Praxisbericht über die Durchführung der Ausschreibungen aus Sicht der BNetzA ein Ausblick
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- Irma Winkler
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1 Praxisbericht über die Durchführung der Ausschreibungen aus Sicht der BNetzA ein Ausblick Rhein Energie / Osborne Clarke Köln, 04. März 2015 Malte Luks, Referat Erneuerbare Energien, BNetzA
2 Herausforderungen für die BNetzA 2 Zeitliche Taktung 3 Runden pro Jahr Beendigung von Runde 1 vor Bekanntmachung der Runde 2? Vermeidung strategischer Probleme, die sich aus einer Überlappung der Ausschreibungsrunden ergäbe Unbekannte Wettbewerbssituation Gebotsanzahl bestimmt administrativen Aufwand der BNetzA Wettbewerb zwingende Voraussetzung für das Erreichen der politischen Ziele Unbekannte Qualität der Gebote Prüfaufwand Rechtssicherheit
3 Start der Ausschreibung 3 Acht bis sechs Wochen vor Gebotstermin BNetzA gibt Ausschreibungsrunde bekannt Was wird bekanntgegeben? der Gebotstermin, das Ausschreibungsvolumen nach 3 Absatz 1 unter Berücksichtigung von 4 FFAV, der Höchstwert nach 8 FFAV, die nach 34 Absatz 1 FFAV von der Bundesnetzagentur für die Gebotsabgabe vorgegebenen Formatvorgaben (Formulare, Verpackungsvorgaben) und evtl. künftig: die Festlegungen der Bundesnetzagentur nach 35 FFAV, soweit sie die Gebotsabgabe und das Zuschlagsverfahren betreffen.
4 Teilnahme 1 4 Was wird benötigt? Formular für die Gebotsabgabe am Computer ausgefüllt und in einem gesonderten verschlossen Umschlag (Umschlag im Umschlag) dem Anschreiben an die Bundesnetzagentur beigefügt. Ggf. die Formulare zu den Anteilseignern, Standort, Vollmachtsurkunde am Computer ausgefüllt Kopie des entsprechenden Beschlusses zum Bebauungsplan (Aufstellungsbeschluss, Offenlegungsbeschluss oder beschlossener Bebauungsplan) zur geplanten Freiflächenanlage Kopie eines Auszugs aus dem Liegenschaftskataster der Flurstücke, auf denen die Freiflächenanlage geplant ist Sämtliche Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden: Bundesnetzagentur Referat 605 Ausschreibungen Tulpenfeld Bonn
5 Teilnahme 2 5 Erstsicherheit in Höhe von 4 pro angebotenem Kilowatt installierter Leistung (Reduzierung möglich) gestellt durch Bürgschaft oder durch Überweisung Gebühr in Höhe von 715,- überwiesen auf das Konto der Bundesnetzagentur bei der Bundeskasse IBAN: DE BIC: MARKDEF1590 unter Angabe des Zwecks ZV nebst individueller Angabe zur Zuordnung. Achtung: Die Nichtbeachtung der Formatvorgaben führt nach 10 Absatz 1 Satz 6 FFAV zum Ausschluss des Gebots.
6 Zuschlagsverfahren 6 Gebotstermin plus ein Tag Alle bis zum Gebotstermin eingegangenen Gebote nehmen teil, sofern sie die genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen Übersteigt die Summe der in den Geboten genannten installierten Leistung das Ausschreibungsvolumen, so erhalten die günstigsten Gebote einen Zuschlag; sind Gebote gleich hoch, so wird den Geboten mit der geringeren angegebenen Leistung zuerst ein Zuschlag erteilt. Ohne Wettbewerb erhalten alle Gebote einen Zuschlag Zuschlag in Höhe des angegebenen anzulegenden Wert (pay as bid) (Ausnahmen: Uniform Pricing im August und Dezember 2015) Bekanntgabe der Ergebnisse durch BNetzA Zeitpunkt der Bekanntgabe abhängig von Quantität und Qualität der Gebote, aber möglichst nah am Gebotstermin.
7 Zweitsicherheit 7 Gebotstermin plus X Zehn Werktage nach der Veröffentlichung des Zuschlags müssen erfolgreiche Bieter eine Zweitsicherheit stellen: 50 /kw = 5 % der Investitionssumme. Für Gebote, die keinen Zuschlag erhalten, wird die geleistete Erstsicherheit zurückgewährt. Außerdem reduziert sich die geleistete Gebühr um ein Viertel; der zu viel gezahlte Betrag wird ebenfalls zurücküberwiesen. Keine Zweitsicherheit erlöschen dieser Gebote Strafzahlung in Höhe der Erstsicherheit und die Gebühr werden einbehalten. Ist die Menge der erloschenen Gebote > 30 MW, soll die Bundesnetzagentur ein Nachrückverfahren durchführen, das die Durchführungsdauer um mindestens 4 Wochen verlängert.
8 Weiteres Verfahren 8 Zuschlagsbekanntgabe bis plus zwei Jahre Erfolgreiche Bieter müssen in zwei Jahren nach Bekanntgabe Ihren Antrag auf Förderberechtigung gestellt haben. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Inbetriebnahme der Anlage. Kein Antrag bedeutet Erlöschen des Zuschlags und Strafzahlung Achtung: Unter gewissen Voraussetzungen Verringerung des anzulegendem Wert um bis zu 0,6 ct/kwh ( falsche Flurstücke und Veröffentlichungstermin liegt mehr als 18 Monate zurück.) Für das Ausstellen einer Förderberechtigung wird eine Gebühr in Höhe von einmalig 615 Euro fällig.
9 9 Ausblick Die Bundesnetzagentur wird alles daran setzen, die PV- Freiflächenausschreibungen bestmöglich zu administrieren Der Erfahrungsbericht wird die Ergebnisse der Ausschreibungen und die administrativen Erfahrungen enthalten. Pressemitteilung der BNetzA: Es gilt, die im Pilotverfahren gewonnenen Erkenntnisse umfassend zu bewerten und klug weiterzuentwickeln." Vorher wird allerdings wohl zu weiterem Neuland abgehoben.
10 Malte Luks Referat Erneuerbare Energien der Bundesnetzagentur
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