Dezernat Studienangelegenheiten Postfach Eichendorffstr Leipzig Leipzig

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1 Antrag auf Zulassung und Einschreibung für höhere Fachsemester (mit Bewerberinformationen) Bewerberinformationen 1. Voraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung/Immatrikulation in ein höheres Fachsemester sind erstens freie Studienplätze in dem von Ihnen gewählten Studiengang (Sächsische Zulassungszahlenverordnung) und zweitens anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen. Studien- und Prüfungsleistungen müssen in dem Umfang (Anzahl der Leistungspunkte) nachgewiesen werden, den die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung der HTWK Leipzig für das beantragte Fachsemester vorsieht. Über die Anrechnung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss der zuständigen Fakultät. Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation versagt werden muss, wenn Sie eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben bzw. im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht haben. 2. Antragstellung Füllen Sie den Antrag auf Zulassung/Einschreibung vollständig und wahrheitsgemäß aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben durch Ihre Unterschrift. Richten Sie diesen Antrag mit allen nachfolgend geforderten Unterlagen an die HTWK Leipzig Besucher: Dezernat Studienangelegenheiten Postfach Eichendorffstr Leipzig Leipzig Beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen: bis (Ausschlussfrist) für das Wintersemester bis (Ausschlussfrist) für das Sommersemester Bitte bewerben Sie sich für Studiengänge, deren Beginn nur zum Wintersemester möglich ist, im Sommersemester nur für das 2., 4. etc. Fachsemester, im Wintersemester nur für das 3.,5. etc. Fachsemester. Bitte fügen Sie dem Antrag auf Zulassung und Einschreibung folgende Unterlagen bei: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) - Bewerbung für ein Bachelorstudium Kopie des relevanten, in der Regel ersten akademischen Abschlusses - Bewerbung für ein Masterstudium Studienablaufplan des bisherigen Studienganges entsprechend Prüfungsordnung (entfällt für Bewerbungen innerhalb der HTWK Leipzig) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung(en) bzw. Exmatrikulationsbescheinigung(en) aller Hochschulen, an denen Sie in Deutschland und im Ausland eingeschrieben waren Nachweise über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen inklusive sämtlicher Prüfungsversuche und Prüfungsanmeldungen im laufenden Semester (mit Bestätigung vom Prüfungsamt) Ausgefüllte Anlage 1 für die Bewerbung höheres Fachsemester mit angestrebtem Abschluss (bei mehr als 5 Modulen Anlage 1 mehrfach einreichen) 1 2

2 bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang Architektur das Portfolio (Arbeitsmappe, die Studienarbeiten aus dem vorangegangenen Studium, Arbeiten aus praktischer Tätigkeit oder Ergebnisse aus architekturrelevanten Beschäftigungen enthalten ergänzt um Nachweise über ein sechswöchiges Baupraktikum und 12-wöchiges Büropraktikum). tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, datiert und eigenhändig unterschrieben mit Lichtbild ein mit 1,45 EUR frankierter, rückadressierter A4 Umschlag Bitte verwenden Sie bei der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen keine Schnellhefter o. ä. und heften Sie die Unterlagen nicht. Sie erleichtern uns die Arbeit, sparen Geld und Material. Bewerber mit deutscher oder ausländischer Hochschulzugangsberechtigung*, die die Anrechnung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen beantragen, müssen Ihre Bewerbungsunterlagen von der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.v. bearbeiten lassen. Bitte beachten Sie, dass alle für die Ermittlung der HZB relevanten Zeugnisse sowie Sprachnachweise in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vom Original und von der deutschen beziehungsweise englischen Übersetzung eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich dazu ausführlich unter Es gelten folgende Bewerbungsfristen: für das Wintersemester für das Sommersemester 3. Studiengebühren Zweitstudiengebühren Für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, können von einem Studenten Gebühren erhoben werden, wenn dieser bereits über einen Master-, Diplom- oder Magistergrad oder den Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung verfügt (bisheriges Studium). In diesem Fall soll die Gebühr von 400,00 EUR erhoben werden, soweit die Gesamtstudiendauer seines Studiums die Regelstudienzeit seines bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet. ( 12 Absatz 4 SächsHSFG). Langzeitstudiengebühren Sofern die in der Prüfungsordnung festgesetzte Regelstudienzeit in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder zu einem ersten Hochschulabschluss mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung führt oder ein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, um mehr als 4 Semester überschritten wird, wird für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500,00 EUR bei der Rückmeldung erhoben. ( 12 Absatz 2 SächsHSFG). 4. Ansprechpartner Dezernat Studienangelegenheiten Besucheradresse: Eichendorffstr.2, 1. Etage, Leipzig Anke Preußker anke.preussker@htwk-leipzig.de Anne Herrmann anne.herrmann@htwk-leipzig.de Birgit Päßler* birgit.paeszler@htwk-leipzig.de Internet: Prüfungsamt & Prüfungssauschuss 2 2

3 Antrag auf Zulassung und Einschreibung für höhere Fachsemester Studienbeginn Wintersemester / Sommersemester... Studiengang Abschluss Bachelor Abschluss Master kein Abschluss (Teilstudium) Studiengangbezeichnung Fachsemester Angaben zur Person... Familienname (Namenszusätze nachgestellt)... Vorname männlich... weiblich Geburtsname Geburtsort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit (Klartext) Int. Kfz-Kennzeichen Aktuelle Postanschrift... Straße und Hausnummer Zusätze (z.b. "bei Müller") Postleitzahl und Ort Kfz-Kreis-Kennzeichen Telefon Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Durchschnittsnote Datum des Erwerbs... Art der HZB... Bundesland/Staat, in dem die HZB abgelegt wurde Ort des Erwerbs der HZB Kfz-Kreis-Kennzeichen 1 3

4 Hochschulvergangenheit Bitte nur ausfüllen, wenn Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland studiert haben.... Name der Hochschule Bei mehreren Hochschulen, Studiengängen oder Abschlüssen bitte Beiblatt verwenden.... Studiengang... (Angestrebter) Abschluss Datum der Erstimmatrikulation... Anzahl bisheriger Hochschulsemester in Deutschland... Anzahl der Urlaubssemester... Verlust des Prüfungsanspruches/endgültig nicht bestanden Anzurechnende Leistungen (bei ja Anlage 1 beifügen) Abgeschlossenes Hochschulstudium ja nein ja nein ja nein Datum der Exmatrikulation... Weitere Angaben Ich bin auf Grund eines Ordnungsverfahrens vom Studium an einer deutschen Hochschule ausgeschlossen worden. wenn ja, für den Zeitraum von. bis. Gegen mich schwebt ein entsprechendes Verfahren. Ich bin auf Grund einer vorsätzlich begangenen Straftat, die noch der unbeschränkten Auskunft unterliegt, mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig bestraft worden. Behinderung 1). wenn ja, Art der Behinderung 1) 1) Angabe freiwillig, aber empfehlenswert Ich beantrage die Immatrikulation nach Maßgabe meiner vorstehenden Angaben. Mir ist bekannt, dass im Freistaat Sachsen die Immatrikulation versagt wird, wenn ich keine gültige Hochschulzugangsberechtigung nachweisen kann, in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nicht zugelassen worden bin, nicht nachweise, dass ich krankenversichert oder von der Krankenversicherung befreit bin, bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bin und ein Parallelstudium für das Studienziel nicht zweckmäßig ist, Mir ist bekannt, dass im Freistaat Sachsen die Immatrikulation versagt werden kann, wenn ich die für die Immatrikulation geltenden Verfahrensvorschriften nicht einhalte, nach den Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches unter Betreuung stehe, nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweise (gilt nur für ausländische Studienbewerber mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung), an einer Krankheit leide, die die Gesundheit anderer Studenten ernstlich gefährdet, wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurde, die Verurteilung noch der unbeschränkten Auskunft unterliegt und nach Art der Straftat eine Gefährdung oder Störung des Studienbetriebs zu befürchten ist. 2 2

5 Mir ist bekannt, dass im Freistaat Sachsen für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorstudienganges ist, Gebühren erhoben werden können. Ich nehme Kenntnis davon, dass im Zusammenhang mit meiner möglichen Immatrikulation meine personenbezogenen Daten entsprechend der gültigen Sächsischen Studentendatenverordnung erfasst, gespeichert und verwendet werden. Mir ist bekannt, dass vorsätzlich falsche Angaben zur Aufhebung der Zulassung und zum Versagen der Immatrikulation führen können. Mit meiner Unterschrift bestätigte ich weiterhin die Kenntnisnahme und Anerkennung der folgenden Hinweise, Richtlinien, Ordnungen und Dienstanweisungen: Studien- und Prüfungsordnung, die für meinen Studiengang zutrifft Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig Archivordnung, Hausordnung, Immatrikulationsordnung, Parkordnung, Brandschutzordnung Richtlinie zur Nutzung der HTWK-Card, Dienstanweisung Schließanlage Ordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Ort, Datum Unterschrift mit Vor- und Familienname Entscheidung des Prüfungsausschusses Befürwortung des Antrags für das.. Fachsemester Erteilte Auflagen:.... Ablehnung des Antrags Begründung:.... Stempel Datum Vorsitzender/Stellvertreter Prüfungsausschuss

6 Anlage 1 Antragsteller:. Vorname, Name Abschluss/ Abschluss Bachelor Abschluss Master Studiengang: Studiengangbezeichnung an HTWK Leipzig gewünschtes Fachsemester Hinweis: Die Studien- und Prüfungsordnungen der HTWK Leipzig finden Sie unter: 1. Laut Prüfungs-/Studienordnung gefordertes Modul an der HTWK Leipzig: (Hochschulnamen angeben) Laut Prüfungs-/Studienordnung gefordertes Modul an der HTWK Leipzig: (Hochschulnamen angeben) Laut Prüfungs-/Studienordnung gefordertes Modul an der HTWK Leipzig: (Hochschulnamen angeben) Laut Prüfungs-/Studienordnung gefordertes Modul an der HTWK Leipzig: (Hochschulnamen angeben) Laut Prüfungs-/Studienordnung gefordertes Modul an der HTWK Leipzig: (Hochschulnamen angeben)...

7 Hinweisblatt für Ihre Unterlagen Wichtige Hinweise, Richtlinien, Ordnungen und Dienstanweisungen: Studien- und Prüfungsordnung, die für meinen Studiengang zutrifft Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig Archivordnung, Hausordnung, Immatrikulationsordnung, Parkordnung, Brandschutzordnung Richtlinie zur Nutzung der HTWK-Card, Dienstanweisung Schließanlage Ordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Ansprechpartner Studienberatung Studierendensekretariat Prüfungsamt & Prüfungssauschuss Praktikumsbeauftragte Akademisches Auslandsamt Stunden- und Raumplanung HTWK-Card Benutzerverwaltung für IT-Systeme Dezernat Studienangelegenheiten Sitz: Eichendorffstr Etage Leipzig Postanschrift: Dezernat Studienangelegenheiten PF Leipzig Petra Beck petra.beck@htwk-leipzig.de Marina Scholz marina.scholz@htwk-leipzig.de Birgit Päßler birgit.paeszler@htwk-leipzig.de Internet:

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