Entsorgergemeinschaft der Deutschen Stahlund NE-Metall-Recycling-Wirtschaft e.v

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Entsorgergemeinschaft der Deutschen Stahlund NE-Metall-Recycling-Wirtschaft e.v Checkliste zur Prüfung von Betrieben nach dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 20.Oktober 2015 Vom Überwachungsausschuss im Mai 2016 bestätigt sowie unserer Anerkennungsbehörde zur Kenntnis vorgelegt. (Überarbeitung im August 2018 wegen Neufassung der Gerätegruppen und Kategorien.) Name und Anschrift des auditierten Unternehmens: Vor-Ort-Begutachtung erfolgte am: Unterschrift des Sachverständigen:. Stempel Ort, Datum Unterschrift Geschäftsstelle: Berliner Allee 57 40212 Düsseldorf www.esn-info.de Telefon 0211 / 82 89 53 24 Telefax 0211 / 82 89 53 20 Geschäftsführer: Dipl.-Oec. Klaus Bunzel bunzel@esn-info.de Mitglied der:

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Genehmigungslage speziell ElektroG... 4 1.2 Genehmigte Abfallschlüssel... 5 2 Sammelgruppen und Gerätekategorien... 6 2.1 Gerätekategorien nach 2 Absatz 1 ElektroG... 6 2.2 Sammelgruppen nach 14 Absatz 1 ElektroG... 10 3 Technische Anforderungen nach 20 Abs. 2 ElektroG... 11 3.1 Anforderungen an den Standort allgemein... 11 3.2 Anforderungen an den Standort Lagerung... 12 3.3 Anforderungen an den Standort Behandlung... 13 3.4 Anforderungen an die Behandlung... 14 3.5 Export Anlage 6 ElektroG... 17 4 Sonstiges - EfBV/ QM/ EMAS... 20 5 Dokumentation und Quoten... 21 5.1 Betriebsorganisation - Elektroaltgeräte... 21 5.2 Datenerfassung - 22 Abs. 3 ElektroG... 22 5.3 Quoten - 22 Abs.1, 2 ElektroG... 23 6 Ergebnis des Audits... 25 6.1 Abweichungen... 25 6.2 Bestätigung... 25 6.2.1 Abweichungsprotokoll Muster... 26 Seite 2 von 26 Stand: 30. Mai 2016

1 Allgemeines Voraussetzung für die Durchführung dieses Audits nach ElektroG ist die erfolgreiche Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb. Auditteilnehmer: Nachname, Vorname in Druckbuchstaben Unterschrift Datum des aktuellen Audits nach ElektroG Das aktuelle Audit nach ElektroG ist ein Erstaudit ein Wiederholungsaudit Datum des letzten Audits nach ElektroG Das letzte Audit nach ElektroG wurde durchgeführt von: Name des Sachverständigen und der Sachverständigenorgansation: Registriert bei EAR (Nachweis) seit: Seite 3 von 26 Stand: 30. Mai 2016

1.1 Genehmigungslage speziell ElektroG Genehmigungsentwicklung mit Aktenzeichen des Genehmigungsbescheides und Einteilungen nach 4.BImSchV Hinweis: Gegenstand der Zertifizierung nach ElektroG ist ausschließlich die Erstbehandlungsanlage ( 21 ElektroG). Genehmigungserfordernisse (je nach Einzelfall) - baurechtliche Zulassungen - VAwS-Zulassungen - Genehmigungen nach dem BImSchG wie z.b: Sammelstellen 8.12.1.1 > 50 t G / E 8.12.1.2 > 30 t < 50 t V < 30 t Baurecht 8.12.2 > 100 t V < 100 t Baurecht Erstbehandlung 8.11.2.1 > 10 t/d G/E 8.11.2.2 < 10 t/d V 8.11.2.4 > 10 t/d n.g.a. V < 10 t/d Baurecht Folgebehandlung 8.11.2.4 > 10 t/d n.g.a. V Name und Anschrift der zuständigen Behörde Anmerkungen / Hinweise: zum Beispiel: gab es seit dem letzten Audit nach ElektroG behördliche Überprüfungen? Falls ja: mit welchem Ergebnis? wurden nach dem letzten ElektroG-Audit neue Genehmigungen beantragt: Ja Nein erteilt: Ja Nein Falls ja: Baurecht BImSchG Änderung 15 Änderung 16 Auswirkung auf Benehmensregelung? Ja Nein Seite 4 von 26 Stand: 30. Mai 2016

1.2 Genehmigte Abfallschlüssel Liste der für den Betrieb zur Annahme zur Behandlung in der Erstbehandlungsanlage zugelassenen Abfallschlüssel. Zum Beispiel: 16 02 10* gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen 16 02 11* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW enthalten 16 02 12* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten 16 02 13* gefärliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen 16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen 20 01 23* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 20 01 35* gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefärliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen 20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen Weitere AVV Schlüssel (sofern genehmigt) sowie Anmerkungen / Hinweise: Seite 5 von 26 Stand: 30. Mai 2016

2 Sammelgruppen und Gerätekategorien 2.1 Gerätekategorien nach 2 Absatz 1 ElektroG Bitte in der nachfolgenden Tabelle ankreuzen, welche Geräte zur Behandlung in der Erstbehandlungsanlage angenommen werden und genehmigt sind. Kat. 1 Große Kühlgeräte Kühlschränke Gefriergeräte Haushaltsgroßgeräte Sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung und Lagerung von Lebensmitteln Waschmaschinen Wäschetrockner Geschirrspüler Elektroherde und Backöfen Elektrokochplatten Elektrische Heizplatten Mikrowellengeräte Sonstige elektrische oder elektronische Großgeräte zum Kochen oder zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln Elektrische Heizgeräte Elektrische Heizkörper Nachtspeicherheizgeräte Ölgefüllte Radiatoren Sonstige elektrische oder elektronische Großgeräte zum Beheizen von Räumen, Betten und Sitzmöbeln Klimageräte Sonstige Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungsgeräte Kat. 2 Staubsauger Haushaltskleingeräte Teppichkehrmaschinen Sonstige Reinigungsgeräte Geräte zum Nähen, Stricken, Weben oder zur sonstigen Bearbeitung von Textilien Bügeleisen und sonstige Geräte zum Bügeln, Mangeln oder zur sonstigen Pflege von Kleidung Toaster Friteusen Wasserkocher Elektrische oder elektronische Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Verschließen von Behältnissen und Verpackungen Elektrische Messer Behandlung Bemerkung/ Hinweis Seite 6 von 26 Stand: 30. Mai 2016

Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpfleqe Elektrische oder elektronische Wecker, Armbanduhren und Geräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit Elektrische oder elektronische Waagen Behandlung Bemerkung/ Hinweis Kat. 3 Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik Zentrale Datenverarbeitung: Großrechner Minicomputer Drucker PC-Bereich: PCs (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und Tastatur) Laptops (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und Tastatur) Notebooks Elektronische Notizbücher Drucker Kopiergeräte Elektrische und elektronische Schreibmaschinen Taschen- und Tischrechner Sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischer Mitteln Benutzerendgeräte und -systeme Faxgeräte Telexgeräte Telefone Münz- und Kartentelefone Schnurlose Telefone Mobiltelefone Anrufbeantworter Sonstige Produkte oder Geräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln Kat. 4 Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule Radiogeräte Fernsehgeräte Videokameras Videorekorder Hi-Fi-Anlagen Audio-Verstärker Seite 7 von 26 Stand: 30. Mai 2016

Musikinstrumente Sonstige Produkte oder Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder anderen Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln Photovoltaikmodule Kat. 5 Leuchten Beleuchtungskörper Stabförmige Leuchtstofflampen Kompaktleuchtstofflampen Entladungslampen, einschließlich Hochdruck- Natriumdampflampen und Metalldampflampen Niederdruck- Natriumdampflampen LED-Lampen Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen Behandlung Bemerkung/ Hinweis Kat. 6 Bohrmaschinen Sägen Nähmaschinen Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge Gerate zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge oder Werkzeuge zum Lösen von Niet-, Nagel- oder Schraubverbindungen oder für ähnliche Verwendungszwecke Schweiß- und Lötwerkzeuge oder Werkzeuge für ähnliche Verwendungszwecke Geräte zum Versprühen, Ausbringen, Verteilen oder zur sonstigen Verarbeitung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen mit anderen Mitteln Rasenmäher und sonstige Gartengeräte Kat. 7 Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen Videospielkonsolen Videospiele Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw. Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen Geldspielautomaten Kat. 8 Medizinische Geräte Geräte für Strahlentherapie Kardiologiegeräte Seite 8 von 26 Stand: 30. Mai 2016

Dialysegeräte Beatmungsgeräte Nuklearmedizinische Geräte Laborgeräte für In-vitro-Diaqnostik Analysegeräte Gefriergeräte Fertilisations-Testgeräte Sonstige Geräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen Kat. 9 Rauchmelder Heizregler Thermostate Überwachungs- und Kontrollinstrumente Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor Sonstige Überwachungs- und Kontrollinstrumente von Industrieanlagen (z. B. in Bedienpulten) Kat. 10 Ausgabeautomaten Heißgetränkeautomaten Automaten für heiße oder kalte Flaschen oder Dosen Automaten für feste Produkte Geldautomaten Jegliche Geräte zur automatischen Abgabe von Produkten Anmerkungen / Hinweise: Behandlung Bemerkung/ Hinweis Seite 9 von 26 Stand: 30. Mai 2016

2.2 Sammelgruppen nach 14 Absatz 1 ElektroG Bitte in der nachfolgenden Tabelle ankreuzen, welche Sammelgruppen (aus der Optierung von öre zur Behandlung in der Erstbehandlungsanlage angenommen werden und genehmigt sind. Sammelgruppe Bezeichnung Behandlung Sammelgruppe Behandlung Kategorien Manuelle Demontage Mechanische Separation SG 1 Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte 1 10 SG 2 Kühlgeräte 1 SG 3 Bildschirme, Monitore und TV- Geräte 3 4 SG 4 Lampen 5 SG 5 Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper sowie Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente 2 5 6 7 8 9 SG 6 Photovoltaikmodule 4 Anmerkungen / Hinweise: Seite 10 von 26 Stand: 30. Mai 2016

3 Technische Anforderungen nach 20 Abs. 2 ElektroG Bitte in den nachfolgenden Tabellen ankreuzen, ob und in wie weit die technischen Anforderungen erfüllt werden. Dabei bedeutet n.a.: nicht anwendbar. 3.1 Anforderungen an den Standort allgemein Nr. Fragen 10 Besteht bei Zwischenlagern ein Anlieferungsbereich für: Lieferfahrzeuge Kleinanlieferungen? 11 Ist die Lagerfläche vor unbefugtem Zutritt geschützt? 12 Wird eine ausreichende Menge an Bindemitteln für ausgelaufene Flüssigkeiten sowie Quecksilberadsorber bereitgehalten? Bewertung z.b. AVV 16 02 15; Nachweis? 13 Werden quecksilberhaltige Bauteile stoßsicher in luftdicht verschlossenen Kunststoffbehältnissen gelagert? 14 Sind, sofern erforderlich, Kennzeichnungen vorhanden (z.b. Gefahrstofflager)? 15 Sind ausreichende und funktionsfähige Feuerlöscheinrichtungen vorhanden? z.b. AVV 16 02 15; Nachweis? Anmerkungen / Hinweise: Seite 11 von 26 Stand: 30. Mai 2016

3.2 Anforderungen an den Standort Lagerung Siehe Anlage 5 Absatz 1 ElektroG: Nr. Fragen Bewertung 20 Findet eine nach Fraktionen getrennte Lagerung statt? 21 Werden ausgebaute Baugruppen, Bauteile und Materialien so gelagert, dass die weitere Verwertung oder Beseitigung nicht beeinträchtigt ist? 22 Verfügen die Standorte für die Lagerung über geeignete Bereiche mit undurchlässiger Oberfläche und Auffangeinrichtungen mit gegebenenfalls Abscheidern für auslaufende Flüssigkeiten und fettlösende Reinigungsmittel? 23 Verfügen die Standorte für die Lagerung über geeignete Bereiche mit wetterbeständiger Abdeckung? Ja Nein n.a Anmerkungen / Hinweise: Seite 12 von 26 Stand: 30. Mai 2016

3.3 Anforderungen an den Standort Behandlung Siehe Anlage 5 Absatz 2 ElektroG: Nr. Fragen 30 Verfügen die Standorte für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten über Waagen zur Bestimmung des Gewichts der behandelten Altgeräte? 31 Ist die Betriebsfläche eindeutig gegliedert in ein: Anlieferungsbereich, Eingangslager, Behandlungsbereich, Ausgangslager (nach Behandlung)? 32 Verfügen die Standorte für die Behandlung über geeignete Bereiche mit undurchlässiger Oberfläche und wasserundurchlässiger Abdeckung sowie und Auffangeinrichtungen mit gegebenenfalls Abscheidern für auslaufende Flüssigkeiten und fettlösende Reinigungsmittel? 33 Verfügen die Standorte für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten über geeigneten Lagerraum für demontierte Einzelteile? 34 Verfügen die Standorte für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten über geeignete Behälter für die Lagerung von Batterien, PCB/PCT -haltigen Kondensatoren, radioaktiven Abfällen, oder andere gefährliche Abfälle? 35 Verfügen die Standorte für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten über eine Ausrüstung für die Behandlung von Wasser im Einklang mit Gesundheits- und Umweltvorschriften? Bewertung Anmerkungen / Hinweise: Seite 13 von 26 Stand: 30. Mai 2016

3.4 Anforderungen an die Behandlung Nr. Fragen Bewertung 100 Wird vor der Erstbehandlung geprüft, ob das Altgerät oder einzelne Bauteile einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt werden können. Diese Prüfung ist durchzuführen, soweit sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist ( 20 Abs. 1 ElektroG). 101 Bei der Erstbehandlung werden mindestens alle Flüssigkeiten entfernt ( 20 Abs. 2 ElektroG). 102 Die Behandlung von Altgeräten kann auch außerhalb Deutschlands oder außerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden. Die Voraussetzung hierfür ist eine ordnungsgemäße Ausfuhr ( 20 Abs. 3 ElektroG). Werden Altgeräte zur Behandlung an Anlagen innerhalb Deutschlands, außerhalb Deutschlands oder außerhalb der Europäischen Union abgegeben? Falls Verbringungen außerhalb Deutschlands erfolgen: weiter mit Nr. 110. Falls keine Verbringungen außerhalb Deutschlands erfolgen: weiter mit Nr. 120. 110 23 Abs.4 ElektroG Kann widerlegt werden, dass ein Gegenstand ein Altgerät ist und eine illegale Verbringung vorliegt? Dazu 1. liegen die entsprechenden Unterlagen gemäß Anlage 6 (Siehe Kapitel 3.5) zum Nachweis vor, dass es sich bei einem Gegenstand um ein gebrauchtes Elektro- oder Elektronikgerät und nicht um ein Altgerät handelt für diese Unterlagen hat der Besitzer, der die Beförderung veranlasst, zu sorgen? 2. reichen die vorgelegten Unterlagen zur Beurteilung aus? 3. wird ein angemessener Schutz vor Beschädigung bei der Beförderung und beim Be- und Entladen, insbesondere durch ausreichende Verpackung und eine geeignete Stapelung der Ladung, nachgewiesen für den angemessenen Schutz hat der Besitzer, der die Beförderung veranlasst, zu sorgen? 120 Werden ausgebaute, schadstoffhaltige Bauteile wie Akkumulatoren, Kondensatoren oder quecksilberhaltige Bauteile angenommen? Wenn ja, liegt hierfür die erforderliche Genehmigung vor? (Abfallart 16 02 15 in EWC-Liste) 121 Werden quecksilberhaltige Bauteile wie Schalter oder Lampen für Hintergrundbeleuchtung aus den Altgeräten entfernt (z.b. Abfallart 160215 in EWC-Liste)? Seite 14 von 26 Stand: 30. Mai 2016

Nr. Fragen Bewertung 122 Ist sichergestellt, dass schadstoffhaltige Bauteile und Stoffe bei der Behandlung nicht zerstört werden und Schadstoffe nicht in die zu verwertenden Materialströme eingetragen werden? 123 Wird eine ausreichende Menge an Quecksilberadsorber in enger räumlicher Nähe bereitgehalten? (Abfallart 16 0215 in EWC-Liste) 124 Werden Batterien und Akkumulatoren aus den Altgeräten entfernt? Sind die Batterien und Akkumulatoren so entfernt worden, dass sie nicht beschädigt wurden und nach der Entfernung identifizierbar sind? 125 Werden alle Leiterplatten aus Mobiltelefonen entfernt? 126 Werden Leiterplatten, deren Oberfläche größer als 10 Quadratzentimeter ist, aus den sonstigen Altgeräten entfernt? 127 Werden Tonerkartuschen und Farbtoner aus den Altgeräten entfernt? 128 Werden Kunststoffe, die bromierte Flammschutzmittel enthalten, aus den Altgeräten entfernt? 129 Wird Asbestabfall aus den Altgeräten entfernt? Hinweis: TRGS 519 130 Werden asbesthaltige Bauteile aus den Altgeräten entfernt? 131 Werden Kathodenstrahlröhren aus den Altgeräten entfernt? Hinweis: TRGS 519 132 Werden - Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H- FCKW) oder teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), Kohlenwasserstoffe (KW) aus den Altgeräten entfernt? 133 Werden Kältemittel vollständig erfasst und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt? 134 Werden Gasentladungslampen aus den Altgeräten entfernt? 135 Werden Flüssigkristallanzeigen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern aus den Altgeräten entfernt? 136 Werden hintergrundbeleuchtete Anzeigen mit Gasentladungslampen aus den Altgeräten entfernt? 137 Werden externe elektrische Leitungen entfernt? Seite 15 von 26 Stand: 30. Mai 2016

Nr. Fragen Bewertung 138 Werden Bauteile, die feuerfeste Keramikfasern enthalten, aus den Altgeräten entfernt? 139 Werden Bauteile, die radioaktive Stoffe enthalten, aus den Altgeräten entfernt? Ausnahme: Bauteile, die nicht die Freigrenzen nach Artikel 3 sowie Anhang I der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13.Mai1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl.L159 vom 29.6.1996, S.1) überschreiten. 140 Werden Elektrolyt-Kondensatoren, die bedenkliche Stoffe enthalten (Höhe größer als 25 Millimeter, Durchmesser größer als 25 Millimeter oder proportionalähnliches Volumen [0,0123 Ltr.]), aus den Altgeräten entfernt? 141 Werden Elektrolyt-Kondensatoren nach vollständiger Entladung unter Dach, möglichst in einem separaten Raum, in Kunststoffbehältnissen, dicht verschlossen, gelagert? 142 Werden cadmium- oder selenhaltige Fotoleitertrommeln aus den Altgeräten entfernt? 143 Wird für Kondensatoren, die polychlorierte Biphenyle enthalten, die PCB/PCT - Abfallverordnung eingehalten? 144 Wird bei Kathodenstrahlröhren die fluoreszierende Beschichtung entfernt? 145 Werden Geräte, die Gase enthalten, die ozonschichtschädigend sind oder ein Erderwärmungspotenzial über 15 haben, gemäß der entsprechenden europäischen Verordnung behandelt? 146 Wird bei Gasentladungslampen das Quecksilber entfernt? (Abfallart 16 0215 in EWC-Liste) 147 Wird bei der Aufbereitung von Lampen zur Verwertung für Altglas ein Quecksilbergehalt von höchstens 5 Milligramm je Kilogramm Altglas eingehalten? 148 Wird die Einhaltung dieser Forderung regelmäßig kontrolliert und dokumentiert? 149 Werden Bildröhren im Rahmen der Behandlung in Schirm- und Konusglas getrennt? 150 Werden Gasentladungslampen ausreichend gegen Bruch gesichert gelagert und transportiert? 151 Erfolgt die Behandlung nach dem Stand der Technik (siehe hierzu auch Mitteilung LAGA)? Anmerkungen / Hinweise: Seite 16 von 26 Stand: 30. Mai 2016

3.5 Export Anlage 6 ElektroG Wenn keine Abfälle grenzüberschreitend verbracht werden, kann dieses Kapitel übersprungen werden. Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt: Nr. Fragen Bewertung 200 Wird mit schlüssigen Unterlagen belegt, dass die Verbringung im Rahmen einer zwischenbetrieblichen Übergabevereinbarung erfolgt und dass oder oder Elektro- und Elektronikgeräte als fehlerhaft zur Instandsetzung im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie mit der Absicht der Wiederverwendung an den Hersteller oder einen in seinem Namen handelnden Dritten zurückgesendet werden für die gewerbliche Nutzung zur Überholung oder Reparatur im Rahmen eines gültigen Vertrags mit der Absicht der Wiederverwendung an den Hersteller oder einen in seinem Namen handelnden Dritten oder eine Einrichtung von Dritten in Staaten versendet werden, für die der OECD-Beschluss im Sinne von Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 gilt, fehlerhafte gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte für die gewerbliche Nutzung, beispielsweise medizinische Geräte oder Teile davon, im Rahmen eines gültigen Vertrags zur Fehler- Ursachen-Analyse an den Hersteller oder einen in seinem Namen handelnden Dritten versendet werden, sofern eine solche Analyse nur vom Hersteller oder von in seinem Namen handelnden Dritten durchgeführt werden kann? 201 Zur Unterscheidung zwischen gebrauchten Geräten und Altgeräten hat der Besitzer folgende Belege zum Nachweis dieser Behauptung vorgelegt: eine Erklärung des Besitzers, der die Beförderung der Elektro- und Elektronikgeräte veranlasst, aus der hervorgeht, dass es sich bei keinem der Materialien oder Geräte in der Sendung um Abfall handelt, und für angemessenen Schutz vor Beschädigung bei der Beförderung und beim Be- und Entladen zu sorgen, insbesondere durch ausreichende Verpackung und eine geeignete Stapelung der Ladung. Falls in allen drei Fällen Ja: -> weiter bei 210 Seite 17 von 26 Stand: 30. Mai 2016

Nr. Fragen Bewertung 202 Stufe 1: Prüfung Nachweis der Prüfungsergebnisse zu: Funktionsfähigkeitsprüfung Bewertung vorhandener gefährlicher Stoffe Die Prüfung und Bewertung wurde durch eine Elektrofachkraft oder durch eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage durchgeführt. Die Ergebnisse der Bewertung und Prüfung sind aufgezeichnet worden. 203 Stufe 2: Aufzeichnung des Prüfungsergebnisses Die Aufzeichnung ist sicher, aber nicht dauerhaft entweder auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst (falls ohne Verpackung) oder auf der Verpackung so angebracht worden, dass sie gelesen werden kann, ohne dass das Gerät ausgepackt werden muss. Die Aufzeichnung enthält mindestens folgende Angaben: Bezeichnung des Gerätes (wenn in Anlage 1 ElektroG aufgeführt mit Angabe der Gerätekategorie); Identifikationsnummer des Gegenstands (Typennummer) (soweit vorhanden); Herstellungsjahr (soweit bekannt); Name und Anschrift des Unternehmens, das für den Nachweis der Funktionsfähigkeit zuständig ist; Ergebnisse der unter Stufe 1 beschriebenen Prüfung (einschließlich des Datums der Funktionsfähigkeitsprüfung); Art der durchgeführten Prüfung. 210 Zur Unterscheidung zwischen gebrauchten Geräten und Altgeräten wurden folgende Belege zum Nachweis dieser Behauptung vorgelegt: eine Kopie der Rechnung und des Vertrags über den Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte oder die Übertragung des Eigentums daran, aus der hervorgeht, dass die Geräte für die direkte Wiederverwendung bestimmt und voll funktionsfähig sind, den Beleg einer Bewertung oder Prüfung in Form einer Kopie der Aufzeichnungen (Prüfbescheinigung, Nachweis der Funktionalität) zu jedem Packstück innerhalb der Sendung zusammen mit einem Protokoll, das sämtliche Aufzeichnungen gemäß Nummer 202 und 203 enthält. Seite 18 von 26 Stand: 30. Mai 2016

Nr. Fragen Bewertung 211 Sorgt der Besitzer, der die Beförderung veranlasst, dafür, dass jeder Ladung (z. B. Versandcontainer, Lastwagen) gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte Folgendes beigelegt wird? ein einschlägiges Beförderungsdokument, beispielsweise CMR-Frachtbrief; eine Erklärung des Besitzers, der die Beförderung veranlasst, zu seiner Verantwortung für die Verbringung. Anmerkungen / Hinweise: Seite 19 von 26 Stand: 30. Mai 2016

4 Sonstiges - EfBV/ QM/ EMAS Nr. Fragen Bewertung 300 Ist der Betrieb nach EfBV, EMAS, DIN EN 9001, WHG/ VAwS überprüft worden? Liegen die Ergebnisse dieser Prüfungen vor und konnten diese berücksichtigt werden? Datum des jeweils letzten Audits Die Anforderungen nach: 2 und 3 EfBV Anforderungen an die Betriebsorganisation 4 EfBV Anforderungen an die personelle Ausstattung 6 EfBV Versicherungsschutz 7 EfBV Anforderungen an die Tätigkeit 8 EfBV Anforderungen an den Betriebsinhaber 9 EfBV Anforderungen an die für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen 10 EfBV Anforderungen an das sonstige Personal 11 EfBV Anforderungen an die Fortbildung wurden geprüft und werden erfüllt [siehe oben] Anmerkungen / Hinweise: Seite 20 von 26 Stand: 30. Mai 2016

5 Dokumentation und Quoten 5.1 Betriebsorganisation - Elektroaltgeräte Nr. Fragen Bewertung Betriebsordnung 1 Existiert eine Betriebsordnung, welche Regelungen für das Verhalten im Gefahrenfall enthält? 2 Ist die Betriebsordnung an gut sichtbarer und zentraler Stelle ausgehängt? Betriebshandbuch 3 Besteht ein Betriebshandbuch mit Festlegungen für den Umgang mit Altgeräten? 4 Sind im Betriebshandbuch Festlegungen getroffen worden, die den Umgang mit bestimmten Altgeräten und Abfallarten vorgeben? 5 Bestehen Arbeitsanweisungen für die im Betrieb erforderlichen Arbeitsvorgänge? 6 Sind die Arbeitsanweisungen den zuständigen Mitarbeitern zugänglich? 7 Sind die Aufgaben und die Verantwortungsbereiche des Personals schriftlich festgelegt? 8 Sind Kontroll- und Wartungsmaßnahmen schriftlich festgelegt? 9 Werden die Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen? 10 Sind die Verfahren zur Eingangsprüfung bei der Materialannahme eindeutig geregelt? 11 Existiert ein Betriebshandbuch, welches die für die Betriebssicherheit und den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen festlegt? 12 Sind diese Maßnahmen mit Brandschutz-, Alarm-, und Maßnahmenplänen abgestimmt? 13 Sind Betriebsanweisungen nach TRGS 555 erstellt und an gut sichtbarer Stelle bzw. an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen angebracht? Seite 21 von 26 Stand: 30. Mai 2016

5.2 Datenerfassung - 22 Abs. 3 ElektroG Im Rahmen der Zertifizierung muss der Betreiber der Erstbehandlungsanlage nachweisen, dass er alle Aufzeichnungen über das Gewicht führt, wenn diese der Altgeräte, ihrer Bauteile, Werkstoffe und Stoffe 1. der Erstbehandlungsanlage zugeführt werden, 2. die Erstbehandlungsanlage verlassen, 3. der Verwertungsanlage zugeführt werden und 4. die Verwertungsanlage verlassen. Die Betreiber der weiteren Behandlungs- und Verwertungsanlagen stellen zu diesem Zweck dem Betreiber der Erstbehandlungsanlage die entsprechenden Daten zur Verfügung. Der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage ist verpflichtet, die von ihm erfassten Daten den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern, Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach 8 deren Bevollmächtigten, den Vertreibern und den entsorgungspflichtigen Besitzern nach 19 mitzuteilen, soweit sie zur Ermittlung von Mengenströmen diese Daten für die Erfüllung ihrer Pflichten nach den 26, 27, 29 und 30 benötigen. Nr. Fragen Bewertung Betriebstagebuch 14 Wird ein Betriebstagebuch geführt? Manuell EDV 15 Enthält das Betriebstagebuch die Dokumentation aller eingehenden Geräte pro Monat getrennt nach Gerätekategorien Herkunft, Menge, Anzahl, Masse je Stück? 16 Wird die Herkunft der Geräte dokumentiert (Verwertungsbestätigung)? 17 Enthält das Betriebstagebuch die Dokumentation (Verkaufsnachweise u.ä.m.) aller reparierten und verkauften Geräte (Art und Masse pro Stück)? 18 Werden alle Aufzeichnungen über die Menge der Altgeräte, ihre Bauteile, Werkstoffe und Stoffe geführt, wenn diese der Behandlungsanlage zugeführt werden? 19 Enthält das Betriebstagebuch eine Jahresübersicht der angenommenen Geräte? Seite 22 von 26 Stand: 30. Mai 2016

Nr. Fragen Bewertung 20 Werden alle Aufzeichnungen über die Menge der Altgeräte, ihre Bauteile, Werkstoffe und Stoffe geführt, wenn diese die Behandlungsanlage verlassen? 21 Enthält das Betriebstagebuch eine Jahresübersicht der reparierten und verkauften Geräte? 22 Ist in der Dokumentation der ausgehenden Stoffströme die Abgabe von Geräten, Baugruppen oder Bauteilen zum Zwecke der Wiederverwendung festgehalten? 5.3 Quoten - 22 Abs.1, 2 ElektroG Absatz (2): Der jeweils geforderte Anteil wird dadurch berechnet, dass für jede Gerätekategorie das Gewicht der Altgeräte, die nach ordnungsgemäßer Erstbehandlung der Verwertungsanlage zugeführt werden, durch das Gewicht aller getrennt erfassten Altgeräte dieser Gerätekategorie geteilt wird. Vorbereitende Maßnahmen einschließlich Sortierung und Lagerung vor der Verwertung bleiben im Hinblick auf die Berechnung der Anteile unberücksichtigt. Nr. Fragen Bewertung 23 Werden alle Primärdaten bis zum Verwerter, die zur Berechnung und zum Nachweis der Verwertungsquoten erforderlich sind, in nachvollziehbarer Weise dokumentiert? 24 Werden Altgeräte, die aus der Europäischen Gemeinschaft ausgeführt wurden, hierbei mit berücksichtigt? 25 Werden bei dem Export dieser Altgeräte die Anforderungen des EG- Abfallverbringungsrechts beachtet? 26 Werden die Daten zu den Mengenströmen zu den Verwertungsanlagen (Eingangsmenge in Verwertungsanlage) und von den Verwertungsanlagen (Ausgang aus Verwertungsanlage) erfasst? Werden die erfassten Daten zu den Mengenströmen den Herstellern bzw. deren Bevollmächtigten mitgeteilt? Werden die erfassten Daten zu den Mengenströmen der EAR mitgeteilt? 27 Werden Bauteile, die radioaktive Stoffe enthalten, gemäß dem KrW/AbfG beseitigt und verwertet, sofern für diese kein Rücknahmekonzept besteht? Seite 23 von 26 Stand: 30. Mai 2016

Nr. Fragen Bewertung 28 Werden Bauteile, die radioaktive Stoffe enthalten und für die ein Rücknahmekonzept besteht, an die nach Strahlenschutzverordnung angegebene Stelle zurückgegeben? 29 Werden alle übrigen Bauteile, die radioaktive Stoffe enthalten, unter Berücksichtigung der Vorschriften der Strahlenschutzverordnung entsorgt? 30 Wurden bei den exportierten Altgeräten die Verwertungsquoten eingehalten? 22 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 ElektroG gibt die folgenden Quoten vor: Mindestanteil Verwertung Kat. 1 Haushaltsgroßgeräte 85 % 80 % Kat. 2 Haushaltskleingeräte 75 % 55 % Kat. 3 Kat. 4 Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule 80 % 70 % 80 % 70 % Kat. 5 Beleuchtungskörper 75 % 55 % Kat. 6 Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge 75 % 55 % Kat. 7 Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 75 % 55 % Kat. 8 Medizinische Geräte 75 % 55 % Kat. 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente 75 % 55 % Kat. 10 Ausgabeautomaten 85 % 80 % Mindestanteil Vorbereitung Wiederverwendung und Recycling Diese Quoten sind zunächst gültig bis zum 15. August 2018. Danach: weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes nach Artikel 3. Auch die Kategorien werden dann neu gefasst. Seite 24 von 26 Stand: 30. Mai 2016

6 Ergebnis des Audits 6.1 Abweichungen Aufgrund der durchgeführten Auditierung bestätigt der Sachverständige, dass das Unternehmen die Forderungen des ElektroG als Erstbehandlungsanlage erfüllt Kapitel 6.2. Aufgrund der durchgeführten Überprüfung bestätigt der Sachverständige, dass das Unternehmen die Forderungen des ElektroG als Erstbehandlungsanlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfüllt. Eine Zertifizierung kann erst nach Abstellung der festgestellten Abweichungen vorgenommen werden. Die Abweichungen wurden in einem Abweichungsprotokoll (siehe Anlage) festgehalten. Dieses liegt dem auditierten Unternehmen vor. Der Sachverständige hat bei Beanstandungen dem Betreiber zur Erfüllung der Voraussetzungen nach Satz 1 eine dreimonatige Frist zu setzen, die nicht überschritten werden darf. Die Überprüfung der Abweichungen erfolgt dementsprechend bis spätestens:. Datum.. Sachverständiger 6.2 Bestätigung Im Ergebnis des Audits bestätigt der Unterzeichnende entsprechend 21 Absatz 3 ElektroG: 1. in der Anlage ist die Durchführung sämtlicher Tätigkeiten einer Erstbehandlung möglich, 2. die Anlage ist technisch geeignet, die Behandlungsanforderungen nach 20 Absatz 2 ElektroG einzuhalten, und 3. an der Anlage werden alle Primärdaten nach 22 Absatz 3 Satz 1, die zur Berechnung und zum Nachweis der Verwertungsquoten erforderlich sind, in nachvollziehbarer Weise dokumentiert. Die Überprüfung der Abweichungen erfolgte am. Im Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass das Unternehmen die Forderungen des ElektroG als Erstbehandlungsanlage nicht erfüllt. Eine Zertifizierung kann daher nicht erfolgen.. Datum.. Sachverständiger Seite 25 von 26 Stand: 30. Mai 2016

6.2.1 Abweichungsprotokoll Muster Unternehmen:... Ort:... Bericht Nr.:... Audit Datum:... Kritisch [ ] Unkritisch [ ] Auditor: A. Details der Abweichung:...... Bestätigung / Unterschrift Unternehmensvertreter Unterschrift Auditor B. Durchzuführende Korrekturmaßnahmen: Voraussichtlicher Abschlusstermin:.../.../...... Unterschrift Unternehmensvertreter:... Datum:... Zustimmung Auditor:... Datum:... C. Überprüfung der Korrekturmaßnahmen / : Unterschrift Auditor:... Datum:... Seite 26 von 26 Stand: 30. Mai 2016