IHK Mittlerer Niederrhein
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- Jakob Waltz
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1 IHK Mittlerer Niederrhein Open-Scope Auswirkungen und Veränderungen im Vollzug Alexander Goldberg Krefeld,
2 Agenda 1. Kennzahlen 3. European WEEE Registers Network (EWRN) Seite 2
3 1. Kennzahlen ( ) 27 Mitarbeiter 3 Mio. Verwaltungsakte, davon insbes aktive Registrierungen (insgesamt seit erteilt) 1,82 Mio. Abhol-/Aufstellungsanordnungen für b2c-weee im Rahmen der Abholkoordination (seit ) Hersteller und angemeldete Vertreiber mit angezeigten Rücknahmestellen (davon von Vertreibern, von Herstellern und 397 von Rücknahmesystemen) 461 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (öre): mit angezeigten Übergabestellen (i.r.d. Abholkoordination) und angezeigten Sammelstellen Seite 3
4 Agenda 1. Kennzahlen 3. European WEEE Registers Network (EWRN) Seite 4
5 2.1. Allgemeiner Überblick Das novellierte ElektroG sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereichs vor: Am treten die finalen Änderungen dazu in Kraft: 10 Kategorien und 32 Gerätearten (aktuell) werden ersetzt durch 6 Kategorien und 17 Gerätearten (2018) Entscheidend ist dann nicht mehr, dass die Geräte einer Kategorie zugeordnet werden können (kategorienbasierter Anwendungsbereich), sondern es gilt Offener Anwendungsbereich ( Open Scope ) Seite 5
6 Sachlicher Anwendungsbereich Open Scope: Ab fallen grundsätzlich alle Elektro(nik)geräte in den (offenen) Anwendungsbereich des Gesetzes! Elektro(nik)geräte sind dann immer einer bestimmten Kategorie zuordenbar, es sei denn, sie sind explizit durch einen gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestand ausgeschlossen! Gerätelisten zum Anwendungsbereich sind damit (endgültig) obsolet ear wird weiterhin Zuordnungsliste für Zweifelsfälle auf Webseite bereitstellen Rücknahmepflichten des Handels werden durch den Open Scope nicht modifiziert. Seite 6
7 Sachlicher Anwendungsbereich Auch Möbel- und Bekleidungsstücke mit elektrischen Funktionen können ab dem vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst sein! Bei zusammengesetzten Produkten (z.b. Möbel-/ Bekleidungsstück + elektrischer Bestandteil) ist im Einzelfall zu entscheiden, ob der elektrische Bestandteil funktional und/oder baulich an die Nutzungsdauer des Gesamtproduktes gebunden ist: JA NEIN Gesamtprodukt ist das registrierungspflichtige Elektrogerät. Elektrischer Bestandteil ist das registrierungspflichtige Elektrogerät. Seite 7
8 Sachlicher Anwendungsbereich Beispiele für (ab ) registrierungspflichtige elektr. Gesamtprodukte (in fett): Badschrank mit beleuchtetem Spiegel, Sportschuh mit beleuchteter Sohle elektrisch verstellbarer Fernsehsessel. Indiz: elektr. Bestandteil (hier: Motor, Leuchte) ist in das Gesamtprodukt fest eingebaut und lässt sich nur unter großer Anstrengung wieder ausbauen. Seite 8
9 Sachlicher Anwendungsbereich Beispiele für registrierungspflichtige, eigenständige Elektrogeräte (in fett): Schrankwand mit aufgebrachter LED-Beleuchtung, Fahrrad mit Naben-Dynamo Indiz: elektr. Bestandteil (hier: LED-Leiste, Dynamo) wird auch einzeln, zum Nachrüsten in Verkehr gebracht und kann leicht wieder ausgetauscht werden. Seite 9
10 Sachlicher Anwendungsbereich Ausnahmen vom gesetzlichen Anwendungsbereich: Auch die bisher geltenden gesetzlichen Ausnahmetatbestände nach 2 Abs. 2 ElektroG bleiben von den Änderungen unberührt. Gesetzliche Ausnahmen sind restriktiv auszulegen und zu handhaben (so auch ECJ, C-369/14 zu Garagentorantrieben) Weiterhin können auch nach Wirksamwerden der Änderungen im ElektroG 2018 nur vollständige Elektro(nik)endgeräte registrierungspflichtig sein. Bauteile unterfallen auch weiterhin nicht dem Anwendungsbereich Seite 10
11 Von 10 zu 6 Gerätekategorien ( ) Bis Elektrogeräte müssen weiterhin einer der 10 Kategorien zuordenbar sein explizit neu genannte Elektrogeräte: Nachtspeicheröfen (Kategorie 1), Photovoltaikmodule (Kategorie 4) und Leuchten in Haushalten (Kategorie 5) Ab erfolgt Übergang zum offenen Anwendungsbereich mit (dann) 6 neuen Kategorien 1. Wärmeüberträger 2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten 3. Lampen 4. Großgeräte (mindestens eine der äußeren Abmessungen > 50 cm) 5. Kleingeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm) 6. kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm) Seite 11
12 Von 10 zu 6 Gerätekategorien ( ) Seite 12
13 Von 10 zu 6 Gerätekategorien ( ) Bisherige Kategorien Haushaltsgroßgeräte Haushaltskleingeräte Geräte der ITK Neue Kategorien ab Wärmeüberträger Geräte der Unterhaltungselektronik und PV-Module Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten Beleuchtungskörper Elektrische und elektronische Werkzeuge Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte Lampen Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte) Seite 13
14 Von 10 zu 6 Gerätekategorien ( ) Bisherige Kategorien Neue Kategorien ab Medizinprodukte Überwachungs- und Kontrollinstrumente Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) Automatische Ausgabegeräte Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt Seite 14
15 Gesetzliche Entsprechungsregel Allgemeines Entsprechungsregel nach 33 Abs. 1 S. 1-3 ElektroG: Danach ist die Gemeinsame Stelle der Hersteller (stiftung ear) berechtigt, (1) die Neuzuordnung von Geräten in die neuen Gerätearten vorzunehmen und (2) festzulegen, welche neuen Gerätearten denjenigen, der bisherigen Zuordnung entsprechen*. Diese Entsprechung gilt auch für die unter der bisherigen Zuordnung gestellten Garantien. *: entsprechende Nachfolgegerätearten wurden zusammen mit den Regelsetzenden Gremien festgelegt Seite 15
16 Gesetzliche Entsprechungsregel bisherige Gerätearten b2c (bis ) neue Gerätearten b2c (ab ) Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten Datensichtgeräte TV-Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden Können Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten 'Persönliche' Informations-und/oder Datenverarbeitung 'Persönliches' Drucken von Informationen und Übermittlung gedruckter Informationen 'Persönliche' Telekommunikationsgeräte ElektroG Mobiltelefone 2018, Wärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt werden können Bildschirmgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können Sonstige Lampen für die Nutzung in privaten Haushalten Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die in privaten Haushalten genutzt werden können Seite 16
17 Gesetzliche Entsprechungsregel bisherige Gerätearten b2c (bis ) neue Gerätearten b2c (ab ) Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten Cameras (Photo) Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik (mit Ausnahme von TV-Geräten), die in privaten Haushalten genutzt werden können Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können Elektrische und elektronische Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten - b2c - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten Große Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können Seite 17
18 Gesetzliche Entsprechungsregel bisherige Gerätearten b2b (bis ) neue Gerätearten b2b (ab ) Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung Professionelle Geräte Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung Medizinprodukte für den professionellen Anwender b2b- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbliche Nutzung Automatische Ausgabegeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung Haushaltskleingeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung Elektrische und elektronische Werkzeuge für die Nutzung in nicht privaten Haushalten Geräte der Unterhaltungselektronik, die in anderen als privaten Haushalten genutzt werden können Photovoltaikmodule, die in anderen als privaten Haushalten genutzt werden können Lampen sowie Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von IHK Mittlerer Licht, Niederrhein, die in anderen als privaten Haushalten genutzt werden ElektroG 2018, können Großgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten Kleingeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten Bildschirmgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten Große Photovoltaikmodule für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten Lampen für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten Seite 18
19 Automatische Überführung vorhandener Registrierungen Neustrukturierung der Kategorien und Gerätearten: Alle bestehenden Registrierungen (etwa !) müssen an die Gesetzesänderungen angepasst werden: Für jede bisherige Geräteart wurde deswegen eine Nachfolgegeräteart festgelegt (vgl. Entsprechungsregel oben). In diese Nachfolgegerätearten werden alle am bestehenden (bereits erteilten) Registrierungen zum Stichtag am einheitlich überführt. Seite 19
20 Automatische Überführung vorhandener Registrierungen Die Überführung der Registrierungen geschieht gebührenfrei und ohne Erlass eines neuen Registrierungsbescheids anhand der Überführungstabelle (siehe Fall 1). Fall 1: Verzeichnis der registrierten Hersteller nennt dann nach der Überführung die neue Geräteart, mit Marktaustrittsdatum in der bisherigen Geräteart (zum xx.xx.xxxx ). Seite 20
21 Automatische Überführung vorhandener Registrierungen Registrierungen mit gleichen Marken und verschiedenen bisherigen Gerätearten verdichten sich auf eine entsprechende Nachfolgegeräteart (siehe Fall 2). Fall 2: ear-portal: Neuer GGZ Kleingeräte (b2c) wird automatisch angelegt. Bereits anerkannte Garantien für bisherige Gerätearten fließen betragsmäßig in diesen GGZ zusammen. Seite 21
22 Automatische Überführung vorhandener Registrierungen Nach der automatischen Überführung der bestehenden Registrierungen kann es sein, dass ein Hersteller nicht da steht, oder nicht nur da steht, wo er stehen muss: Der Gesetzgeber sieht für diese Fälle eine (antragsgebundene) Übergangsfrist bis zum vor, in der ein Hersteller seine Geräte weiterhin unter der überführten Registrierung in Verkehr bringen darf (und sie dort auch melden muss!). Zur Wahrung dieser Übergangsfrist kann ab dem (bis spätestens zum ) ein entsprechender Registrierungs-Antrag über das ear-portal gestellt werden. Entweder als (gebührenpflichtige) a) ersetzende Registrierung anstelle der überführten Registrierung oder b) weitere Registrierung(en) neben der überführten Registrierung. Seite 22
23 To do / Vorbereitung durch Hersteller Ein Hersteller muss also.. 1. eigenes Produktportfolio in neue Kategorien/Gerätearten mithilfe der Kategoriedefinitionen und des Entscheidungsbaums einordnen 2. eigenen Registrierungsbestand sichten 3. Überführungssimulation anwenden 4. ggf. Delta zwischen überführten und benötigten Registrierungen beantragen Seite 23
24 Zuordnungshilfen ear-webseite Verständnis der 6 neuen Kategorien und die richtige Zuordnung der Geräte Entscheidungsbaum Kategoriedefinitionen Vorgehen beim Messen - Abgrenzungshilfen aller Kategorien - Gerätebeispiele und Fehlinterpretationen - Abgrenzungshilfen in den Kategorien Messbeispiele Seite 24
25 Zuordnungshilfen ear-webseite 6 neue Kategorien Seite 25
26 Zuordnungshilfen ear-webseite Kategoriezuordnung der Geräte Wärmeüberträger? Nein Bildschirm, Monitor oder Gerät, das einen Bildschirm mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthält? Ja Ja Kategorie 1. Wärmeüberträger Kategorie 2. Bildschirme und Monitore (+) Kühl-/Klimageräte, Ölradiatoren (+) Fernseher, Informationsterminals, Notebooks, Tablets, ereaders Lampe? Ja Kategorie 3. Lampen (+) LED-Lampen, Gasentladungslampen Größe entscheidend Gerät mit einer äußeren Abmessung größer als 50 cm? ITK-Gerät? Ja Ja Kategorie 6. kleine Geräte der ITK Kategorie 4. Großgeräte Kategorie 5. Kleingeräte (+) Große Drucker, Waschmaschinen, große Leuchten (+) E-Zigaretten, Toaster, kleine Leuchten (+) Navis, Router, Mobiltelefone (Smartphones, Phablets), Telefone Seite 26
27 Zuordnungshilfen ear-webseite Groß-/Kleingeräte? Seite 27
28 Überführungssimulation ear-webseite Zur Überführungssimulation auf der ear-webseite anhand Fallbeispiel: b2c b2b Seite 28
29 Überführungssimulation ear-webseite Seite 29
30 Überführungssimulation ear-webseite (allgemein) Die auf der ear-webseite zur Verfügung gestellte Überführungssimulation zeigt: in welche Nachfolgegeräteart eine bestehenden Registrierung überführt wird. welche bestehende Registrierung alternativlos in die Nachfolgegeräteart überführt wird. bei welchen Überführungen in jedem Fall geprüft werden muss, ob eine weitere oder eine andere Registrierung benötigt wird.!? Überführungssimulation ermöglicht nur Orientierungshilfe für die tatsächlich erforderlichen Registrierungen anhand des eigenen Produktportfolios. Seite 30
31 To do / Vorbereitung durch Hersteller Ein Hersteller muss also.. 1. eigenes Produktportfolio in neue Kategorien/Gerätearten mithilfe der Kategoriedefinitionen und des Entscheidungsbaums einordnen 2. eigenen Registrierungsbestand sichten 3. Überführungssimulation anwenden 4. ggf. Delta zwischen überführten und benötigten Registrierungen beantragen Seite 31
32 2.7. Zeitplan Seite 32
33 Fazit und Ausblick 2018 Umstellung auf sechs neue Kategorien verringert mittelfristig bürokratischen Aufwand für Hersteller: weniger Mengenmitteilungen und Garantienachweise erforderlich Nutzen Sie die Zeit, um sich auf die Neuerungen 2018 vorzubereiten: Prüfung des Produktportfolios und der eventuell noch benötigten Registrierungen weitere Informationen finden Sie auf der ear-website unter ElektroG 2018 Aktivierung des RSS-Feeds für Neuigkeiten Newsletter abonnieren! kostenfreie ear-herstellerwebinare zum ElektroG 2018 Block 1 Das Wichtigste im Überblick Block 2 Auswirkungen auf bereits erteilte Registrierungen Block 3 Registrierungsanträge >> Seite 33
34 Agenda 1. Kennzahlen 3. European WEEE Registers Network (EWRN) Seite 34
35 3. European WEEE Registers Network (EWRN) 3.1. Allgemeine Informationen Fakten: EWRN wurde im November 2006 gegründet bis zu 18 nationale Register beteiligen sich und arbeiten mit keine Verbindung zur Entsorgungswirtschaft!! gemeinsames Ziel ist es Hersteller zu unterstützen: Harmonisierung der Registrierungs- und Meldeformate Wettbewerbssicherung und Harmonisierung durch einheitliche Entscheidungen in Anwendungsbereichsfragen effiziente Trittbrettfahrerverfolgung, um Lasten unter allen Verpflichteten gleichmäßig zu verteilen Probleme mit WEEE-Richtlinie erkennen und Lösungen anbieten Seite 35
36 3. European WEEE Registers Network (EWRN) 3.2. Harmonisierung von Anwendungsbereichsfragen Seite 36
37 3. European WEEE Registers Network (EWRN) Harmonisierung der Registrierung und Meldungen Problemaufriss: One producer summed up the difficulties facing producers as follows: Placing on the market of 25 Member States and multiplying this by 3 (WEEE, packaging, batteries) we have to provide data to 81 Extended Producer Responsibility (EPR) compliance systems. It is therefore essential, especially for Small and Medium Enterprises (SME) selling in different Member States, that the type and format of data is harmonized throughout Europe wherever possible. ** ** European Commission, Study on harmonisation of the format for registration and reporting of producers of Electrical and Electronic Equipment (EEE) to the national register and on the frequency of reporting (Final report 2016, p. 17). Hervorhebungen durch Autor) Artikel 16 (3) WEEE2-Richtlinie verpflichtet die Kommission mittels Durchführungsrechtsakt aber ausschließlich zur Harmonisierung des Registrierungs- und Meldeformats wie auch der Meldefrequenz in direkter Relation zwischen Hersteller und Nationalen Registern. In der Relation Hersteller und Compliance Systems (Kollektive Systeme) hat der Durchführungsrechtsakt hingegen keine Wirkung. Seite 37
38 3. European WEEE Registers Network (EWRN) Harmonisierung der Registrierung und Meldungen Konsequenzen**: in 6 Mitgliedsstaaten wird die Änderung der Registrierungs- und Meldeformate wie auch der Meldefrequenz durch die Nationalen Register eine Harmonisierung für die Hersteller bringen. in bis zu 22 Mitgliedsstaaten, in denen Hersteller über Kollektive Systeme agieren, wird es keine Harmonisierung geben. In diesen Mitgliedsstaaten können die Kollektiven Systeme weiterhin auf privatrechtlicher Grundlage und ohne Regulierung bestimmen, welche Registrierungs- und Meldeformate und welche Meldefrequenz jeweils für sie individuell erforderlich ist. ** European Commission, Study on harmonisation of the format for registration and reporting of producers of Electrical and Electronic Equipment (EEE) to the national register and on the frequency of reporting (Final report 2016, p. 27). EWRN Aktion EWRN steht bereits mit der Kommission in Kontakt, um in der nächsten WEEE-Novelle auch die Kollektiven Systeme in die Pflicht zu nehmen, um das eigentlich erkannte Problem (siehe vorherige Folie) zu adressieren und letztendlich eine wirksame Harmonisierung für Hersteller zu erzielen. Seite 38
39 Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit. Alexander Goldberg Gerne beantworten wir Ihre Anfragen unter oder freuen uns auf Ihren Anruf unter
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