Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG
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- Jens Hochberg
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1 Neues im Umweltrecht Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG ÖKOPROFIT-Klub München, 17. Mai
2 Richtlinie 2002/96/EG WEEE-Richtlinie vom 27. Januar 2003 (Waste Electrical and Electronic Equipement) Richtlinie 2002/95/EG RoHS-Richtlinie vom 27. Januar 2003 (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in EEE) Geändert durch: Entscheidung 2005/618/EG Entscheidung 2005/717/EG Entscheidung 2005/747/EG Entscheidung 2006/310/EG Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG vom 16. März 2005 Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung - ElektroGKostV
3 1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte 3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper 6. Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte
4 wichtige Ausnahme: Ortsfeste Anlagen und Geräte, die Teil einer ortsfesten Anlage sind
5 wichtige Unterscheidung: b2c-geräte Geräte, die in Privathaushalten genutzt werden können Beispiele: Kaffeemaschine, Kühlschrank, PC, handgeführte Bohrmaschine, Telefon b2b-geräte Geräte, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder gewöhnlich nicht in Privathaushalten genutzt werden Beispiele: Diamantbohrgerät, Frankiermaschine, elektronische Kirchenorgel
6 Wer ist Hersteller im Sinn des ElektroG wer Geräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in D in Verkehr bringt wer Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen in D weiterverkauft (z. B. Eigenmarken des Handels) wer Geräte erstmals nach D einführt und in Verkehr bringt ( Importeur ) oder in ein EU-Land ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt ( Internethandel )
7 Jeder Hersteller muss sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR registrieren ( seine Registriernummer z. B. auf Rechnungen führen Altgeräte vom Nutzer zurücknehmen und entsorgen bei b2c-geräten: bei b2b-geräten: Geräte kennzeichnen Stoffverbote einhalten historische und neue Altgerät; für den privaten Nutzer kostenlos; kollektive Verpflichtung! nur neue Altgeräte, d. h. solche, die nach dem in Verkehr gebracht wurden; nur grundsätzliche Verpflichtung, kann auch anders geregelt werden
8 Kennzeichnung eindeutige Identifizierung des Herstellers Zeitpunkt des Inverkehrbringens (Stichtag ) Symbol durchgestrichene Mülltonne
9 Stoffverbote Ab 1. Juli 2006 dürfen keine neuen Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, die mehr als - 0,1 Gew.-% Blei, Quecksilber, Chrom-VI, polybromiertes Biphenyl polybromierten Diphenylether oder mehr als - 0,01 Gew.% Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten. Ausnahmen: Medizinprodukte, Kontroll- und Überwachungsgeräte und zahlreiche Einzelanwendungen gemäß Anhang der Richtlinie 2002/95/EG
10 Entsorgung der Altgeräte aus Privathaushalten: a) kostenlose Abgabe bei Wertstoffhöfen b) freiwillige Rücknahme durch Handel, z. B. bei Kauf eines Neugerätes; der Handel kann die zurückgenommenen Geräte kostenlos bei den Wertstoffhöfen abgeben aus Gewerbebetrieben: - b2b-geräte: bei Geräten, die als Neugeräte bis einschl in Verkehr gebracht wurden, ist der Besitzer verantwortlich, bei Geräten, die nach dem in Verkehr gebracht wurden ist grundsätzlich der Hersteller verantwortlich aber abweichende Regelungen sind möglich - b2c-geräte: a) haushaltübliche Mengen kostenlos bei Wertstoffhöfen b) größere Mengen wie bei b2b
11 Landeshauptstadt München
12 weitere Informationen:
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