Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell Fachtagung Energieberatung Thüringen

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1 Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell Fachtagung Energieberatung Thüringen Juni 2015 Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 1

2 Anwaltsbüro [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Partnerschaft von Rechtsanwälten bundesweit tätige Spezialkanzlei seit 1986 schwerpunktmäßig in den Bereichen Umwelt, Bauen und Planen, Abfall, Energie und Wasser tätig über 30 Berufsträger an den Standorten Berlin, Frankfurt (Oder) und Augsburg im Energiebereich insbesondere Beratung von Projektierern und Betreibern dezentraler Energieerzeugungsanlagen Zusammenarbeit mit Branchenverbänden BSW-Leitfaden Solarpark-Auktionen Berliner Standort im Energieforum Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 2

3 Übersicht I. Einleitung II. Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde III. Relevante Punkte IV. Ausblick: Ausschreibungen für Windenergie IV. Fazit Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 3

4 I. Einleitung Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen (FFAV) Inkrafttreten: Februar 2015 gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme ab (Ausnahme Kleinanlagen) wesentliche Änderung: Förderhöhe wird jetzt durch Ausschreibung ermittelt vorher: gesetzlich vorgegebene Förderhöhe Ziele der Pilot-Ausschreibungsmodell für Freiflächen-PV: Ausbauziele der erneuerbaren Energien kostengünstig und unter Erhalt der Akteursvielfalt erreichen Erfahrungen für nachfolgende Energieträger Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 4

5 I. Einleitung Freiflächen-PV für Pilot-Ausschreibung besonders geeignet drei Ausschreibungsrunden pro Jahr jährliches Ausschreibungsvolumen 2015: 500 MW 2016: 400 MW 2017: 300 MW ausgeschrieben wird die Förderhöhe in ct/kwh Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 5

6 I. Einleitung Rechtliche Grundlagen Hintergrund: Anforderungen an Fördersysteme aus dem Europarecht (Umweltschutz- und Energiebeihilferichtlinien) EEG 2014: 2 V EEG 2014: politische Grundsätze Pilotausschreibung 55 EEG 2014: Grundzüge Ausschreibung 88 EEG: Verordnungsermächtigung, v.a. Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) Gebührenverordnung (FFAGebV) Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 6

7 I. Einleitung: Verfahren (Quelle: BMWi) Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 7

8 II. Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 170 Gebote zur ersten Ausschreibungsrunde zum mit einem Volumen von 715 MW Zuschlag: 25 Gebote mit 157 MW zwischen 8,48 ct/kwh und 9,17 ct/kwh somit höher als EEG-Vergütungssatz für PV-Freiflächen Höchstwert 1. Runde: 11,29 ct/kwh keine Zuschläge für natürliche Personen oder Genossenschaften 40% der insgesamt bezuschlagten Menge bei einem Unternehmen (inkl. Tochtergesellschaften) Zuschläge v.a. in Brandenburg und Sachsen-Anhalt (15 von 25) Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 8

9 II. Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde: Stimmen aus der Branche großes Interesse an Teilnahme zeigt Investitionsbereitschaft aber: mehr als 80% der Teilnehmer zählen zu den Verlierern von vielen Teilnehmern am Gebotsverfahren wurde Aufwand zur Gebotseinreichung mittel bis hoch eingeschätzt jährliches Auktionsvolumen wird als zu klein eingeschätzt Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 9

10 III. Relevante Punkte 1. Gebotsabgabe 2. Sicherung geeigneter Flächen 3. Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen 4. Erhalt der finanziellen Förderung Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 10

11 III. Relevante Punkte 1. Gebotsabgabe Gebotswert Angaben und Nachweis zum beabsichtigten Standort (Formalitäten!) Erstsicherheit bis zum Gebotstermin Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 11

12 III. Relevante Punkte 1. Gebotsabgabe Checkliste, (zwingende) Formatvorgaben und Formulare im Internet abrufbar dennoch: 37 von 170 Bietern wegen Formfehlern abgelehnt Folge: formale Hinweise der BNetzA bzgl. Auszug Liegenschaftskataster Bebauungsplan Bevollmächtigung bei juristischen Personen geringfügige Änderungen der Formulare und Hinweise für Gebotstermin 08/15 Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 12

13 III. Relevante Punkte 2. Sicherung geeigneter Flächen weitgehende Übernahme der bisherigen Flächenkategorien des EEG: bereits versiegelte Flächen Konversionsflächen Seitenstreifen von Auto- und Schienenwegen von den bezuschlagten 157 MW: 121 MW Konversionsflächen 36 MW Seitenrandstreifen zusätzlich ab 2016: Flächen des Bundes/der BImA Ackerflächen in benachteiligten Gebieten (begrenzt frühe Teilnahme empfehlenswert) Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 13

14 III. Relevante Punkte 2. Sicherung geeigneter Flächen Flächenkulisse benachteiligte Gebiete (Quelle: Referentenentwurf FFAV, BMWi 2015) Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 14

15 III. Relevante Punkte 2. Sicherung geeigneter Flächen 38 BauGB-Flächen von FFAV nicht per se erfasst insbesondere: FFA auf Deponiekörper/-fläche Zuschlagserteilung oder Ausstellung einer Förderberechtigung befreit nicht vom Nachweis der Flächeneigenschaft gegenüber dem Netzbetreiber Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 15

16 III. Relevante Punkte 3. Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen Voraussetzung: mindestens Aufstellungsbeschluss weiter möglich: Offenlegungsbeschluss, beschlossener Bebauungsplan genaue Anforderungen an Beschluss über Aufstellung, Offenlegung oder Bebauungsplan in Hinweisen zur Gebotsabgabe 38 BauGB-Flächen baurechtlich überplanbar? Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 16

17 III. Relevante Punkte 3. Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen Umsetzungsfrist von 18/24 Monaten ab Zuschlag mindestens Planreife für Errichtung und Inbetriebnahme Sicherung geeigneter Flächen durch Kauf/Pacht/Dienstbarkeit Risiko des Scheiterns/der Verzögerung des Bebauungsplanverfahren trägt der Bieter enge Begleitung des Verfahrens Risiko: wenn wegen fehlender Fläche nicht realisiert werden kann, ist die Pönale i.h.d. Zweitsicherheit zu zahlen Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 17

18 III. Relevante Punkte 4. Erhalt der finanziellen Förderung Voraussetzung: Förderberechtigung der BNetzA Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage Anspruch auf Förderung ggü. Netzbetreiber ab Inbetriebnahme Personenidentität von Bieter und Anlagenbetreiber Übertragbarkeit auf andere Flächen ermöglicht Streuung von Risiken Vermeidung von Vergütungseinbußen Antrag auf Förderberechtigung binnen 18 Monaten ab Zuschlag zumindest teilweise Flächenidentität Einhaltung aller Fördervoraussetzungen des EEG rechtzeitiger Beginn der Direktvermarktung (Vertragsverhandlung und -abschluss) Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 18

19 IV. Ausblick: Ausschreibungen für Windenergie (1) FFAV auf PV-Freiflächenanlagen zugeschnitten Übertragbarkeit auf andere Energieträger nur begrenzt möglich Übertragbarkeit denkbar hinsichtlich Verfahrensregelungen, z. B. Preisbildungs- und Zuschlagsverfahren Übertragbarkeit von Zuschlägen/Förderberechtigungen Rückgabe-/Rücknahmemöglichkeiten Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 19

20 IV. Ausblick: Ausschreibungen für Windenergie (2) keine Übertragbarkeit von Präqualifikationsanforderungen: Anknüpfung an Bauplanungsrecht nicht geeignet (Außenbereichsprivilegierung von WEA) Zweck: Realisierungswahrscheinlichkeit räumliche Gesamtplanung BImSchG-Genehmigung unterschiedliche planungsrechtliche Konstellationen Höhe der Strafzahlung abhängig von Anknüpfungspunkt Gebotswert/Zuschlagswert/Förderhöhe: Differenzierungen nach Windertrag notwendig zweistufiges Verfahren: Gebot auf Grundwert und Erhöhung/Absenkung im Rahmen der Förderberechtigung? angemessene Realisierungsfristen Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 20

21 V. Fazit Erste Ausschreibungsrunde zeigt große Resonanz in der Branche und Schwachstellen, v.a.: Akteursvielfalt, unzureichende Anforderungen an zivilrechtliche Flächensicherung, nachbesserungsbedürftige Formulare (bereits begonnen), Kostensenkungspotential fraglich. Potentiell problematisch sind in erster Linie die materiellen Anforderungen und Vorgaben (Flächen, Bauplanungsrecht, Übertragbarkeit). Eine Übertragung der FFAV auf andere Energieträger ist hinsichtlich der Verfahrensregelungen denkbar, erfordert aber in materieller Hinsicht eine umfassende Anpassung an die Besonderheiten des jeweiligen Energieträgers. Ein Erfolg der Pilotausschreibungen ist kein Garant für den Erfolg des Ausschreibungsmodells als solches. Dieser wird maßgeblich vom weiteren Verlauf und der Ausgestaltung der materiellen Anforderungen abhängen. Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten EnergieForum Berlin Stralauer Platz Berlin Tel. +49 (0) Fax. +49 (0) Web: Das Erneuerbare Energien Gesetz erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell 22

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