Fragen rund um den ersten berufsqualifizierenden Abschluss Wird mein erster berufsqualifizierender Abschluss als Zugangsvoraussetzung für den M.Sc. BWL akzeptiert? Erfülle ich die sog. Besonderen Zugangsvoraussetzungen für den M.Sc. BWL? Voraussetzung für eine Zulassung in den M.Sc. BWL ist: 1. Entweder: ein erster berufsqualifizierender Bachelor of Science (B.Sc.) Hochschulabschluss entweder im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Hamburg oder in einem vergleichbaren Studiengang einer Hochschule in den Fachgebieten Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaft, Ökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftsinformatik oder in eng verwandten disziplinären und interdisziplinären Studiengängen. 2. oder ein erster berufsqualifizierender Abschluss in Bachelor of Arts-(B.A.), Diplom- oder Magister-Studiengängen zu den unter 1. genannten Themenfeldern, sofern diese anderen Studiengänge ein forschungs- und methodenorientiertes Profil aufweisen. Bewerberinnen und Bewerber mit einem solchen B.A.-, Magister oder Diplom- Abschluss müssen zur Glaubhaftmachung des forschungs- und methodenorientierten Profils ihres Studienganges eine Übersicht über die in ihrem Abschluss enthaltenen Module (offizielles Transcript of Records) vorlegen. Der jeweilige Studiengang wird als forschungs- und methodenorientiert eingestuft, wenn die Bewerberinnen oder Bewerber Vorlesungs-, Übungs- oder Seminarmodule im Umfang von insgesamt mindestens 30 ECTS/LP (oder 20 SWS) zu den Themenbereichen Mathematik, Methodik des Wissenschaftlichen Arbeitens erfolgreich absolviert haben.
Geht aus dem Titel eines Moduls dessen Inhalt nicht hinreichend eindeutig hervor, soll neben der aktuellen Modulübersicht (offizielles Transcript of Records) die zugehörige offizielle Modulbeschreibung mit eingereicht werden. Wir überprüfen die besonderen Zugangsvoraussetzungen zunächst anhand der Angaben zu den Modultiteln im Transcript of Records. Dabei werden Module, deren inhaltliche Zugehörigkeit zu einem der genannten Themengebiete aus dem Titel klar erkennbar ist, einfach nach dem Titel des Moduls anerkannt. Wenn aus dem Titel eines Moduls alleine der Inhalt jedoch nicht klar erkennbar ist, sollten Sie ihrer Bewerbung die Modulbeschreibung des jeweiligen Moduls beilegen, damit uns zusätzliche Informationen für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zur Verfügung stehen. Beispiel: Module, die unter bezüglich des mathematischen Inhalts eindeutigen Titeln wie Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, Mathematik I, Mathematik II, Grundlagen der Mathematik für Ökonomen, Fortgeschrittene Mathematik für Ökonomen, Analysis I, Analysis II, Mathematische Methoden der Betriebswirtschafslehre aufgeführt werden, werden unter dem jeweiligen Titel für den Bereich Mathematik des 30 LP-Kriteriums zur Forschungsorientierung akzeptiert. Haben Sie aber beispielsweise ein Modul belegt, welches Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften heißt, tatsächlich aber zu 50% mathematische Methoden vermittelt hat, so ist dies für uns nicht eindeutig aus dem Titel zu erkennen, denn es könnten nach dem Titel auch Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, der Bilanzierung oder der Unternehmensführung vermittelt worden sein. Möchten Sie die mathematischen Teile dieses Modul für das 30 LP-Kriterium anerkennen lassen, so legen Sie in diesem Fall bitte Ihrer Bewerbung die Modulbeschreibung bei, aus der dieser Anteil der mathematischen Methoden an den Inhalten des Moduls hervorgeht, damit wir diesen Zusammenhang bei der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen berücksichtigen können. 3. Bewerberinnen und Bewerber aus oben unter 1. nicht explizit genannten, aber ggf. eng verwandten interdisziplinären Studiengängen (Beispiele: Medienwirtschaft, Holzwirtschaft, Wirtschaftspsychologie; Wirtschaftskommunikation, Wirtschaftsjournalismus) müssen zur Glaubhaftmachung ausreichend hoher wirtschaftswissenschaftlicher Anteile in ihrem Studiengang eine Übersicht über die in ihrem Abschluss enthaltenen Module (offizielles Transcript of Records) vorlegen. Der jeweilige Studiengang wird als wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen eng verwandt eingestuft, wenn mindestens 90 LP oder 60 SWS an klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Modulen (wie sie z.b. im Bachelor B.Sc. BWL des Fachbereichs BWL der Universität Hamburg enthalten sind) erfolgreich absolviert wurden. Geht aus dem Titel eines Moduls dessen Inhalt nicht
hinreichend eindeutig hervor, soll neben dem Transcript of Records die zugehörige Modulbeschreibung mit eingereicht werden. Werden Bachelor-Abschlüsse von Fachhochschulen als Zugangsvoraussetzung akzeptiert? Abschlüsse von einer Fachhochschule sind denen von Universitäten gleichgestellt und werden unter den gleichen Bedingungen akzeptiert. Bitte nehmen Sie hierzu die Zulassungssatzung und die Informationen zu den anderen Fragen zu Kenntnis. Wie kann ich selbst überprüfen, ob mein Bachelor-Abschluss als Zugangsvoraussetzung akzeptiert wird? Sie können entlang der oben genannten Kriterien selbst überprüfen, ob Ihr Bachelorabschluss akzeptiert wird: 1. Wenn Sie einen B.Sc. Abschluss in den oben genannten Fächern haben, erfüllen Sie die studiengangsbezogenen Zugangsvoraussetzungen. 2. Wenn Sie einen Bachelor of Arts, Diplom- oder Magisterabschluss in den oben genannten Fächern haben, erfüllen Sie die studiengangsbezogenen Zugangsvoraussetzungen nur, wenn Sie mindestens 30 LP an Vorlesungs-, Übungs- und Seminarmodulen nachweisen können, die forschungs- und methodenorientiert sind in dem Sinne, dass sie Forschungshandwerkszeug und wichtige wirtschaftswissenschaftliche Methoden vermitteln. Hierzu zählen die Module aus den Themenfeldern: Mathematik Methodik des Wissenschaftlichen Arbeitens. 3. Wenn Sie einen B.SC. Abschluss in oben nicht genannten, aber verwandten interdisziplinären Fächern aufweisen, erfüllen Sie die studiengangsbezogenen Zugangsvoraussetzungen nur, wenn Sie mindestens 90 LP oder 60 SWS an Vorlesungs-Übungs- und Seminarmodulen mit klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Modulinhalten nachweisen können.
4. Wenn Sie einen Bachelor of Arts, Diplom- oder Magisterabschluss in oben nicht genannten, aber verwandten interdisziplinären Fächern aufweisen, erfüllen Sie die studiengangsbezogenen Zugangsvoraussetzungen nur, wenn Sie a. mindestens 90 LP oder 60 SWS an Vorlesungs-Übungs- und Seminarmodulen mit klassischen wirtschaftwissenschaftlichen Modulinhalten nachweisen können und zugleich b. mindestens 30 LP oder 20 SWS an Vorlesungs-Übungs- und Seminarmodulen nachweisen können und methodenorientiert sind. Hierzu zählen die Module aus den Themenfeldern: Mathematik Methodik des Wissenschaftlichen Arbeitens. Kann ich zugelassen werden, wenn ich den B.A. Sozialökonomie an der Universität Hamburg als ersten berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen kann? Ja, Bewerberinnen und Bewerber mit dem Abschluss B.A. Sozialökonomie können für den M.Sc. Betriebswirtschaft unter den unten genannten Bedingungen zugelassen werden. Im ersten Jahrgang des Masters haben ca. 25 Bewerberinnen und Bewerber aus dem B.A. Sozialökonomie die besonderen Zugangangsvoraussetzungen des M.Sc. erfüllt und einen Zulassungsbescheid erhalten. Der B.A. Sozialökonomie fällt unter den oben genannten Aspekt der eng verwandten wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor of Arts Studiengänge, für die die Bewerberinnen und Bewerber die Forschungs- und Methodenorientierung des Studiengangs nachweisen müssen, d.h. dass sie Vorlesungs-, Übungs- oder Seminarmodule im Umfang von insgesamt mindestens 30 ECTS/LP (oder 20 SWS) zu den Themenbereichen Mathematik,
Methodik des Wissenschaftlichen Arbeitens erfolgreich absolviert haben.