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Transkript:

Franziska Burkhalter Bernstrasse 1, CH-3110 Münsingen Fürsprecherin und Notarin +41 (0)31 721 19 77 +41 (0)31 721 59 15 @ info@burkhalter-law.ch www.burkhalter-law.ch Preisinformation für Notariatsdienstleistungen Die Preisbekanntgabeverordnung 1 verlangt, dass überwälzte öffentliche Abgaben im Preis inbegriffen sein müssen (Art. 10 PBV). Deshalb verstehen sich, soweit ausnahmsweise nicht anders vermerkt, die angegebenen Tarife bzw. Preisinformationen inkl. Mehrwertsteuer (MWSt). In den vorstehenden Gebühren sind, alle Verrichtungen inbegriffen, die gemäss der Verordnung über die Notariatsgebühren 2 (Art. 3 GebVN)für die Herstellung einer Urkunde notwendig sind. Die Notarinnen und Notare sind zur Einhaltung des Notariatstarifs verpflichtet. Zu unterscheiden sind vier Gebührenarten: Pauschalgebühr Beispiel: Weitere Ausfertigungen CHF 32.40 Zeitgebühr (max. CHF 248.40 pro Stunde) Beispiel: Änderung oder Aufhebung von Stockwerkeigentum Einfache Rahmengebühr Beispiel: Ehevertrag, Gebühr zwischen CHF 540. und CHF 3 240. Gestaffelte Rahmengebühr Beispiel: Kaufvertrag, Gebühr abhängig vom Kaufpreis (Anhang 1) Bei den Rahmengebühren werden nachstehende Bemessungsfaktoren herangezogen: 1. Gebotener Zeitaufwand 2. Bedeutung des Geschäfts (Wichtigkeit und Dringlichkeit) 3. Verantwortung des Notars (Komplexität des Geschäfts) 4. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gebührenpflichtigen A. Gebühren nach der Verordnung über die Notariatsgebühren Grundlage: Mehrwertsteuersatz von 8% 1. Stiftung Errichtung Bemessungsgrundlage: Summe der übertragenen Aktiven Änderung Bemessungsgrundlage: Zeitaufwand CHF 248.40 /Std. 2. Ehevertrag Abschluss und Abänderung CHF 540. bis CHF 3 240. Aufhebung Bemessungsgrundlage nach Zeitaufwand. 3. Vorsorgeauftrag Abschluss und Abänderung CHF 540. bis CHF 3 240. * Aufhebung Bemessungsgrundlage nach Zeitaufwand * 1 Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV, SR 942.211) 2 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN, BSG 169.81) Seite 1 von 5 Stand 15. Juli 2016

* Gestützt auf eine Empfehlung der Revisionskommission des Verbandes bernischer Notare, da noch nicht in der Gebührenverordnung geregelt. 4. Inventare a) über Vermögenswerte von Ehegatten (ZGB 195a) CHF 540. bis CHF 3 240. b) Steuerinventar / Erbschaftsinventar / öffentliches Inventar Bemessungsgrundlage: inventarisiertes Rohvermögen, d.h. Bruttobestand sämtlicher geldwerter Aktiven (wie Eigentum an Liegenschaften und Fahrnis, Nutzniessungsvermögen, Wert-schriften, Bankguthaben, Versicherungsansprüche, Erbvorempfänge) Anhang 2 + MWSt 5. Verfügungen von Todes wegen a) Öffentlich beurkundetes Testament / Erbvertrag Abschluss und Abänderung: CHF 540. bis CHF 3 240. Aufhebung: Bemessungsgrundlage nach Zeitaufwand. b) Eröffnung CHF 324. bis CHF 3 240. 6. Erbenscheine Beurkundung eines Erbenscheins CHF 216. bis CHF 2 160. Beurkundung eines Erbenscheins (a.o. Aufwand) bis max. CHF 4 320. 7. Beurkundungen zur Übertragung von Grundeigentum a) Grundstücksübertragung zur Tilgung güterrechtlicher Forderungen Bemessungsgrundlage: Höhe der getilgten Forderung (bzw. Anrechnungswert oder Schuldübernahme oder amtlicher Wert der zu übertragenden Grundstücke, falls höher) b) Kaufvertrag Bemessungsgrundlage: Kaufpreis c) Beurkundung eines Kaufrechtsvertrag Bemessungsgrundlage: Kaufpreis d) Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft Bemessungsgrundlage: Vertragswert, das heisst i. Amtlicher Wert bei der reinen Abtretung (weder Schuldübernahme noch Festsetzung eines ii. Amtlicher Wert oder höhere Schuldübernahme bei der gemischten Abtretung (ohne Festsetzung eines Anrechnungs- wertes) iii. Anrechnungswert (bei Festlegung eines e) Beurkundung einer Grundstückversteigerung Bemessungsgrundlage: Steigerungspreis 8. Tausch Bemessungsgrundlage: Summe aller Leistungen der Parteien 9. Schenkung Bemessungsgrundlage: Vertragswert, das heisst a) Amtlicher Wert bei der reinen Schenkung (weder Schuldübernahme noch Festsetzung eines b) Amtlicher Wert oder höhere Schuldübernahme bei der gemischten Schenkung (ohne Festsetzung eines c) Anrechnungswert (bei Festlegung eines Stand 15. Juli 2016 Seite 2 von 5

10. Selbständige und dauernde Rechte (z.b. Baurecht) a) Errichtung und Änderung wesentlicher Vertragsbestimmungen Bemessungsgrundlage: Jahreszins x 20 Jahre b) Verlängerung Normalfall CHF 108. bis CHF 1 080. a.o. Aufwand: bis. max. CHF 3 240. c) Aufhebung (analog Planänderung) a.o. Aufwand Bemessungsgrundlage: Zeitaufwand d) Übertragung wie Kaufvertrag (Ziffer 7.b) 11. Beurkundung einer Planänderung (Parzellierung / Vereinigung) a.o. Aufwand Bemessungsgrundlage: Zeitaufwand 12. Beurkundung im vereinfachten Verfahren a.o. Aufwand bis. max. CHF 6 480. 13. Stockwerkeigentum a) Errichtung Normalfall Bemessungsgrundlage: Anlagekosten a.o. Aufwand b) Änderung und Aufhebung Bemessungsgrundlage: Zeitaufwand Anhang 2 + MWSt max. doppelter Maximum Tarif 14. Dienstbarkeiten / Nutzniessung / Wohnrecht / Grundlasten Errichtung, Änderung oder Aufhebung Normalfall CHF 108. bis CHF 1 080. a.o. Aufwand bis. max. CHF 3 240. 15. Grundpfandrechte (Schuldbrief, Grundpfandverschreibung) a) Errichtung und Erhöhung Bemessungsgrundlage: Pfandsumme Anhang 3 + MWSt b) Änderungen CHF 216. bis CHF 540. 16. Vorverträge, Kaufs, Vorkaufs oder Rückkaufsrecht betreffend ein Grundstück wie Kaufvertrag (Ziffer 7.b) 17. Bürgschaft a) Beurkundung einer Bürgschaft CHF 324. bis CHF 540. b) Beurkundung eines Bürgschaftsversprechens CHF 324. bis CHF 540. 18. Gründung und Kapitalveränderungen bei Gesellschaften a) Gründung AG, GmbH, Kommandit-AG Anhang 4 + MWSt Bemessungsgrundlage: Gesellschaftskapital b) Kapitalerhöhung oder herabsetzung Anhang 4 + MWSt Bemessungsgrundlage: erhöhtes bzw. herabgesetztes Gesellschaftskapital teils reduziert 19. Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung a) a) Fusions-/Spaltungsbeschluss übernommene bzw. übertragende Gesellschaft Normalfall CHF 54. bis CHF 3 240. a.o. Aufwand bis max. CHF 6 480. Seite 3 von 5 Stand 15. Juli 2016

b) Fusions-/Spaltungsbeschluss der übernehmenden Gesellschaft Anhang 4 + MWSt Wert der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte inklusive der Aus- gleichszahlungen und Abfindungen c) Umwandlung Anhang 4 + MWSt Bemessungsgrundlage: Kapital der neuen Gesellschaft d) Vermögensübertragung mit Grundstücken Bemessungsgrundlage: Bruttowert aller Grundstücke bzw. Wert aller zu übertragenden Aktiven (falls zusätzlich übrige Vermö- genswerte übertragen werden) e) Fusion von Familienstiftungen und kirchlichen Stiftungen Anhang 4 + MWSt Bemessungsgrundlage: Aktivenüberschuss der übertragenen Vermögenswerte f) Feststellungsurkunde Übertragung von Grundstücken Normalfall CHF 216. bis CHF 2 160. a.o. Aufwand bis max. CHF 4 320. 20. Wechselprotest CHF 216. bis CHF 1 080. 21. Übrige Feststellungsurkunden Normalfall CHF 54. bis CHF 3 240. a.o. Aufwand bis. max. CHF 6 480. 22. Beglaubigungen von Unterschriften bzw. Kopien Beglaubigung einer Unterschrift CHF 30.00 Beglaubigung Firmenunterschrift (kollektiv zu zweien) CHF 50.00 Beglaubigung einer Kopie (bis 10 Seiten) CHF 30.00 Beglaubigung einer Kopie (ab 10 Seiten) CHF 50.00 23. Eidesstattliche Erklärung oder Gelübde CHF 216. bis CHF 540. 24. Ausfertigungen Eine Ausfertigung für das Grundbuchamt ist in der Gebühr enthalten jede weitere Ausfertigung (für die Parteien) CHF 32.40 25. freiwillige öffentliche Beurkundungen Öffentliche Beurkundungen von rechtsgeschäftlichen Erklärungen und Verträgen, die solcher Beurkundung nicht bedürfen, falls sie von den Parteien verlangt wird und falls kein anderer Ansatz anwendbar ist gemäss dem mit dem Geschäft am ehesten vergleichbaren Tarif B. Honorar Für nicht in der Notariatsgebühr enthaltene Bemühungen wird ausser der Gebühr ein Honorar nach dem gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung des Geschäftes und der Verantwortung berechnet. Der verrechnete Stunden Ansatz beträgt: Für Arbeiten der Fürsprecherin und Notarin CHF 270.00 Für Arbeiten der Fachangestellten CHF 175.00 Für allgemeine Sachbearbeitung / Sekretariatsarbeiten CHF 155.00 Stand 15. Juli 2016 Seite 4 von 5

C. Auslagen und Drittkosten Auslagen, sind in der Taxe nicht inbegriffen. Sie werden zusätzlich wie folgt berechnet: Porti: gemäss Posttarif Telefon: CHF 0.08/min (ins Festnetz); CHF 0.35/min (ins Mobilnetz) Reiseauslagen: effektive Kosten SBB 1. Klasse bei Bahnfahrt; CHF 1.50 pro Kilometer bei Autofahrt. Kopien / Ausdrucke s/w A4 CHF.40 je Seite A3 CHF.80 je Seite Kopien / Ausdrucke farbig A4 CHF 1. je Seite A3 CHF 2. je Seite E-Mail CHF 1. je Empfänger Kostenpflichtige Nachschlagedienstleistungen wie Grudis, Terravis, Weblaw, usw. CHF 20. je Abfrage Drittkosten wie Registergebühren (z.b. Grundbuch, Handelsregister), Geometerkosten oder Steuern, die als Folge des notariellen Geschäftes erhoben oder veranlagt werden (z.b. Grundstück-gewinnsteuern, Handänderungssteuern), sind in den vorstehenden Taxen nicht inbegriffen. Beilage: Anhänge 1 bis 4 Seite 5 von 5 Stand 15. Juli 2016