Auswirkungen des neuen ElektroG auf die (kommunale) Sammelpraxis

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1 Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg Auswirkungen des neuen ElektroG auf die (kommunale) Sammelpraxis Torsten Höppner Rendsburg,

2 Elektroschrottsammlung seit Einführung der Getrenntsammlung schadstoffhaltiger Abfälle u.a. - elektronische Bauteile Kondensatoren Leuchtstoffröhren 1988 Einführung der Sammlung Kühlgeräte 1990 Einführung der Sammlung E-Schrott

3 Gegenwärtiges Sammelkonzept E-Schrott stationäre Sammlung auf allen vier Recyclinghöfen mobile Sammlung der Großgeräte im Rahmen der Sperrmüllabrufentsorgung mobile Sammlung der Kleingeräte am Schadstoffmobil (Einbindung von Handel und Handwerk)

4 Die wesentlichen Änderungen im Überblick Wichtige Tage: !

5 Stufenweise Ausweitung des Anwendungsbereiches Im Übergangszeitraum (bis 15. August 2018) wird der Anwendungsbereich der bisherigen 10 Gerätekategorien beibehalten Photovoltaik-Module sowie Leuchten aus privaten Haushalten werden bereits ab in den Anwendungsbereich des ElektroG aufgenommen Ab August 2018 wird ein offener, alle Elektro- und Elektronikgeräte umfassender Anwendungsbereich eingeführt

6 Dieser Anwendungsbereich soll folgende sechs (bisher 10) Gerätekategorien enthalten: Wärmeüberträger Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen > 100cm² Lampen Großgeräte >50cm Kleingeräte <50cm Kleine IT- und Telekommunikationselektronik <50cm Rechtsverbindlich Festlegung der Ausschlüsse aus dem Anwendungsbereich

7 Künftige Sammelziele: Stufenweise Anhebung der Sammelziele : 45% : 65% Jeweils des durchschnittlichen Gewichts der in den letzten drei Jahren in Verkehr gebrachten Geräte.

8 Künftige Sammelgruppen: (ab ) Änderung der Zusammenstellung der Sammelgruppen mit Blick auf die Erfordernisse des Recyclings. Der Gesetzesentwurf sieht sechs Sammelgruppen vor (bisher fünf, neu Photovoltaik-Module) SG 1: Haushaltsgroßgeräte SG 2: Kühlgeräte SG 3: Bildschirme, Monitore, TV-Geräte SG 4: Lampen (Leuchten, Gasentladungslampen, LED usw.) SG 5: Haushaltskleingeräte, IT, TK, Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte, Kontrollinstrument, Medizintechnik SG 6: Photovoltaik-Module

9 Jeweils eigene Untersammelbehältnisse SG 1: Nachtspeicheröfen SG 5: batteriebetriebene Altgeräte

10 Mindestabholmengen: SG 1, 2, 3 + 5: 30 m³ Nachtspeicheröfen + batteriebetriebene Altgeräte: 5m³ SG 4: 3 m³ SG 6: 2,5 m³ Beraubungsverbot und bruchsichere Erfassung

11 Änderung der Sammelgruppen ab : SG 1: Kühlgeräte SG 2: Bildschirme, Monitore, TV-Geräte (> 100 cm²) SG 3: Lampen (Leuchten, Gasentladungslampen, LED usw.) SG 4: Großgeräte SG 5: Haushaltskleingeräte, IT, TK, Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte, Kontrollinstrument, Medizintechnik SG 6: Photovoltaik-Module

12 Eigenvermarktung durch die Kommunen (Optierung) Sammel- und Übergabestellen müssen EAR angezeigt werden (unabhängig von Optierung) Ausweitung des Optierungszeitraumes auf zwei Jahre (bisher ein Jahr) Verlängerung der erforderlichen Anzeigefrist vor Aufnahme der Optierung auf sechs Monate (bisher drei Monate) Einführung einer Meldefrist für Mengen, die im Rahmen der Optierung entsorgt wurden (bis zum 15. des Folgemonats) (auch Null-Meldungen erforderlich, je Gruppe und Kategorie) Bisherige Jahresmeldung bleibt bestehen!

13 Informationspflicht der öre öre informieren die privaten Haushalte (z.b. als Teil der Abfallinformationsbroschüren) über: die Pflicht, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung deren Beitrag zur Wiederverwendung und Verwertung allgemeine Auswirkungen von in Altgeräten enthaltenen gefährlichen Stoffen auf Umwelt und Gesundheit Bedeutung des Symbols (durchgestrichene Abfalltonne) Verpackung asbesthaltige Altgeräte und Löschung personenbezogener Daten

14 Rücknahme durch den Handel: Rücknahmepflicht für Großvertreiber > 400m² Verkaufsfläche 1:1 Rücknahme 0:1 Rücknahme < 25 cm Rücknahmepflicht gilt auch für Onlinehändler

15

16 Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz Gültig ab :

17 Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz Voraussichtlich ab :

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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