Quo vadis, bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung? Autor: Alexander Gerdes, Quantec Sensors GmbH, Geschäftsführer
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1 Quo vadis, bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung? Autor: Alexander Gerdes, Quantec Sensors GmbH, Geschäftsführer
2 Änderung EEG: Energiesammelgesetz (EnSaG) 9 Abs. (8) EEG: Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. ( ) Diese Pflicht nach Satz 1 gilt ab dem 1. Juli 2020 und kann durch den Einsatz von Aktiv- Radarsystemen oder durch eine Einrichtung zur Nutzung der Transponder-Signale von Luftfahrzeugen erfüllt werden.»einige Argumente sprechen für die bloße Ausrüstungspflicht bezgl. einer Einrichtung zur BNK, die aber jedenfalls funktionsfähig sein muss, wie die Zweckbindung ( ) verdeutlicht«quelle: Dr. Oliver Frank, vors. Sprecher AK Kennzeichnung (BWE), Rechtsanwalt Kanzlei Engemann & Partner Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 2
3 Änderung EEG: Energiesammelgesetz (EnSaG) 52 Abs. (2) Nr. 1a EEG: Der anzulegende Wert verringert sich auf den Monatsmarktwert, ( ) solange Anlagenbetreiber gegen 9 Abs. 8 verstoßen.»marktprämie entfällt!alle WEA, die ab dem in Betrieb genommen werden sollen, unterfallen erst dann den EEG-Vergütungsregeln, wenn eine Ausstattung mit einer BNK-Einrichtung stattgefunden hat.«quelle: Dr. Oliver Frank, vors. Sprecher AK Kennzeichnung (BWE), Rechtsanwalt Kanzlei Engemann & Partner Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 3
4 Fallbeispiele für BNK-Verpflichtungen Beispiel 1 Umsetzung bis gem. EnSaG Beispiel 2 Umsetzung BNK für Windenergieanlagen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt BNK umsetzen müssen (z.b. aufgrund von Landesverordnungen oder städtebaulichen Verträgen) Empfehlung: Umsetzung durch bereits heute von der DFS vollständig anerkannte und bewährte Systeme Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 4
5 Aktuelle Regelung Aktuelle AVV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen): Hinweis: Laut AVV Anhang 6 muss die BNK-Nachtkennzeichnung mit dem Feuer W, rot bzw. Feuer W, rot ES erfolgen! Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 5
6 Kurze Umsetzungsfristen erfordern rasches Handeln! Die Regelungen im Energiesammelgesetz geben wenig zeitlichen Spielraum für entsprechende Umsetzungen Quantec bietet flexible Lösungen und schafft maximale Sicherheit Handeln Sie! Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 6
7 Infrastruktur Vorbereitung für BNK Das Quantec-Angebot Basispaket Ertüchtigung der Befeuerungssysteme Ertüchtigung des Kommunikationsnetzwerks Premiumpaket Ertüchtigung der Befeuerungssysteme inkl. Gondelfeuer mit IR Ertüchtigung des Kommunikationsnetzwerks Empfehlung: Installation Infrarotfeuer (IR) Florian Willers, BMVI:»Derzeit wird hinsichtlich der neuen AVV eine Regelung diskutiert, wonach für eine eventuelle Transponder-BNK verpflichtend Infrarotfeuer installiert sein müssen.« Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 7
8 Infrastruktur Vorbereitung für BNK Das Quantec-Angebot Kostengünstige Ertüchtigung der Infrastruktur jeder Windenergieanlage (Befeuerung und Kommunikationsnetzwerk) Mit jedem Detektionssystem kombinierbar [Aktivradar, Passivradar, Sekundärradar (Transponder)] Bei rechtzeitiger Beauftragung zeitgerechte Umsetzung bis Jahre Gewährleistung (USV ausgenommen) Gesamtpaket aus einer Hand, unabhängig von vorhandener Infrastruktur Bewährte Technik, im Einsatz bei diversen WEA-Herstellern Empfehlung: Insgesamt müssen ca WEA in Deutschland bis mit einer BNK-fähigen Infrastruktur ausgestattet werden. Deshalb sollte die Ertüchtigung der Infrastruktur unabhängig von der späteren Detektionstechnik kurzfristig beauftragt werden Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 8
9 Quantec-Konzepte zur Erfüllung der Vorgaben aus dem EnSaG Sofort bestellbar: Konzept Quanton A (Aktiv-Radarsystem), bereits anerkannt und im Einsatz BNK Signal Infrastruktur (Lampen und Kommunikation), optional LCU (Kontrollsytem) Konzept Quanton B (transponderbasiertes System) Intrastruktur (Lampen und Kommunikation), optional LCU-T (Kontrollsytem) Hinweis: Bis zur eventuellen luftfahrtrechtlichen Anerkennung der transponderbasierten Systeme erfolgt deren Aktivierung nicht. Ob eine Anerkennung erfolgen kann, ist noch unklar. Technische Vorgaben werden in der kommenden AVV-Novelle beschrieben Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 9
10 Konzept Quanton A (Aktiv-Radarsystem) Konzept: Erwerb LCU (pro Windpark) einmalige Anschlussgebühr pro WEA an das Detektionssystem Monatliche Signalnutzungsgebühr Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 11
11 Konzept Quanton B (transponderbasiertes System) Konzept: einmalige Gebühr pro Windpark für den Anschluss an die LCU-T Monatliche Signalnutzungsgebühr (erst ab Zustimmung der Landesluftfahrtbehörde und Aktivierung des Systems) Hinweis: Art und Ort der Installation können variiern Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 13
12 Konzept Quanton B (transponderbasiertes System) Maximale System- und Investitionssicherheit Erfüllung der Anforderungen aus dem EnSaG Bei rechtzeitiger Beauftragung zeitgerechte Umsetzung bis Unabhängig von WEA-Typen umsetzbar Bei gleichzeitiger Beauftragung der Ertüchtigung der Infrastruktur sowie der LCU-T fallen keine zusätzlichen Kosten für die Systemintegration an. Monatliche Signalnutzungsgebühren fallen erst nach der luftfahrtrechtlichen Anerkennung durch die DFS, der Zustimmung durch die Landesluftfahrtbehörde und der Aktivierung des Systems an. Im Fall eines endgültigen Scheiterns einer transponderbasierten Lösung kann die LCU-T zur Anbindung an andere Detektionssysteme genutzt werden. Beim Anschluss an Quanton A wird die einmalige Anschlussgebühr zu 50% erstattet. Hinweis: Regulatorische Details werden seitens der Behörden noch erarbeitet und können ggf. zu zusätzlichen Kosten führen Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 14
13 Vorteile für Quantec-Kunden Die komplette Leistung aus einer Hand: Infrastruktur Kommunikationsnetzwerk Befeuerungssysteme BNK-System (Aktivradar oder transponderbasiert) Systemintegration Betrieb der BNK als Service Hinweise: Quanton A (Quantec BNK-System mit Aktivradar) ist von der DFS anerkannt. Bis zur luftfahrtrechtlichen Anerkennung von Quanton B (transponderbasiertes BNK System von Quantec) erfolgt dessen Aktivierung nicht. Die erwartete AVV-Novelle kann im Vergleich zur heutigen Regelung zusätzliche Vorgaben enthalten. Diese sind nicht Teil des Angebotes. Die Umsetzung der Vorgaben kann zu zusätzlichen Kosten führen, insbesondere bei Kennzeichnungs-, Kontroll- und Detektionssystemen Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 15
14 Willkommen zum Dialog. Quantec Sensors GmbH Tel.: +49(0) Krendelstr. 32 Fax: +49(0) Isernhagen Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 16
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