Amts- und Mitteilungsblatt. Landkurier. 4. Jahrgang 26. November 2016 Ausgabe 24/2016

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Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite 2 Achtung! Bekämpfung der Geflügelpest Anordnung von Maßnahmen nach 13, 65 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit 38 Abs. 11 und 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz Nach Prüfung erlässt das Landratsamt Altenburger Land folgende Allgemeinverfügung 1. Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in den nachfolgend aufgeführten Gebieten halten, haben das Geflügel aufzustallen. a) Gemeinde Langenleuba-Niederhain: Ortsteil Schömbach b) Gemeinde Treben: Ortsteil Treben, Ortsteil Serbitz, Ortsteil Primmelwitz, c) Gemeinde Fockendorf: Ortsteil Fockendorf d) Gemeinde Haselbach: Ortsteil Haselbach e) Gemeinde Windischleuba: Ortsteil Windischleuba, Ortsteil Remsa, Ortsteil Schelchwitz, Ortsteil Borgishain, Ortsteil Pähnitz, Siedlung am Schafteich f) Stadt Meuselwitz: Stadtgebiet Meuselwitz sowie Ortsteile Falkenhain, Mumsdorf, Zipsendorf, Schnauderhainichen, Bünauroda, g) Stadt Lucka: Ortsteile Breitenhain und Prößdorf h) Gemeinde Starkenberg: Ortsteile Tegkwitz, Kreuzen, Misselwitz, Breesen, i) Gemeinde Göhren: Ortslage Göhren, Ortsteile Romschütz, Gödern, Lossen, Lutschütz j) Gemeinde Monstab: Ortslage Monstab, Schlauditz, Krebitschen, k) Stadt Altenburg: Ortsteile Kosma, Kürbitz l) Gemeinde Nobitz: Ortsteile Burkersdorf, Kaimnitz, Gleina, Löpitz, Taupadel, Bornshain, Maltis, m) Gemeinde Altkirchen: Ortsteile Illsitz, Röthenitz, Jauern, Göldschen, Gödissa, Kratschütz, Großtauschwitz n) Gemeinde Göllnitz: Ortsteil Schwanditz, o) Gemeinde Mehna: Ortslage Mehna p) Stadt Schmölln: Stadtgebiet Schmölln, Ortsteile Zschernitzsch, Großstöbnitz, Kleinmückern, Kummer, Nitzschka, q) Stadt Gößnitz: Stadtgebiet Gößnitz, Ortsteil Nörditz, r) Gemeinde Ponitz: Ortslage Ponitz, Ortsteile Zschöpel, Grünberg, s) Gemeinde Heyersdorf sowie 500 m ab Uferlinie Pleiße, Pleißenaue Windischleuba bis Schelchwitz 500 m ab Uferlinie Pleiße, Pleißenaue Windischleuba bis Landesgrenze Sachsen 500 m ab Uferlinie des Haselbacher Sees 500 m ab Uferlinie der Haselbacher Teiche 500 m ab Uferlinie der Talsperre Schömbach 500 m ab Uferlinie der Talsperre Windischleuba. 2. Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. 3. Für alle Geflügelhaltungen, die in dem in Nr. 1 des Tenors genannten Gebiet gelegen sind, gelten folgende Biosicherheitsmaßnahmen: 3.1 Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder- matten). 3.2 Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. 4. Für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Stück Geflügel, die in dem in Nr. 1 des Tenors genannten Gebiet gelegen sind, gilt Folgendes: 4.1 Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen. 4.2 Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. 4.3 Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren. 5. Alle Geflügelhalter im Landkreis Altenburger Land, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Altenburger Land, Sitz: Lindenaustraße 10 in 04600 Altenburg anzuzeigen. 6. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind in dem unter Nr. 1 des Tenors genannten Gebiet verboten.

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite 7. Die sofortige Vollziehung der in den Nrn. 1 bis 6 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 8. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam. 9. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in 04600 Altenburg einzulegen. Die Allgemeinverfügung und die Begründung können währen der allgemeinen Öffnungszeiten im Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Lindenaustraße 10 in 04600 Altenburg eingesehen werden. i. A. Thieme, Fachbereichsleiter Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Burgstraße 5 07545 Gera Az: 2-3-0097 Az: 2-2-0410 Teilungs- und Umstellungsbeschluss Nr. 2 1. Abteilung des Flurbereinigungsgebietes Altenburg- Paditz (2-2-0410) vom Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Altenburg (2-3-0097) und Umstellung der Verfahrensart. 1.1 Nach 8 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) in Verbindung mit Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten der Flurneuordnungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörden vom 28.11.2014, wird von dem mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 29.03.1999, Az. 2-3-0097, festgestellten und durch Beschlüsse des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 28.05.2001, vom 04.07.2003, vom 01.10.2008, vom 27.07.2009 und vom 23.03.2015, geänderten Flurbereinigungsgebiet Altenburg der nachstehend beschriebene Teil abgeteilt und die Flurbereinigung in diesem Gebiet jetzt als selbständiges Flurbereinigungsverfahren Altenburg-Paditz, Az.: 2-2- 0410, nach 86 FlurbG fortgeführt: Gemarkung Paditz Flur 1 Flurstücke Nr. 1/1, 1/2, 1/5, 1/8, 1/9, 1/10, 1/11, 1/12, 2/2, 2/3, 2/4, 2/5, 3/1, 3/2, 4, 5, 6/1, 6/2, 7/1, 7/2, 8, 9/1, 9/2, 10, 11/1, 11/3, 11/4, 11/5, 12, 13/2, 13/3, 14/1, 14/2, 15, 16, 17, 18/1, 18/2, 18/3, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26/2, 26/3, 26/4, 27, 28, 29/1, 29/2, 30/2, 30/3, 30/4, 30/5, 30/8, 30/9, 30/10, 32/2, 32/4, 32/5, 32/6, 32/7, 72/2 Flur 2 Flurstücke Nr. 39/7, 57/4, 57/5, 57/6, 85/1, 85/3, 85/4, 85/5, 86, 87, 109, 110, 111, 112, 113, 114/1, 114/2, 115, 116, 117/1, 117/2, 119 Flur 3 Flurstücke Nr. 64/6, 66/2, 66/4, 66/5, 66/7, 66/9, 66/10, 68/2, 68/4, 68/6, 68/8, 68/10, 68/11, 72/4, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 99/5, 99/6. 1.2 Aus dem Flurbereinigungsgebiet Altenburg werden aus verfahrenstechnischen Gründen weiterhin aus dem Feldlageverfahren vorübergehend ausgeschlossen und zum Flurbereinigungsgebiet Altenburg-Paditz zugezogen: Gemarkung Paditz Flur 1 Flurstück Nr. 31/1, 31/2 Flur 2 Flurstücke Nr. 33/1, 33/2, 34, 38, 39/6, 57/3, 58, 83/1, 84, 108 Flur 3 Flurstücke Nr. 64/5, 66/8, 68/9, 69, 70, 71, 72/3, 74, 82, 97 Gemarkung Stünzhain Flur 8 Flurstück Nr. 105/3 Die Fläche des Verfahrens Altenburg-Paditz, Az.: 2-2-0410 hat eine Gesamtgröße von 50,6 ha. Die verbleibende Fläche des Flurbereinigungsgebietes Altenburg, Az.: 2-3-0097 beträgt 1552,6 ha. 1.3 Der nicht in das Flurbereinigungsgebiet Altenburg-Paditz einbezogene Teil des ursprünglichen Flurbereinigungsgebietes Altenburg bildet jetzt das Gebiet der Flurbereinigung Altenburg, Az.: 2-3-0097. 1.4 Für diese Flurstücke bleibt die Flurbereinigung angeordnet. Beide Flurbereinigungsverfahren werden weiter vom Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera durchgeführt. 2. Teilnehmergemeinschaft 2.1 Die Eigentümer der im neuen Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Altenburg Paditz. 2.2 Die Eigentümer der im verbleibenden Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer bilden weiter die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Altenburg. 2.3 Beide Teilnehmergemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihr Sitz ist in Altenburg.

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite 4 2.4 Beide Teilnehmergemeinschaften werden von dem bereits gewählten Vorstand vertreten. 3. Bereits erlassene Verwaltungsakte Bereits erlassene Verwaltungsakte und förmliche Verhandlungen, aus denen sich Rechtsfolgen für das weitere Verfahren ergeben, gelten nach der Teilung für die Verfahren Altenburg-Paditz Az. 2-2-0410 Altenburg Az. 2-3-0097 4. Fortbestehen der zeitweiligen Einschränkungen der Grundstücksnutzung Für alle unter 1.1 aufgeführten Grundstücke gelten bis zur Unanfechtbarkeit des noch aufzustellenden Flurbereinigungsplanes die seit dem Erlass des Flurbereinigungsbeschlusses Altenburg, vom 29.03.1999 bestehenden Einschränkungen des Eigentums nach 34 FlurbG weiter; daher ist in folgenden Fällen die Zustimmung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden. Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Ersatzpflanzungen anordnen. Wer den Vorschriften zu Buchstabe b) und c) zuwiderhandelt, begeht nach 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. 5. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses sowie die Gebietsübersichtskarten liegen zwei Wochen lang nach dem ers-ten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue mit Sitz in Treben, in der Stadtverwaltung Altenburg und in der Gemeindeverwaltung Nobitz zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Teilungs- und Umstellungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Gera, 01.11.2016 Jens Lüdtke, Amtsleiter Die Bauverwaltung informiert: Bauvorhaben: Instandsetzung Niederleuptener Straße im OT Nobitz Beim Hochwasser im Juni 2013 wurde infolge des massiven und langanhaltenden Durchflusses die steile östliche Uferböschung des Niederleuptener Wassers entlang der Niederleuptener Straße ausgespült. Die Ausspülungen führten zum Abrutschen der Böschung und zum Tragfähigkeitsverlust der Straße. In Teilbereichen ist das Bankett zur Böschung völlig abgebrochen. Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde wird es nun notwendig, den Böschungsbereich abzusperren und die Straße als Einbahnstraße in Richtung Niederleupten auszuweisen. Die Sperrung wird bis zum Beginn der Baumaßnahme Instandsetzung Niederleuptener Straße aufrechterhalten. Im Zuge der Maßnahme soll die steile Böschung durch ein System aus kunststoffbewehrter Erde in Verbindung mit einer Stahlbewehrung instandgesetzt werden. Die Niederleuptener Straße wird auf der kompletten Länge des instand zusetzenden Böschungsbereiches auf einer Breite von 2 m zurückgebaut und fachgerecht wiederhergestellt. Die Realisierung der Maßnahme wird dann im Zuge einer Vollsperrung erfolgen und ist im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung für das Frühjahr 2017 geplant. Die Planungsleistung für das Vorhaben wurde an das Ingenieurbüro Katzung GmbH vergeben.

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite Die Fertigstellung ist bis 30.06.2017 geplant. Wir bitten um Ihr Verständnis. i. A. Engel, Leiterin Bauverwaltung Diese Maßnahme wird gefördert durch die Bundesrepubik Deutschland und den im Rahmen des Aufbauhilfeprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen. Einladung zur Gemeinderatssitzung Die 31. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nobitz findet am Mittwoch, dem 30. November 2016, im Gemeindesaal der Gemeindeverwaltung Nobitz, Haus 1, Bachstr. 1, 04603 Nobitz statt. Beginn ist 19:00 Uhr. Dazu lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Schaukästen vor den Verwaltungsgebäuden (Bachstraße 1 und Saara 42) oder der Internetseite der Gemeinde Nobitz (www.nobitz.de). Läbe, Bürgermeister Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land - ZAL - Mitteilung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, in der Zeit vom 5. bis 9. Dez. 2016 verschicken wir Unterlagen für die Selbstablesung Ihres Wasserzählers. Bitte trennen Sie die Karte heraus, tragen Sie den Zählerstand ein und senden Sie diese bis 6. Januar 2017 an den ZAL zurück. Es erfolgt keine persönliche Ablesung durch unsere Mitarbeiter. Bei Nichtbekanntgabe des Zählerstandes nehmen wir eine Schätzung vor. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass in der Zeit vom 27. bis 30. Dezember 2016 die Verwaltung geschlossen bleibt. Wir wünschen allen unseren Kunden ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Zweckverband Altenburger Land Auf die Überholspur wechseln: Schnelles Internet in Nobitz weitere 220 Haushalte können ab sofort das schnelle Internet der Telekom nutzen Bandbreiten bis zu 100 MBit/s möglich jetzt mehr Geschwindigkeit bei der Telekom buchen und die attraktiven Angebote sichern Seit Mitte November sind die neuen schnellen Internet-Anschlüsse in weiteren Teilen der Gemeinde Nobitz verfügbar. Davon profitieren 220 Haushalte in den Ortsteilen Mockern und in Teilen von Wilchwitz. Das neue Netz ist so leistungsstark, dass Telefonieren, Surfen und Fernsehen gleichzeitig möglich sind. Auch das Streamen von Musik und Videos oder das Speichern in der Cloud ist bequemer. Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 100 MBit/s und beim Hochladen auf bis zu 40 MBit/s. Wie Kundinnen und Kunden an das schnellere Internet kommen Die Kunden in den genannten Ortsteilen, die von den neuen Geschwindigkeiten profitieren wollen, müssen selber aktiv werden und ihren Vertrag erweitern oder einen Neuvertrag mit der Telekom schließen: Dafür stehen die Mitarbeiter der folgende Telekom Partnershops gern zur Verfügung. FEXCOM GMBH, Sporenstr. 2, 04600 Altenburg, Telefon: 03447 890500 Der Telefonladen Diewert GmbH, Wallstr. 37, 04600 Altenburg, Telefon: 03447 56830 Expert Jäger GmbH & Co. KG Leipziger Str. 89 b, 04600 Altenburg, Telefon: 03447 899020 Außerdem stehen Mitarbeiter der Telekom vor Ort zur Beratung zur Verfügung. Diese werden die Kunden zu Hause besuchen. Die Kundenberater sind an der Bekleidung der Deutschen Telekom zu erkennen und weisen sich mit einem Lichtbildausweis und einem Autorisierungsschreiben der Telekom aus. Info-Veranstaltung zum Breitbandausbau im Dezember Zur Inbetriebnahme führt die Telekom in Mockern im Dezember einen Bürgerberatungstag durch.

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite 6 Dort besteht für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich über die Technik, die Produkte und Tarife der Telekom zu informieren. Diese Info-Veranstaltung findet statt am Montag, den 5. Dezember 2016, 15:00 bis 19:00 Uhr, im Feuerwehrhaus Mockern, Zschechwitzer Str. 32, OT Mockern, 04603 Nobitz statt. Darüber hinaus können sich interessierte Kunden auch über die Internetseite www.telekom.de/ schneller und die Hotline 0800 330 3000 über Angebote und Ansprechpartner informieren. Deutsche Telekom AG, Corporate Communications Wann? Veranstaltungstipps Was/Wer/Wo? Info auf Seite 26.11. Lichterbogenfest in Taupadel 26.11. 3. Weihnachtsmarkt in Mockern 02.12. Tannenbaumsetzten ab 17:00 Uhr in Saara 03.12. Weihnachtsmarkt, ab 15:00 Uhr in Ehrenhain 04.12. Weihnachtsmarkt ab 13:00 Uhr, in Podelwitz 07.12. Blutspende, 16:00 19:00 Uhr in Wilchwitz 10.12./ 11.12. Geflügelausstellung in der Mehrzweckhalle Nobitz 6 6 6 Ehrenhainer Weihnachtsmarkt Am Samstag, dem 3. Dezember 2016, findet ab 15:00 Uhr unser Weihnachtsmarkt am Sportplatz in Ehrenhain statt. Und das ist unser Programm: 15:00 Uhr Schalmeienorchester 15:30 Uhr erfreuen uns unsere Kleinsten mit ihrem Programm 15:45 Uhr tauchen wir in die Welt der Märchen ein 16:30 Uhr die Posaunenbläser 17:00 Uhr hoffen wir, das der Weihnachtsmann bei uns vorbeischaut An diesem Nachmittag kann auch gebastelt und getöpfert werden. Kleine Stände bieten ihre Waren an, das Weihnachtskaffee ist geöffnet und Weihnachtsbäume können erworben werden. Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt. Liebe Gäste wir freuen uns auf Euch. Ehrenhainer Frauentreff e. V. Einladung zur Blutspende am Mittwoch, dem 7. Dezember 2016, von 16:00 bis 19:00 Uhr, in den Bürgersaal Wilchwitz, Dorfplatz 1. Bis dahin, eine gute Zeit. Elke & Ruth von der Versorgung

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite Alle Jahre wieder...,... am 10. Dezember 2016 findet die beliebte Adventsfeier des Klausaer Feuerwehrverein e. V. in und um das Vereinshaus statt. Ab 14:30 Uhr starten wir mit Kaffee und Stollen. Die Jagdhornbläser werden uns ab 15:00 Uhr mit weihnachtlichen Klängen und Witzen unterhalten. Auch der Weihnachtsmann wird nicht fehlen. Bei Steaks, Rostern und Glühwein wollen wir zusammen ein paar besinnliche und schöne Stunden verbringen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Information für die Vereinsmitglieder: Der Treffpunkt und die Uhrzeit hinsichtlich der Stadtführung wird im nächsten Landkurier bekannt gegeben. Marcel Steinmetz, Vorstandsvorsitzender Klausaer Feuerwehrverein e. V. Begegnungsstätte Runsdorf Ich lade alle recht herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein: Am Montag, dem 5. Dezember 2016, lade ich in Saara zum Spielenachmittag im Advent ein. Am Mittwoch, dem 7. Dezember 2016, freue ich mich auf den Witwenkreis in Runsdorf. Zu beiden Veranstaltungen, gibt es einen kleinen Weihnachtsbasar! Ich freue mich auf Ihren Besuch Herzliche Grüße Frau Hiller VdK OV Nobitz Zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier am 8. Dezember 2016 laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Beginn: 14:30 Uhr in der Gartenklause Nobitz. Der Vorstand Volkssolidarität OG Nobitz Am 3. November 2016 trafen wir uns wieder in der Gartenklause. Zuerst bedankte sich Frau Böhm bei allen Spendern und denen, die sich als Sammler bei der diesjährigen Sammlung betätigt haben. Es konnte wieder ein gutes Ergebnis erzielt werden. Weiterhin wurden zahlreiche Vorschläge für unsere Veranstaltungen 2017 unterbreitet. Als Gast empfingen wir Frau Klotz, die uns eine Vielzahl ihrer Bastelarbeiten mitbrachte. Sie erläuterte, wie Sie diese Techniken anwendet und stellte die einzelnen Objekte vor. Einladung zum Rentnertreff Zehma Der Rentnertreff in Zehma veranstaltet die alljährige Weihnachtsfeier am 13. Dezember 2016, um 14:00 Uhr, in der Spedition Reichelt. Elke Wagner Verkauf Silvesterkarten Der Verkauf der bestellten Karten für die Silvesterparty 2016/17 findet am 13. Dezember 2016, von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr im Sportbüro des TSV 1876 Nobitz e. V. in der Mehrzweckhalle statt. TSV 1876 Nobitz e. V. Begeistert konnten wir alles begutachten, entsprechende Fragen stellen und im Anschluss auch die Exponate käuflich erwerben.

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite Hiermit bedanken wir uns nochmals recht herzlich bei Frau Klotz. Im Bowlingcenter konnten wir sehen, wie die Teilnehmer mit der Kugel umgehen. Viermal waren wir wieder dort, denn es ist für uns ein gemütlicher Ort. Für Mittagessen und Kaffeetrinken wird gesorgt und die Turnschuhe haben wir uns geborgt. Heute möchten wir nun alle Mitglieder und Senioren zu unserer Weihnachtsfeier am 8. Dezember 2016, um 14:00 Uhr, in die Gartenklause Nobitz recht herzlich einladen. K. Loch Gesprächsrunden standen auch auf unseren Plan, dafür hörten wir uns Ausführungen von Herrn Burkhardt (ADAC), Herrn Läbe (Bürgermeister), Frau Himmel-Zink (DRK) und Herrn Gründel (Weißer Ring) an. Die Veranstaltungen vom Kreisverband waren auch in diesem Jahr wieder für unsere Senioren interessant. Ob Wandertag, Sommerfest, Gartenkonzert oder Veranstaltungen in der Brauerei wir waren überall dabei. Dafür ein herzliches Dankeschön, wir werden uns im nächsten Jahr auch wiedersehn. Jahresrückblick 2016 der Senioren aus Mockern und Umgebung Schon wieder ist ein Jahr vorbei und wir erlebten in unserer Ortsgruppe so Allerlei. Schade, dass wir dabei immer älter werden, aber das ist nun mal der natürliche Lauf auf Erden. So schwindet von Jahr zu Jahr unsere Mitgliederzahl und neue und jüngere Mitglieder gibt es nur selten mal. Trotzdem wollen wir uns nicht beklagen und auch im neuen Jahr wieder zusammen sein an vielen Tagen. So viele schöne Sachen konnten die Senioren 2016 machen. Im Januar fingen wir sportlich an, denn nach der Feiertagszeit war wieder Bewegung dran. Ausfahrten nach Nah oder Fern auf Reisen gehen wir immer wieder gern. Ob Wermsdorf, Osterzgebirge, Limbach-Oberfrohna, Spreewald oder Fränkische Schweiz, jedes Reiseziel hatte einen besonderen Reiz.

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite Blasmusik hören, das ist schön, wir können zweimal im Jahr zu Konzerten gehen. Das 1. Ostthüringer Blasorchester lädt uns ein, wir dürfen im Landestheater und in der Mehrzweckhalle Nobitz Zuschauer sein. Bevor wir auseinander gehen, sagen wir allen Helfern ein herzliches Dankeschön. Ob Listensammlung, Kaffeekochen oder Weihnachtsfeier vorbereiten, das können wir nur gemeinsam bestreiten. Fürs Neue Jahr und natürlich für die bevorstehende Weihnachtszeit, wünsche ich uns allen viel Gesundheit. Ihre Helga Ziehe

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite 10 Programm OG Mockern im 1. Halbjahr 2016 für Mitglieder und Freunde 1. Mittwoch, 08.02.2017 ab 12:00 Uhr 2. Mittwoch, 22.02.2017 ab 14:00 Uhr 3. Mittwoch, 08.03.2017 ab 14:30 Uhr 4. Mittwoch, 22.03.2017 ab 14:00 Uhr Bowlingcenter Altenburg, Zwickauer Str. (mit Linienbus) Auswertung 2016 - gemeinsames Mittagessen - Programmerläuterung 1. Hj. 2017 - Bowlingwettkampf im Feuerwehrgerätehaus Mockern - Karten- und Brettspiele Frauentagsfeier in Ehrenberg mit OG Ehrenberg (auch Männer sind herzlich willkommen!) - lustiges Programm mit den Nöbdenitzer Mädels im Feuerwehrgerätehaus Mockern - 1. Hilfe Lehrgang mit dem DRK (Teilnahmegebühr 5,- ) Tagesfahrt in den Frühling ins Ergebirge, zum Erbgericht in Salzungen, 5. Donnerstag, 06.04.2017 Tagesfahrt Mittagessen, Kaffeetrinken, Programm die Hutzenbossn 6. Mittwoch, 12.04.2017 Milchviehanlage Mockern ab 13:30 Uhr - 3-Häuser-ADAC-Vortrag 7. Mittwoch, 10.05.2017 ab 12:00 Uhr 8. Sonntag, 14.05.2017 15:00 Uhr 9. Donnerstag, 18.05.2017 10:00 Uhr 10. Mittwoch, 31.05.2017 14:00 Uhr Bowlingcenter Altenburg, Zwickauer Str. (mit Linienbus) - gemeinsames Mittagessen - Bowlingwettkampf Jahreskonzert im Landestheater Altenburg, mit dem 1. Ostthüringer Blasorchester Nobitz e. V. Sahnestück zum Muttertag Landeswandertag der VS Thüringen zum Flugplatz und zur Flugwelt Altenburg-Nobitz (Teilnahmegebühr 14,- zzgl. Reisekosten) - 3 Wanderrouten mit Wanderführer - Mittagessen, Kaffeetrinken, Unterhaltung Treffpunkt Burkersdorfer Weg in Mockern - gemeinsame Wanderung zum Mühlencafé Gardschütz 11. 11.06. 14.06.2017 Mehrtagesfahrt nach Netzen bei Potsdam ins Seehotel 3-Tages-Fahrt (Preis und Programm werden noch erläutert!) 12. Freitag, 16.06.2017 Sommerfest auf dem Weingut Triebe in Würschwitz 13:00 18:00 Uhr (Mitglieder 30, Nichtmitglieder 35 ) - Wein- und Sektverkostung - Kaffeetrinken - Besichtigung der Kelterei - musikalische Unterhaltung die Gassenhauer - Busfahrt 13. Freitag, 07.07.2017 Gartenkonzert bei Kerzenschein, Außengelände, Pappelstr. 56 14. Samstag, 08.07.2017 Sommerfest der Volkssolidarität, Außengelände, Pappelstr. 56 26.09. 29.09.2017 Mehrtagesfahrt in den Bayrischen Wald Böhmerwald 18.10.2017, 14:30 Uhr Vorinfo Nachmittag in Ehrenberg mit OG Ehrenberg - Jochen Kaiser präsentiert sein Klassiker Karussell Teil II Zu den Ausfahrten werden noch genauere Preise und Informationen erarbeitet. Helga Ziehe

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite 11 Ich geh mit meiner Laterne und meine Laterne mit mir Unter diesem Motto fand am 26. Oktober 2016 in der Kindertagesstätte Podelwitz ein Bastelnachmittag statt. Nach einem gemütlichen Kaffeetrinken, mit selbstgebackenem Kuchen und Muffins, gingen die Eltern mit ihren Kindern voll motiviert ans Werk. Ziel war es eine Laterne selbst zu gestalten und natürlich einen schönen Nachmittag gemeinsam zu verbringen. Beides ist super gelungen. Kinder und Eltern hatten viel Freude beim gemeinsamen Gestalten der Laternen und es sind wirklich richtig schöne Exemplare entstanden. In Kürze wird es bald wieder diese Gelegenheit geben, denn es steht unsere Weihnachtsfeier an. Ein Auftritt der Schmetterlings-Gruppe der Kita beim alljährlichen Weihnachtsmarkt in Podelwitz am 2. Advent ist geplant. Auf diesem Weg möchten wir uns im Namen der Kinder, Eltern und Erzieher der Kita Sonnenschein, rechtherzlich bei allen Firmen und Privatpersonen bedanken, die uns finanziell mit ihren Spenden unterstützt haben. Das Elternaktiv 1. Landesklasse Sen. A TSV Lehndorf KSC Turbine Schmölln 1589 Holz : 1688 Holz Lehndorf konnte dem Spitzenreiter der Staffel 1 nicht Paroli bieten, alles andere wäre eine Überraschung gewesen. Schmölln als homogene Mannschaft zeigte im Auswärtsspiel eine super Leistung, dies beeindruckte Lehndorfs Kegler. Im ersten Durchgang mit D. Trenkmann (385) gegen Th. Rettberg (402), noch hoffte man beim Gastgeber. Im zweiten Durchgang dann V. Kronberg (394) gegen den Tagesbesten H. Becker (441). Die Punkte für Lehndorf rückten in weite Ferne. Im nächsten Durchgang ein Lichtblick beim Gastgeber, K. Wilke (421) gewann gegen W. Müller (410). Im vierten Paar dann L. Erler (389) er fand an diesem Tag nicht zu seiner Form gegen den gut aufgelegten U. Strunz (435). Lehndorf büßte die 99 Holz im Abräumerspiel (45 F.) ein und musste die Überlegenheit der Gäste anerkennen. TKC Altenburg 1 TSV Lehndorf 1533 Holz : 1584 Holz Lehndorf gewann noch nie in Altenburg auf der Bahn Zur Schweiz. Diesmal sah das Endergebnis anders aus, die Gründe dafür lagen wohl eindeutig auf Altenburger Seite. In den ersten Paaren mit F. Teichmann (420) und das Duo P. Scholz/K. Anders (331) gegen V. Kronberg (396) und D. Trenkmann (394) schon ein beachtlicher Vorsprung für Lehndorf. Die nächsten Paare mit R. Wagner (396) und H. Ehritt (386) gegen H. Winkler (384) und L. Erler (410) und Lehndorf hatte am Ende ein Plus von 51 Holz. 46 Fehler im Abräumerspiel für Altenburg, dies nutzte Lehndorf konsequent.

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite 12 1. Kreisklasse TSV Lehndorf 1 TSV 1876 Nobitz 1 1522 Holz : 1441 Holz Im Nachholspiel gewann der Gastgeber zwei Pluspunkte gegen Nobitz 1, die an diesem Tag als Mannschaft vollkommen versagten. Die ersten drei Spieler(in) aus Lehndorf distanzierten ihre Gegner eindeutig und man lag mit 117 Holz in Front. Im letzten Durchgang noch mal ein aufbäumen von Nobitzer Seite, allerdings war diese hohe Differenz nicht mehr einzuholen. Ein ungefährdeter Sieg für Lehndorf. Einzelergebnisse: Peter Heinisch 406 375 Uwe Lämmel Nicole Jahreis 387 347 Rick Manger Martina Müller 368 322 Siegmar Theil Marco Richter 361 397 Mario Wilhelm Die Aktiven vom TSV Lehndorf e. V. Neues vom SV Zehma 1897 e. V. Nachwuchs In der dritten Runde des Kreispokals mussten die E-Junioren der SG SV Zehma/Gößnitz am 2. November 2016 beim FSV Lucka antreten. Zehma bestimmte von Anfang an das Spiel und führte zur Pause bereits mit 4:0. Beim FSV Lucka, der anfangs noch einigermaßen dagegen hielt, schwanden in der Hälfte merklich die Kräfte und Zehma baute das Ergebnis mit spielerischer Überlegenheit auf den 12:1 Endstand aus. Die Tore für die SG SV Zehma/Gößnitz schossen: L. Arnold 4 J. Ulrich 3 P. Toll 2 T. Fehrling 2 F. O. Körner 1 Am 10. November 2016 mussten die E-Junioren zum fälligen Punktspiel bei der SG SV Lok Altenburg II antreten. Auch dieses Spiel dominierte Zehma von Beginn an und schoss eine 4:0 Führung bis zur Halbzeit heraus. Nach der Pause kam die spielerische Überlegenheit voll zum Tragen und Zehma baute das Ergebnis zum 11:0 Endstand aus. Die Tore für die SG SV Zehma/Gößnitz schossen: L. Arnold 3 T. Fehrling 3 J. Ulrich 1 J. Schmidt 1 P. Toll 1 M. Tempel 1 1 Eigentor von Lok Altenburg Große Freude herrschte am 10. November 2016 bei den F-Junioren des SV Zehma. Sie erhielten einen Satz neue Spielkleidung, gesponsert von Envia m. Überreicht wurde die Spielkleidung an die F-Junioren vom Vertreter der Envia m, Herrn Jürgen Lojewski, im Beisein des Bürgermeisters der Gemeinde Nobitz, Herrn Läbe, des Jugendleiters des SV Zehma, Herrn Zetsche und der verantwortlichen Trainer der F-Junioren Herr Siegel, Herr Seyfarth und Herr Teichmann sowie zahlreicher Eltern. Wir wünschen den F-Junioren in der neuen Kleidung viel Erfolg. R. Böttger Impressum Herausgeber: Gemeinde Nobitz Bachstr. 1 04603 Nobitz www.nobitz.de Verantwortlicher: Bürgermeister Hendrik Läbe o. V. i. A. Die Veröffentlichungen der Vereine und Vereinigungen, welche nach dem amtlichen Teil abgedruckt sind, widerspiegeln nicht die Meinung der Gemeindeverwaltung sowie des Gemeinderates. Satz, Werbung und Druck: Nicolaus & Partner Ing. GbR Dorfstraße 10 04626 Nöbdenitz Tel.: 034496 60041 Fax: 034496 64506 E-Mail: nobitz@nico-partner.de Erscheinungsweise: vierzehntägig oder nach Bedarf Auflage: 3.250 Beiträge der Vereine/Einrichtungen: Frau Hertzsch, Gemeindeverwaltung Nobitz Tel.: 03447 3108-12 Fax: 03447 3108-29 E-Mail: landkurier@gemeinde-nobitz.de Anzeigenaufträge: Nicolaus & Partner Ing. GbR Verteilung: kostenlos an alle Haushalte, Institutionen und Gewerbetreibende im Gemeindegebiet Einzelbezug: gegen Erstattung der Portokosten bei der Gemeindeverwaltung Bei Lieferverzug oder -ausfall bitten wir, der RaatzconnectMedia GmbH Gera, Tel.: 0365 43065-10, Meldung zu machen.

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite 13 Wichtige Anschriften: Pfarrer Peter Klukas Pfarrberg 1 04639 Gößnitz Tel.: 034493 30040 Kirchspiel Saara Stadtkirchnerei Gößnitz Pfarrberg 1 04639 Gößnitz Tel.: 034493 71220 Ansprechpartner Kirchspiel Saara Telefon: 0160 1718985 www.facebook.com/kirchspielsaara Kantorin Helgard Hein Saara Nr. 44 04603 Nobitz Tel.: 03447 501445 Veranstaltungen Seniorenfrühstück: jeden letzten Mittwoch im Monat, ab 09:00 Uhr Seniorennachmittag: jeden zweiten Mittwoch im Monat, ab 15:00 Uhr Kirchenchorprobe: jeden Dienstag, 18:00 Uhr Posaunenchorprobe: jeden Dienstag, 19:30 Uhr Konfirmandenunterricht: jeden Mittwoch, 17:00 Uhr Flötenkreis: jeden Freitag, ab 16:00 Uhr Mittelalterkreis: jeden dritten Mittwoch im Monat, 20:00 Uhr Gemeindekirchenratssitzung: jeden vierten Mittwoch im Monat, 19:00 Uhr Herzliche Grüße aus dem Saaraer Pfarrhaus Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer. Sacharja 9, Vers 9 Liebe Gemeinde, das alte Kirchenjahr ist zu Ende gegangen. Es war sicher für viele von uns eine Zeit voller Inhalt. Vieles ist passiert. Das eine oder andere war schwer oder nachdenklich. Andererseits ist uns aber auch viel Gutes geschenkt worden. Alles, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, hat uns bewegt. Mit dem neuen Kirchenjahr beginnt die Adventszeit, meist voller Hektik und Unruhe vor Weihnachten. Wir erwarten aber auch ein großes Geschenk, vielleicht das Größte. Es wird ein Kind geboren werden. Unser Heiland macht sich zu uns auf die Erde auf den Weg. Im Gesangbuch steht als erstes Lied ein Lied voller Hoffnung und Liebe: Macht hoch die Tür, die Tor macht weit, es kommt der Herr der Herrlichkeit, ein König aller Königreich, ein Heiland aller Welt zugleich, der Heil und Leben mit sich bringt; derhalben jauchzt, mit Freuden singt: Gelobet sei mein Gott, mein Schöpfer reich von Rat. Lassen wir uns anstecken von der Hoffnung auf das Licht und innehalten. Gönnen wir uns Momente, in denen die kommende Hoffnung auf uns wirken kann. Er ist gerecht, ein Helfer wert, Sanftmütigkeit ist sein Gefährt, sein Königskron ist Heiligkeit, sein Zepter ist Barmherzigkeit; all unsre Not zum End er bringt, derhalben jauchzt, mit Freuden singt: Gelobet sei mein Gott, mein Heiland groß von Tat. In diesem Sinne wünschen wir allen Gemeindegliedern und Bürgern unserer Dörfer eine besinnliche Adventszeit. Gottesdienste 1. Advent, 27.11.2016 17:00 Uhr Mockern Gottesdienst, I. Wallat 2. Advent, 04.12.2016 15:00 Uhr Adventskaffee in Saara 2. Advent, 04.12.2016 17:00 Uhr Saara Gottesdienst, I. Wallat Sonnabend, 10.12.2016 16:00 Uhr Gößnitz Gottesdienst der Begegnung, Pfr. P. Klukas 3. Advent, 11.12.2016 10:00 Uhr Maltis Gottesdienst, I. Wallat Redaktionsschluss für den nächsten Landkurier ist am Mittwoch, dem 30. November 2016. Erscheinungstag ist Samstag, 10. Dezember 2016. Redaktion / Anzeigenannahme: Gabriele Hertzsch, Tel.: 03447 3108-12 oder Fax: 03447 3108-29 landkurier@gemeinde-nobitz.de

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite 14 Ev.-Luth. Kirchgemeinde Nobitz Wichtige Anschriften: Pfarrbüro Nobitz, Frau Walther Tel.: 03447 2512 Fax: 03447 375160 Frau Pastorin Schneider-Krosse Kirchgasse 5 04603 Nobitz Tel./Fax.: 034494 87498 Öffnungszeiten: Di., 09:00 11:00 Uhr E-Mail: buero@kg-nobitz.de www.kg-nobitz.de Gottesdienste und Veranstaltungen Gottesdienste Sonntag, 27.11.2016 10:15 Uhr Pfarrhaus Nobitz, Gemeindeweihnachtsfeier Sonntag, 11.12.2016 14:00 Uhr Kirche Kraschwitz, Weihnachtsliedersingen Heilig Abend, 24.12.2016 16:15 Uhr Kirche Nobitz, Krippenspiel Heilig Abend, 24.12.2016 22:00 Uhr Kirche Kraschwitz, Christnacht Silvester, 31.12.2016 17:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Frauenhilfe Dienstag, 06.12.2016 14:00 Uhr Pfarrhaus Nobitz, Weihnachtsfeier Frauentreff Mittwoch, 30.11.2016 18:00 Uhr Pfarrhaus Nobitz, Weihnachtsfeier Walther Martinsfest in unserer Kirchgemeinde Am 11. November 2016 wurde in der Kirche Nobitz das Fest des heiligen Martin gefeiert. In unserer Kirche wurde gemeinsam mit den Kindern, Eltern, Großeltern und Gemeindemitgliedern das Leben und Wirken des Sankt Martin gefeiert. Anschließend gab es einen Umzug mit Lampion und Fackeln. Dabei war der vorausreitende Sankt Martin natürlich ein schöner Blickfang. Wir möchten uns ganz herzlich bei Herrn Siegfried Quaas aus Kraschwitz bedanken, der mit seinem Pferd den Umzug begleitet hat und die Kinder abwechselnd reiten lies. Besonders bedanken möchten wir uns bei der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Nobitz unter der Leitung von Herrn Schefczyk, die schon viele Jahre den Martinsumzug begleiten. Dank auch an Herrn Schreiber, der wieder einmal die Versorgung der Festteilnehmer mit Bratwurst übernommen hat. Für den leckeren Glühwein möchten wir uns bei Frau Gerth bedanken. Es war wieder ein wunderschöner Abend und wir freuen uns schon auf den nächsten Martinstag 2017. Kirchgemeinde Nobitz Einladung zum Weihnachtsliedersingen Wir laden alle Helfer, die beim Einbau der Uhr und der Sanierung des Kirchturms mitgeholfen haben, recht herzlich am 3. Advent, dem 11. Dezember 2016, um 14:00 Uhr, zum Weihnachtsliedersingen in die Kirche Kraschwitz ein. Kirchgemeinde Nobitz Ev.-Luth. Kirchgemeinde Ehrenhain/ Oberarnsdorf Wichtige Anschriften: Pfarrbüro Ehrenhain Frau Pastorin Schneider-Krosse OT Ehrenhain, Waldenburger Straße 40, 04603 Nobitz Tel./Fax.: 034494 87498 Sprechzeiten: Do., 13:00 15:00 Uhr Frau Rath, Tel.: 034494 87596 Ehrenhain Gottesdienste Sonntag, 4. Dezember 2016 10:15 Uhr 2. Advent in der Kirche Familiengottesdienst mit Chor Sonntag, 11. Dezember 2016 17:00 Uhr Bläsermusik

Amts- und Mitteilungsblatt Landkurier 26. November 2016 Seite 15 Samstag, 24. Dezember 2016 16:45 Uhr Heilig Abend Krippenspiel Samstag, 24. Dezember 2016 22:30 Uhr Weihnachtspiel der Jungen Gemeinde Montag, 26. Dezember 2016 10:15 Uhr 2. Weihnachtsfeiertag im Pfarrhaus Oberarnsdorf Sonntag, 24. Dezember 2016 I 09:00 Uhr Christvesper in der Kirche Veranstaltungen Gesprächskreis: 14. Dezember 2016, im Gemeinderaum Tanzkreis: kein Tanzkreis im Dezember Flötenkreise: donnerstags, ab 15:30 Uhr, im Gemeinderaum Christenlehre: mittwochs, 16:00 bis 17:30 Uhr, im Kinder- und Jugendhaus Vorkonfirmanden: dienstags, 17:00 bis 18:00 Uhr, im Kinder- und Jugendhaus Konfirmanden: montags 16:30 bis 17:30 Uhr, im Kinder- und Jugendhaus Dankeschön Ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Helfer zum Martinstag: den Bläsern, der Ortsteilfeuerwehr Ehrenhain, den Hörnchenbäckerinnen, den Feuermeistern und dem Reitverein Rot-Weiß e. V. Kotteritz. Auch Dank an alle Helfer bei dem Einsatz auf dem Friedhof Ehrenhain am 12. November 2016 sowie an die Agrargenossenschaft Mockzig und die Gemeinde Nobitz für die bereitgestellten Hänger und die Entsorgung. Rath Quellenhof Garbisdorf Veranstaltungen im Dezember 2016 11. Dezember 2016 Beginn 17:00 Uhr Traditionelles Adventskonzert im Quellenhof in Garbisdorf, mit dem Kammerchor des Europäischen Gymnasiums Waldenburg. Ralf Quellmalz, Vorsitzender Heimatverein Göpfersdorf e. V.