Schulcup Tischtennis Schülerliga Turn 10 Sportschulen Vielseitigkeitsbewerg 2. - 3. Schulst. Volleyball Oberstufe weiblich Volleyball LM Oberstufe Mixed Turn 10 Regelschulen Mädchen Vielseitigkeitsbewerg 3. - 4. Schulst. Volleyball Oberstufe männlich Volleyball Schülerliga weiblich Seite 10 von 10