Diakonieverband Schwäbisch Hall Schwangerenberatung Schwangerschaftskonfliktberatung Fallzahlen und Beratungsschwerpunkte 2015 Auszüge aus dem Sachbericht nach 10 SchKG Diakonieverband Schwäbisch Hall Mauerstraße 5 74523 Schwäbisch Hall Tel.: 0791-94674-222 E-Mail: m.gronbach-gruen@diakonie-schwaebisch-hall.de www.diakonie-schwaebisch-hall.de
1. Einrichtung mit Einsatzgebiet 1.1 Einsatzgebiet Die Schwangerenberatung des Diakonieverbandes bietet mit den Standorten Schwäbisch Hall, Crailsheim und Gaildorf im Landkreis Schwäbisch Hall eine dezentrale Versorgung mit Beratung nach 5,6 SchKG und 2 SchKG an. Die Fachbereichsleitung befindet sich in Schwäbisch Hall. Ratsuchende aus Blaufelden werden nach Crailsheim vermittelt, bei Bedarf sind auch Beratungen in Blaufelden möglich. In der Schwangerschaftskonfliktberatung werden auch Anfragen aus angrenzenden Landkreisen angenommen. 2. Personal 2.1 Angestelltes Personal in der Beratung nach 5 und 6 SchKG Im Beratungsteam der Schwangerenberatung waren 2015 weiterhin tätig und wurden aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert: in Schwäbisch Hall Margrit Gronbach-Grün, Diplomsozialpädagogin mit 49,5 % Dorothee Schmid, Diplompädagogin mit 27,5 % Friedlind Verleger, Sozialpädagogin mit 50 % in Crailsheim / Blaufelden Michaela Greiner, Diplomsozialpädagogin mit 50 % Jessica Meyer-Berking, Diplomsozialpädagogin, insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz nach 8a KSchG mit 50 % Dorothee Schmid, Diplompädagogin mit 20 % in Gaildorf Katrin Ludwig, Sozialdiakonin mit 50 % 2.2 Honorarkräfte in der Beratung nach 2 SCHKG Bernd Mayer, Sozialpädagoge auf Stundenbasis Er wird in der Präventionsarbeit eingesetzt. Dr. Petra Bülow, Fachanwältin für Sozialrecht und Verwaltungsrecht auf Stundenbasis, gefördert aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. 2.3 Personal mit zusätzlichen Aufgaben Mitarbeiterinnen unseres Fachbereichs haben zusätzlich folgende Stellenanteile in Angeboten der Frühen Hilfen, welche eng mit der Schwangerenberatung zusammenarbeiten. Friedlind Verleger in KiMi (Kinder im Mittelpunkt) finanziert vom Landkreis Schwäbisch Hall mit 25%
Katja Schneider, Kinderkrankenschwester, als Familienkinderkrankenschwester im Rahmen der Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Landkreis Schwäbisch Hall finanziert vom Landkreis Schwäbisch Hall bis 30.09.2015 mit 20% seit 01.10.2015 mit 40% 3. Beratungsspektrum Wir beraten alle Frauen unabhängig von ihrer Religion, Konfession oder Nationalität. Alle Beratungen sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Mit Ausnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung sind Beratungen auch anonym möglich. Für Präventionsveranstaltungen erheben wir Kostenbeiträge in Höhe von 25 pro Schulstunde sowie Fahrtkosten. Zu allen themen bieten wir auch Onlineberatung über das geschützte Portal der Diakonie an. 3.1 Gesetzliche Vorgaben und evangelisches Beratungsverständnis Grundlagen unserer Beratungsarbeit sind folgende gesetzliche Vorgaben: 5 und 6 SchKG in Verbindung mit 219 StGB (Schwangerschaftskonfliktberatung) 2 SchKG (Schwangerenberatung, Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung) 2a SchKG (Beratung in Verbindung mit Pränataler Diagnostik) 3 KKG in Verbindung mit 3 und 8 SchKG (Vernetzungspflicht zum Kinderschutz) 2.4 SchKG (Beratung von Schwangeren, die ihre Identität nicht preisgeben und ihr Kind nach der Geburt abgeben möchten) 25 SchKG (Beratung zur vertraulichen Geburt) 26ff SchKG (Durchführung des Verfahrens der vertraulichen Geburt) Unser Beratungsverständnis als evangelische Schwangerenberatung ist beschrieben in der Broschüre Evangelisches Profil der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung (Diakonisches Werk Württemberg 2009). 3.2. Beratung nach 5 SchKG Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens, geht von der Verantwortung der Frau aus und wird ergebnisoffen geführt. Die Klientin wird weder bevormundet noch belehrt. Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig, ebenso die Vergabe von Folgeterminen. Partner oder andere Familienangehörige werden in die Beratung einbezogen wenn die Klientin dies wünscht. Weitergehende Beratung und Betreuung nach einer Entscheidung für das Kind wird angeboten, ebenso Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch. 3.3 Beratung nach 2 SchKG Die Beratung in allen Fragen von Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung sowie eine Schwangerschaft mittelbar und unmittelbar berührenden Themen umfasst ein sehr breites Spektrum. Dazu gehören: 3.3.1 Sozialrechtliche Beratung, Existenzsicherung und Vermittlung von Hilfen Information über familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien
Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden Vermittlung finanzieller Hilfen durch Bundes- und Landesstiftung sowie weitere kirchliche und öffentliche Fonds Information über die Rechte Schwangerer im Arbeitsleben Beratung zu Adoption und Unterbringung des Kindes Unterstützung bei der Wohnungssuche 3.3.2 Psychosoziale Beratung und Begleitung Psychosoziale Beratung in der Schwangerschaft Beratung nach der Geburt Partnerschaftsberatung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und nach Geburt/Familiengründung Beratung Alleinerziehender Sexual- und Verhütungsberatung Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch 3.3.3 Beratung zur vertraulichen Geburt Auch in diesem Jahr verzeichneten wir keine Anfrage zum Thema vertrauliche Geburt und somit auch keine Durchführung eines Verfahrens zur vertraulichen Geburt. 3.3.4 Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik Zu diesem Thema fanden 20 Gespräche statt, zwei Frauen mit einem auffälligen Befund haben wir begleitet. 3.3.5 Sexualpädagogik/ Ethische Aspekte des Schwangerschaftskonflikts 2015 führten wir 20 Gruppenangebote durch. Neben sexualpädagogischen Angeboten in Schulen gestalteten unsere Kolleginnen auch einen Abend für Erzieherinnen und Eltern des Evang. Kinder- und Familienhauses der evang. Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall zum Thema Liebevoll begleiten Sexualentwicklung kleiner Kinder Als besonderes Projekt boten wir 2015 zum zweiten Mal Jugendfilmtage zum Thema Cybermobbing an. Mit einem Spielfilm zum Thema, Workshops für die Schüler und abschließend einem Referat des Präventionsbeauftragten der Polizei konnten wir 141 sehr interessierte Jugendliche erreichen. 3.36 Frühe Hilfen Der Diakonieverband Schwäbisch Hall ist in Kooperationen mit AWO und Caritas Träger der Frühen Hilfen Kinder im Mittelpunkt (KiMi) und Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Landkreis Schwäbisch Hall. Beide Angebote haben sich als passgenaue Hilfen Mütter und Familien mit Belastungen und Risikofaktoren etabliert und sind eine wichtige Ergänzung der Schwangerenberatung. Wir vermitteln regelmäßig Klientinnen in diese Hilfen. Das Deputat der Familienkinderkrankenschwester konnte ab Oktober von 20% auf 40% aufgestockt werden.
2015 eröffnete in Crailsheim das offene Eltern Café Elki in Trägerschaft der Caritas. Der Diakonieverband Schwäbisch Hall ist Kooperationspartner dieses Projekts und beteiligt sich finanziell, sowie durch fachliche Angebote unserer Beratungsstelle. 3.4 Öffentlichkeitsarbeit 2015 gab es folgende größere Projekte: Auf dem Markt der Möglichkeiten des evangelischen Kirchentags in Stuttgart beteiligte sich unsere Stelle an den Ständen der evangelischen Schwangerenberatung und der PND-Beratungsstelle PUA. 3 Fachkräfte arbeiteten bei Vorbereitung und Standdienst mit. Im November veranstalteten wir gemeinsam mit der evangelischen Familienbildungsstätte Schwäbisch Hall eine Lesung zum Thema PND mit dem Autor Carsten Otte. Neben Passagen aus seinem Roman Warum wir? gab es auch fachliche Inputs zum Thema. 4. Fallzahlen und Beratungsschwerpunkte 4.1 Fallzahlen 2015 konnten wir 479 Klientinnen bzw. Familien in 1095 Gesprächen beraten, wobei der Schwerpunkt in der Schwangerenberatung und der Beratung junger Familien liegt Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Schwange renberat ung 20% 0% Konflikt beratung 80%
4.2 Beratungsschwerpunkte in der Schwangerenberatung Neben Existenzsicherung und allgemeinen Fragen zu Geburt und Familie ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit die Partnerschafts- und Familienberatung. In diesem Bereich haben viele Schwangere und junge Eltern Bedarf.. Themen in der Beratung 20 8 73 288 424 96 166 111 575 329 allg. Fragen Schwanger schaft, Geburt und Familie Existenz sicherung Partnersch.- u. Familien beratung Frühe Hilfen famil. Entlas tung Probl. Am Arbeitspl. Trennung/ Scheidung Unterstütz. Bei Behörden PND unerfüllt. Kinderw Wohnungs probleme 4.3 Vermittlung von Hilfen 2015 konnten wir an 252 Frauen/Familien finanzielle Hilfen in Höhe von insgesamt 168 000 vermitteln.
142 Frauen erhielten Hilfen der Bundesstiftung für Babyausstattung, 14 Familien Leistungen der Landesstiftung Familie in Not - 96 Frauen und Familien vermittelten wir Hilfen aus kirchlichen und diakonischen Spendenmitteln, vor allem aus dem Fond 219 des Diakonischen Werkes, dem Fond Kind willkommen, von Verein für außerordentliche Notfälle in Stuttgart und Nothilfemittel des Diakonieverbandes. finanzielle Hilfen Bundesstift. 96; 37% 14; 5% 9; 4% 142; 54% kirchliche u. diakonische Mittel Landesstift. Fam i.not sonstige 5. Entwicklungen in der Beratungsarbeit 5.1 Weitere Verschlechterung der Hebammenversorgung Inzwischen ist der Hebammenmangel so gravierend, dass von einer flächendeckenden Nachsorge nach der Geburt nicht mehr gesprochen werden kann. Mittelschichtsfamilien können dies eher kompensieren und wissen, dass sie sehr früh nach einer Hebamme suchen müssen. Familien mit weniger Zugang zu Informationen beginnen oft mit der suche viel zu spät und haben demzufolge noch schlechtere Chancen, noch eine Hebamme zu finden. Unerfahrene Eltern mit Risikofaktoren haben bisher sehr von einer Nachsorge durch eine aufsuchend arbeitende Hebamme profitiert. Wenn sie ohne Nachbetreuung Situationen nicht richtig einschätzen oder nicht rechtzeitig aktiv nach Hilfe suchen, kann schnell eine Kindeswohlgefährdung die Folge sein (z.b. bei Neugeborenengelbsucht). In solche Familien mit Risikofaktoren vermitteln wir wenn möglich Frühe Hilfen. 5.2 Anzahl der Multiproblemfamilien steigt Wir betreuen seit jeher Familien, die in finanziell prekären Verhältnissen leben. Andere Klienten haben (zusätzliche) Belastungen durch psychische Krankheiten bzw. Störungen, Suchtprobleme, häusliche Gewalt oder Alleinerziehung u.ä. zu bewältigen. In den letzten Jahren steigt sowohl die Zahl solcher Familien unter unseren Klienten
als auch die Intensität der Probleme. Prekäre Verhältnisse spitzen sich zu, nachhaltige Hilfe ist immer schwieriger zu erreichen. Neben der Existenzsicherung stellt sich die Frage der Installierung von Hilfen und letztendlich des Kinderschutzes. Diese Wege können lange, aufwendig und zäh sein: einerseits muss bei den Klientinnen Motivationsarbeit geleistet werden, andererseits dauert es manchmal lange, bis eine Jugendhilfemaßnahme tatsächlich anläuft. Folgende Problematiken stachen 2015 besonders ins Auge: Familien im Hartz IV-Bezug sind ganz besonders von der Wohnungsnot betroffen. Sie finden selbst dann keine Wohnung unter den Mietobergrenzen des Jobcenters wenn eine Räumungsklage läuft. Seit 2016 hat das Jobcenter Schwäbisch Hall die Mietobergrenzen erhöht bzw. ausgesetzt. Das war aus unserer Sicht dringend notwendig. Arbeitsmigranten aus der EU, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, leben hier nicht selten ohne ausreichende finanzielle Existenzgrundlage. Wenn sich in diesen Familien zusätzlich Nachwuchs ankündigt, wird die Situation noch schwieriger und ist auch durch Vermittlung finanzieller Hilfen für Schwangerschaft und Geburt nicht nachhaltig zu entschärfen. Trotzdem ist für die meisten dieser Familien eine Rückkehr in das Heimatland keine oder nur die allerletzte Option. Die Folgen dieser Lebensverhältnisse für die Kinder sind auch aus Sicht des Kinderschutzes- gravierend. 5.3 Beratung von Flüchtlingen Seit Ende 2015 nehmen Beratungsanfragen dieses Personenkreises zu und stellen uns sowohl in der Konflikt- als auch in der Schwangerenberatung vor neue Herausforderungen: Beratungen mit Dolmetschern oder in englischer Sprache, Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen usw. Die Möglichkeit, auch für Flüchtlinge Hilfen der Bundesstiftung zu beantragen wirkt als Türöffner in die Beratung für diesen Personenkreis. In den Gesprächen geht es aber auch um Infos über Schwangerschaft, Geburt und Kinderpflege in unserer Kultur. 7. Abschließende Bemerkungen 2015 konnte unsere Beratungsstelle mit einem konstanten Team an den vielschichtigen Aufgaben und Aufträgen einer Schwangerenberatungsstelle arbeiten. Die Erhöhung des Deputats der Familienkinderkrankenschwester freut uns sehr. Dieses Angebot wird rege vermittelt und genutzt. Die Frühen Hilfen sind aus unserem Hilfen - Portfolio nicht mehr wegzudenken. 2016 wird sich eine dritte Kollegin für die Beratung zur vertraulichen Geburt der Stufe 2 qualifizieren und wir sind gespannt, wann das Thema auch bei uns ankommen wird. Die größte Herausforderung in naher Zukunft wird die Integration der Beratung von Flüchtlingen in unser Leistungsangebot sein. Neben Qualifizierung zu Themen wie z.b. Trauma und interkulturelle Kompetenz wird zu klären sein, was innerhalb der normalen Schwangerenberatung für diesen Personenkreis leistbar ist und welche speziellen Angebote notwendig sind.
Schwäbisch Hall, den 23.03.2016 Wolfgang Engel Geschäftsführer Diakonieverband Margrit Gronbach-Grün Fachbereichsleiterin