M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig. Leipzig
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- Hildegard Koch
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1 Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
2 Prof. Dr. Martin Maslaton Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien befasst. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich seit 1987 im Rahmen seiner Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag beschäftigt. Er ist Herausgeber und Autor des im C.H.Beck Verlag erschienenen Standardwerks Windenergieanlagen und ist als Funktionsträger in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
3 Kanzlei: MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 2002 gegründet, aktuell mit 13 Berufsträgern und 21 Mitarbeitern Hauptsitz in Leipzig mit weiteren Standorten in Köln und München Beratungsschwerpunkte sind das Verwaltungsrecht, Energierecht und Zivilrecht mit Fokus auf dezentralen Erneuerbare-Energienund KWK-Projekten Wissenschaftliche Expertise durch Beiträge/universitäre Vorlesungen Standort Leipzig in der Eigenversorgung durch KWK- und PV-Anlage Verbandsengagement bei vielen Branchenverbänden (z. B. B.KWK) MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
4 Gliederung: Die Themen: des EEG Ausblick: nach EEG 2017 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
5 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
6 1. Zielsetzung des EEG das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) ist zum in Kraft getreten und seit dem mehrfach novelliert und geändert wurden erneute Novellierung zum (sog. EEG 2017) Zielsetzung des EEG ist es die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern Ausbauziele: der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch soll steigen auf % bis zum Jahr 2025 und % bis zum Jahr 2035 mind. 80 % bis zum Jahr 2050 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
7 2. Erfolgsgeschichte EEG: Entwicklung der EE Datenquelle: BMWi, Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland, 02/2016 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
8 2. Erfolgsgeschichte EEG: Entwicklung der EE Datenquelle: BMWi, Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland, 02/2016 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
9 2. Erfolgsgeschichte EEG: Entwicklung der EE Datenquelle: BMWi, Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland, 02/2016 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
10 des EEG MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
11 1. Vorrangprinzip Betreiber von EEG-Anlagen haben ggü. Netzbetreiber Anspruch auf vorrangigen Netzanschluss der EE-Anlage vorrangige Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus der EE-Anlage => Begünstigung von EEG-Anlagen ggü. Nicht-EEG-Anlagen Anschluss- und Abnahmepflicht des Netzbetreibers als gesetzliches Dauerschuldverhältnis d.h. vorstehende Pflichten des jeweiligen Netzbetreibers bestehen unabhängig von einem Vertrag MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
12 2. Gesetzlich bestimmter Vergütungsanspruch Betreiber von EEG-Anlagen haben ggü. Netzbetreiber Anspruch auf Vergütung für den ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugten und tatsächlich eingespeisten Strom gesetzliche garantierte (Mindest-)Vergütung für 20 Jahre Höhe der Vergütung administrativ festgelegt Fördermöglichkeiten nach EEG Direktvermarktung (Regelfall) Netzeinspeisung (Ausnahme) DV zur Inanspruchnahme der Marktprämie normale Einspeisevergütung bei kleineren Anlagen Einspeisevergütung in Ausnahmefällen Ausfallvergütung MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
13 Ausblick: nach EEG 2017 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
14 1. Systemwechsel Bisher: administrativ bestimmter Förderanspruch EEG 2014: Einleitung des Systemwechsels verpflichtende Direktvermarktung Pilotausschreibungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen EEG 2017: Fortschreibung des Systemwechsels Beibehaltung des Vorrangprinzips und der Vergütung in Form der Marktprämie (Einspeisevergütung als Ausnahme) ABER: wettbewerbliche Ermittlung des Förderberechtigten und der Förderhöhe durch Förderung des Stroms grds. nur noch, wenn EEG-Anlage erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen hat MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
15 2. Funktionsweise von technologiespezifische Ausschreibung eines mengenmäßig begrenzten Fördervolumens durch BNetzA und damit Erzeugung einer Knappheitssituation Bieter geben Gebot auf anzulegenden Wert (Förderhöhe) ab Zuschlagserteilung durch BNetzA Zuschlag wird nach Gebotswert aufsteigend erteilt bis Ausschreibungsvolumen erreicht ist bei funktionierendem Wettbewerb (hinreichender Knappheit) gibt es zwangsläufig Gebote, die keinen Zuschlag erhalten Erhalt eines Zuschlags als wesentlichste Voraussetzung für Zahlungsanspruch nach EEG Einhaltung der weiteren EEG-Vergütungsvoraussetzungen Nicht mehr jeder, der Anlage errichtet/errichten will, hat Anspruch auf EEG-Förderung! MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
16 2. Funktionsweise von Bsp.: Verfahren (Wind) bei einem Ausschreibungsvolumen von 800 MW Gebot 1 bis 25: Gebotsmenge insg. 798 MW Gebotswerte von 6,12 bis 6,88 ct/kwh Gebot 26: 15 MW 6,90 ct/kwh Gebot 27: 15 MW 6,91 ct/kwh Zuschlag Zuschlagsvolumen 813 MW Zuschlagswert = jeweiliger Gebotswert Kein Zuschlag, da Ausschreibungsvolumen mit Gebot 1 bis 26 bereits erreicht Direktvermarktung mit Marktprämie Erlöse vom Direktvermarkter und Anspruch auf Marktprämie vom Netzbetreiber Marktprämie = in Ausschreibung ermittelter anzulegender Wert Monatsmarktwert Sonstige Direktvermarktung nur Erlöse vom Direktvermarkter kein Anspruch auf Marktprämie MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
17 3. Zeitlicher Verlauf von der Vorbereitung des Gebotstermins bis zur Förderung Gebotstermin Bekanntgabe Zuschlag Inbetriebnahme MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
18 4. Ausschreibungspflichtige EE-Technologien Einführung von für folgende Technologien: Solaranlagen Windenergieanlagen an Land Windenergieanlagen auf See Biomasse umfasst ca. 80 % der Stromerzeugung aus EEG-Neuanlagen Ausschreibungsoption für Biomasse-Bestandsanlagen Keine Ausschreibung für: Wasserkraft Deponie-, Klär- oder Grubengas Geothermie Vergütung weiterhin auf Grundlage der gesetzlich bestimmten Vergütungssätze MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
19 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
20 Umstellung auf stellt Branche vor erhebliche Herausforderungen Akteure sehen sich neuen Risiken (Zuschlags- und Preisrisiko) ausgesetzt Auswirkungen auf Realisierungsrate und Kosten bislang nicht verlässlich absehbar Akteursvielfalt könnte jedoch aufgrund der mit Ausschreibung verbundenen neuen Risiken sinken und wie immer gilt: Nach der Novelle ist vor der Novelle! MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
Ausschreibungsmodelle Wohin führt das EEG ab 2017? M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig.
Wohin führt das EEG ab 2017? M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton, Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz
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