Neckar-Strom. Stromlieferungsvertrag - Stadtwerke Mosbach GmbH. neckar strom. Eintarif für Haushalt 12 Monate Laufzeit. aus 100 % erneuerbarer Energie

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Transkript:

Stromlieferungsvertrag - Stadtwerke Mosbach GmbH Neckar-Strom aus 100 % erneuerbarer Energie Eintarif für Haushalt 12 Monate Laufzeit neckar strom Ja, ich beauftrage die Stadtwerke Mosbach GmbH (SWM GmbH), Am Henschelberg 6, 74821 Mosbach, Registergericht Mannheim HRB 441545, mit der ausschließlichen Belieferung meines Privat-Haushalts bzw. Landwirtschafts-Betriebs mit elektrischer Energie. Der Vertrag tritt am 1. des nächsten Kalendermonats nach schriftlicher Annahme durch mich in Kraft. Auftraggeber/Lieferadresse Name, Vorname Straße PLZ Wohnort Kundennummer Telefonnummer für evtl. Rückfragen Rechnungsadresse (falls abweichend von Lieferadresse) Name, Vorname Straße PLZ Wohnort Kundennummer Vertragsdauer und Preise Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten, gerechnet ab Inkrafttreten. Er verlängert sich um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ende der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt wird. Es gelten folgende Preise: Jahresverbrauch Preis brutto (netto) Verbrauchspreis je kwh 26,40 Ct (20,14 Ct)* Grundpreis/Jahr 77,68 (65,28 ) Preisstand ist der 1. Januar 2016. Zur Preisanpassung während oder nach Ablauf der Erstlaufzeit vergleiche Punkt 8 und 9 der beigefügten Allgemeinen Bestimmungen. An dieses Angebot hält sich die SWM GmbH für 2 Monate gebunden. Die beigefügten Allgemeinen Bestimmungen vom 01. September 2014 und die ergänzenden Bestimmungen der SWM GmbH sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. Dieser Stromlieferungsvertrag gilt für meinen Privat-Haushalt bzw. Landwirtschafts-Betrieb bis zu einem Jahresverbrauch von max. 100.000 kwh (vergleiche hierzu Punkt 2 Absatz 5 der Allgemeinen Bestimmungen). Nicht umfasst ist der Bedarf für Gewerbe-Betriebe und Heizstrom. Hinweis der SWM GmbH zur Haftung bei Versorgungsstörungen: Sie können im Falle einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung Ihre Ansprüche gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Für die Haftung der SWM GmbH gilt Punkt 2 Absatz 4 der beigefügten Allgemeinen Bestimmungen. Für die unten genannte Zählernummer ersetzt dieser Stromlieferungsvertrag den bestehenden Stromlieferungsvertrag mit der SWM GmbH. Ich bin mit einer Übertragung der von mir bereits geleisteten Abschlagszahlungen auf diesen Vertrag einverstanden. Zählerstandermittlung Mit Beginn des Stromlieferungsvertrags wird für die Rechnungsstellung der jeweilige Zählerstand benötigt. Zu diesem Zweck wird die SWM GmbH meinen Zählerstand unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen nach einem statistischen Verfahren rechnerisch ermitteln. Selbstverständlich habe ich auch die Möglichkeit, meinen zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift aktuellen Zählerstand selbst abzulesen und der SWM GmbH mitzuteilen. In diesem Fall wird der abgelesene Zählerstand dazu genutzt, den Zählerstand zum Vertragsbeginn für die Rechnungsstellung rechnerisch zu ermitteln. Ich verwende für die Mitteilung die untenstehenden Kästchen. Zählernummer, Zählerstand, bitte unbedingt alle Vorkommastellen angeben Jahresverbrauch in kwh, gegebenenfalls geschätzt * netto ohne Stromsteuer in Höhe von z.zt. 2,05 Cent/kWh Die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) sind gerundet. Fortsetzung auf der Rückseite >

Stromlieferungsvertrag - Stadtwerke Mosbach GmbH Neckar-Strom aus 100 % erneuerbarer Energie Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Eintarif für Haushalt 12 Monate Laufzeit neckar strom Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Stadtwerke Mosbach GmbH Am Henschelberg 6, 74821 Mosbach, per Telefon 06261/8905-400, per Fax 06261/8905-20 oder per E-Mail info@swm-online.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können dafür auch das Muster- Widerrufsformular auf unserer Webseite www.swm-online.de elektronisch ausfüllen oder eine andere eindeutige Erklärung verwenden und an uns übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Ort Datum Unterschrift Kunde Eine Kopie dieses Vertrages erhalte ich. Stadtwerke Mosbach GmbH Jürgen Jaksz Geschäftsführer Ralf Winkler Geschäftsführer Stadtwerke Mosbach GmbH, Am Henschelberg 6 74821 Mosbach, Telefon 06261 8905-0, info@swm-online.de Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder die Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vollmacht Hiermit beauftrage und bevollmächtige ich die Stadtwerke Mosbach GmbH Am Henschelberg 6 74821 Mosbach meinen Stromversorgungsvertrag mit der Vertragsnummer Ende der Vertragslaufzeit Kündigungsfrist Name des Stromversorgers Name des Netzbetreibers zu kündigen, sowie eine eventuell bestehende Bankeinzugsermächtigung zu widerrufen. Ort Datum Unterschrift Kunde Stadtwerke Mosbach GmbH, Am Henschelberg 6 74821 Mosbach, Telefon 06261 8905-0, info@swm-online.de

Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. An Stadtwerke Mosbach GmbH Am Henschelberg 6 74821 Mosbach Telefaxnummer: 06261 8905-20 E-Mail: info@swm-online.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag: Vertrag Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilungen auf Papier) (*) Unzutreffendes streichen. Stadtwerke Mosbach GmbH, Am Henschelberg 6 74821 Mosbach, Telefon 06261 8905-0, info@swm-online.de

Allgemeine Bestimmungen - Netto-Preisgarantie - Für die Lieferung elektrischer Energie an Kunden der Stadtwerke Mosbach GmbH (SWM) Stand 01. September 2014 1. Wie verhält es sich mit der Laufzeit Ihres Vertrags? Was müssen Sie im Falle eines Umzugs beachten? (1) Nach Ende der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich Ihr Stromliefervertrag jeweils um 12 Monate, wenn weder Sie, noch die Stadtwerke Mosbach GmbH vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Sowohl Sie, als auch die Stadtwerke Mosbach GmbH, können mindestens 3 Monate vor Ende der Laufzeit in Textform (also z.b. per Brief, Fax oder E-mail) kündigen. Die Stadtwerke Mosbach GmbH stellt ausdrücklich klar, dass im Fall einer Kündigung des Vertrags, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, von der Stadtwerke Mosbach GmbH keine gesonderten Entgelte verlangt werden. (2) Wenn Sie umziehen, können sowohl Sie, als auch die Stadtwerke Mosbach GmbH, den Stromliefervertrag jederzeit mit zweiwöchiger Frist zum Monatsende, frühestens jedoch zum Datum Ihres Auszugs, kündigen. 2. Wie und in welchem Umfang liefert die Stadtwerke Mosbach GmbH? Für welche Zwecke dürfen Sie den Strom verwenden? Was gilt bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung? (1) Die Stadtwerke Mosbach GmbH schließt die Verträge, die für die Durchführung der Stromlieferung erforderlich sind, mit dem Netzbetreiber ab. Die Stadtwerke Mosbach GmbH ergreift die ihr möglichen Maßnahmen, um Ihnen am Ende des von Ihnen genutzten Netzanschlusses Strom zu den jeweiligen Preisen und Bedingungen des Stromliefervertrags zu liefern. Ihre Berechtigung zur Nutzung des Netzanschlusses richtet sich nach der Niederspannungsanschlussverordnung (BGBl I 2006, S. 2477). (2) Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannungsart Ihnen geliefert wird, ergibt sich aus den technischen Gegebenheiten des Netzan-schlusses und der Beschaffenheit Ihrer Anlage. (3) Die Stadtwerke Mosbach GmbH wird Ihren gesamten leitungsgebundenen Strombedarf im Rahmen des mit Ihnen geschlossenen Stromliefervertrags decken und Ihnen im vertraglich vorgesehenen Umfang jederzeit Strom zur Verfügung stellen. Von dieser Pflicht ist die Stadtwerke Mosbach GmbH jedoch befreit, a) soweit im Stromliefervertrag eine zeitliche Beschränkung der Stromlieferung festgelegt ist, b) soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Nutzung des Anschlusses nach 17 oder 24 Absatz 1, 2 und 5 der Niederspannungsanschlussverordnung unterbrochen hat oder c) soweit und solange die Stadtwerke Mosbach GmbH an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung des Stroms entweder durch höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände, deren Beseitigung der Stadtwerke Mosbach GmbH nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit findet 36 Absatz 1, Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechende Anwendung. (4) Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist die Stadtwerke Mosbach GmbH von der Pflicht, Strom zu liefern dann befreit, soweit es sich um die Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Das gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der Stadtwerke Mosbach GmbH nach Punkt 11 dieser Allgemeinen Bestimmungen beruht. Die Stadtwerke Mosbach GmbH ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammen hängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie der Stadtwerke Mosbach GmbH bekannt sind oder in zumutbarer Weise von der Stadtwerke Mosbach GmbH aufgeklärt werden können. (5) Wenn Ihr Jahresverbrauch größer als 100.000 kwh ist, können sowohl Sie, als auch die Stadtwerke Mosbach GmbH, in Textform verlangen, dass über eine Anpassung Ihres Vertrags verhandelt wird. Sollten wir uns über diese Anpassung nicht innerhalb eines Monats einigen können, kann derjenige, der die Anpassung verlangt hat, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. 3. In welchem Umfang beziehen Sie Ihren Strom bei der Stadtwerke Mosbach GmbH? Was müssen Sie beachten, wenn Sie selbst Strom erzeugen? (1) Sie beziehen von der Stadtwerke Mosbach GmbH Ihren gesamten leitungsgebundenen Strombedarf. (2) Davon ausgenommen sind Eigenanlagen zur Nutzung der Kraft-Wärme- Kopplung (mit bis zu 50 Kilowatt elektrischer Leistung) und aus erneuerbaren Energien. Außerdem Eigenanlagen, die Ihren Bedarf dann decken, wenn die Stromversorgung durch die Stadtwerke Mosbach GmbH ausfällt (so genannte Notstromaggregate). Sie dürfen Notstromaggregate außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmung nur zur Erprobung (maximal 15 Stunden monatlich) betreiben. 4. Wem müssen Sie Zutritt gestatten, damit Ihre Anlage geprüft werden kann? Sie sind verpflichtet, den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadtwerke Mosbach GmbH, des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers Zutritt zu Ihrem Grundstück und Ihren Räumen zu ermöglichen. Dabei werden Sie mindestens eine Woche vorher durch einen Aushang an oder im Haus oder eine Mitteilung an Sie informiert. Gleichzeitig wird Ihnen mindestens ein Ersatztermin angeboten. Das Zutrittsrecht gilt nur dann, wenn Messeinrichtungen abgelesen oder preisliche Bemessungsgrundlagen ermittelt werden müssen. 5. Wer liest den Zählerstand ab und was müssen Sie dabei beachten?