Deutschland. 1. Allgemeine Angaben
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- Klaus Hafner
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1 Deutschland 1. Allgemeine Angaben Deutschland koordiniert schon lange seine Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels. In den späten 1990er Jahren wurde eine Arbeitsgruppe geschaffen, die für Fragen im Zusammenhang mit dem Frauenhandel zuständig ist. Der Schwerpunkt von Deutschlands Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels lag ursprünglich beim Frauenund Mädchenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Im Jahr 2005 wurden bei der Anpassung des rechtlichen Rahmens an die internationalen Standards zur Bekämpfung des Menschenhandels jedoch alle Formen des Menschenhandels anerkannt. Der institutionelle und politische Rahmen wird nun nach und nach angepasst, damit auch der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft darin enthalten ist. Deutschland ist ein Herkunfts-, Transit- und Zielland von Männern und Frauen, die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Zwangsarbeit sind. Sie werden aus anderen Ländern Europas, Afrikas und Asiens nach Deutschland eingeschleust. Ungefähr ein Viertel der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sind deutsche Staatsbürger, die vom Handel innerhalb Deutschlands betroffen sind. Ein wichtiges Mittel im Kampf gegen den Menschenhandel ist die Sensibilisierung, unter anderem die Sensibilisierung auf die sich ändernde Vorgehensweise der Menschenhändler. Aufgrund des verborgenen Charakters des Menschenhandels und des Stigmas, das die Gesellschaft den Opfern aufdrückt, bleibt die wirkliche Zahl der Opfer unbekannt. Über das Ausmaß des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft liegen sogar noch weniger Informationen vor als über das Ausmaß des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. 2. Institutioneller und rechtlicher Rahmen 2.1 Rechtsrahmen Jegliche Formen des Menschenhandels sind untersagt. Der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung galt bereits als Straftat, als die Paragraphen, die sich explizit auf den
2 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung bezogen, im Rahmen der 26. Strafrechtsreform im Jahr 1992 und später 1998 neu gefasst wurden. i Die aktuelle Rechtslage geht auf die Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2005 zurück, als neben der sexuellen Ausbeutung auch noch andere Ausbeutungsformen anerkannt wurden. Zusätzlich ist in Deutschland seit 1997 ein eigenes Transplantationsgesetz in Kraft, das 2001 geändert wurde und den Handel mit Organen und Geweben untersagt. Auf Menschenhandel steht eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, was der Strafe für andere schwere Straftaten entspricht. Im Oktober 2000 wurde für ausländische Opfer ohne Aufenthaltstitel eine Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen eingeführt. Das Opfer darf sich in der Zeit, in der es überlegt, ob es mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert oder sich auf eine sichere Rückführung einlässt, weiterhin im Land aufhalten. Während dieser Bedenkzeit wird Opfern eine Unterkunft zur Verfügung gestellt und sie erhalten rechtliche, medizinische und psychosoziale Unterstützung. Erklärt sich das Opfer bereit, vor Gericht auszusagen, wird für die Zeit des Gerichtsverfahrens ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gewährt. ii Diese Bestimmung gilt nur für Personen, die legal eingereist sind. In anderen Fällen kann eine Aussetzung der Abschiebung (Duldung) iii gewährt werden, wenn das Opfer aufgrund der speziellen Kooperationsvereinbarungen zwischen der Polizei und den Fachberatungsstellen in ein spezielles Programm zur Opferbetreuung aufgenommen wurde. Seit 2007 kann eingeschleusten Personen, die in Strafverfahren kooperieren, ein Aufenthaltstitel ausgestellt werden, der solange Gültigkeit besitzt, wie es vom Staatsanwalt für angemessen erachtet wird. Der Aufenthaltstitel kann entzogen werden, wenn der Zeuge Kontakt zum Angeklagten aufnimmt. Die Dauer eines Rechtsverfahrens kann bis zu drei Jahre betragen. Auch wenn der Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung und letztlich zum Arbeitsmarkt theoretisch gestattet ist, sind die Möglichkeiten in der Praxis wegen fehlender Arbeitsplätze oft beschränkt.
3 Zusätzlich können Opfer von Menschenhandel Ansprüche auf eine Entschädigung gegenüber dem Täter geltend machen, indem sie während des Strafverfahrens ein Adhäsionsverfahren anstrengen. Opfer können gegebenenfalls Anspruch auf eine staatliche Entschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz haben. In Deutschland erhalten unschuldige Opfer eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs, der zu einer erheblichen Schädigung mit nachhaltiger Beeinträchtigung führt, auf Antrag gemäß dem Opferentschädigungsgesetz eine Entschädigung für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Teilweise werden Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung durch dieses Gesetz geschützt. Zurzeit wird über eine Gesetzesreform zur Opferentschädigung in Deutschland nach dem Top-down-Prinzip diskutiert. In diesem Zusammenhang ist auch geplant, den Schutz für die Opfer von Menschenhandel zu verbessern. 2.2 Nationale Strategie/Nationaler Aktionsplan Der Ansatz Deutschlands bei der Bekämpfung des Menschenhandels besteht darin, Maßnahmen gegen den Menschenhandel an andere Maßnahmen zu knüpfen. Der Aktionsplan I der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen trat 1999 in Kraft und 2004 wurde ein Bericht zu seiner Umsetzung vorgelegt. Der Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wurde im September 2007 entwickelt und angenommen. Beide Aktionspläne enthalten Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Analog dazu sind Maßnahmen zur Bekämpfung des Kinderhandels im Nationalen Aktionsplan Für ein kindergerechtes Deutschland, und im nationalen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung enthalten. 2.3 Nationale Koordination von Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels
4 Für die Umsetzung der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels sind die jeweiligen Ministerien zuständig, insbesondere das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die entsprechenden Ministerien der Bundesländer sowie die Landes- und die Bundespolizei. Im Jahr 1997 hat die Regierung unter der Leitung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel eingesetzt. Die Arbeitsgruppe ist die einzige ministerienübergreifende Taskforce auf nationaler Ebene, in der alle wichtigen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure auf Bundes- und Länderebene vertreten sind. Zu den Mitgliedern zählen: - das Bundesministerium für Frauen (Hauptkoordination und Verwaltung) - das Auswärtige Amt - das Bundesministerium des Inneren - das Bundesministerium der Justiz - das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit - die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration - das Bundeskriminalamt - Vertreter der verschiedenen Fachministerkonferenzen der Länder (Inneres, Justiz, Soziales und Gleichstellung) - die Beratungsstelle SOLWODI e.v. - der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK e.v.) - die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht darin, sowohl auf Bundes- wie auch auf Länderebene umfassende Empfehlungen abzugeben und spezifische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Frauenhandel auszuarbeiten und zu koordinieren. Die Arbeitsgruppe ist gleichzeitig einer der beiden Lenkungsausschüsse für die Umsetzung des Aktionsplans II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
5 Einige Bundesländer haben auf ihrer Ebene ähnliche Koordinierungsmechanismen eingerichtet, deren Schwerpunkt auf Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung liegt. Zurzeit entwickelt die Bundesregierung ein breiter angelegtes Konzept, um die nationale Politik im Bereich von Hilfs- und Unterstützungmaßnahmen für die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft zu koordinieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu eine Forschungsstudie in Auftrag gegeben, in der die aktuelle Lage im Zusammenhang mit Arbeitsausbeutung und dem Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung beurteilt und Empfehlungen zu angemessenen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen für die Opfer ausgearbeitet werden sollen. 2.4 Nationaler Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen Deutschland hat weder einen nationalen Berichterstatter beauftragt noch gleichwertige Mechanismen eingerichtet. Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht jedoch seit 1994 jährlich das Lagebild Menschenhandel. Von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit untersuchte Fälle von Zwangsarbeit werden in diesem Lagebild ebenfalls berücksichtigt. Dieses Lagebild soll eine kompakte Zusammenfassung der aktuell vorliegenden Informationen und Entwicklungen im Bereich des Menschenhandels vermitteln und so der Polizei und politischen Entscheidungsträgern eine Beurteilung der Bedrohungslage ermöglichen und die Entscheidungsgrundlage für Beschlüsse über weitere Schritte liefern. Ausführlichere Informationen, die von den Spezialisten für spezifische Arten und Formen des Menschenhandels benötigt werden, stellt das BKA über andere Kanäle zur Verfügung. Das Lagebild stellt eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel dar. 3. Umsetzung der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels 3.1 Prävention
6 Die deutsche Regierung hat während der letzten Jahre verschiedene Präventivmaßnahmen umgesetzt. Unter anderem sind folgende Projekte zu nennen: Im Jahr 2008 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Pilotprojekt zur Schulung verschiedener Berufsgruppen in der Bekämpfung von Zwangsarbeit gestartet. Zusätzlich hat die Regierung ein Sensibilisierungsprogramm zum Thema Menschenhandel für Befehlshaber von deutschen Bundeswehreinheiten, die in internationalen Friedensmissionen eingesetzt werden, erarbeitet. Im Jahr 2008 haben Polizei und mehrere Nichtregierungsorganisationen gemeinsam Seminare für Ermittlungsbeamte, Opferschutzbeauftragte und Staatsanwälte sowie Workshops in Ziel- und Transitländern organisiert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Kampagne Abpfiff Schluss mit Zwangsprostitution des Deutschen Frauenrates unterstützt, die im In- und Ausland auf großes Interesse stieß. Zwischen März und Juli 2006 registrierte das Kampagnenbüro über 80 auf die Dokumentation des Deutschen Frauenrates gestützte regionale Abpfiff-Aktionen in ganz Deutschland. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt Workshops zum Wissensaustausch zwischen der Polizei und Fachberatungsdienstleistern. Seit 2009 kofinanziert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Pilotprojekt Bündnis gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung, das sich auf die Region Berlin und Brandenburg konzentriert. 3.2 Hilfe und Unterstützung für die Opfer Unterstützung für eingeschleuste Personen leisten staatliche Stellen, wie z.b. Gesundheitseinrichtungen und Beratungsstellen. Zusätzlich finanzieren die Regierungen der Bundesländer mehrere Organisationen, die eingeschleusten Personen Unterkünfte und Unterstützung anbieten und zu ihrem Schutz beitragen. Vollumfängliche medizinische und psychologische Betreuung wird jedoch nur Personen gewährt, die sich legal in Deutschland aufhalten. Personen, die gegen die Aufenthaltsbestimmungen verstoßen, erhalten Leistungen gemäß dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen decken zwar die
7 Grundbedürfnisse ab, liegen aber unter dem Existenzminimum und reichen für diese Zielgruppe im Allgemeinen nicht aus. Die deutschen NRO, die sich auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels spezialisiert haben, sind Mitglied des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK). Der KOK ist somit eine Dachorganisation mit über 40 Mitgliedern, die für die Opfer von Menschenhandel Dienstleistungen beispielsweise in Form von Beratung und Unterkünften erbringen. Im Jahr 2008 wurden laut Polizeiangaben 676 Personen Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und 96 Personen Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Die identifizierten Opfer stammen mehrheitlich aus EU- Mitgliedstaaten und halten sich legal in Deutschland auf. Aufenthaltstitel Opfern wird eine Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen eingeräumt, damit sie sich erholen und überlegen können, ob sie bereit sind, in einem Strafverfahren mit der Polizei zu kooperieren. Während der Bedenkzeit wird ihnen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, und sie erhalten rechtliche, medizinische und psychosoziale Unterstützung. Wenn sich die Person für eine Kooperation entscheidet, kann die Staatsanwaltschaft, sobald das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen. Ein befristeter Aufenthaltstitel wird im Allgemeinen für einen Zeitraum von sechs Monaten mit der Möglichkeit der Verlängerung ausgestellt. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn die Staatsanwaltschaft eine Gefährdung der eingeschleusten Person nicht ausschließen kann. Anstelle der Rückführung von Opfern in Länder, in denen ihnen Not oder Vergeltung droht, sorgt die Regierung für rechtliche Alternativen wie beispielsweise langfristige Aufenthaltstitel.
8 3.3 Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Für ein kindergerechtes Deutschland, und des nationalen Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung hat die deutsche Regierung spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung des Kinderhandels eingeführt. Als Zeuge in einem Strafverfahren hat ein Kind spezielle Rechte. Bei Fällen, die auch Kinder betreffen, steht deren Wohl an erster Stelle. 3.4 Ermittlung und Strafverfolgung Für die Ermittlung in Fällen von Menschenhandel sind die Polizeieinheiten der Länder zuständig. Fälle des Menschenhandels können auch von Staatsanwälten, die sich auf das organisierte Verbrechen spezialisiert haben, behandelt werden. Neuste Zahlen zu Strafverfolgungen und Verurteilungen Im Jahr 2008, auf das sich die letzten verfügbaren Statistiken zum Menschenhandel beziehen, schlossen die deutschen Behörden 482 Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ab mit insgesamt 785 betroffenen Personen, die mehrheitlich aus den EU-Mitgliedstaaten kamen, darunter auch 316 deutsche Opfer. Beim Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft haben die Behörden in 27 Fällen Ermittlungen eingeleitet. Gemäß dem Bericht des US-amerikanischen Außenministeriums über Menschenhandel wurden 2007 von den deutschen Behörden 155 Personen gemäß 232 des Strafgesetzbuches und 13 Personen gemäß 233 des Strafgesetzbuches strafrechtlich verfolgt. Die Regierung meldete 133 Verurteilungen wegen Menschenhandels, aber selbst in schweren Fällen kamen nur 30 Prozent aller zu einer Gefängnisstrafe Verurteilten nicht auf Bewährung wieder frei. Von den acht Straftätern, die 2007 wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft verurteilt wurden, musste keiner die Strafe im Gefängnis verbüßen. Fünf der Straftäter wurden mit Geldbußen oder Verwaltungssanktionen belegt, drei wurden zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt.
9 4. EU und internationale Zusammenarbeit Deutschland ist bestrebt, seine Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels auf die im Palermo-Protokoll verankerten Bestimmungen zu stützen, um Doppelarbeit zu vermeiden und von einem einheitlichen Straftatbestand auszugehen. Deutschland hat zahlreiche bilaterale Abkommen im Bereich des organisierten Verbrechens mit Herkunfts-, Transit- und Zielländern von Menschenhandel abgeschlossen. In der Regel umfassen diese Abkommen auch gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. In jedem wichtigen Herkunftsland von Opfern und Tätern werden deutsche Verbindungsbeamten der Polizei eingesetzt, um einen schnellen und umfassenden Informationsaustausch zu gewährleisten. In bestimmten Drittstaaten wie Russland und der Ukraine hat das Bundeskriminalamt Schulungen und Präsentationen zur Bekämpfung des Menschenhandels durchgeführt. Auf der operativen Ebene finden regelmäßige Treffen mit den Vertretern aus Weißrussland statt. Ein Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel vertritt Deutschland in der Task Force against Trafficking in Human Beings des Council of the Baltic Sea States (CBSS-TF- THB), die sich auf den Menschenhandel mit Erwachsenen konzentriert. Innerhalb des CBSS ist die Expert Group for Cooperation on Children at Risk für den Bereich des Kinderhandels zuständig. Deutschland ist durch einen Berater des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vertreten. 5. Weitere Angaben Bis jetzt basierte Deutschlands Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft ausschließlich auf einem strafrechtlichen Ansatz, wobei 233 des deutschen Strafgesetzbuches das Strafmaß für Menschenhandel festsetzt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lässt jetzt untersuchen, wie Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft effizient koordiniert und stabile Unterstützungsstrukturen für die Opfer aufgebaut werden können.
10 i 180b Menschenhandel und 181 Schwerer Menschenhandel. ii (Aufenthaltsgesetz, 25, Abs. 4). iii ( 60a Aufenthaltsgesetz).
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