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Stand: 8. Mai Einleitung

Transkript:

Fachberatungsstelle für Opfer von Frauenhandel NEIN zu Menschenhandel NEIN zum Zwang zur Prostitution NEIN zur Arbeitsausbeutung NEIN zu Zwangsheirat Herzlich willkommen!

Fachberatungsstelle JADWIGA Träger Ökumenische ggmbh STOP DEM FRAUENHANDEL Gesellschafter IN VIA Kath. Mädchensozialarbeit Evangl. Verein für Internationale Jugendarbeit Finanzierung Bayer. Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen Diakonisches Werk Bayern, Landeshauptstadt München, Bezirk Mittelfranken private Spender

Menschenhandel Zwang zu sexuellen Handlungen / zur Prostitution unter Ausnutzung einer Zwangslage / ausländerspezifischer Hilflosigkeit Ausbeutung der Arbeitskraft durch Sklaverei Leibeigenschaft Schuldknechtschaft

Ursachen für Frauenhandel Katastrophale wirtschaftliche, soziale und/oder politische Lage im Heimatland Mangelnde Lebensperspektiven für die Frauen Oftmals alleinige Verantwortung für die Kinder Nachfrage in Deutschland

Wege in die Zwangsprostitution Anwerbung im Heimatland mit falschen Versprechungen Einreise legal oder illegal Frauenspezifische Fluchtgründe Durch Vergewaltigungen, Drohungen und Schläge werden die Frauen zur Prostitution gezwungen

Alter der Frauen

Kontaktaufnahme Vertrauenspersonen im Umfeld 9% Jugendamt/ Vormund Selbstmelder 3% 10% Gewerkschaft Verdi 4% Initiative, Einrichtungen 41% Haftanstalten/ Amnesty 6% Ausland 1% Polizei, BKA, Staatsanwaltschaft 26%

Bei Aufgriff durch die Polizei ist U-Haft, Strafhaft u. Abschiebung in die Heimatländer möglich, zum Beispiel aufgrund eines fehlenden oder falschen Passes, illegalen Aufenthaltes etc. Keine Aussage der Frauen Angst vor Zuhälter/Madame Todesangst bei Jujuschwur kein Vertrauen in die Polizei Opfer und Beschuldigte zugleich

Ziele der Fachberatungsstellen landessprachliche Beratung und Betreuung der Opfer Unterstützung zur Aussage bereiter Frauen Begleitung von Zeuginnen während eines Prozesses

Ziele der Fachberatungsstellen Unterstützung bei der Rückkehr ins Heimatland Vernetzung von Organisationen und öffentlichen Stellen wirksame Öffentlichkeitsarbeit

Beratungen Muttersprachliche Beratung im kulturellen Kontext des Heimatlandes Stabilisierung Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe

Beratungen Stärkung der Handlungskompetenz Hilfen zur Alltagsbewältigung Entwicklung neuer Lebensperspektiven

Opferbetreuung Unterkunft Sicher Dezentral Individuell Kriterien Sicherheit Betreuung Anbindung an soziales Umfeld Aufenthaltsdauer Behörden/Ämter Polizei Zeugenschutz Staatsanwaltschaft Ausländeramt (Aufenthalt) Sozialamt (Lebensunterhalt) Beratung und Begleitung Landessprachliche Unterstützung Stabilisierung Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse Therapeutische Hilfen Vermittlung von sozialen, rechtlichen und medizinischen Hilfen Begleitung und Unterstützung bei Orts-, Vernehmung- und Gerichtsterminen Alltag und Entwicklung von Lebensperspektiven Rückkehr in den normalen Alltag Schaffung neuer sozialer Kontakte Integrative Maßnahmen (Sprachkurs, Qualifikation, Arbeit) Kontakt zur Familie Beratung und Unterstützung bei der Rückkehr ins Heimatland

Durchgeführte Hilfen

Kooperationskonzept Fachberatungsstellen - Polizei Effektive Bekämpfung von Menschenhandel Schutz und Hilfe für Opfer von Menschenhandel

Inhalte Kooperationskonzept Polizei - JADWIGA Den Aussagen der Opferzeuginnen kommt ein hoher Stellenwert zu Die Opfer stehen genauso im Mittelpunkt wie die Strafverfolgung

Zusammenarbeit

Ausreisefrist 59 Absatz 7 Aufenthaltsgesetz so genannte Bedenk- und Stabilisierungsfrist für Betroffene von Menschenhandel Frist zur freiwilligen Ausreise von mindestens drei Monate Die Betroffenen werden über die Möglichkeit informiert, sich durch spezielle Beratungsstellen betreuen und helfen zu lassen.

Vorübergehender Aufenthalt nach 25 Abs. 4 a für Opfer von Menschenhandel, die sich bereit erklärt haben als Zeugin auszusagen Asylbewerberinnen können keinen Aufenthalt nach 25 Abs.4 a bekommen

Rückkehrhilfe bei freiwilliger Ausreise oder Ausweisung Beratungsgespräche über Rückkehrmöglichkeiten und individuelle Situation der Klientin

Opfer von Menschenhandel? - Hinweissignale - Die Reise wurde nicht selbst geregelt Abnahme von Pass und Reisedokumenten Schulden sind abzuarbeiten Übernahmekosten für die Frau Bedrohung von Angehörigen im Herkunftsland

Hinweise auf landestypische Täterstrategien in Nigeria Vermittlung durch Frauen, so genannte Madams Übermächtige Tätersysteme Einsatz von Magie und traditionellem Zauber (Juju) Zeitverzögerung zwischen Einreise und Antragsstellung z.b. für Asyl Todesdrohungen

Verbesserung der Situation für Opferzeuginnen Frühzeitige Einbeziehung der Beratungsstelle Leichterer Zugang zu Therapien für traumatisierte Opfer von Menschenhandel Gewährleistung des größtmöglichen Schutzes für Opferzeuginnen während und nach der Aussage/Prozess, Gewährleistung eines gesicherten Aufenthaltstitels Verzicht auf Bestrafung der Opfer wegen Verstoß gegen das Pass- oder Ausländergesetz Erhöhung des Budgets für muttersprachliche Beratung Ausbau der internationalen Kooperation

Unterstützen Sie die Arbeit von JADWIGA Herzlichen Dank!