Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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- Kajetan Gerhardt
- vor 7 Jahren
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1 Liebe Leserinnen, liebe Leser, der Countdown läuft! In vier Monaten, zum , werden zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft treten, für die wir Sie unter dem Label ElektroG 2018 auf vielfachem Wege rüsten möchten. Hierzu gehören auch die im letzten ear-insight angekündigten Termine unseres Webinar ElektroG 2018, von denen zwischenzeitlich zwei stattgefunden haben. Der hohe Zuspruch und das positive Feedback freuen uns sehr und zeigen, dass wir mit diesem neuen Informationsangebot den richtigen Weg eingeschlagen haben. Ungeachtet dessen werden wir Sie selbstverständlich auch weiterhin auf diesem traditionellen Weg informieren. So haben wir für Hersteller, die in 2018 Registrierungen beantragen, wichtige Termine und Informationen wie z. B. zur richtigen Zuordnung von Bildschirmgeräten zusammengefasst. Gilt das ElektroG für RFID-Tags? Auch zu dieser Frage finden Sie nachfolgend Antworten. Als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger stehen Ihnen 2018 ebenfalls Änderungen bevor. Welche Auswirkungen diese u. a. auf die Eigenverwertungsmitteilungen haben und was hierbei zu beachten ist, lesen Sie unter der Rubrik öre. Nicht unerwähnt bleiben soll die diesjährige G 2 Konferenz, die wir zu Beginn des Jahres mit großem Erfolg in Berlin organisiert haben. So wünsche ich Ihnen eine aufschlussreiche und interessante Lektüre und verbleibe mit besten Grüßen Ihr Alexander Goldberg Vorstand INHALT RFID-Tags: Gilt das ElektroG? 2 learn - das neue Online-Schulungsprogramm 2 Registrierungsanträge in Bildschirmgeräte: Neue Kategorie-Zuordnung 4 Eigenverwertungsmitteilungen: AUG NOV Neu: Rundschreiben nur für öre 5 Nicht vergessen: Jahres-Statistik-Mitteilung G 2 Konferenz: 3 Jahrzehnte Produktverantwortung 6 ear-inside: Gefunden! 6 seite 1
2 RFID-Tags: Gilt das ElektroG? learn das neue Online- Schulungsprogramm In letzter Zeit erhalten wir vermehrt Anfragen, ob sogenannte RFID-Tags in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr ist hierbei zu differenzieren, ob es sich um Produkte mit oder ohne RFID-Funktion für den Endnutzer handelt. Produkte OHNE RFID-Funktion für den Endnutzer RFID-Tags, die der Diebstahlkontrolle oder Verwendung zur Warenbewirtschaftung dienen, z. B. durch Verkleben oder Vernähen mit Produkten oder Verpackungen, sind keine Endprodukte für den Endnutzer. Vielmehr steht die Funktion des RFID-Tags in diesem Fall lediglich dem Verwender, also etwa dem Handel, zur Verfügung. Auch wird das Produkt, etwa Kleidung, in die ein RFID-Tag vernäht ist, hierbei nicht selbst zum Elektro- und Elektronikgerät im Sinne des ElektroG! Bei dieser Form der RFID-Tags handelt es sich schon nach der Definition nicht um Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG. Im letzten Newsletter haben wir unser neues Online-Schulungsprogramm angekündigt; heute freuen wir uns, von einem erfolgreichen Start berichten zu können. Die große Nachfrage nach den ersten Blockseminaren für Hersteller und Bevollmächtigte zum Thema ElektroG 2018 zeigt uns, wie groß der Informationsbedarf ist. Sie haben die vorangegangenen Termine verpasst? Dann melden Sie sich gleich für eines der nächsten Webinare dieser Reihe an: ear Webinar: ElektroG 2018 Das Webinar steht Ihnen von jetzt an jederzeit zur Verfügung. Produkte MIT RFID-Funktion für den Endnutzer Anmeldung unter diesem Link. RFID-Tags hingegen, die in Produkten verbaut sind und eine Funktion enthalten, die sich an den Endnutzer richtet, können sehr wohl den Begriff eines Elektro- und Elektronikgeräts gemäß ElektroG erfüllen. Dies trifft zu, wenn der ordnungsgemäße Betrieb des Geräts erst durch die Funktion des RFID-Tags ermöglicht oder modifiziert wird. Als Beispiel können hier RFID-Tags für Zutrittssysteme genannt werden. Um Sie auch künftig gezielt über wiederkehrende Themen informieren zu können, sind bereits weitere Webinare, z. B. zum Thema individueller Garantienachweis, in Planung. Gerne nehmen wir auch von Ihnen Themenvorschläge entgegen, die sich für die Darstellung in einem Webinar eignen. Lassen Sie uns Ihre Ideen einfach unter zukommen. Sie möchten umgehend von neuen Veranstaltungsterminen erfahren? Dann abonnieren Sie unseren RSS Feed über diesen Link. seite 2
3 Registrierungsanträge in 2018 Mit dem ElektroG 2018 kommt es zu Änderungen der Gerätearten. Die für Registrierungsanträge relevanten neuen Gerätearten stehen Ihnen ab dem im ear-portal zur Verfügung. In diesem Zusammenhang gilt es, noch weitere Termine sowie ein vereinfachtes Antragsverfahren zu beachten. Termine: Open Scope-Hersteller aufgepasst Registrierungen für elektrische und elektronische Geräte, die ab dem erstmals in den Anwendungsbereich fallen, können Sie ab dem beantragen. Die Registrierungen werden mit Wirkung zum erteilt. Behalten Sie die Gerätearten im Blick! Bitte behalten Sie bei Registrierungsanträgen, die Sie in der kommenden Zeit stellen, die Änderung der Zuordnung von Gerät zu Geräteart und die Überführung der Registrierungsanträge am im Blick. Registrierungen in den bisherigen Gerätearten können nur bis zum erteilt werden. Es ist möglich, dass aufgrund des Zeitpunkts Ihrer Antragstellung und der Bearbeitungszeiten der stiftung ear die Registrierung in der bisherigen Geräteart nicht mehr erteilt werden kann. Achten Sie für diesen Fall bitte darauf, für welche Geräteart Sie nach dem eine Registrierung benötigen und überprüfen Sie, ob Sie die benötigte Registrierung eventuell durch die Überführung bereits bestehender Registrierungen am erhalten. Ausführliche Informationen hierzu können Sie den Vorinformationen ElektroG 2018 (siehe hier) entnehmen. Das Thema wird zudem ausführlich in unserem aktuellen Webinar behandelt (s. o.). Bildmaterial für neue Gerätearten entbehrlich Bislang musste jedem Registrierungsantrag Bildmaterial sowie eine Gerätebeschreibung beigefügt werden. Ab dem ist dies nicht mehr zwingend erforderlich, sondern optional: Sofern Sie sich bei der Antragstellung hinsichtlich der Geräteart sicher sind, müssen Sie ab dem weder Bildmaterial noch eine Gerätebeschreibung hochladen. Sofern Sie die Geräteart nicht eindeutig selbst bestimmen können, sollten Sie bei der Antragstellung auch weiterhin Bildmaterial sowie Gerätebeschreibungen hochladen. Selbstverständlich entscheiden wir in diesen Fällen auch zukünftig gerne, ob die richtige Geräteart beantragt wurde. Mit dieser Neuerung wollen wir Ihnen das Antragsverfahren deutlich erleichtern. seite 3
4 Bildschirmgeräte: Neue Kategorie-Zuordnung Mit Einführung der neuen Kategorien zum stellt sich die Frage, welche Registrierungen Sie für Bildschirme, Monitore und sonstige Bildschirmgeräte benötigen. Entscheidend für die Zuordnung ist in erster Linie der Hauptzweck des Geräts sowie die (Bildschirm-)Größe. Grundsätzlich gilt, dass alle Monitore und klassischen Bildschirme unabhängig von der Bildschirmgröße immer der neuen Kategorie 2 zugewiesen werden. Dies gilt z. B. für Fernsehgeräte, LCD-Fotorahmen, medizinische oder auch Industriemonitore. Hier spielen weder die Bildschirmgröße noch die größte Abmessung des Geräts selbst eine Rolle. Übersicht relevanter Kategorien Kategorie 1 (Wärmeüberträger): Bei einem Kühlschrank mit Display spielen weder die äußeren Abmessungen des Kühlschranks selbst noch die Größe seines Displays eine Rolle bei der Zuordnung. Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten. Bei Geräten hingegen, die Bildschirme enthalten, ist zu differenzieren: Ist der Hauptzweck des Geräts die Darstellung von Bildern und Informationen auf einem Bildschirm? Ist die Bildschirm-Oberfläche größer als 100 cm², fällt das Gerät in die Kategorie 2 (z. B. Laptops, Notebooks, Tablets, E-Book-Reader) Ist die Bildschirm-Oberfläche kleiner als 100 cm 2, fällt das Gerät in die Kategorie 4 (Großgeräte), Kategorie 5 (Kleingeräte) oder Kategorie 6 (kleine ITK-Geräte). Das Gerät fällt nicht in die Kategorie 2, sondern etwa in eine der folgenden Kategorien: Kategorie 1 (Wärmeüberträger), Kategorie 4 (Großgeräte), Kategorie 5 (Kleingeräte) oder Kategorie 6 (kleine ITK-Geräte). Kategorie 4 (Großgeräte): Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt wie z. B. ein Drucker mit Display. Kategorie 5 (Kleingeräte): Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt wie z. B. eine kleine Spielekonsole. Kategorie 6 (kleine ITK-Geräte): Kleine Geräte der Informationsund Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt wie z. B. ein Smartphone oder Navigationsgerät. Eine komplette Übersicht der neuen Kategorien finden Sie auch auf unserer Website unter der Rubrik ElektroG 2018 (siehe hier). seite 4
5 Mit dem ElektroG 2018 kommt es zu wesentlichen Änderungen bei der Zuordnung von Elektro- und Elektronikgeräten zu Kategorien und damit auch von Elektro-Altgeräten zu Sammelgruppen. Dies zieht eine Änderung der Sammelgruppen nach sich. Während die sechs neuen (bisher zehn) Kategorien ab dem gelten, erfolgt die Einführung der neuen Sammelgruppen erst zum Sofern Sie als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (öre) optieren, beachten Sie bei der Abgabe Ihrer Eigenverwertungsmitteilung bitte Folgendes: Mitteilungsmonat Meldung Eigenverwertungsmitteilungen: AUG NOV 2018 Juli 2018 August 2018 Es gelten die bisherigen (zehn) August bis November 2018 September bis Dezember 2018 Kategorien und bisherigen Sammelgruppen. Es gelten die neuen (sechs) Kategorien und bisherigen Sammelgruppen (alternativ kann im ear-portal auch noch für die alten Kategorien gemeldet werden). ab Dezember 2018 ab Januar 2019 Es gelten ausschließlich die neuen Kategorien und neuen Sammelgruppen Neu: Rundschreiben nur für öre Dem Informationsbedarf der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger möchten wir künftig mit einem speziell auf öre abgestimmten Angebot Rechnung tragen und führen hierzu bis zum Sommer dieses Jahres das öre-rundschreiben ein. Es wird quartalsweise erscheinen und informiert kurz und kompakt über aktuelle, auf öre zugeschnittene Themen zum ElektroG. Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Nähere Informationen hierzu folgen in Kürze. Nicht vergessen: Jahres - Statistik-Mitteilung 2017 Haben Sie bereits Ihre Jahres-Statistik- Mitteilung für das Berichtsjahr 2017 abgegeben? Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie uns Ihre Daten schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum über das ear-portal übermitteln! Sofern Sie als entsorgungspflichtiger Besitzer zur Abgabe verpflichtet sind, beachten Sie bitte, dass, wie bereits im ear-insight 2018/01 angemerkt, die Abgabe der Mitteilung ab diesem Jahr über das ear-portal erfolgt und nicht, wie in der Vergangenheit, mittels PDF-Datei. Die Jahres-Statistik-Mitteilung 2018 werden Sie dann vollständig in den neuen Kategorien und Sammelgruppen abgeben. seite 5
6 Auch dieses Jahr und bereits zum dritten Mal hat die stiftung ear gemeinsam mit der Stiftung GRS Batterien eine Fachkonferenz organisiert und das Who s Who der Produktverantwortung auf und vor der Bühne im Bundesumweltministerium (BMU) in Berlin begrüßen dürfen. Es galt weniger, drei Jahrzehnte der Produktverantwortung Revue passieren zu lassen, als vielmehr die aktuellen und künftigen Herausforderungen zu adressieren und Lösungswege aufzuzeigen. Den Auftakt hierzu machte MD Dr. Helge Wendenburg, Leiter Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz im BMU, der, wie auch weitere Redner, die Produktverantwortung in Deutschland von ihrer Geburtsstunde an begleitet hat. Daniel Calleja Crespo, Generaldirektor der EU-Kommission Umwelt, richtete nachfolgend den Blick auf Europa. In seiner Keynote ging er auf das EU-Kreislaufwirtschaftspaket ein und erläuterte anschaulich die damit verbundenen Ziele sowie die eingeleiteten bzw. geplanten Maßnahmen. Das Panel zur Organisation des Wettbewerbs Wie kaum ein anderer kennt der ehemalige Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer die Produktverantwortung und weiß um ihre Hebel und Stellschrauben. In seiner Rede mahnte, motivierte und inspirierte er und teilte die ein oder andere Anekdote mit den Teilnehmern, darunter Vertreter aus Politik, Verwaltung, Umweltschutz- und Branchenverbänden. Am Beispiel weißer Ware zeigte Dr. Robert Kugler, Vorsitzender des ear-kuratoriums, sehr praxisorientiert die Herausforderungen, denen sich Hersteller gegenüber sehen, auf und stellte Lösungsansätze hierzu vor. Der Nachmittag wurde eingeläutet von Otmar Frey, ZVEI, Fachverband Batterien, der in seinem Vortrag auf die Produktverantwortung im Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und Umweltschutz einging. Bevor das Thema Wettbewerb in der abschließenden Podiumsdiskussion von den Vorständen der mit der Produktverantwortung betrauten Stiftungen weiter und durchaus kontrovers vertieft wurde, ergriff MDir Dr. Thomas Rummler a.d. das Wort. Nur wenige Tage vor seinem Ausscheiden aus dem Amt legte er ein letztes Mal als Leiter Kreislaufwirtschaft im BMU sehr konkret dar, wie die Produktverantwortung weiter ausgestaltet werden kann und welche Chancen dies mit sich bringt. Zum Abschied: MDir Dr. T. Rummler und O. Frey mit den Vorständen der Stiftungen ear und GRS, A. Goldberg und G. Chryssos ear-inside: Gefunden! Mein Name ist Christian Börner und ich verstärke seit diesem Januar das Team der stiftung ear als kaufmännischer Leiter. In Ergänzung zu meinem abgeschlossenen BWL-Studium absolviere ich derzeit einen berufsbegleitenden Masterstudiengang Wirtschaftsrecht und freue mich, beide Welten in mein neues Aufgabengebiet einbringen zu können und über die spannende Tätigkeit hier bei der Stiftung. seite 6
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