Vorrunden- Gruppe :00 TSV Wolkersdorf - JFG Freystadt : 4 11:54 JFG Franken-Jura - SG Wolkersdorf : 7 12:48 JFG Freystadt - JFG Franken-Jura :

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Transkript:

Spielort Spieltag Spielbeginn Spielzeit Schwabach Freitag, 6. Januar 2012 10:00 Uhr 1 x 15 Minuten Vorrunden- Gruppe 1 1 11:00 TSV Wolkersdorf - Freystadt : 4 11:54 Franken-Jura - SG Wolkersdorf : 7 12:48 Freystadt - Franken-Jura : TSV Wolkersdorf Freystadt Franken-J. TSV Wolkersdorf Freystadt Franken-Jura Vorrunden- Gruppe 2 2 11:18 Schwarzachtal - TSV Katzwang : 5 12:12 BSC Woffenbach - Schwarzachtal : 8 13:06 TSV Katzwang - BSC Woffenbach : Schwarza. TSV Katzwang BSC Woffenbach Schwarzachtal TSV Katzwang BSC Woffenbach Vorrunden- Gruppe 3 3 11:36 SpVgg Roth - Rothsee Süd : 6 12:30 Wendelstein - SpVgg Roth : 9 13:24 Rothsee Süd - Wendelstein : SpVgg Roth Rothsee S. Wendelstein SpVgg Roth Rothsee Süd Wendelstein

Endrunden- Gruppe A Platz 7-9 10 13:42 Dritter Gruppe 1 - Dritter Gruppe 2 : 13 14:36 Dritter Gruppe 3 - Dritter Gruppe 1 : 16 15:30 Dritter Gruppe 2 - Dritter Gruppe 3 : Dritter Gruppe 1 Dritter Gruppe 2 Dritter Gruppe 3 Endrunden- Gruppe B Platz 4-6 11 14:00 Zweiter Gruppe 1 - Zweiter Gruppe 2 : 14 14:54 Zweiter Gruppe 3 - Zweiter Gruppe 1 : 17 15:48 Zweiter Gruppe 2 - Zweiter Gruppe 3 : Zweiter Gruppe 1 Zweiter Gruppe 2 Zweiter Gruppe 3 Endrunden- Gruppe C Platz 1-3 12 14:18 Erster Gruppe 1 - Erster Gruppe 2 : 15 15:12 Erster Gruppe 3 - Erster Gruppe 1 : 18 16:06 Erster Gruppe 2 - Erster Gruppe 3 : Erster Gruppe 1 Erster Gruppe 2 Erster Gruppe 3 Endstand: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

1 Grundsätze Nachstehende Richtlinien gelten für alle Futsalspiele und für alle Futsalturniere im Bereich des Bayerischen Fußball-Verbandes. 2 Veranstalter Veranstalter von Futsalspielen und -turnieren dürfen nur Organe und Mitgliedsvereine des BFV sein. Der veranstaltende Verein muss mit einer Mannschaft am Turnier teilnehmen. 3 Genehmigungsverfahren (1) Die Durchführung von Futsalspielen und turnieren sollen die veranstaltenden Vereine mindestens 14 Tage vorher ihrem zuständigen Spielleiter und dem zuständigen Schiedsrichter-Organ mit Ausschreibung, Turnier- und Zeitplan sowie einer Liste mit den teilnehmenden Vereinen anmelden. (2) Bei Beteiligung ausländischer Mannschaften ist die Spielgenehmigung über den BFV beim DFB einzuholen. (3) Wegen einer Futsalveranstaltung (Spiele und Turniere) können angesetzte Verbandsspiele grundsätzlich nicht abgesetzt werden. 4 Rechtliche Grundlagen Futsalspiele und Futsalturniere in der Halle werden nach den Spielregeln der FIFA, den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BFV und nach diesen Richtlinien durchgeführt. 5 Spielberechtigung (1) Grundsätzlich gelten die Spielberechtigungsbestimmungen der Spielordnung (SpO) und Jugendordnung (JO) des BFV entsprechend. Bei Fehlen eines Spielerpasses oder mehrerer Spielerpässe sind die Spiele einzeln als verloren zu werten, wenn der Pass/die Pässe nach Ende des letzten Gruppenspiels nicht vorgelegt werden kann/können. (2) Bei Turnieren die über mehrere Tage ausgetragen werden, ist die Wertung dieser Spiele am Ende eines Turniertages analog des Abs. 1 vorzunehmen. (3) Vor Beginn eines jeden Futsalspiels oder eines -turniers ist von jeder Mannschaft der Futsal-Spielbericht auszufüllen. Spieler können nachgemeldet werden. (4) Bei Teilnahme von mehreren Mannschaften gleicher Altersklasse eines Vereins an einem Turnier kann ein Spieler nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. (5) Die Passkontrolle ist jeweils vor dem ersten Spiel durchzuführen. Alle Spiele gelten passrechtlich ausnahmslos als Privatspiele. (6) Die Erteilung einer Gastspielerlaubnis ist grundsätzlich möglich. Für die Beantragung einer Gastspielerlaubnis gelten 58 Abs. 5 Spielordnung (SpO) und 24 a Jugendordnung (JO) analog. (7) Für private Futsalspiele und turniere kann für höchstens zwei Spieler pro Verein eine Gastspielerlaubnis erteilt werden. Eine Gastspielerlaubnis ist zehn Tage vor dem Spiel oder dem Turnier (Datum des Poststempels) beim zuständigen BSL, BJL oder BFMA zu beantragen. (8) Für offizielle Meisterschaften des BFV (Kreis- Bezirks- und Landesentscheide) ist die Erteilung einer Gastspielerlaubnis ausgeschlossen. 6 Spielfeld und Spielfeldaufbau (1) Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Die Länge des Spielfeldes soll mindestens 25 m und höchstens 42 m betragen. Die Breite soll mindestens 16 m und höchstens 25 m betragen. Das Spielfeld ist vom Zuschauerraum abzugrenzen. Tor- und Seitenlinien sollen nach Möglichkeit mindestens 1 m von den Hallenwänden entfernt gezogen werden. (2) Die Mittellinie muss das Spielfeld in zwei gleich große Spielhälften teilen. (3) Die Torgröße ist auf die Größe 3 x 2 Meter (Handballtore) begrenzt. Andere Torgrößen sind nicht erlaubt. Die Tore müssen über einen Sicherheitsmechanismus verfügen, der ein Umkippen verhindert. Tragbare Tore dürfen verwendet werden, müssen aber über die gleichen Sicherheitsmechanismen verfügen wie herkömmliche Tore. (4) Als Straf-/Torraum muss ein eingezeichneter Viertelkreis Verwendung finden, dessen Radius aber nicht mehr als sechs Meter betragen sollte. Der Kreismittelpunkt muss an der Außenkante der Torpfosten liegen. (5) In der Entfernung von sechs Metern vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen den Pfosten gesehen - ist die Strafstoßmarke einzuzeichnen. (6) Eine zweite Strafstoßmarke ist 10 m vor dem Tor einzuzeichnen. (7) Eckfahnen werden nicht aufgestellt. 7 Spielball Der Spielball muss ein Futsalball sein. Er darf einen Umfang von 62 cm bis maximal 64 cm und ein Gewicht von 400 Gramm bis maximal 440 Gramm haben und muss in der Größe und Gewicht der jeweiligen Altersklasse entsprechen. Die Art des Balles muss in der Turnierausschreibung festgelegt sein. Der Luftdruck muss zwischen 0,4 und 0,6 Bar haben. Bei Spielen der G-, F-, E- und D-Junioren/- innen ist der Futsal-Kinderball zu verwenden. 8 Mannschaften (1) Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden Spieler ist auf 12 Spieler begrenzt. (2) Davon müssen zu Spielbeginn fünf Spieler auf dem Spielfeld stehen. Einer von diesen Spielern muss der Torwart sein. (3) Es können vom Veranstalter für ein Turnier keine Einsatzbeschränkungen hinsichtlich der Gesamtspielerzahl erlassen werden. Die zulässige Spielerzahl pro Spiel darf nicht überschritten werden. (4) Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel gehören (sieben), sowie maximal drei weitere Personen. (5) Betritt ein Spieler das Spielfeld zu früh, so ist das Spiel zu unterbrechen. Der betreffende Spieler muss das Spielfeld wieder verlassen und ist zu verwarnen. Das Spiel wird dann mit indirektem Freistoß, an der Stelle wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand, fortgesetzt. (6) Das Auswechseln von Spielern (auch fliegender Wechsel erlaubt) erfolgt grundsätzlich im Bereich der markierten Wechselzone. Ein Torwartwechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen. (7) Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden. 9 Ausrüstung der Spieler (1) Die Spieler müssen Spielkleidung tragen (Trikot muss Ärmel haben). Es darf kein Spieler Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Es dürfen nur Sportschuhe (Laufschuhe) ohne Stollen getragen werden. Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet. Auch soll darauf geachtet werden, dass die Spieler Laufschuhe mit heller Sohle tragen, damit der Hallenboden geschont wird. (2) Bei gleicher Spielkleidung muss der erstgenannte Verein der Begegnung die Trikots wechseln. Die jeweiligen Veranstalter der

Turniere sind aufgefordert, zwei verschiedenfarbige Leibchensätze bereit zu halten. (3) Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht. 10 Spielzeiten Die Spieldauer beträgt grundsätzlich 2 x 20 Minuten. Sie kann bei Turnieren verkürzt werden. Bei Spielen von Frauen, Herren und Senioren sollte die Spielzeit insgesamt pro Spiel nicht unter 1 x 20 Minuten, bei laufender Uhr ohne Seitenwechsel liegen. Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, bei Spielunterbrechungen den Zeitnehmer anzuweisen, die Zeit anzuhalten. Spielzeit (maximal) Herren/Sen./Frauen 2 x 20 Min. A-/B- 2 x 10 Junioren/Innen Min. C-/D- 2 x 10 Junioren/Innen Min. E-/F-/G- 2 x 7 Junioren/Innen Min. Schüsse von der 6m- Strafstoßmarke zur Spielentscheidung Höchstspielzeiten ohne Verlängerung (maximal an einem Tag) 5 120 Min. 5 120 Min. 5 100 Min. 5 80 Min. (1) Futsalspiele und Futsalturniere werden grundsätzlich mit Halbzeitwechsel (Pause) durchgeführt. Die Halbzeitpause darf drei Minuten nicht überschreiten. (2) Die Offiziellen der Mannschaft sind berechtigt, den Zeitnehmer um eine Auszeit von einer Minute zu ersuchen. Die Auszeit ist durch Abgabe einer besonderen Karte, welche vor Spielbeginn von der Turnierleitung ausgegeben wird, beim Zeitnehmer zu verlangen. (3) Eine Auszeit von einer Minute kann einmal pro Spielhälfte in Anspruch genommen werden. Diese wird aber erst gewährt, wenn die Mannschaft, die die Auszeit verlangt, im Ballbesitz ist. (4) Macht eine Mannschaft von der ihr zustehenden Auszeit in der ersten Spielhälfte keinen Gebrauch, so hat diese Mannschaft in der zweiten Spielhälfte trotzdem nur Anspruch auf eine Auszeit von einer Minute. (5) Ist der Ball aus dem Spiel, kündigt der Zeitnehmer mit einem Pfiff oder einem akustischen Signal, welches sich von den Signalen der Schiedsrichter unterscheiden muss, den Beginn einer Auszeit an. (6) Während der Auszeit dürfen die Spieler das Spielfeld verlassen; die Auswechselspieler müssen außerhalb des Spielfeldes bleiben. Spieler dürfen erst nach Ende der Auszeit wieder ausgetauscht werden. Der Betreuer, der die Anweisungen in der Auszeit erteilt, darf das Spielfeld nicht betreten. 11 Spielbestimmungen (1) Die Abseitsregel ist aufgehoben. (2) Das Spiel wird mit Torabwurf durch den Torwart fortgesetzt, wenn der Ball zuletzt von einem Spieler der angreifenden Mannschaft berührt wurde und in der Luft oder am Boden die Torlinie vollständig überschreitet, ohne dass dabei ein Tor erzielt wurde. Aus einem Torabwurf und einem Anstoß kann ein Tor nicht direkt erzielt werden. (3) Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen (Ausnahme Schiedsrichterball) müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens 3 m vom Ball entfernt sein. (4) Es gibt direkte und indirekte Freistöße. (5) Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme des Strafstoßschützen im Spielfeld, aber außerhalb des Strafraumes und mindestens 5 m vom Ausführungspunkt entfernt sein. (6) Aus einem Eckstoß kann nur für die ausführende Mannschaft ein Tor direkt erzielt werden. (7) Bei einem Seitenausball ist das Spiel durch Einkicken fortzusetzen. Aus einem Einkick kann ein Tor nicht direkt erzielt werden. (8) Das Spiel ist mit Einkick fortzusetzen, wenn a) der Ball die Seitenlinie am Boden oder in der Luft vollständig überschritten hat b) der Ball die Hallendecke berührt c) der Ball einen nicht zum Spielfeld gehörenden Gegenstand, der in das Spielfeld hineinragt, berührt. (9) Beim Einkick muss der Ball auf der Seitenlinie ruhen. Die Spieler der verteidigenden Mannschaft müssen mindestens 5 m von diesem Punkt entfernt sein, an dem der Einkick ausgeführt wird. Der Einkick muss innerhalb von 4 Sek. ausgeführt sein, nach dem der den Einkick ausführende Spieler im Ballbesitz ist. Der Einkick ausführende Spieler darf den Ball nicht ein zweites Mal spielen. Der Ball ist im Spiel, sobald sich dieser bewegt hat. (10) Als kumulierte Fouls gelten alle in der Regel 12 aufgelisteten Vergehen, die mit einem direkten Freistoß geahndet werden. Die ersten fünf, vier oder drei kumulierten Fouls (Zahl richtet sich nach der in 11 Abs. 14 Buchst. f festgelegten Zahl), die jede Mannschaft in einer Halbzeit begeht, werden im Spielbericht vermerkt. Die Schiedsrichter können das Spiel weiterlaufen lassen, a) sofern sie auf Vorteil entscheiden, b) die Mannschaft noch nicht fünf, vier oder drei (Zahl richtet sich nach der in 11 Abs. 14 Buchst. f festgelegte Zahl) an kumulierten Fouls begangen hat und c) der gegnerischen Mannschaft durch das Vergehen keine offensichtliche Torchance genommen wurde. (11) Haben die Schiedsrichter auf Vorteil entschieden, zeigen sie dem Zeitnehmer das kumulierte Foul mit Hilfe des vorgeschriebenen Signals an, sobald der Ball aus dem Spiel ist. (12) Bei Freistößen, welche für die ersten fünf, vier oder drei (Zahl richtet sich nach der in 11 Abs. 14 Buchst. f festgelegte Zahl) kumulierten Fouls für jede Mannschaft in jeder Halbzeit ausgesprochen werden, sofern das Spiel zu diesem Zweck unterbrochen wurde a) darf die gegnerische Mannschaft eine Spielmauer bilden, b) müssen die Gegenspieler mindestens 5 m vom Ball entfernt stehen, bis der Ball im Spiel ist, c) kann aus dem Freistoß ein Tor direkt erzielt werden. (13) Ab dem sechsten, fünften oder vierten(zahl richtet sich nach der in 11 Abs. 14 Buchst. f festgelegte Zahl) von jeder Mannschaft pro Halbzeit kumulierten Foul, a) darf die gegnerische Mannschaft keine Spielmauer mehr bilden, b) muss der Freistoß ausführende Spieler eindeutig identifiziert werden, c) muss sich der Torwart in seinem Strafraum befinden und mindestens 5 m vom Ball entfernt sein, d) müssen sich alle Feldspieler hinter einer imaginären Linie befinden, die außerhalb des Strafraums auf Ballhöhe parallel zur Torlinie verläuft. e) müssen die Spieler mindestens 5 m Abstand zum Ball halten und dürfen den Spieler, der den Freistoß ausführt, nicht behindern. Kein Spieler darf diese unsichtbare Linie übertreten, solange der Ball nicht berührt oder gespielt wurde. (14) Ausführung ab dem sechsten, fünften oder vierten (Zahl richtet sich nach der in 11 Abs. 14 Buchst. f festgelegte Zahl) kumulierten Foul a) Der ausführende Spieler muss versuchen, aus dem Freistoß direkt ein Tor zu erzielen. Er darf dabei den Ball nicht abspielen. b) Nach Ausführung des Freistoßes darf kein Spieler den Ball berühren bevor dieser vom gegnerischen Torwart berührt wurde, vom Torpfosten oder von der Querlatte abgeprallt ist oder das Spielfeld verlassen hat. c) Wenn ein Spieler in der gegnerischen Spielfeldhälfte oder in seiner eigenen Hälfte von der imaginären Linie, die parallel zur Mittellinie 10 m von der Torlinie entfernt durch die zweite Strafstoßmarke verläuft, ein solches Foul begeht, muss der

Freistoß von dieser Marke ausgeführt werden. Der Freistoß ist gemäß den Bestimmungen unter Ort der Ausführung auszuführen. d) Wenn ein Spieler in der eigenen Spielhälfte zwischen der 10 Meter-Linie und der Torlinie, aber außerhalb des Strafraums, ein sechstes, fünftes oder viertes(zahl richtet sich nach der in 11 Abs. 14 Buchst. f festgelegte Zahl) Foul begeht, kann die Mannschaft, die den Freistoß ausführt entscheiden, ob sie ihn von der zweiten Strafstoßmarke oder von der Stelle ausführen will an der sich das Vergehen ereignet hat. e) Der direkte Freistoß ist auch nach Ablauf der regulären Spielzeit einer Halbzeit oder einer Verlängerungshalbzeit auszuführen. f) Bei Spielen mit weniger als 20 Minuten Spielzeit pro Halbzeit oder Gesamtspielzeit, verringert sich die Zahl der kumulierten Fouls für einen direkten Freistoß von der 10 Meter-Marke wie folgt: bis zu 14 Minuten erfolgt ein 10 Meter-Freistoß beim 4 Foul und zwischen 15 und 19 Minuten beim 5. Foul. (15) Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, gelb-rote Karte und rote Karte) aussprechen. Nach Feldverweis auf Dauer (gelb-rote Karte, rote Karte) muss die betreffende Mannschaft zwei Minuten mit einem Spieler weniger weiterspielen. Erzielt während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder ergänzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Unterzahl spielen). Fehlen zwei Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für die erste Strafzeit, bei einem evtl. weiteren Gegentor auch für die zweite Strafzeit. Der mit gelb-roter Karte belegte Spieler darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen (Matchstrafe). Der vom Feldverweis mit roter Karte betroffene Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme auszuschließen. Dies ist über den zuständigen BFV- Spielleiter dem Sportgericht zu melden und zieht die automatische Sperre des Spielers nach sich. (16) Die Zahl der Spieler einer Mannschaft darf durch persönliche Strafen auf nicht weniger als drei Spieler verringert werden. Bei weniger als drei Spielern (einschl. Torwart) ist das Spiel abzubrechen. (17) Alle abgebrochenen Spiele werden mit 2:0 Toren gewertet bzw. mit dem günstigeren Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Spiele, die nach 5 Abs. 1 dieser Futsal-Richtlinien als verloren gelten, werden ebenfalls mit 2:0 Toren gewertet. (18) Enden Entscheidungsspiele oder Spiele in Turnieren nach dem K.O.-System unentschieden, so werden diese entsprechend den Bestimmungen des 10 dieser Richtlinien zu Ende geführt. Die Entscheidung wird sofort durch Sechsmeterschießen herbeigeführt. (19) Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet zunächst das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel unentschieden, so entscheidet die Tordifferenz. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand so wird ein Sechsmeterschießen durchgeführt. Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften ist aus diesen zuerst eine Sondertabelle aus den direkten Vergleichen zu erstellen. Sind danach immer noch Teams punktgleich, so entscheidet die Tordifferenz aus dieser Sondertabelle. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore aus der Sondertabelle. Ist danach immer noch kein Unterschied feststellbar, so ist ein Rückgriff auf die Tabelle der Gruppenspiele mit allen beteiligten Mannschaften notwendig. Es ist dann die Tordifferenz aus den Gruppenspielen heranzuziehen. Ist auch diese Tordifferenz gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore der Gruppenspiele. Erst wenn dann noch kein Unterschied feststellbar ist, wird ein Sechsmeterschießen durchgeführt. (20) Zum Sechsmeterschießen benennt jeder Verein 6 Spieler, von denen einer der Torwart sein muss. Hat eine Mannschaft nur fünf Spieler zur Verfügung, so tritt auch der Gegner mit nur fünf Spielern an. Mit weniger als fünf Spielern kann ein Sechsmeterschießen nicht durchgeführt werden. Die entsprechende Mannschaft hat die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine Mannschaft während des Sechsmeterschießens auf weniger als fünf Spieler, so wird die Entscheidung fortgeführt. 12 Spielleitung (1) Alle Futsalspiele und Futsalturniere mit Teilnahme von Herren-, Frauen-, und Seniorenmannschaften sowie Junioren- und Juniorinnenmannschaften der Altersklasse A- bis einschließlich C-Junioren/ Juniorinnen müssen von geprüften Schiedsrichtern mit Futsalausbildung geleitet werden. Alle anderen Futsalspiele und Futsalturniere sollen von geprüften Schiedsrichtern mit Futsalausbildung geleitet werden. (2) Es müssen für offizielle Einzelspiele oder offizielle Meisterschaften des BFV (Kreis-, Bezirks-, und Landesentscheide) mindestens drei Schiedsrichter beim zuständigen Schiedsrichterorgan angefordert werden. Der Zeitnehmer ist in die Zahl "Drei" nicht mit einzubeziehen, soll aber ein dem ausrichtenden Verein angehöriger amtlicher Schiedsrichter sein. (3) Pflichten des ausrichtenden Vereins: Für private Turniere müssen beim zuständigen Schiedsrichterorgan mindestens zwei Schiedsrichter angefordert werden. Darüber hinaus müssen noch zwei Assistenten, die beteiligten Vereinen angehören können, zur Verfügung gestellt werden. Ein Spiel kann von einem Schiedsrichter und einem Schiedsrichterassistenten geleitet werden. Darüber hinaus ist ein Zeitnehmerabzustellen. Für private Einzelspiele ist beim zuständigen Schiedsrichterorgan mindestens ein Schiedsrichter anzufordern. Darüber hinaus muss noch ein Schiedsrichterassistent, der den beteiligten Vereinen angehören kann, zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist ein Zeitnehmer abzustellen. 13 Turniermodus Den Turnierablauf legt der veranstaltende Verein oder das Verbandsorgan unter Berücksichtigung dieser Richtlinien fest. 14 Durchführung von Turnieren (1) Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem veranstaltenden Verein oder Verbandsorgan. Die Turnierleitung soll aus mindestens drei Personen bestehen. (2) Über Vorkommnisse - ausgenommen alle Entscheidungen der Schiedsrichter während des Spiels - urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das auch ganz oder teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Satzung und Ordnungen des BFV bleiben hiervon unberührt. (3) Vom Schiedsrichter des letzten Spieles des Turniers sind nach Abschluss des Turniers die Spielberichtsbogen (BFV Futsal - Spielbericht) sowie eine Ergebnisliste an den zuständigen Spielleiter des BFV einzusenden. (4) Bei jedem Turnier soll ein ausgebildeter Sanitäter anwesend sein. Dabei kann der Veranstalter auch die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Erreichbarkeit von Ärzten und Rettungsdienst in Betracht ziehen. 15 SR-Spesenregelung Die Schiedsrichter berechnen die Fahrtkosten nach der SR- Spesenordnung und erhalten folgende Aufwandsentschädigung: (1) Für Turniere: a) bei Junioren und Juniorinnen erhalten die eingeteilten SR je angefangene Stunde Turniereinsatz Euro 3,00 b) bei Herren, Senioren und Frauen erhalten die eingeteilten SR je angefangene Stunde Turniereinsatz Euro 4,50 (2) Für Einzelspiele a) bei Junioren und Juniorinnen erhalten die eingeteilten SR eine pauschale Entschädigung in Höhe Euro 5,00. b) bei Herren, Senioren und Frauen erhalten die eingeteilten SR eine pauschale Entschädigung in Höhe von Euro 10,00.

Ergänzende Ausschreibung für das Kreisturnier: 1. Gespielt wird nach den Richtlinien des BFV (siehe auch Spielplan). 2. Die Startgebühr beträgt 15. 3. Vor Turnierbeginn ist ein Futsalspielberichtsbogen (wird gestellt) auszufüllen. Dieser ist zusammen mit den Pässen bei der Turnierleitung abzugeben. Jede Mannschaft sollte mindestens eine halbe Stunde vor Turnierbeginn in der Halle sein (evtl. erfolgt eine kurze Einweisung durch die Schiedsrichter vor dem Turnierbeginn)! 4. Jede Mannschaft hat Bälle zum Warmmachen selbst mitzubringen. 5. Es ist darauf zu achten, dass alle Spieler nur Schuhe mit heller Sohle tragen. Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht! 6. Jede Mannschaft hat eine zweite Garnitur Trikots mitzubringen. Bei Farbengleichheit wechselt die auf dem Spielplan zuerst genannte Mannschaft ihre Spielkleidung. 7. Die auf dem Spielplan zuerst genannte Mannschaft spielt von der Tribüne aus gesehen von links nach rechts und hat Anstoß. 8. Die Spielzeit beträgt 1 x 15 Minuten (keine Nettospielzeit mehr!). Auszeiten können nicht genommen werden! Lediglich in der letzten Spielminute wird die Zeit angehalten. 9. In der Sporthalle samt Vorräumen bzw. Foyer herrscht absolutes Rauchverbot! 10. Bei der Siegerehrung erhält jede Mannschaft als Preis eine Urkunde sowie einen Ball. 11. Die Futsal-Bezirksmeisterschaft findet am 15.01.2012 von 14.00 ca. 19.00 Uhr in Nürnberg, Berthold- Brecht-Schule (Langwasser) statt. Sie wird mit sechs Mannschaften gespielt. Daher qualifizieren sich dafür die beiden Endspielteilnehmer. Ergänzungen zu den Regeln: In den vorangestellten Bestimmungen des BFV sind leider nicht alle Regeln des DFB aufgeführt. Diese Bestimmungen gelten aber ebenfalls, daher sei noch auf Folgendes hingewiesen: Anders als im normalen Hallenfußball muss beim Futsal die Wirkung eines vor der Schlusssirene abgegebenen Schusses abgewartet werden. Schießt ein Spieler also vor Spielschluss auf das Tor und geht dieser erst nach der Sirene ins Tor, so zählt der Treffer hier. Ausdrücklich sei noch einmal erwähnt, dass der Torwart über die Mittellinie werfen und schießen und diese auch überschreiten darf, sodass er in der gegnerischen Spielhälfte am Spiel teilnehmen kann (was ja beim Hallenfußball nicht möglich ist). Spielt der Torhüter den Ball, so darf er ihn in der eigenen Spielfeldhälfte erst dann wieder berühren (also auch mit dem Fuß erst dann wieder), wenn der Ball von einem Gegner gespielt wurde oder er zwischendurch die Mittellinie überquert hatte. Alle Spielfortsetzungen (Einkick, Eckball, Freistöße, Abwurf etc.) müssen innerhalb von vier Sekunden erfolgen (ein Schiedsrichter zählt die Sekunden laut mit).