Ziel Umweltrelevante Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang und ihren Auswirkungen auch in straf- und haftungsrechtlicher Hinsicht sowie unter Kostengesichtspunkten zu erkennen und zu beurteilen, Bezüge zu benachbarten umweltrelevanten Bereichen herzustellen und für seine Tätigkeit zu nutzen. Komplexe Probleme seines Fachbereichs selbständig zu lösen, verfahrenstechnische Alternativen aufzuzeigen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben kostenbewusst zu handeln und zu entscheiden. Selbständig Vorschläge für den Aufbau zweckmäßiger Organisationsformen des betrieblichen Umweltschutzes zu unterbreiten und entsprechende Maßnahmen für eine Ausbildung, Schulung und Information von Geschäftsführung, Mitarbeitern und interessierten Dritten vorzubereiten und umzusetzen. Darüber hinaus wird die Fachkunde erworben um als Betriebsbeauftragte (m/w) in den jeweiligen umwelttechnischen Bereichen bestellt werden zu können, vorausgesetzt die übrigen Fachkenntnisse entsprechen den gesetzlichen Bedingungen. Zielgruppe Personen, die Interesse am Aufgabenfeld des Umweltschutzes haben und sich umfassend beruflich qualifizieren möchten. Zulassungsvoraussetzung Siehe nächste Seite(n) Inhalt Siehe nächste Seite(n) Dauer, Zeiten, Ort, Preis Dauer: Zeiten: Referent/-in: Ort: Preis: Zuschuss: Abschluss: 12.09.2017-31.03.2019, Einstieg in jedes Modul möglich, ca. 2 Jahre, 422 U Std. Vollzeit: 09.00 16.00 Uhr, Abendunterricht: 2 mal wöchentlich, 18.00 21.15 Uhr und Samstag, 08.00 13.00 Uhr verschiedene Umwelt Akademie Freudenstadt, Marie-Curie-Str. 2, 72250 Freudenstadt 4500,- (zahlbar in Raten) zzgl. 525,- für den Teil "Ausbilderlehrgang" zzgl. Prüfungsgebühren z. Zt. 550,- (Technischer Umweltfachwirt) + 160,- (Ausbilder). Der Ausbilderschein ist Teil des Lehrganges und ist abzulegen vor der letzten Prüfungsleistung (s. Zulassungsvoraussetzung (3). Das AFBG verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Die Antragsteller (m/w) dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.meisterbafög.info. Antragsunterlagen und weiterführende Beratung erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt. IHK-Prüfung Ansprechpartner/-in Sabine Kulzer, Telefon 07441 86052-15, E-Mail kulzer@pforzheim.ihk.de Vorbereitungslehrgänge anderer Bildungsträger finden Sie unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, OID 26196
Zulassungsvoraussetzung (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zuzulassen, wer: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten umweltschutzrelevanten Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 3. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (3) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlichrechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der 2 bis 4 der Ausbilder- Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. (4) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. (5) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Lern- und Arbeitsmethodik - Lerntechniken anwenden - Lernmethoden, Gruppenarbeit Wirtschaftsbezogene Qualifikation 1. Volks- und Betriebswirtschaft - Volkswirtschaftliche Grundlagen - Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken - Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen - Unternehmenszusammenschlüsse 2. Rechnungswesen - Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens - Finanzbuchhaltung - Kosten- und Leistungsrechnung - Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen - Planungsrechnung 3. Recht und Steuern - Rechtliche Zusammenhänge - BGB Allgemeiner Teil - BGB Schuldrecht - BGB Sachenrecht - Handelsgesetzbuch - Arbeitsrecht - Grundsätze des Wettbewerbsrecht - Steuerrechtliche Bestimmungen 4. Unternehmensführung - Betriebsorganisation - Personalführung - PersonalentwicklungLagerarten / Schnittstellenanalyse / Outsourcing Insourcing
Handlungsspezifische Qualifikation 5. Umweltmanagement - Anforderungen der ISO 14001 (Umweltmanagement) und der EG Öko-Audit-Verordnung (EMAS) - Festlegung zur Struktur eines Umweltmanagementsystems - Projektplan zur Realisierung eines Umweltmanagementsystems - Umweltprüfung als Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes (Verantwortung, Recht, Technologie) - Prüfungsumfang, Ziele, Prüfungskriterien, Maßnahmen - Rechtsbereiche (Gefahrstoffe, Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Lärm, Energie, Altlasten) - Dokumentation des Umweltmanagementsystems (Handbuch, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Betriebstagebücher) - Umweltziele, Umweltprogramm, Maßnahmen - Umwelterklärungen als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit - Leitfaden für Audits nach ISO 19011 - Zertifizierung nach ISO 14001 bzw. Umweltbegutachtung nach EMAS 6. Gefahrstoffbeauftragter (m/w) - REACH - Chemikaliengesetz (ChemG) - Chemikalienverbotsordnung (ChemVerbotsV) - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) - Gefährlichkeitsmerkmale - Einstufung und Kennzeichnung - Sicherheitsdatenblatt - Ermittlung und Substitutionspflicht - Betriebsanweisung - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) - Lagerung brennbarer Stoffe (BetrSichV) - Gefährdungsbeurteilung - Überwachung von Grenzwerten - Beschäftigungsverbote 7. Betriebsbeauftragter (m/w) für Abfall - Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften - Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen - Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich - Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können - Art und Beschaffenheit von Abfällen - Kreislaufwirtschafts- und Entsorgungstechnik-Deponierung, thermische und biologische Behandlung - Betriebsbeauftragter (m/w) für Abfall
12. September 2017 Freudenstadt Handlungsspezifische Qualifikation 8. Betriebsbeauftragter (m/w) für Immissionsschutz - Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts - Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung - Chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen - Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwendung von Rohstoffen oder deren Beseitigung als Abfall - Überwachung und Begrenzung von Emissionen - Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen - Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik Lärm- und Erschütterungsschutz - Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz - Betriebsbeauftragter (m/w) für Immissionsschutz 9. Betriebsbeauftragter (m/w) für Gewässerschutz - Naturwissenschaftliche Grundlagen mit Bezug zur Thematik Abwasser - Rechtliche Grundlagen - Behördenzuständigkeit - Praxis der rationellen Abwicklung von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren - Wasserschutzgebiete und Standortproblematik - Verfahrenstechnik der industriellen Abwassereinigung - Durchführung eigener Abwasserkontrollen (Nachweis von Schadstoffen) - Grundfragen der Abwasser-Analytik - Eigenschaften und Lagerung wassergefährdender Stoffe - Betriebsbeauftragter (m/w) für Gewässerschutz
Hinweise für Teilnehmer/-innen Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald Service-Center Postfach 920 75109 Pforzheim Anmeldung 12. September 2017 in Freudenstadt Teilnehmer/-in Name Vorname Straße PLZ/Wohnort Telefon Mail Geburtstag Mobil Geburtsort Beratung zu Lehrgang und Prüfung durch die IHK-Weiterbildungsberatung ist erfolgt: ja nein Arbeitgeber Firma Postanschrift PLZ/Ort Telefon Mail Zahlung Rechnungsempfänger: privat Firma Die umseitigen AGB habe ich zur Kenntnis genommen und melde mich zahlungspflichtig an. Ort, Datum: Unterschrift: Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr nden diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist betr gt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszu ben, m ssen Sie uns (IHK Nordschwarzwald, Dr.- Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, Telefon 07231 201-0, Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erkl rung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) ber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie kˆ nnen daf r das beigef gte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung ber die Aus- bung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlielich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, g nstigste Standardlieferung gew hlt haben), unverz glich und sp testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur ckzuzahlen, an dem die Mitteilung ber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. F r diese R ckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspr nglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdr cklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser R ckzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen w hrend der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Aus bung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann f llen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zur ck.) An IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag ber die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) / Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. Werbeeinwilligung Ich willige ein, dass meine vorstehenden Kontakt- und Personendaten von der IHK Nordschwarzwald und ihren Bildungseinrichtungen f r die Bewerbung von kostenpflichtigen Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden d rfen. Die IHK Nordschwarzwald darf zu diesem Zweck auch sonstige ber mich anfallende Daten (z.b. Lehrgangsteilnahmen, Weiterbildungsinteressen, etc.) speichern. Mit der Kontaktierung per E-Mail Telefon Briefpost Facebook Xing bin ich einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit f r die Zukunft gegen ber der IHK Nordschwarzwald durch Versendung einer E-Mail an zvm@pforzheim.ihk.de, telefonisch unter 07231 201-0, oder schriftlich widerrufen werden. Ebenso kann auf diesem Weg Auskunft ber die gespeicherten Daten und / oder deren Lˆ schung veranlasst werden. Datum, Unterschrift
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrg ngen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der IHK Nordschwarzwald erfolgt schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder ggf. online. Sie soll mˆ glichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der IHK eingegangen sein. Bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss erh lt der Teilnehmer eine schriftliche Best tigung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs ber cksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebest tigung zustande, andernfalls bei genehmigter Teilnahme zum Veranstaltungsbeginn. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnahmeentgelt wird vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist unabh ngig von den Leistungen Dritter zu entrichten. Zahlungen sind erst nach Rechnungsversand unter Angabe der vollst ndigen Rechnungsnummer zu begleichen. Die Zahlung erfolgt per berweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Zahlungen sind bei Lehrg ngen und Seminaren entsprechend der Zahlungsvereinbarung oder zu Beginn in voller Hˆ he f llig. Pr fungsgeb hren richten sich nach der jeweils g ltigen Pr fungsgeb hrenordnung. Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit von der (ggf. weiteren) Teilnahme und ggf. Pr fung auszuschlieen, wenn das f llige Teilnahmeentgelt f r den Teilnehmer unabh ngig von der Person des Entgeltschuldners nicht fristgerecht im Sinne der Zahlungsbedingungen entrichtet ist. Ebenfalls kˆ nnen in diesem Fall Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder sonstige Urkunden zur ckbehalten werden. Wird eine Zahlungsvereinbarung ohne K ndigung nicht eingehalten, wird der gesamte Restbetrag sofort f llig. 3. Rücktritt/Kündigung (1) Der Teilnehmer kann grunds tzlich in Textform vom Vertrag zur cktreten (Stornierung). Sofern der Geb hrentarif zur Geb hrenordnung der IHK Nordschwarzwald nichts anderes vorsieht, wird bei Absage bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der Kammer mageblich) eine Stornierungs- und Bearbeitungsgeb hr von 25 Euro berechnet. Bei sp terer Absage wird der halbe Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 25 EUR, zur Zahlung f llig. Bei Stornierungen am Tag der Veranstaltung und / oder bei Fernbleiben ohne vorherige Absage wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK Nordschwarzwald kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. F r Verbraucher gelten diese R cktrittsregeln erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. (2) Diese Regelungen gelten f r mehrt gige Seminare und Lehrg nge ohne Ratenzahlungsvereinbarung insoweit, als f r die Fristberechnung der insgesamt erste Veranstaltungstag mageblich ist. (3) Bei Lehrg ngen mit Ratenplan kann die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gr nden gek ndigt werden. Der Teilnehmer hat dann lediglich bis einschlielich zur Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnittes zu bezahlen, in dem das K ndigungsschreiben bei der Kammer eingeht. 4. Absage von Veranstaltungen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf Die IHK beh lt sich vor, eine Veranstaltung aus Gr nden, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.b. Krankheit des Referenten, nicht ausreichende Teilnehmerzahl etc., abzusagen oder zu verschieben. Die Benachrichtigung der Teilnehmer ber eine Absage oder Verschiebung erfolgt grunds tzlich telefonisch, sonst an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird bei Absage zur ckerstattet. Weitergehende Anspr che seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Die IHK beh lt sich ferner das Recht zu ƒ nderungen im Veranstaltungsablauf vor, z.b. andere gleichwertige Referenten einzusetzen und den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ndern. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer weder zum R cktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts berechtigt. Eine Nichtteilnahme an Zwischentests kann zum Lehrgangsausschluss f hren. 5. Urheberrecht S mtliche Unterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz und d rfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht vervielf ltigt werden. 6. Datenschutz Der Teilnehmer erkl rt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass zum Zweck der Lehrgangs-, Veranstaltungs- bzw. Pr fungsabwicklung und sp terer Teilnehmerinformationen personenbezogene Daten automatisiert gespeichert, be- und verarbeitet und auch per E-Mail und Fax Informationen bermittelt werden (z.b. Verlegung von Lehrgangstagen, ƒ nderung in Stundenpl nen, Versendung von Literaturlisten u.a.). Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften. Zusatzvereinbarung für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit gefördert werden Teilnehmer, welche die Fˆ rderung gem. ßß 77 ff. SGB III beantragt haben, wird f r den Fall, dass diese durch die Agentur f r Arbeit nicht gew hrt wird, ein R cktrittsrecht einger umt. Ferner ist bei Nachweis der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen T tigkeit eine K ndigung ohne Fristeinhaltung mˆ glich. In beiden F llen verzichtet die Kammer auf die Stornierungsgeb hr in Hˆ he von 25,00 Euro. Dagegen verbleibt es bei der Regelung der AGB Ziffer 3 Absatz 3, wonach der Teilnehmer dann lediglich bis einschlielich der Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnitts zu bezahlen hat, in dem das K ndigungsschreiben bei der Kammer eingeht.