"Heilpraktikerin Psych." bedeutet: Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Die Heilpraktikerzulassung zur Ausübung von Psychotherapie wird aufgrund einer schriftlichen und mündlichen Prüfung amtlich vom Gesundheitsamt erteilt, in der u.a. psychiatrisches, psychotherapeutisches Fachwissen sowie diagnostische Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen. Die Zulassung gilt im gesamten Bundesgebiet und erlaubt die Niederlassung in freier Praxis und die eigenverantwortliche Durchführung von Diagnose und Therapie. Leistungsübernahme der Krankenkassen Weil die Krankenkassen psychotherapeutische Leistungen nur sehr eingeschränkt abdecken, tragen die meisten meiner Klienten ihre Therapiestunden selbst. Als Heilpraktikerin/Psychotherapie kann ich Ihnen zusätzlich eine ganze Reihe von Leistungen anbieten, die fachlich außerordentlich sinnvoll und für Ihre psychische Gesundheit und Stabilität nützlich und hilfreich sind. Auch bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten müssten diese Leistungen privat bezahlt werden. Beispiele: Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebensphasen ohne psychotherapeutische Indikation, wie berufliche Probleme, allgemeine Lebenshilfe, Beziehungsprobleme, emotionale Verstrickungen in Familie und Partnerschaft, Unterstützung in den Wechseljahren, Trauerbegleitung, Übergewicht, Rauchen Stressbewältigung oder Entspannungsverfahren sofern keine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt 1
Beratung und Therapie von Angehörigen psychisch oder körperlich (schwer) erkrankter Menschen Selbsterfahrung und Selbstentfaltung ohne medizinische Indikation Gesetzliche Krankenkassen Leider übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz nicht. Bei den Gesetzlichen Krankenkassen sind derzeit als Kassenleistung nur drei so genannte "Richtlinienverfahren" anerkannt: analytische Psychotherapie tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Verhaltenstherapie Alle anderen Verfahren sind derzeit nicht als Kassenleistung anerkannt: Humanistische Gesprächspsychotherapie Gestalttherapie Psychodrama Paartherapie Körperbezogene Therapien Strukturelle Aufstellungsarbeit Kognitive Therapie Bachblüten-Therapie... 2
Zahlung nur bei seelischer Krankheit Zusätzlich zur Beschränkung auf die drei oben genannten Richtlinienverfahren zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie nur, wenn eine seelische Krankheit diagnostiziert werden kann (Diagnose nach ICD-10 oder DSM III): Ängste Depressionen Neurosen Borderline-Syndrom Psychosen Psychosomatische Beschwerden Therapie von Traumen Essstörungen u.a. Hinweise für gesetzlich Versicherte Die Psychotherapieangebote sind vielfältig. Ohne Vorkenntnisse ist es manchmal schwierig sofort zu erkennen, welche Leistungen von den Kassen übernommen werden. Für den Fall, dass Sie gesetzlich versichert sind und sich eine selbstfinanzierte Psychotherapie nicht leisten können, hier folgende zeitsparende Hinweise: Hinweis1: Nicht jeder psychologische Psychotherapeut, der eines der drei Richtlinienverfahren anbietet, ist auch kassenzugelassen! Hinweis2: Eine Liste von kassenzugelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Stadt erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder von der Psychotherapeutenkammer. 3
Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung Falls Sie privat versichert sind oder über eine Zusatzversicherung verfügen, sollten Sie vor Beginn der Behandlung mit ihrer Krankenversicherung klären, ob und welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Bei einer Zusatzversicherung sollte der Heilpraktiker/Psychotherapie im Vertrag mit angegeben sein. Bitte befragen Sie dazu Ihre Krankenkasse. Die meisten meiner Klienten gehen wie folgt vor: Wenn sie und ich nach einem ersten Vorgespräch den Eindruck haben, wir möchten gerne zusammen arbeiten, stellen der/die Klient/in einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer Privaten Zusatz-/Krankenversicherung. Die Kasse wird dann entweder formlos eine Genehmigung aussprechen oder die Formblätter versenden, die von mir und Ihrem Hausarzt ausgefüllt und wiederum an die Kasse geschickt werden. Anschließend entscheidet ein Gutachter der Krankenkasse über die Kostenübernahme der Psychotherapie, deren Höhe und Anzahl der Sitzungen. Wichtig! Bitte beachten Sie, dass meine Abrechnung sich unabhängig von der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse gestaltet und über den erstattungsfähigen Höchstsätzen des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (aus dem Jahre 1985) liegt. Mögliche Nachteile einer kassenfinanzierten Psychotherapie Da bei der Privatliquidation die offizielle Befunderstellung für die Beantragung einer Kostenerstattung bei der Krankenkasse entfällt, genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion. Dies kann für Sie im Hinblick auf Ihr Beschäftigungsverhältnis (Verbeamtung) oder bei Abschluss einer neuen Versicherung von Bedeutung sein und eine private Investition in Ihre seelische Gesundheit erwägenswert machen. Eine von der Krankenkasse finanzierte und in der Krankenakte aufgeführte Psychotherapie kann als "ernsthafte Krankheit" gewertet werden. Dies wiederum kann unter Umständen zur Ablehnung der Versicherungsanträge oder zum Scheitern der Verbeamtung führen. Von einer privat finanzierten Psychotherapie wissen nur Sie und Ihr Therapeut. Die Wartezeit einer kassenfinanzierten Psychotherapie kann je nach Wohngebiet bis zu einem Jahr betragen. In der Regel bekommen Sie bei einer privat finanzierten Beratung/Therapie relativ zeitnah einen Termin. 4
Hoffe, meine Erläuterungen sind hilfreich auf Ihrer Suche nach einem Therapieplatz. Sollten Sie sich für eine heilkundliche Psychotherapie bei mir entscheiden, melden Sie sich einfach über das Kontaktformular für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch an und wir besprechen die Möglichkeiten. Herzlichst, Ihre Carmen Trumpfheller 5