Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Geschäftsstelle. gemäß 3 Standortauswahlgesetz

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Transkript:

Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Beratungsunterlage zu TOP 5, 6, 7 und 8 der 3. Sitzung Vorschlag von Klaus Brunsmeier zum Arbeitsprogramm der Kommission und zum Auftrag für die AG Beteiligung der Öffentlichkeit" Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe 4. September 2014

1. Vorschlag zum Ablauf der Kommissionsarbeit 1. Wichtige Vorarbeiten Fehleranalyse in den bisherigen Verfahren in Deutschland. Bilanzierung des angefallenen und noch zu erwartenden Atommülls Betrachtung des gesamten Atommülls Internationale Erfahrungen auswerten. Wie? Anhörung auch von Initiativen und Betroffenen zur Fehleranalyse und zu den internationalen Erfahrungen; evtl. ein ergänzendes Gutachten zum vom BMUB zu erstellenden NAPRO (Nationales Programm Entsorgungspolitik). 2. Die Kommission muss sich auf ein gemeinsames Leitbild der Aufgabe verständigen und wichtige Grundsatzfragen (Lagerkonzept) klären. Diese Fragen sind vor einer Erarbeitung von konkreten Kriterien für die Standortsuche zu klären, Hier geht es darum klarzustellen, für welchen Atommüll die Kommission eine Regelung erarbeiten will, Das Gesetz spricht von insbesondere" hoch radioaktiven Abfällen. Hier muss geklärt werden, welcher Atommüll neben den abgebrannten Brennelementen in ein zu suchendes Endlager eingelagert werden soll. Umgang mit Zwischenlagern (Rücktransporte, Sicherheit, Was passiert nach Ablauf der Genehmigung?) Zwischenlagergenehmigung in Gorleben endet 2034, die Genehmigung der standortnahen Zwischenlager ist auf 40 Jahre befristet. Erarbeitung eines realistischen Zeitplans für das Auswahlverfahren. Vor allem geht es auch nach 4 Abs. 2 Nr.1 StandAG darum, dass ein Vorschlag für ein Lagerkonzept (Tiefengeologische Lagerung, Bergbarkeit, Rückholbarkeit,...) erst noch erarbeitet werden muss, bevor die Kommission damit beginnen kann, konkrete Kriterien für die Lagerung zu entwickeln. > Wenn sich die Kommission zu diesen wichtigen Fragen verständigt hat, müssen diese in eine breite gesellschaftliche Debatte gebracht werden (siehe unten). Insbesondere die Frage des Lagerkonzeptes ist eine, die in der interessierten Öffentlichkeit von hohem Interesse ist und engagiert diskutiert wird. Wie? Gutachten zur Atommüllmenge, Anhörung zu Zwischenlagern und Zeitplan, vergleichendes Gutachten zu Lagerkonzepten. -215-

3. Die Kommission erarbeitet im Rahmen einer grundsätzlichen Evaluierung des StandAG Vorschläge zur Änderung des Gesetzes. Diese Aufgabe der Kommission ergibt sich aus 3 Abs. 2 StandAG. Im Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages heißt es zu dieser Aufgabe klarstellend: Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" soll u. a. das Standortauswahlgesetz evaluieren und gesellschaftspolitische sowie wissenschaftlich-technische Fragestellungen zur Endlagersuche erörtern." Und: Das StandAG benennt ausdrücklich als Aufgabe der Kommission, Alternativvorschläge vorzulegen, wenn sie Regelungen des Gesetzes als nicht angemessen erachtet. Sie kann darüber hinaus Handlungsempfehlungen zu den bislang getroffenen Entscheidungen und Festlegungen in der Endlagerfrage abgeben. Aus dem Gesetz ergibt sich somit direkt die Bereitschaft des Gesetzgebers, die getroffenen Regelungen hinterfragen zu lassen und zu verändern. Die Kommission entwickelt den Beratungsplan und die Beratungsinhalte im Rahmen des Gesetzes selbst. Insoweit ist es möglich, dass die Kommission frühzeitig das Gesetz evaluiert und bereits während des Prozesses Anregungen an den Gesetzgeber gibt, damit über eine Anpassung bzw. Novellierung des Gesetzes entschieden werden kann." Dieses sollte eine der ersten Aufgaben der Kommission sein. Deshalb sollte an dem 22. September für die Anhörung zu diesem Thema festgehalten werden. Inhaltlich geht es um eine Überprüfung des Verfahrens der Standortsuche (Ausschluss einer Sonderrolle für Gorleben), der Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit an diesem Verfahren, des Rechtsschutzes, der Behördenstruktur und der Finanzierung der Endlagersuche. In diese Überprüfung sollen Erkenntnisse aus einer Fachanhörung sowie aus dem gesellschaftlichen Diskurs einfließen. Wie? Anhörung, Diskussion in Arbeitsgruppe und evtl. vertiefende Gutachten. 4. Die Kommission startet eine Evaluierung des Standortauswahlgesetzes in einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Im Entschließungsantrag 18/1068 lautet es: Das Ziel ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dazu wird die Kommission auch die Aufgabe haben, einen breiten gesellschaftlichen Diskurs zu organisieren."diesen Auftrag des Deutschen Bundestages muss die Kommission direkt von Anfang an annehmen. Die Kommission beschränkt die Evaluierung des Standortauswahlgesetzes nicht auf Anhörungen und Gutachten, sondern sie verbindet diese wichtige Aufgabe mit der Organisation eines breiten gesellschaftlichen Diskurses. Dies macht sie dadurch, indem das derzeit im Gesetz fixierte Standortauswahlverfahren öffentlich und bundesweit zur Diskussion gestellt wird. Vor allem geht es auch darum, die derzeit von der Atommülllagerung betroffenen Regionen und die zukünftig potentiell betroffenen Regionen in diese Diskussion einzubeziehen. Dies ist ein ganz -315-

zentraler Teil der Evaluierung des Gesetzes durch die Kommission. Die Erkenntnisse daraus werden mit den Erkenntnissen aus weiteren Evaluierungsschritten verbunden und als ein Gesamtpaket von konkreten Gesetzesänderungsvorschlägen an den Deutschen Bundestag übermittelt. Der BUND hat hierzu einen konkreten Vorschlag vorgelegt: http://www.bund.net/fileadminlbundnet/pdfsiatomkraft/140627 bund atomkraft kommission evaluierung, vorschlag.pdf Die konkrete Ausgestaltung des Vorgehens obliegt der Arbeitsgruppe Beteiligung der Öffentlichkeit". Auch für die von der Kommission erst noch erarbeitenden Vorschläge zur Prüfung unterschiedlicher Lagerkonzepte und zu den Kriterien der Atommülllagerung ist im Anschluss eine breite öffentliche Debatte zu führen. Wie? Arbeitsgruppe erarbeitet Konzept. Konki.ete Ausgestaltung und Umsetzung wird als Auftrag vergeben. 5. Erarbeitung von Kriterien Die Erarbeitung konkreter Kriterien für eine Endlagersuche kann erst dann mit Aussicht auf Erfolg angegangen werden, wenn die Grundlagen dazu durch eine Einigung in der Kommission über ein Lagerkonzept erfolgt ist und dieses Thema auch breit mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert wurde. Beginnen sollte die Erarbeitung der Kriterien mit einer Überprüfung der vom AK End vorgelegten Kriterien hinsichtlich der Frage, ob diese noch dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen Wie? Als Vorarbeit: Gutachten zur Überprüfung der AK End Kriterien von einem ausländischen Institut. Vorschlag der Arbeitsgruppe. Anhörung zu den Ergebnissen. 2. Arbeitsauftrag für die AG Beteiligung der Öffentlichkeit" Der BUND sieht folgende Arbeitsschwerpunkte: 1. Organisation einer breiten öffentlichen Debatte Im Entschließungsantrag 18/1068 lautet es: Das Ziel ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dazu wird die Kommission auch die Aufgabe haben, einen breiten gesellschaftlichen Diskurs zu organisieren." -415.

Der BUND hat einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der die Durchführung einer breiten Debatte über das Standortauswahlverfahren des Stand AG und Alternativen (AKEnd und Greenpeace) durch die Kommission als einen wichtigen Schritt bei der Evaluierung des Gesetze vorsieht. www.bund.netifileadmin/bundnet/pdfs/atomkraft/140627 bund atomkraft kommission evaluie runq. vorschlacodf Auch für die von der Kommission erst noch zu erarbeitenden Vorschläge zur Prüfung unterschiedlicher Lagerkonzepte und zu den Kriterien der Atommülllagerung ist eine breite öffentliche Debatte zu führen. Gerade die Frage der Rückholbarkeit ist ein Thema von breitem öffentlichen Interesse, Hier muss die Kommission die Öffentlichkeit umfassend an ihrer Arbeit beteiligen. Die Arbeitsgruppe sollte hierzu ein Konzept erarbeiten. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung sollte als Auftrag an einen oder mehrere Dienstleister vergeben werden. Die Arbeitsgruppe legt der Kommission einen Vorschlag zur Auftragsvergabe vor. 2. Kriterien und Ausgestaltung des gesellschaftlichen Dialogs Die Arbeitsgruppe sollte einen Vorschlag erarbeiten, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit der Öffentlichkeit im Standortauswahlgesetz verbessert werden kann. Das Ziel sollte eine möglichst umfassende und weitgehende Beteiligung sein, die es tatsächlich ermöglicht das Ziel, einen breiten gesellschaftlichen Konsens, auch zu erreichen. Die AG Beteiligung der Öffentlichkeit" sollte deshalb folgenden Auftrag erhalten: 1. Die Arbeitsgruppe erarbeitet ein Konzept zur Durchführung einer breiten gesellschaftlichen Debatte zu den Themen Standortauswahlverfahren, Lagerkonzepte und Lagerkriterien. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung sollte als Auftrag an einen oder mehrere Dienstleister vergeben werden. Die Arbeitsgruppe legt der Kommission einen Vorschlag zur Auftragsvergabe vor. 2. Die Arbeitsgruppe sollte einen Vorschlag erarbeiten, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit der Öffentlichkeit im Standortauswahlgesetz verbessert werden kann. -5/5-