Mergers & Acquisitions Fall Sika und Fall Schindler

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Transkript:

Mergers & Acquisitions Annina Lippuner

Übersicht Fall Sika 1. Beteiligte Akteure 2. Ablauf der Transaktion 3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Fall Schindler 1. Beteiligte Akteure 2. Ablauf der Transaktion 3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Fragen und Diskussion Seite 2

1. Beteiligte Akteure im Fall Sika Sika AG ( Sika ) Ø Rechtsform: Aktiengesellschaft Ø Sitz: Zug Ø Branche: Spezialitätenchemie Ø Gründung: 1911 Ø Aktienkapital: Nicht kotierte, vinkulierte Namenaktien (Stimmrechtsaktien) An der SIX kotierte Inhaberaktien Seite 3

1. Beteiligte Akteure im Fall Sika Schenker-Winkler-Holding AG ( Schenker-Winkler-Holding ) Ø Rechtsform: Aktiengesellschaft Ø Sitz: Zug Ø Zu 100% durch die Familie Burkard gehalten Ø Die Schenker-Winkler-Holding hält 99% der nicht kotierten Namenaktien sowie 42 701 Inhaberaktien der Sika, dies entsprich 52.92 % der Stimmrechte und 16.43 % des Aktienkapitals Seite 4

1. Beteiligte Akteure im Fall Sika Companie de Saint-Gobain ( Saint Gobain ) Ø Rechtsform: börsenkotierte Aktiengesellschaft nach französischem Recht Ø Sitz: Frankreich Ø Branche: Baustoffhandel Ø Gründung: 1665 Seite 5

2. Ablauf der Transaktion Ausgangslage vor der Transaktion Familie Burkard Publikum 83.03% Kapital 47.08% Stimmen Sika AG 100% Schenker- Winkler- Holding AG 16.97 % Kapital 52.92% Stimmen Seite 6

2. Ablauf der Transaktion Ø 05.12.2014: Aktienkaufvertrag Familie Burkard - Saint-Gobain Ø 08.12.2014: Medienmitteilung durch Saint-Gobain bzw. Sika Ø 09.12.2014: Antrag Schenker-Winkler-Holding auf Einberufung a.o GV Ø 30.12. 2014: Gesuch der Schenker-Winkler-Holding an Gericht um Einberufung a.o. GV Seite 7

2. Ablauf der Transaktion Ø 26.01.2015: Mitteilung von Sika über Stimmrechtsbeschränkung der Schenker- Winkler-Holding Ø 09.02.2015: Gesuch der Schenker-Winkler-Holding an Gericht um Erlass von vorsorglichen Massnahmen zur Erlangung des vollen Stimmrechts Ø 05.03.2015: UEK Verfügung betr. Gültigkeit der Opting out-klausel Ø 20.03.2015: Gericht wies Gesuch betr. vorsorgliche Massnahmen ab, Schenker-Winkler-Holding legte dagegen Berufung ein Ø 14.04.2015: Ordentliche GV der Sika mit beschränktem Stimmrecht der Schenker-Winkler-Holding bei gewissen Traktanden Seite 8

2. Ablauf der Transaktion Ø 04.05.2015: Finma wies Beschwerde von Sika gegen UEK Verfügung ab, Sika legte Berufung ein Ø 10.06.2015: Gericht wies Berufung der Schenker-Winkler-Holding betr. vorsorgliche Massnahmen ab Ø 24.07.2015: A.o. GV der Sika mit beschränktem Stimmrecht der Schenker- Winkler-Holding bei gewissen Traktanden Ø 27.08.2015: BVGer bestätigte Gültigkeit der Opting out-klausel Seite 9

2. Ablauf der Transaktion Ausgangslage Publikum 83.03% Kapital 47.08% Stimmen Companie de Saint Gobain Sika AG Aktienkaufvertrag Familie Burkard 100% Schenker- Winkler- Holding AG 16.97 % Kapital 52.92% Stimmen Seite 10

2. Ablauf der Transaktion Zielstruktur Publikum 83.03% Kapital 47.08% Stimmen Sika AG Companie de Saint Gobain 100% Schenker- Winkler- Holding AG 16.97 % Kapital 52.92% Stimmen Seite 11

3. Opting out Ø Hintergrund der Angebotspflicht nach Art. 32 Abs. 1 BEHG Ø Vorteile für die Minderheitsaktionäre durch die Angebotspflicht: Austrittsrecht der Aktionäre Gleichbehandlung der Aktionäre Ø Nachteile für den Erwerber und den Mehrheitsaktionär durch die Angebotspflicht: Teurer Erwerb des Kontrollpakets Keine Kontrollprämie für den Mehrheitsaktionär Ø Einführung einer Angebotspflicht nach Art. 32 BEHG im Jahr 1997 umstritten è Kompromiss: Abschwächung der Angebotspflicht durch ein Opting out nach Art. 22 Abs. 3 BEHG Seite 12

3. Opting out Ist die Opting out-klausel in den Sika-Statuten gültig? Ein Erwerber von Aktien der Gesellschaft ist nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot nach Art. 32 und 52 des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel BEHG verpflichtet. è UEK: Entsprach dem Gesuch der Schenker-Winkler-Holding und stellte die Gültigkeit der Opting out-klausel in den Sika-Statuten fest. Sika erhob dagegen Beschwerde bei der Finma. Seite 13

3. Opting out Ist die Opting out-klausel anwendbar? Ø Sika: Nur die Familie Burkard sei von einer Angebotspflicht befreit Ø Schenker-Winkler-Holding und Saint-Gobain: UEK Verfügung sei abschliessend Klausel sei nicht auslegungsbedürftig und habe keine selektive Wirkung Ø Finma: Keine Anwendungsbeschränkung auf die Familie Burkard Vinkulierung und Opting out nicht zusammen auszulegen Selektives Opting out früher noch nicht erlaubt Rechtslage war den Aktionären bekannt gewesen Seite 14

3. Opting out Ist die Anrufung der Opting out-klausel rechtsmissbräuchlich? Ø Sika: Vertrauenstatbestand durch Äusserungen der Familie Burkard Anrufung der Opting out-klausel sei daher rechtsmissbräuchlich Ø Schenker-Winkler-Holding und Saint-Gobain: Kein Vertrauenstatbestand geschaffen Ø Finma: Opting out-klausel nicht allein deshalb missbräuchlich, weil sie sich für Minderheitsaktionäre negativ auswirkt Keine faktische Statutenänderung è Finma: Abweisung der Beschwerde von Sika. Sika erhob dagegen Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Seite 15

3. Opting out Ist die Anrufung der Opting out-klausel unlauter? Ø Sika: Verstoss gegen börsenrechtliches Lauterkeitsgebot Ø Bundesverwaltungsgericht: Anwendungsbereich nicht eröffnet è Bundesverwaltungsgericht: Abweisung der Beschwerde von Sika è Fazit: Saint-Gobain tritt keine Pflicht zur Unterbreitung eines öffentliches Kaufangebots an die Publikumsaktionäre von Sika Seite 16

4. Vinkulierungsbestimmung Ist das Vorgehen des VR zulässig? Der Verwaltungsrat kann einen Erwerber von Namenaktien als Aktionär ablehnen, soweit die Anzahl der von ihm gehaltenen Namenaktien 5 % der Gesamtzahl der im Handelsregister eingetragenen Namenaktien überschreitet. Ø Stimmrechtsbeschränkung der Namenaktien der Schenker-Winkler- Holding gestützt auf diese Vinkulierungsbestimmung Seite 17

4. Vinkulierungsbestimmung Ist das Vorgehen des VR zulässig? Ø Sika: Zweck der Klausel sei Bewahrung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit Umgehung der Klausel durch Saint-Gobain Gemeinsame Ausübung der Kontrolle durch Saint-Gobain und die Schenker-Winkler-Holding Wirtschaftlich betrachtet gleiches Resultat wie ein direkter Verkauf Seite 18

4. Vinkulierungsbestimmung Ist das Vorgehen des VR zulässig? Ø Schenker-Winkler-Holding/Saint-Gobain: Indirekter Erwerb nicht geregelt in den Statuten Schenker-Winkler-Holding bliebe weiterhin Aktionärin Keine dynamische Anpassung des Aktienbuchs Börsenrechtlich besteht keine Gruppe mehr Seite 19

4. Vinkulierungsbestimmung Ist das Vorgehen des VR zulässig? Ø Fazit: Kombination von Opting out, Vinkulierung und Stimmrechtsaktien ist zulässig Ø Komplexe Nachfolgeregelung Ø Handelt der VR noch im Gesellschaftsinteresse? è Zulässigkeit der Anwendung der Vinkulierungsbestimmung vor Gericht hängig Seite 20

1. Beteiligte Akteure im Fall Schindler Schindler Holding AG ( Schindler ) Rechtsform: börsenkotierte Aktiengesellschaft Sitz: Nidwalden Branche: Maschinenbau Gründung: 1911 Aktienkapital: An der SIX kotierte Namenaktien Partizipationskapital: An der SIX kotierte Inhaber-Partizipationsscheine Seite 21

2. Ablauf der Transaktion Ø 05.12.2014: Fall Sika nimmt seinen Anfang Ø 03.07.2015: Medienmitteilung durch Schindler über die geplante neue Statutenbestimmung Ø 21.07.2015: Verfügung der UEK in Sachen Schindler Seite 22

3. Geplante Statutenbestimmung Ø Erwerber erwirbt mindestens 50% oder mehr des Aktienkapitals Ø Eintrag ins Aktienbuch, falls er allen Aktionären ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot unterbreitet hat Ø Der Preis des Angebots muss mindestens dem volumengewichtigen Durchschnittskurs der börsenrechtlichen Abschlüsse der letzten 30 Börsentage entsprechen Ø Der Preis des Angebots darf höchstens 10% unter dem Preis liegen, welchen der Erwerber in den 12 vorangegangenen Monaten bezahlt hat (= Kontrollprämie) Seite 23

3. Opting in Ist diese massgeschneiderte Opting in-klausel zulässig? Ø UEK: Grenzwert nach Art. 32 Abs. 2 BEHG nicht eingehalten Berechnung Börsenkurs nach Art. 40 Abs. 2 BEHV-FINMA nicht eingehalten Widerspruch zu Abschaffung der Kontrollprämie Schaffe Rechtsunsicherheit und Intransparenz Jederzeitige Abänderung einer solchen Klausel wäre möglich è Fazit der UEK: Statutenbestimmung ist nichtig Seite 24

3. Opting in Ist diese massgeschneiderte Opting in-klausel zulässig? Ø Argumente für die Zulässigkeit der Opting in-klausel: Nur Teilverzicht auf Kontrollprämie Rechtliche Besserstellung der Aktionäre durch eine betragsmässige Beschränkung der Kontrollprämie è Fazit: Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für Schindler verbleiben Seite 25

Diskussionsfragen 1. Wie beurteilen Sie das Vorgehen des VR im Fall Sika? In wessen Interesse muss der VR handeln? 2. Ist die Möglichkeit eines Opting outs notwendig im Schweizer Börsenrecht? 3. Wie hätten Sie anstelle der UEK im Fall Schindler entschieden? Seite 26