Einführung effektiver Regulierungsmaßnahmen für die Sächsische Wolfspopulation

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Transkript:

Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode Antrag der AfD-Fraktion Thema: Einführung effektiver Regulierungsmaßnahmen für die Sächsische Wolfspopulation Vorbemerkung: Die Wiederansiedlung und stark zunehmende Ausbreitung des Wolfes in Sachsen ist einerseits ein Zeichen für die Wirksamkeit des Wolfsschutzes und andererseits Ausdruck für den ausgewogenen Umgang mit der Natur und der Umwelt. Wegen der Ansiedlung der Wölfe in einer relativ dichtbesiedelten Kulturlandschaft birgt sie jedoch ein großes Konfliktpotential. Die intensivierte Ausnutzung der EU- Artenschutzgesetzgebung in Bezug auf den Wolf ist daher für die dauerhafte Akzeptanz des Wolfes in Sachsen notwendig. Der Landtag möge beschließen: I. Durch die Staatsregierung sind mit wissenschaftlicher Begleitung für sächsische Regionen spezifische und angepasste Obergrenzen für die Wolfsbestände festzulegen, welche die regionalen Besonderheiten der Besiedlungs- und Touristikstrukturen die Bedeutung der Weidetierhaltung, das Vorkommen weiterer geschützter Tierarten, sowie die Erhaltung gesunder Populationen heimischer Wildtierarten, berücksichtigen. Sind diese erreicht, sollen Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme oder den Abschuss von Einzeltieren erteilt werden. Dresden, 17.11.2016 Dr. Kirsten Muster 1

II. Zur Stärkung der Akzeptanz und Verträglichkeit des Wolfes sind insbesondere folgende weitere Maßnahmen zu ergreifen: a. Transparente Definition, ab wann ein Einzelwolf oder ein Wolfsrudel auch unter Beachtung des Punkt I. als problematisch gilt. b. Intensivierung der Forschung und des internationalen Erfahrungsaustausches, wie Weidetiere wirksamer und kostengünstiger vor Wolfsübergriffen geschützt werden können. c. Herbeiführen von Rechts- und Verbrauchersicherheit zum Einsatz von Herdenschutzhunden, durch Ausnahme der Tiere von 4 der Tierschutz-Hundeverordnung und Einführung verbindlicher Standards zur Nachzucht. Hierfür sind auch die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Bundesgesetzgebung auszuschöpfen. d. Erforschung und Vermittlung von Erfahrungen zu Jagdstrategien, wie das Äsungsverhalten des Schalenwildes durch Schälschäden und Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen infolge des Jagens durch den Wolf nicht weiter erhöht wird. e. Bei der Entnahme eines Wolfes auf Grundlage der gesetzlichen Anforderungen sollten die Verantwortlichen auf einen zügigen Verlauf der notwendigen Genehmigungen achten. Das Gleiche trifft für die Regulierung von Rissschäden zu. f. Aufklärung der Bevölkerung, welche Verhaltensweisen zu einer verstärkten Habituierung des Wolfes führen können und dementsprechend unbedingt vermieden werden sollten. (Umgang mit Essensresten, etc.) g. Neben einer fairen und unbürokratischen staatlichen Schadenersatzregelung für Nutztierhalter sind gleichwertige Regelungen auch für den Verlust von Haus- und Jagdgebrauchshunden durch Wölfe zu treffen. III. Maßnahmen für einen effektiven Schutz des Wolfes durchsetzen: a. Schaffung eines sächsischen Wildtiermonitoringzentrums unter Eingliederung des Monitorings des Wolfes und aller bedrohter Tierarten. Betroffene Landnutzer sind einzubeziehen, um eine komplexe Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den bedrohten Tierarten zu gewährleisten. b. Schaffung effektiver Mechanismen, um auf Kreuzungen zwischen Hunden und Wölfen effektiv zu reagieren und Mischlingsnachkommen frühzeitig zu entnehmen. Zu beachten sind hierbei auch Konstellationen, dass insbesondere läufige Fähen bei fehlenden geeigneten Geschlechtspartnern die Nähe zu Haushunden suchen, eine Situation, die in Sachsen bereits beobachtet wurde.

c. Die Telemetrie ist eine der bewährtesten Möglichkeiten zur Beobachtung der Wanderbewegungen von Wölfen. Da der Einsatz von Fußschlingen und Schlageisen zum Einfangen der zu besendernden Wölfe gegen Naturschutz- und Tierschutzregelungen verstößt, sollten verstärkt andere Fangarten zum Einsatz kommen können (z.b. Fanggatter und Fallnetze). d. Es sind Notfallpläne für das Auftreten von Seuchen im Wolfsbestand in Abstimmung mit allen Betroffenen aufzustellen. Begründung: Die Wiederansiedlung des Wolfes in unserer Kulturlandschaft barg von Beginn an großes Konfliktpotential. Bislang gelang es dennoch erfolgreich diesen Konflikten durch Information und Unterstützung der direkt und indirekt Betroffenen zu begegnen. Sachsen besitzt seither deutschlandweit das wissenschaftlich am besten untersetzte Monitoring auch Bundesländer wie Brandenburg greifen auf die Daten des Wolfskontaktbüros LUPUS sowie auf die Arbeit des Senckenberg-Institutes zurück. So begleitet, gelang es in Sachsen zahlreiche reproduktionsfähige Paare und neue Rudel zu etablieren nicht nur in der Lausitz. In vielen Teilen Sachsens werden immer häufiger zumindest Einzeltiere gesichtet und eine weitere Ausbreitung scheint gesichert. Das Konfliktpotential selbst hat sich durch diese Entwicklung jedoch nicht verändert. Im Gegenteil, immer häufiger wird deutlich, dass mit dem jetzigen Stand allein das Betreiben eines Wolfsmonitorings nicht mehr ausreicht. Der aktuelle Wolfsmanagementplan des Freistaates Sachsen aus dem Jahr 2014 sieht zwar sowohl Vergrämungs- als auch Entfernungsmaßnahmen vor, wenn sich Wölfe mehrfach Menschen nähern und sich anscheinend für Menschen interessieren, Wölfe längere Zeit in der Nähe eines Dorfes gesehen worden sind, Wölfe sich mehrfach Menschen mit Hunden nähern, Wölfe sich mehrfach aggressiv gegenüber Menschen und Hunden verhalten, Wölfe wiederholt Hunde in Höfen oder Gärten töten, oder Wölfe immer wieder sachgerecht geschützte Nutztiere reißen und dabei stets Wege finden, den Schutz zu überwinden. Es zeigt sich jedoch, dass die bisherigen Vorgaben für die Regulation der Wolfspopulation bei der steigenden Wolfsdichte in Sachsen, nicht mehr ausreichen. Nötig sind weitergehende Managementmaßnahmen, die zum einen die Akzeptanz und Verträglichkeit des Wolfes in unserer Kulturlandschaft stärker fördern, aber auch die Effektivität des Wolfsschutzes verbessern. zu I.: Ziel ist die Schaffung einer praxisnahen und verständlichen Handlungsgrundlage, ab wann ein Bestand an Wölfen für den Erhalt unserer Kulturlandschaft kritisch einzustufen ist. Aufgrund der sehr unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten, sind nicht alle sächsischen Regionen gleich exponiert für die Wiederansiedlung von Wölfen.

Während sich in der Lausitz eine vergleichsweise hohe Dichte an Wölfen ansiedeln konnte, muss festgestellt werden, dass in anderen sächsischen Regionen die Wiederansiedlung von weniger Wölfen bereits Konfliktsituationen hervorrufen wird. Große Gefahren für den Wolf und seine Akzeptanz sind Verhaltensweisen, die unserer Kulturlandschaft entgegenstehen. Weidetierhalter können zwar für den Verlust ihrer Tiere entschädigt werden, jedoch sind dem Grenzen gesetzt und die emotionale Belastung, bei dem immer wiederkehrenden Fund verletzter, getöteter und auch ausgeweideter Tiere, muss Beachtung finden. Auch ist davon auszugehen, dass in besonders dicht besiedelten Gebieten die Gefahr der Konditionierung und Habituierung zwangsläufig höher ist. Das Erlernen, dass beispielsweise Essensreste in Siedlungsgebieten häufig problemlos zu finden sind, Haustiere vergleichsweise einfach erlegt werden können, gegebenenfalls aber auch mögliche Paarungspartner hier leben, kann auch mit bestmöglicher Öffentlichkeitsarbeit nicht vermieden werden. Beispiele sind bereits jetzt zu beobachten. Hinzu kommt, dass es in Gebieten zu Nutzungskonkurrenzen mit gefährdeten Tierarten kommen kann, so dass der Schutz einer Tierart zur Gefährdung einer anderen führt. Es sollte den Verantwortlichen bei diesem komplexen und stark umstrittenen Thema bereits jetzt, bevor es zu massiven Problemen und Akzeptanzverlusten kommt, eine Handlungsgrundlage ermöglicht werden. Es ist geboten mit der nötigen wissenschaftlichen Begleitung geeignete regionale Abgrenzungen einzuführen (z.b. Jagdbezirke innerhalb von Makrogeochoren), um einzelne sächsische Regionen zu untersuchen, Diskussionen mit den Betroffenen zu führen und dann festzulegen, welche Bestandsdichte als eine Art Belastungsobergrenze für die spezifische Region dienen kann. Zum heutigen Tag kann noch nicht vorhergesehen werden, in welchen Gebieten sich der Wolf tatsächlich wieder ansiedelt und welche Bestandsdichten diese Tierart ohne Regulation in den Gebieten erreichen wird. Dagegen ist jedoch feststellbar, ab welchen Bestandsdichten eine Gefahr für die Wolfspopulation aufgrund massiven Akzeptanzverlustes ausgeht. Diese Obergrenzen sind zukünftig in regelmäßigen Abständen wissenschaftlich zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. zu II. und III. Bereits bei dem jetzigen Stand der Populationsdichte und Ausbreitung zeigt sich deutlich, dass die bisher angewendeten Maßnahmen nicht in der Lage sind, um auch zukünftig im ausreichenden Maße für die nötige Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung und den Landnutzern zu sorgen. Seitens der EU wird gefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die Akzeptanz für diese Wildtierart dauerhaft sicherzustellen. So wird z.b. in der viel zitierten Richtlinie Guidelines for Population Level Management Plans for Large Carnivores der LCIE geschrieben: However, the potential for these conflicts requires that in some exceptional circumstances it is considered to be both compatible with their conservation, and even desirable for gaining public acceptance for their management to either selectively remove specific individuals or to limit their numbers and / or distribution at certain levels through management actions.

Übersetzt bedeutet es: Dieses Konfliktpotenzial bedingt jedoch, dass unter gewissen Umständen die gezielte Entfernung einzelner Individuen oder Managementmaßnahmen zur Begrenzung ihrer Zahl und/oder Verbreitung auf ein bestimmtes Niveau als mit ihrer Erhaltung kompatibel und sogar als für die Akzeptanzerhöhung in der Öffentlichkeit wünschenswert betrachtet wird. Bislang hat man sich in Deutschland, auch aufgrund der sich erst im Anfangsstadium befindlichen Ausbreitung des Wolfes, dazu entschieden, ein passives Management der hiesigen Wolfspopulation zu betreiben. Es wurde jedoch bereits im Jahr 2006 durch das Bundesamt für Naturschutz festgestellt, dass auch andere Möglichkeiten des Managements in Frage kommen, bei welchen darüber hinaus stark regulierte Abschüsse zulässig sind. In Bezug auf den damaligen Entwicklungsstand der Wolfspopulation in Deutschland, wurde zu Recht festgestellt, dass dieser Weg noch nicht beschritten werden sollte. Konkret wurde ein Mindestbestand von 12 Rudeln in Deutschland als Mindestbedingung für die Ergreifung derartiger Maßnahmen genannt. Dank intensiver Forschung, wissenschaftlicher Beteiligung und öffentlicher Aufklärung konnte diese Art des Managements trotz einer deutlich höheren Individuen- und Rudelzahl länger beibehalten werden. Allein in Sachsen werden zum jetzigen Zeitpunkt 19 Rudel gezählt, neben weiteren Wolfspaaren und Einzeltieren. Vor dem Hintergrund der rasant wachsenden Anzahl von Wolfsangriffen auf Weidetiere, sowohl auf Schafe, als auch Ziegen und Rinder, der Gefahr der Habituierung und Konditionierung und der damit verbundenen stark sinkenden Akzeptanz in der Bevölkerung ist es nun jedoch an der Zeit, auch Regulierungsmaßnahmen zu ergreifen und die Option der regulierten Ausbreitung zu nutzen. Damit einhergehend sind jedoch auch Nachbesserungen in Bezug auf die Schutzmaßnahmen für den Wolf zu ergreifen diese müssen endlich wieder effektiver und wirksamer gestaltet werden. Derzeit vorhandene Hindernisse, beispielsweise beim Einsatz von Telemetrie zur Beobachtung der Wölfe, müssen wieder beseitigt werden. Die unter II. und III. genannten Maßnahmen sollen daher in den Managementplan Wolf des Freistaates Sachsen eingearbeitet werden, um den Schutz, aber auch die Akzeptanz für den Wolf zukünftig zu sichern.