Kameradschaft Bayerwald e.v. im Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.v.

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Transkript:

Kameradschaft Bayerwald e.v. im Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.v. Vergütungsordnung für Leistungen zugunsten der Kameradschaft Bayerwald e.v. (Stand 25.03.2008; V4) 1 Grundsatz 1.1 Leistungen für die Kameradschaft Bayerwald e.v. im Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.v. (Kurzform: Kameradschaft) sind grundsätzlich freiwillig und ehrenamtlich. Sie werden nicht nach Verträgen, Tarifen oder anderen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen vergütet. 1.2 Da aber die für die Gemeinschaft verauslagten Kosten angemessen ersetzt, Aufwendungen/Leistungen wenigstens teilweise erstattet werden und in gleicher Weise für alle Mitglieder gültig sein sollen, beschließt die Kameradschaft folgende allgemein gültige Vergütungsregelungen. 1.3 Die Aufwandsentschädigungen werden auf entsprechende Anträge hin durch die Empfangsberechtigten oder bei Veranstaltungen durch den Vorstand gewährt. 2 Aufwandsentschädigungen 2.1 Erstattung tatsächlicher Ausgaben für die Kameradschaft Tatsächlich verauslagte Beträge für die Kameradschaft werden bis zur Höhe von 50,00 pro Rechnung nach Vorlage der unterschriftlich bestätigten Originalrechnung oder auf formlosen Antrag hin vom Kassier erstattet. Bei Beträgen über 50,00 sind die Belege vor Erstattung durch den Obmann oder seinen Stellvertreter als sachlich richtig zu bestätigen. 2.2 Ehrenamtspauschale und Rückspende 2.2.1 Zur Förderung der gemeinnützigen Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag der Kameradschaft Bayerwald e.v. kann seit 01.01.2008 nach dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftliches Engagements gem. 3. Nr. 26a EStG eine Ehrenamtspauschale i.h.v. 500,00 /Jahr gezahlt werden an die in folgenden Funktionen ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder Vereinsvorstand (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer, Kassier), Vereinsausschuss (Pressewart, Sportwart Ski, Sportwart KK-Schießen, Sportwart Stockschießen), Beisitzer, Sonstige Funktioner (Homepagebetreuer, Fahnenträger, Grabredner). Liste der aktuell tätigen Kameradinnen/Kameraden in der Anlage! 2.2.2 Die Pauschale wird zur Abfindung des allgemeinen Aufwands für die Gemeinschaft je Kalenderjahr gezahlt. Bei zeitanteiliger Tätigkeit für die Kameradschaft wird die Pauschale nur zeitanteilig gewährt. Tatsächliche Ausgaben werden nach Ziffer 2.1. gesondert abgerechnet. 2.2.3 Bei mehreren Ämtern oder Funktionen kann die Pauschale nur einmal genehmigt werden. 2.2.4 Die Ehrenamtspauschalen sind im Kassenbuch der Kameradschaft nachzuweisen. Seite 1 von 5

2.2.5 Um die Kameradschaft Bayerwald e.v. durch Auszahlung der Ehrenamtspauschalen nicht finanziell übermäßig zu belasten, wird erwartet, dass die derart Begünstigten die Pauschale in Form der Rückspende wieder an den Verein zurück spenden und dafür eine Spendenbestätigung erhalten. 2.2.6 Die Spendenbestätigungen werden durch den Obmann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt. 2.2.7 Ausnahmen von diesem Grundsatz werden durch den Ausschuss im Einzelfall entschieden. 3.1 Fahrtkosten 3 Reisen für die Kameradschaft: mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden in Höhe der verauslagten Kosten nach Vorlage der Fahrkarten erstattet, mit Privat-Pkw werden - nach den Bestimmungen des BRKG in der jeweils gültigen Fassung *) oder - in Höhe des tatsächlich verbrauchten Kraftstoffs nach Vorlage einer entsprechenden unterschriebenen Erstattungsforderung erstattet. 3.2 Übernachtungskosten in Höhe der tatsächlich verauslagten Kosten werden erstattet, wenn eine Reise durch den Vorstand ausdrücklich angeordnet und die Vergütung zugesagt ist. Bei Übernachtungen ist der Grundsatz der Sparsamkeit für die Gemeinschaft zu wahren. 3.3 Verpflegungskosten in Höhe der verauslagten Kosten werden erstattet, wenn eine Reise durch den Vorstand ausdrücklich angeordnet und die Vergütung zugesagt ist. Bei der Inanspruchnahme der Verpflegung zu Lasten der Kameradschaft ist der Grundsatz der Sparsamkeit für die Gemeinschaft zu wahren. 3.4 Reisekosten als Spende für die Kameradschaft Anstelle der Abrechnung von Reisekosten nach 3.1, 3.2 und 3.3 kann die Abrechnung von Reisekosten nach den steuerlichen Vorschriften für Fahrt- /Übernachtungs- und Verpflegungskosten vorgenommen werden, wenn die Reisekosten anschließend der Kameradschaft abzüglich einer angemessenen Summe für den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch als Spende gegen Spendenbestätigung zugeführt werden sollen. Dazu ist eine detaillierte Reisekostenabrechnung nach Formblatt (Anhang) beim Kassier einzureichen. 4 Vergütung bei repräsentativen Veranstaltungen der Kameradschaft 4.1 Bei der Teilnahme an repräsentativen Veranstaltungen der Kameradschaft, zu der durch den Vorstand eingeladen wurde und an denen die Kameradschaft offiziell auftritt, werden durch die Kameradschaft für jeden Teilnehmer bereitgestellt: ein vom veranstaltenden Verein angebotener Getränke- und Essensgutschein ( Bierund Essenmarke ) oder für den Fall, dass vom Veranstalter keine Getränke-/Speisengutscheine angeboten werden, die Erstattung eines Getränks und Imbisses i.h.v. bis zu je 5,00 je (insgesamt bis zu 10,00) pro Person zur Selbstbeschaffung der Getränke und Speisen nach Entscheidung eines bei der Veranstaltung anwesenden Vorstandsmitglieds. Seite 2 von 5

4.2 Beim gemeinsamen Besuch von Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen nach Beschluss und auf Einladung des Vorstands (Grenzlandfest, Pichelsteinerfest o.ä.) wird jedem Mitglied der Kameradschaft ein vom Vorstand beschaffter Getränkegutschein gewährt. 5 Inkrafttreten 5.1 Diese Vergütungsordnung der Kameradschaft Bayerwald e.v. tritt unmittelbar nach Zustimmung der Mitgliederversammlung am 09.11.2007 in Kraft (10.11.2007). 5.2 Bestehende Regelungen oder angewandte Praktiken werden hiermit außer Kraft gesetzt. Langdorf, 09. November 2007 Für die Richtigkeit: Im Original gezeichnet Horst Armann, Obmann Verteiler mit Original-Unterzeichnung: Obmann 1x Stv. Obmann 1x Schriftführer 1x Kassenverwalter 1x Kassenprüfer 1x plus 1x Kopie 1. Änderung gem. Beschluss des Kameradschaftsausschusses vom 25.03.2008 Liste der aktuell tätigen Funktionsträger ist Teil dieser Vergütungsordnung. Unterschriften im Original (Ablage bei Obmann): Vorstand: Horst Armann Otto Probst (nicht anwesend) Heinz Seyschab Josef Preuschl Ausschuss: Franz Noha (nicht anwesend) Karl Kellerer Heiner Meier Michael Strohmeier Beisitzer: Anita Ernst Peter Ernst (nicht anwesend) Erich Krickl (nicht anwesend) Kurt Pretsch Hans Weinberger *) BRKG = Bundesreisekostengesetz zurzeit 0,22 je Kilometer Fahrtstrecke Seite 3 von 5

Anlage: Tabelle der staatlichen Reisekostensätze (Stand Januar 2007) 1. Fahrtkosten: Reisestrecken sind grundsätzlich mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmitteln zurückzulegen, wobei die notwendigen Kosten der II. Klasse (bei Benutzung einer ggf. privat erworbenen Bahncard und unter Ausnutzung sonstiger möglicher Fahrpreisermäßigungen wie z.b. Gruppenfahrscheine, Wochenendticket usw.) erstattet werden. Für Strecken, die mit einem privaten Kraftfahrzeug zurückgelegt werden, wird Wegstreckenentschädigung gewährt und zwar je Fahrt-Kilometer 0,22. Bei PKW-Benutzung sind Fahrgemeinschaften zu bilden, wobei der Fahrzeughalter je Mitfahrer und Fahrt-Kilometer 0,01 erhält. 2. Übernachtungsgeld: Übernachtungskosten müssen durch quittierten Originalbeleg nachgewiesen werden. 3. Tagegeld: bei eintägigen Reisen und einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als 6 8 Stunden 3,38 von mehr als 8 12 Stunden 5,36 von mehr als 12 Stunden 11,25 bei mehrtägigen Reisen und einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als 6 8 Stunden 4,88 von mehr als 8 12 Stunden 8,25 von mehr als 12 Stunden 16,13 Wird Tagegeld abgerechnet, können keine Verpflegungskosten eingereicht werden. Kürzungen des Tagegeldes: Wenn am Reiseort Verpflegung auf Kosten der Kameradschaft, des Kameradenkreises oder einer anderen einladenden Organisation frei gewährt wird, stehen folgende Tagessätze zu: Bei frei gewährtem/gewährter Basistagessatz Frühstück Mittag- oder Frühstück und Mittag- oder Mittag- und Vollverpflegung Abendessen Abendessen Abendessen 16,13 12,90 9,68 6,45 3,25-8,25 5,02 1,80 - - - 4,88 1,65 - - - - (./. vom Vollsatz) (20%) (40%) (60%) (80%) (100%) Wenn in der Hotelrechnung, die zur Erstattung vorgelegt wird, das Frühstück oder eine Mahlzeit enthalten ist, ist der entsprechend gekürzte Tagessatz anzuwenden. Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Wohnortes: Übernachtungs- und Verpflegungskosten müssen durch detaillierte Belege nachgewiesen werden (Registrierkassenbelege oder quittierte Rechnungen). Das Formular Antrag auf Erstattung von Reisekosten ist als Anhang angefügt. Seite 4 von 5

Anhang: Antrag auf Erstattung von Reisekosten Name Vorname PLZ Ort Straße Tel. Nr. In der Zeit vom..bis. habe ich im Auftrag der Kameradschaft Bayerwald e.v. im Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.v. eine Reise durchgeführt von... nach... und zurück nach........ Zweck der Reise: Antritt der Reise am um Uhr; Ende der Reise am um Uhr Reisekosten: 1 Fahrtkosten: Fahrt mit Primat-Pkw - akz: Gesamtfahrtstrecke:...km Fahrtkosten Pkw: á 0,22 /km Mitfahrer:.. á 0,01 /km Summe: 2 Übernachtungskosten: gem. anliegender Übernachtungsrechnung:... 3 Tagegeld: Abwesenheit von der Wohnung eintägig mehrtägig über 6 Std..Tage 3,38 4,88 über 8 Std..Tage 5,63 8,25 über 12 Std..Tage 11,25 16,13 Summe:... 4 Sonstige Kosten (Begründung, Auflistung und Belege beifügen): 5 Gesamtsumme Reisekosten: Ich versichere die sachliche und rechnerische Richtigkeit meiner Angaben und bitte, mir die o.a. Reisekosten zu erstatten - als Überweisung auf mein Konto Nr. bei der.. (BLZ.. ) - oder als Barzahlung..., den.. Ort Datum Unterschrift Seite 5 von 5