Tages- und Nachtkennzeichnung an Windenergieanlagen Carlo Reeker, Bundesverband WindEnergie e.v. 8. Österreichisches Windenergie-Symposium, 23. Oktober 2007, St. Pölten
Kennzeichnung von Windenergieanlagen A) Zur Bedeutung des Themas B) Internationale Empfehlungen C) Beispiele aus Dänemark und Holland D) Vorgaben in Deutschland (AVV-Kennzeichnung) E) Neu in der AVV-Kennzeichnung F) Qualität von Befeuerungsystemen G) Zur HiWUS-Studie H) Zusammenfassung
A) Bedeutung: Nabenhöhe entscheidend für neue Projekte Faustformel: 1 Meter = 1 % mehr Ertrag Quelle: Enercon
A) Bedeutung: Höhere WEA werden gebaut Aufstellungszahlen des Jahres 2006 / Deutschland 53 % 35 % Rund 80 % aller neuen WEA haben eine Gesamthöhe von mindestens 100 Metern Quelle: DEWI
A) Bedeutung: Die höchste WEA: FL2500 mit einer Gesamthöhe von 205 m in Laaslow/Brandenburg
B) Internationale Empfehlung zur Kennzeichnung: International Civil Aviation Organization (ICAO) Gegründet 1944 189 Mitgliedsstaaten ICAO-Empfehlung für die Kennzeichnung von Hindernissen = Annex 14
C) Beispiele: Umsetzung der ICAO-Empfehlung in Dänemark: - Onshore: zw. 100 und 150 Meter reicht ein Hindernisfeuer (10 cd, kein Blinklicht) aus. Die farbige Kennzeichnung der Blätter ist nicht notwendig - Offshore: Zusätzlich zur Onshore-Regelung müssen die Ecken mit Gefahrenfeuern (2.000 cd, Blinklicht) ausgestattet werden. Holland: - Onshore: Einzelbewertung - Offshore: Hindernisfeuer mit 50 cd (Egmond an Zee). Deutschland: - Seit September 2004 über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV-Kennzeichnung)
D) Vorgaben in Deutschland: AVV-Kennzeichnung (NFL I 143/07) Tageskennzeichnung: Rotorblätter: - Farbstreifen von 6 Meter Länge Turm: - Farbring von 3 bzw. 6 Meter Höhe Maschinenhaus: - Farbstreifen von 2 Meter Breite - Weißes Blitzlicht (20.000 cd) plus Sichtweitenmessgerät Nachtkennzeichnung: Rotorblätter: - Blattspitzenfeuer (10 cd) Turm: - Hindernisfeuer (10 cd) Maschinenhaus: - Feuer W,rot (100 cd / blinkend) plus Sichtweitenmessgerät / neu seit 4/07
D) Vorgaben in Deutschland: Tageskennzeichnung 150 m 40 m
D) Vorgaben in Deutschland: Nachtkennzeichnung 150 m 3 m Keine Turmbefeuerung
E) Neu in der der AVV-Kennzeichnung: 17.4 Kombination Feuer W,rot mit Sichtweitenmessgerät + Sichtweitenmessgerät zur Ermittlung der Schaltfolge: - über 5.000m = 30% - über 10.000m = 10% Feuer W,rot mit der Taktfolge: 1s hell - 0,5s dunkel -1s hell 1,5s dunkel
F) Qualität von Befeuerungsystemen: Quelle: FVT
G) Zur HiWUS-Studie: Entwicklung eines Hindernisbefeuerungskonzeptes zur Minimierung der Lichtemissionen an Windenergieparks Phase 1: Ermittlung des Status Quo der aktuellen nationalen und internationalen Regelungen für die Bereiche WEA für den Luftverkehr und für den Seeverkehr erfasst werden. Phase 2: Feststellung des sich aus der Phase 1 ergebenden Handlungsbedarfs. Phase 3: Untersuchung zusätzlicher technischer Möglichkeiten zu Vermeidung und Verminderung der Befeuerung (2 Feldstudien zur Schaltung der Befeuerungssysteme). Phase 4: Überprüfung der Anliegen des Naturschutzes, insbesondere des Schutzes der Zugvögel. Gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt Abschluss im Frühjahr 2008
G) Zusammenfassung: - Höhere WEA gewinnen aufgrund von Ertragsteigerungen und größerer Rotordurchmesser zunehmend an Bedeutung - In der Regel werden WEA ab einer Gesamthöhe von 100 Meter mit einer Tages- und Nachkennzeichnung ausgestattet - Es gibt international keine einheitlichen Regeln für die Kennzeichnung von WEA - In Deutschland liegt mit der AVV eine der umfangreichsten Regelungen für die Kennzeichnung von WEA vor - Durch die Kombination von Befeuerungssystemen mit Sichtweitenmessgeräten wird die Akzeptanz für höhere WEA gesteigert, ohne dass die Flugsicherheit beeinträchtigt wird - An weiteren innovativen Lösungen (Transponder/Radar) wird zurzeit geforscht (HiWUS-Studie)
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