Kennzeichnung von WEA als Flughindernisse Carlo Reeker Repowering in Schleswig-Holstein Probleme und Lösungsmöglichkeiten Meldorf, den 27. November 2008
Überblick - Zur Bedeutung des Themas Befeuerung und Repowering - Lösungsmöglichkeiten: Vorgaben der AVV nutzen (Feuer W,rot) Handlungsspielräume der AVV nutzen (Park-Kennzeichnung) Pilotprojekte umsetzen ( Radargesteuerte Befeuerung ) - Zusammenfassung
Bedeutung Kennzeichnung ab 150m Kennzeichnung ab 100m Rotordurchmesser bis 80m 2005 = 833 (79%) 2006 = 780 (65%) 2007 = 473 (54%) Rotordurchmesser größer 80m 2005 = 216 (21%) 2006 = 425 (35%) 2007 = 410 (46%) Quelle: DEWI
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen Nr 15 (Mai 2007) Nachtkennzeichnung nach AVV in Deutschland 150 m 3 m Keine Turmbefeuerung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen Nr 17.4 (Mai 2007) + Feuer W,rot (100 cd) anstelle eines Gefahrenfeuers (2.000 cd) Sichtweitenmessgerät zur Reduzierung der Lichtstärke: - über 5.000m = 30% (30 cd) - über 10.000m = 10% (10 cd)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen Anlage 3, Spezifikation Feuer W,rot (Mai 2007) BWE-Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, dass die Lichtstärken für das Feuer W, rot festgelegte Maximalwerte nicht überschreiten. Quelle: WSV/FVT
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen NR. 12, WEA-Blöcke (Mai 2007) Im Einzelfall kann die zuständige Luftfahrtbehörde bestimmen, dass nur die Anlagen an der Peripherie des Blockes, nicht aber die innerhalb des Bockes befindlichen Anlagen einer Kennzeichnung bedürfen. befeuerte WEA an der Peripherie unbefeuerte WEA
Geplante Empfehlung der ICAO (Annex 14 / Chapter 6) Bei einem Windpark, also beispielsweise einer Gruppe von zwei oder mehr Turbinen, sollte dieser als ausgedehntes Objekt betrachtet werden, und die Befeuerung ist so zu installieren, dass: a) die Außenbegrenzung des Windparks erkennbar ist; b) die maximalen Abstände nach 6.3.14 zwischen den Feuern an der Außenbegrenzung eingehalten werden, wenn nicht eine besondere Prüfung ergibt, dass auch größere Abstände genutzt werden können; = befeuerte WEA an der Peripherie X = unbefeuerte WEA X = max. Abstand zw. unbefeuerten WEA an der Peripherie (ICAO-Empfehlung max. 900m)
Pilotprojekte mit radargesteuerten Befeuerungssystemen Studie zur Entwicklung eines Hindernisbefeuerungskonzeptes zur Minimierung der Lichtemissionen an Windenergieparks Phase 1: Ermittlung des Status Quo der aktuellen nationalen und internationalen Regelungen für die Bereiche WEA für den Luftverkehr und für den Seeverkehr erfasst werden. Phase 2: Feststellung des sich aus der Phase 1 ergebenden Handlungsbedarfs. Phase 3: Untersuchung zusätzlicher technischer Möglichkeiten zu Vermeidung und Verminderung der Befeuerung (2 Feldstudien zur Schaltung der Befeuerungssysteme). Phase 4: Überprüfung der Anliegen des Naturschutzes, insbesondere des Schutzes der Zugvögel. Gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt Abschluss im Sommer 2008
Pilotprojekte mit radargesteuerten Befeuerungssystemen - Steuerung durch Transpondersignale - getestet im Rahmen der HiWUS-Studie in Schleswig-Holstein Ergebnis: Im Abgleich der Daten mit denen der Flugsicherung und der Bundespolizei wurde die hundertprozentige Übereinstimmung festgestellt.
Pilotprojekte mit radargesteuerten Befeuerungssystemen - Steuerung durch Primärradar - getestet im Rahmen der HiWUS-Studie in Brandenburg Ergebnis: Durch die Rotorblätter wurden die Radarwellen zum Teil gestört. Die lückenlose Aufzeichnung kann durch den Einsatz mehrerer Radargeräte rund um den Windpark sichergestellt werden.
Pilotprojekte mit radargesteuerten Befeuerungssystemen 1. Stufe - Schaltung über Transpondersignale 2. Stufe - Schaltung über Primärradar 3. Stufe Erkennung über Hindernisfeuer X Luftraum mit Transpondereinschaltpflicht in der Nacht. Sicherheitsradius = 5.000 m Sicherheitshöhe = 650 m (Vorgaben erarbeitet durch Fachgruppe des AK-Kennzeichnung) X = Luftfahrzeug
Pilotprojekte mit radargesteuerten Befeuerungssystemen 1. Stufe - Schaltung über Transpondersignale 2. Stufe - Schaltung über Primärradar 3. Stufe Erkennung über Hindernisfeuer X Luftraum mit Transpondereinschaltpflicht in der Nacht. Sicherheitsradius = 5.000 m Sicherheitshöhe = 650 m (Vorgaben erarbeitet durch Fachgruppe des AK-Kennzeichnung) X = Luftfahrzeug
Pilotprojekte mit radargesteuerten Befeuerungssystemen 1. Stufe - Schaltung über Transpondersignale 2. Stufe - Schaltung über Primärradar 3. Stufe Erkennung über Hindernisfeuer X Das Luftfahrzeug wurde in der 1. Stufe nicht erfasst, da der Transponder defekt ist oder nicht eingeschaltet wurde. Dann erfolgt die Erfassung über Primärradarsysteme am WP (Im Ausland bereits im Einsatz / z.b. OCAS in Norwegen) X = Luftfahrzeug
Pilotprojekte mit radargesteuerten Befeuerungssystemen 1. Stufe - Schaltung über Transpondersignale 2. Stufe - Schaltung über Primärradar 3. Stufe Erkennung über Hindernisfeuer X Das Luftfahrzeug wurde in der 1. Stufe nicht erfasst, da der Transponder defekt ist oder nicht eingeschaltet wurde. Dann erfolgt die Erfassung über Primärradarsysteme am WP (Im Ausland bereits im Einsatz / z.b. OCAS in Norwegen) X = Luftfahrzeug
Pilotprojekte mit radargesteuerten Befeuerungssystemen 1. Stufe - Schaltung über Transpondersignale 2. Stufe - Schaltung über Primärradar 3. Stufe Erkennung über Hindernisfeuer X Für den nahezu unwahrscheinlichen Fall, dass das Sekundär- und Primär- Radar das Luftfahrzeug nicht erfasst, kann der Pilot den Windpark über die Hindernisfeuer (10cd) erkennen. X = Luftfahrzeug
Zusammenfassung - Jede zweite WEA über 100m - Lösungsmöglichkeiten: - Feuer W,rot plus Sichtweitenmessgerät nutzen - Lichtstärken im unteren Abstrahlwinkelbereich einhalten - Kennzeichnung der äußeren WEA eines Windparks - Pilotprojekte einfordern ( Radargesteuerte Befeuerung )
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! www.wind-energie.de/de/themen/ c.reeker@wind-energie.de