Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre
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- David Brodbeck
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1 Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre Bewerbungsnummer (aus Online-Bewerbung): Persönliche Angaben Name: Vorname: Straße, Hausnr. PLZ, Ort Geburtsdatum: 1. a) Haben Sie an der TU Dresden den Abschluss Bachelor Wirtschaftswissenschaften mit einem Major im Bereich Volkswirtschaftslehre erlangt? ja ( liegt bei) b) Haben Sie an der TU Dresden zum Zeitpunkt der Antragstellung 80% der zum Bachelor Wirtschaftswissenschaften mit einem Major im Bereich Volkswirtschaftslehre notwendigen Leistungen aus abgeschlossenen Modulen erbracht? ja (Bescheinigung des Prüfungsamtes über den Nachweis von mind. 80% der Leistungen und der aktuellen Durchschnittsnote im vorgenannten Bachelor-Studiengang gemäß 4 (3) der Eignungsfeststellungsordnung * liegt bei) Haben Sie die Fragen 1.a) oder 1.b) mit JA beantwortet, fahren Sie bitte mit Punkt 7 fort. Haben Sie bei den Fragen 1.a) und 1.b) NEIN angekreuzt, beantworten Sie bitte die Fragen 2. bis a) Verfügen Sie über einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss? ja ( liegt bei) Falls Sie bei dieser Frage Nein angekreuzt haben, beantworten Sie bitte die folgende Frage: Haben Sie 80% der zu einem solchen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss notwendigen Leistungen aus abgeschlossenen Modulen erbracht? ja (Bescheinigung des Prüfungsamtes über den Nachweis von mind. 80% der Leistungen und der aktuellen Durchschnittsnote im vorgenannten Bachelor-Studiengang gemäß 4 (3) der Eignungsfeststellungsordnung * liegt bei) b) Wurden bzw. werden die von Ihnen zur Erlangung des vorgenannten Abschlusses erzielten Leistungen zu 90 % an einer staatlich anerkannten Hochschule erbracht? ( 2 (2) b. der Eignungsfeststellungsordnung * ) ja (nübersicht liegt bei) * Ordnung über die Feststellung der besonderen Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) in der aktuell gültigen Fassung
2 3. Haben Sie in Ihrem Studiengang mindestens sich inhaltlich nicht überschneidende 33 in Lehrveranstaltungen erworbene ECTS-Punkte auf dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre erbracht? ja (nübersicht liegt bei - Anlage 1 ist ausgefüllt) 4. Haben Sie in Ihrem Studiengang mindestens sich inhaltlich nicht überschneidende 15 in Lehrveranstaltungen erworbene ECTS-Punkte auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften (insbesondere Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsinformatik) erbracht? ja (nübersicht liegt bei - Anlage 2 ist ausgefüllt) 5. Haben Sie in Ihrem Studiengang mindestens sich inhaltlich nicht überschneidende 15 in Lehrveranstaltungen erworbene ECTS-Punkte auf den Gebieten Mathematik, Statistik und quantitative Verfahren erbracht? ja (nübersicht liegt bei - Anlage 3 ist ausgefüllt) 6. Bitte beigefügte Unterlagen ankreuzen. (Sofern Sie die Fragen beantwortet haben) ausgefüllte Anlage 1 Volkswirtschaftslehre ausgefüllte Anlage 2 Wirtschaftswissenschaften ausgefüllte Anlage 3 Mathematik, Statistik und quantitative Verfahren mit nummerierten Leistungen (entsprechend Spalte F in den Anlagen 1 bis 3) und Nachweis an ECTS ODER 80%-Bescheinigung des Prüfungsamtes ** und die aktuelle Durchschnittsnote im derzeitigen Bachelor- Studiengang und aktuelle nübersicht mit nummerierten Leistungen (entsprechend Spalte F in den Anlagen 1 bis 3) und Nachweis an ECTS 7. Bitte beigefügte Unterlagen ankreuzen. (Nur für Absolventen/Studenten der TU Dresden mit Bachelorabschluss Wirtschaftswissenschaften sowie Major im Bereich Volkswirtschaftslehre) ODER 80%-Bescheinigung des Prüfungsamtes und die aktuelle Durchschnittsnote im vorgenannten Bachelor- Studiengang Ich versichere mit meiner Unterschrift, alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Ort, Datum Unterschrift ** Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie mindestens 80% der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte aufgrund von abgeschlossenen Modulen vorweisen können.
3 Anlage 1 Folgende en (insgesamt mindestens sich inhaltlich nicht überschneidende 33 ECTS- Punkte aus Lehrveranstaltungen) habe ich auf dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre erbracht: Summe prozentualer dieser Lehrveranstaltung an der Gesamt-Jahres-, falls keine Nummerieren Sie bitte in Ihren sen die entsprechenden en
4 Anlage 2 Folgende en (insgesamt mindestens sich inhaltlich nicht überschneidende 15 in Lehrveranstaltungen erworbene ECTS-Punkte) habe ich auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften (insbesondere Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsinformatik) erbracht: Summe prozentualer dieser Lehrveranstaltung an der Gesamt-Jahres-, falls keine Nummerieren Sie bitte in Ihren sen die entsprechenden en
5 Anlage 3 Folgende en (insgesamt mindestens sich inhaltlich nicht überschneidende 15 in Lehrveranstaltungen erworbene ECTS-Punkte) habe ich auf den Gebieten Mathematik, Statistik und quantitative Verfahren erbracht: Summe prozentualer dieser Lehrveranstaltung an der Gesamt-Jahres-, falls keine Nummerieren Sie bitte in Ihren sen die entsprechenden en
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