WEEE 2 & ElektroG 2. Neue Aufgaben der EAR bei der Umsetzung des neuen ElektroG. take-e-way / vere e.v., Köln, 3. April 2014 Alexander Goldberg

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1 Neue Aufgaben der EAR bei der Umsetzung des neuen ElektroG take-e-way / vere e.v., Köln, 3. April 2014 Alexander Goldberg

2 Agenda 1. Allgemeine Informationen Gesetzesvollzug aktuell 2. Spezifische Herausforderungen und Chancen 3. Zusammenarbeit der europäischen Register im EWRN stiftung elektro-altgeräte register Seite 2

3 1.1. Kennzahlen ( ) 25 Mitarbeiter 2,12 Mio. Verwaltungsakte erlassen, davon Marken-Gerätearten-Registrierungen (seit ), aktuell aktive Registrierungen 1,3 Mio. Abhol- u. Bereitstellungsanordnungen und andere Verwaltungsakte (seit ) Kostenbescheide (seit ) Hersteller (davon mit Sitz in und 298 mit Sitz außerhalb der EU) 488 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (öre) mit Übergabe-/Abholstellen stiftung elektro-altgeräte register Seite 3

4 1.2. Paradigmenwechsel in der EAG-Entsorgung Preisspiegel für Verwertung von b2c-elektro-altgeräten (EAG) in Deutschland** (Preis in /t; frei Verwerter) (Sammel-)Gruppe ** Januar 14 Juli 13 Januar HHGG -150 <> <> <> Kühlgeräte -20 <> 60-5 <> <> ITK, CE und Bildschirmgeräte -60 <> <> <> 50 (3a. Nur Bildschirmgeräte) -10 <> <> <> 40 (3b. Nur Nicht-Bildschirmgeräte) -170 <> <> <> Gasentladungslampen Elektrokleingeräte -170 <> <> <> -80 **Quelle: EUWID Recycling und Entsorgung, 24. Jahrgang vom (7.2014), Seite 20 stiftung elektro-altgeräte register Seite 4

5 1.3. Paradigmenwechsel in der EAG-Entsorgung und Optierungsverhalten der öre Gesamtanzahl der Optierungen: 1282 stiftung elektro-altgeräte register Seite 5

6 1.4. Paradigmenwechsel in der EAG-Entsorgung und Entwicklung der b2c-abholkoordination Planung 2014: Anzahl Abholungen in 2013: : : : : : : : stiftung elektro-altgeräte register Seite 6

7 1.5. Vollzug ElektroG 9 Jahre Bilanz ear-systematik funktioniert und garantiert Wettbewerb alle bei den öre anfallenden und bereitgestellten Altgerätecontainer werden zurückgenommen gesetzliche Herstellerproduktverantwortung (Pflicht) muss wahrgenommen werden können (Recht) aktuell konterkariert die Optierungspraxis der öre die Produktverantwortung der Hersteller zu einer reinen Zahlungsverpflichtung für Hersteller Entwicklung der Mengenmeldungen aufgrund neuer Sammelquoten problematisch stiftung elektro-altgeräte register Seite 7

8 Agenda 1. Allgemeine Informationen Gesetzesvollzug aktuell 2. Spezifische Herausforderungen und Chancen 3. Zusammenarbeit der europäischen Register im EWRN stiftung elektro-altgeräte register Seite 8

9 WEEE2 und ElektroG2-Entwurf Wesentliche Ziele WEEE2 soll mehr Rechtssicherheit und Klarheit bringen soll einen hohen Grad an Harmonisierung gewährleisten verlangt Steigerung der Sammelquoten ElektroG2 soll WEEE2 möglichst 1:1 umsetzen dazu eine Effizienzsteigerung bestehender Sammel- und Entsorgungsstrukturen (geteilte Produktverantwortung) erreichen neue Elemente in bewährte Strukturen integrieren stiftung elektro-altgeräte register Seite 9

10 WEEE2 und ElektroG2-Entwurf Wesentliche Ziele wesentliche Änderungen im ElektroG2-Entwurf zur Zielerreichung : stufenweise Ausweitung des Anwendungsbereichs effizientere Ordnungswidrigkeitenverfolgung Neuzuschnitt der Sammelgruppen mit Blick auf Recyclingerfordernisse verpflichtende Handelssammlung Konkretisierung der Voraussetzungen für Eigenvermarktung der öre Einführung weiterer Meldepflichten zur Verbesserung der Transparenz bei den Mengenströmen stiftung elektro-altgeräte register Seite 10

11 ElektroG2-Entwurf Persönlicher Anwendungsbereich (ab Inkrafttreten) Hersteller ist ( 3 Nr. 9), wer Geräte unter seinem Namen oder Warenzeichen (selbst) herstellt/ konzipieren/herstellen lässt und innerhalb der BRD anbietet Geräte anderer Anbieter unter seinem Namen oder Warenzeichen innerhalb der BRD anbietet, sofern nicht Marke des anderen Anbieters auf Gerät erscheint erstmals ausländische Geräte in der BRD anbietet außerhalb der BRD niedergelassen ist und mithilfe der Fernkommunikationstechnik direkt anbietet alle Herstellerbegriffe können grds. auch von Personen mit Sitz im Ausland erfüllt werden stiftung elektro-altgeräte register Seite 11

12 ElektroG2-Entwurf Persönlicher Anwendungsbereich (ab Inkrafttreten) ABER: jeder Hersteller muss in BRD niedergelassen sein ( 8 Abs. 1 S.1, 3 Nr. 9 a-c) oder einen Bevollmächtigten in der BRD beauftragen ( 8 Abs. 1 S.2) ausländische Fernabsatzhersteller sind verpflichtet einen Bevollmächtigten in BRD zu beauftragen ( 8 Abs. 1, 3 Nr. 9 d) bereits heute registrierte Hersteller ohne Niederlassung in der BRD müssen mit Übergangsfrist von 6 Monaten zukünftig in BRD niedergelassen sein oder in BRD Bevollmächtigten beauftragen ( 51 Abs. 1) in BRD niedergelassene Fernabsatzhersteller sind verpflichtet in anderen Mitgliedstaaten Bevollmächtigte zu beauftragen ( 8 Abs. 5) stiftung elektro-altgeräte register Seite 12

13 ElektroG2-Entwurf Sachlicher Anwendungsbereich während Übergangsfrist (ab Inkrafttreten) Geräte müssen weiterhin einer der 10 Kategorien zuordenbar sein explizit neu genannte E-Geräte: Nachtspeicheröfen (Kategorie 1), Leuchten in Haushalten (Kategorie 5) und Photovoltaikmodule (Kategorie 4) nach Übergangsfrist (ab ) erfolgt Übergang zum offenen Anwendungsbereich mit (dann) 6 neuen Kategorien 1. Wärmeüberträger 2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten 3. Lampen 4. Großgeräte (eine der äußeren Abmessungen > 50 cm) 5. Kleingeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm) 6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm) stiftung elektro-altgeräte register Seite 13

14 ElektroG2-Entwurf Sachlicher Anwendungsbereich Ausnahmen bereits mit Inkrafttreten treten viele neue (erstmals legal definierte) Ausnahmetatbestände hinzu ( 2 Abs. 2, 3), insbesondere ortsfeste industrielle Großwerkzeuge ortsfeste Großanlagen, ausgenommen Geräte, die nicht speziell als Teil dieser Anlagen konzipiert und eingebaut sind; Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung; dieses Gesetz gilt jedoch für elektrische Zweiradfahrzeuge, für die eine Typengenehmigung nicht erforderlich ist bewegliche Maschinen stiftung elektro-altgeräte register Seite 14

15 2.4. ElektroG2-Entwurf Optierung Anpassung des Optierungsrechts der öre sechsmonatige Vorankündigungspflicht gegenüber der zuständigen Behörde ( 25 Abs. 1 S. 3) Ausweitung der Optierungsdauer auf mindestens drei Kalenderjahre ( 14 Abs. 5 S.1) unverzügliche (Mengen-)meldung der an die Erstbehandlungsanlagen abgegebenen Behältnisse gegenüber der zuständigen Behörde ( 14 Abs. 5 S.3 und 4 und 26 Abs. 1 Nr. 1) stiftung elektro-altgeräte register Seite 15

16 ElektroG2-Entwurf Altgeräte-Sammelgruppen während Übergangsfrist (ab Inkrafttreten, 48) Gruppe 1: Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte Gruppe 2: Kühlgeräte Gruppe 3: Bildschirmgeräte Gruppe 4: Gasentladungslampen Gruppe 5: Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Sport- u. Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- u. Kontrollinstrumente und Gruppe 6: Photovoltaikmodule stiftung elektro-altgeräte register Seite 16

17 ElektroG2-Entwurf Altgeräte-Sammelgruppen nach Übergangsfrist (ab , 14 Abs. 1) Gruppe 1: Wärmeüberträger Gruppe 2: Bildschirmgeräte Gruppe 3: Gasentladungslampen Gruppe 4: Großgeräte und Nachtspeicherheizgeräte Gruppe 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und Gruppe 6: Photovoltaikmodule stiftung elektro-altgeräte register Seite 17

18 ElektroG2-Entwurf Altgeräte-Sammelgruppen Anmerkung: Verpflichtungen i.r.d. Abholkoordination (AHK) bei rot und blau werden zurückgesetzt (=Neustart der AHK) stiftung elektro-altgeräte register Seite 18

19 2.6. ElektroG2-Entwurf Vertreibersammlung viele neue Sammelstellen und Meldeverpflichtete unentgeltliche 1:1 Rücknahmepflicht beim Kauf eines Neugerätes gleichwertiger Art und mit denselben Funktionen ( 17 Abs. 1) unentgeltliche 0:1 Rücknahmepflicht ( 17 Abs. 2) für Einzelhandelsgeschäfte mit Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mind. 400m 2 (keine äußere EEE Abmessung größer 25 cm), für Fernabsatzhändler zählen alle EEE Lager- und Versandflächen weiterhin auch freiwillige Rücknahmen möglich ( 17 Abs. 3) sofern Vertreiber die Altgeräte nicht den Herstellern, deren Bevollmächtigten oder den öre übergeben, sind sie selbst zur Wiederverwendung, Behandlung und Entsorgung verpflichtet ( 17 Abs. 5) vorherige Anzeige- ( 25 Abs. 3) und Mitteilungspflichten ( 29) stiftung elektro-altgeräte register Seite 19

20 ElektroG2-Entwurf Übergang von 10 auf 6 Kategorien ab erfolgt Übergang zum offenen Anwendungsbereich mit dann 6 (neuen) Kategorien Kategorien (und damit auch Gerätearten) sind relevant für Mengenmeldungen (In-/Output), Abholkoordination, statistische Analysen und Garantienachweise. Umsetzungsmöglichkeiten?? >> Aufgabe bzw. Anpassung bestehender Kategorien (Gerätearten)? stiftung elektro-altgeräte register Seite 20

21 ElektroG2-Entwurf Übergang von 10 auf 6 Kategorien etwaige Aufgabe der Gerätearten? geräteartenbezogene Rücklaufquoten würden nicht (mehr) erfasst und in Abholkoordination berücksichtigt werden ausschließlich das kategoriebezogene Inputgewicht wäre dann relevantes Verpflichtungsmoment für die Abholkoordination etwaige Anpassung der Gerätearten? um alle Strukturen an die sechs (neuen) Kategorien anzupassen, müssten weitere Gerätearten geschaffen werden (Bürokratieaufbau, Kosten für Hersteller und stiftung ear) stiftung elektro-altgeräte register Seite 21

22 ElektroG2-Entwurf Übergang von 10 auf 6 Kategorien stiftung elektro-altgeräte register Seite 22

23 Agenda 1. Allgemeine Informationen Gesetzesvollzug aktuell 2. Spezifische Herausforderungen und Chancen 3. Zusammenarbeit der europäischen Register im EWRN stiftung elektro-altgeräte register Seite 23

24 3.1. European WEEE Registers Network (EWRN) Fakten: EWRN wurde im November 2006 gegründet bis zu 18 nationale Register beteiligen sich und arbeiten mit keine Verbindung zur Entsorgungswirtschaft!! gemeinsames Ziel ist es Hersteller zu unterstützen: Harmonisierung der Registrierungs- und Meldeformate Wettbewerbssicherung und Harmonisierung durch einheitliche Entscheidungen in Anwendungsbereichsfragen effiziente Trittbrettfahrerverfolgung, um Lasten unter allen Verpflichteten gleichmäßig zu verteilen Probleme mit WEEE-Richtlinie erkennen und Lösungen anbieten stiftung elektro-altgeräte register Seite 24

25 3.2. Harmonisierung Anwendungsbereichsfragen stiftung elektro-altgeräte register Seite 25

26 3.3. Zusammenarbeit der nationalen Register Entwicklung eines einheitlichen Verständnis für die Registrierungs- und Meldeformate unter WEEE2 (> Annex X) >> Vorschlag an Kommission Vorschlag zur harmonisierten Umsetzung des Bevollmächtigten in den Mitgliedstaaten unter WEEE2 >> Vorschlag an Kommission harmonisierte Auslegungsvorschläge für die neuen Ausnahmeregelungen unter WEEE2 >> Vorschlag an Kommission Positionspapier für eine harmonisierte Definition des Inputgewichts >> Vorschlag an Kommission stiftung elektro-altgeräte register Seite 26

27 Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit. Gerne beantworten wir Ihre Anfragen unter oder freuen uns auf Ihren Anruf unter stiftung elektro-altgeräte register Seite 27

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