Ergänzende Informationen. und Curriculum. Seelsorge in Einrichtungen stationärer Hilfe. kirchlicher und nichtkirchlicher Träger im Bereich des

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Transkript:

Ergänzende Informationen und Curriculum Seelsorge in Einrichtungen stationärer Hilfe kirchlicher und nichtkirchlicher Träger im Bereich des Erzbistums Paderborn Stand 18.09.2012 1

Grundlage: Der Erzbischof von Paderborn hat die Rahmenordnung für die Seelsorge in den Einrichtungen stationärer Hilfe kirchlicher und nichtkirchlicher Träger im Bereich des Erzbistums Paderborn am 27.05.2011 veröffentlicht und am 01.06.2011 in Kraft gesetzt (Kirchliches Amtsblatt 2011, Stück 6). Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zur Rahmenordnung, wurden vom Generalvikar am 14.02.2012 genehmigt. Es gibt bereits Erfahrungen in der Ausbildung und Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere der Hospizgruppen, auf denen dieses erste Curriculum fußt und von denen aus weiterentwickelt wird. Zielgruppen: Hauptberufliche Mitarbeiter/-innen in Einrichtungen der Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe, im Hospiz- und Palliativbereich, eventuell auch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, z.b. aus dem Kreis der grünen Damen. Auf Anfrage können auch weitere Mitarbeiter/-innen aus sozialen und pflegenden Berufen an einem Ausbildungskurs teilnehmen. Ziel: Die Teilnehmer/-innen haben sich mit ihrem eigenen christlichen Glauben auseinandergesetzt und diesen reflektiert. Religiöse Veranlagungen und Begabungen (Charismen) sind in den Kursabschnitten auf den seelsorglichen Auftrag hin weiterentwickelt worden und seelsorgliche Grundkompetenzen wurden erworben. Die Teilnehmer/-innen sind ermutigt, ihr seelsorgliches Verständnis und ihren wichtigen Dienst in ihren Einrichtungen umzusetzen und zu leben. Dabei geschieht dieses auf der Folie und mit der Erfahrung ihrer Grundprofession. Geeignete Personen werden von infrage kommenden Trägern für die Ausbildung zur Seelsorge in der je eigenen Einrichtung in einem 4-teiligen Ausbildungskurs auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Diese Ausbildung umfasst 4 Ausbildungsabschnitte Nach erfolgter Teilnahme am Ausbildungskurs und der entsprechenden Beauftragung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Titel Seelsorglicher Begleiter/Seelsorgliche Begleiterin tragen. Kurskonzeption: Angestrebt ist, den genannten Ausbildungskurs zweimal jährlich anzubieten. Dabei wird das Kursangebot diözesanweit beworben und steht allen infrage kommenden Trägern und Einrichtungen offen. Die Kursinhalte qualifizieren die Teilnehmer/-innen zur Auseinandersetzung mit der eigenen Glaubensbiographie, stärken vorhandene Kompetenzen und erweitern diese auf professionell-seelsorgliche Grundfertigkeiten. Basiskurs Seelsorgliche Begleitung Modul 1: Meine Wurzeln sind im Himmel Meine eigene Lebens- und Glaubenswirklichkeit (5 Tage) Modul 2: Meine Wurzeln sind im Himmel Der Mensch, den ich begleite, in seiner Lebens- und Glaubenswirklichkeit (3 Tage) 2

Modul 3: Meine Wurzeln sind im Himmel Praxis der Seelsorge I (3 Tage) Modul 4: Praxis der Seelsorge II: Seelsorgliche Gesprächsführung (3 Tage und 2 Tage a 4 Stunden im Abstand von etwa ¼ Jahr) Die Kursabschnitte 1 und 2 bauen aufeinander auf, die Module 3 und 4 können auch in umgekehrter Reihenfolge stattfinden. Abschluss des Kurses Am Ende der Weiterbildung fertigen die Teilnehmer/-innen eine Abschlussarbeit in Form einer fachlichen Auseinandersetzung an, die maximal 10 Seiten (DIN a 4) umfassen sollte. Alternativ können die Kursteilnehmer/-innen ein mündliches Abschlusskolloquium absolvieren. Die Teilnehmer/-innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnahme am Weiterbildungskurs und die anerkannte Abschlussarbeit/das Abschlusskolloquium sind die Voraussetzung für die bischöfliche Beauftragung. Beauftragung zur Seelsorge in Einrichtungen der stationären Hilfe: Nach erfolgreicher Teilnahme am Ausbildungskurs und nach Zustimmung des Einrichtungsträgers können die Kursteilnehmer/-innen nach Modul 4 durch den Erzbischof von Paderborn zum Dienst als Seelsorgliche/-r Begleiter/-in in ihrer stationären Einrichtung beauftragt werden. Neben der Freistellung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin für den Ausbildungskurs ist eine grundsätzliche Freistellung der künftigen Seelsorglichen Begleiter/-innen für ihren seelsorglichen Dienst zu empfehlen. Diese umfasst einen zeitlichen Umfang, der den Anforderungen der seelsorglichen Begleitung gerecht und dem Sinn dieser Aufgabe entspricht. Begleitung und Fortbildungsangebote Zur eigenen Psychohygiene und zum fachlichen Austausch werden alle beauftragten Seelsorglichen Begleiter/-innen von der zuständigen Fachabteilung im Diözesan- Caritasverband zu jährlichen Begleitungs- und Reflexionstreffen in Form der kollegialen Beratung (a 1 Tag) eingeladen. Darüber hinaus unterbreitet der Caritasverband im Erzbistum Paderborn jährliche Angebote zur theologischen und fachlichen Weiterbildung, die zu einer Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten beitragen. Diese werden auf freiwilliger Basis durchgeführt. Empfehlenswert ist über die Weiterbildung hinaus eine Teilnahme an einem Kurs zum Kommunionhelfer/zur Kommunionhelferin. Dieser ermöglicht mit bischöflicher Beauftragung den Kranken in der Einrichtung das Sakrament der Eucharistie spenden zu können. Fortbildungskurse werden hier vom Erzbistum Paderborn angeboten. Kursgruppe: Die Kursgruppe sollte für die jeweiligen Ausbildungskurse nicht mehr als 16 Teilnehmer/-innen umfassen. Ausbildungsorte: 3

Die Kursmodule 1-3 werden in unterschiedlichen Bildungshäusern des Erzbistums Paderborn durchgeführt (Liborianum, Haus Immaculata, Bergkloster Bestwig, Landhaus am Hainberg o.a.), während Modul 4 (Seelsorgliche Gesprächsführung) aufgrund der fachlichen Kooperation in St. Bonifatius, Winterberg-Elkeringhausen angesiedelt wird. Auch die Aufbaukurse und Begleitungstreffen werden in der Regel dort verortet. Ausbildungsleitung: Die Ausbildungsleitung liegt in der Fachabteilung 3: Personal- und Organisationsentwicklung des Caritasverbandes im Erzbistum Paderborn e.v. in kooperativer Zusammenarbeit mit der HA 2 des Erzbischöflichen Generalvikariates. Als Referenten werden Personen mit theologischer Qualifikation und mit begleitenden und beratenden Kompetenzen (Supervision, Gesprächsführung u.a.) tätig. Außerdem bringen diese Referentinnen und Referenten eine christliche und spirituelle Grundkompetenz ein. Für die Kursblöcke 1-3 stehen zur Zeit unterschiedliche Referentinnen und Referenten im kirchlichen Auftrag zur Verfügung, Modul 4 wird in Kooperation mit dem Bildungshaus St. Bonifatius, Elkeringhausen und in der Gesprächsführung erfahrenen Referentinnen/Refrenten durchgeführt. Grundkompetenzen der künftigen Seelsorgerlichen Begleiter/-innen vgl. dazu Rahmenstatut/ Ausführungsbestimmungen Mit der Taufe ist der Getaufte zur Mitarbeit am Reich Gottes berufen und befähigt zum Dienst am Nächsten aus der Liebe Gottes selbst. Jeder Christ ist bestellt, seine Weltverantwortung aus seiner tiefsten Würde als Abbild Gottes wahrzunehmen und zu gestalten. Dabei gehört der Dienst am Nächsten zu den vornehmsten Aufgaben eines Christen, insbesondere von Menschen in caritativen Dienstverhältnissen. a) Kirchliche Voraussetzungen der Beauftragung bei hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen sind Mitgliedschaft in der katholischen Kirche Geltung der Grundordnung für den kirchlichen Dienst b) Fachliche Voraussetzungen Theologische Grundausbildung Ausbildung in klientenzentrierter oder vergleichbarer Gesprächsführung Bereitschaft zu fachlicher Berufsbegleitung und regelmäßiger Fortbildung c) Persönliche Haltungen und Fähigkeiten Kontakt- und Kooperationsfähigkeit Empathie und Kommunikationsfähigkeit (Zuhören ), Wertschätzung, Konfliktfähigkeit Fähigkeit zu Trost und Ermutigung Selbst- und Fremdwahrnehmung/-reflexion Selbstorganisation Eigene Spiritualität, Leben aus dem Glauben Aufgaben der Seelsorger/-innen in den stationären Einrichtungen Die zur Seelsorge beauftragten Mitarbeiter/-innen stehen für eine kontinuierliche Präsenz des christlichen Seelsorgeauftrages in ihrer Einrichtung 4

Sie dienen der Bereithaltung von seelsorglichen Angeboten in kirchlichen und nichtkirchlichen Einrichtungen. Die Mitarbeitenden leisten einen wichtigen Dienst, indem sie alltäglich die christliche Spiritualität in ihr Arbeitsfeld einbringen, die Botschaft Jesu Christi wach halten und den Bewohnern/Patienten und den Kolleginnen und Kollegen seelsorglich zur Seite stehen. Die seelsorglichen Begleiter/-innen leisten o Religiöse Begleitung von Sterbenden und trauernden Angehörigen o Religiöse Begleitung von Kranken und Behinderten o Religiöse Begleitung (seelsorglicher Kontakt zu) von Mitarbeitern/-innen o Angebote christlicher Spiritualität: Gebete, Andachten, Wortgottesdienste und von Gesprächen o Koordination mit ehrenamtlichen Hilfsdiensten (grüne Damen, Besuchsdienste u.a.m) Sie pflegen Kontakt und Kooperation mit den Pastoralteams, insbesondere zum Pfarrer, zu weiteren Einrichtungen und Berufsfeldern, anderen Konfessionen/ Religionsgemeinschaften (z.b. durch regelmäßige Teilnahme an Dienstgesprächen, regelmäßigen Kontaktgespräche mit dem Leiter des pastoralen Raumes oder einer zuständigen Mitarbeiterin/eines zuständigen Mitarbeiters des Pastoralteams) 5