Seite 1 von 11 Hilfe zu ELSTER FAQ ElsterFormular Kontoabfrage Hotline Arbeitnehmer Arbeitgeber Verwaltungen Häufig gestellte Fragen FAQ Alle öffnenalle schließen Allgemeine Fragen zur Nutzung von ELSTER Was ist ELSTER? ELSTER ist die Bezeichnung für eine Softwarekomponente die in die meisten Steuer-und Finanzbuchhaltungsprodukte kommerzieller Softwareanbieter integriert ist. So können die Anwender dieser Produkte alle Funktionen der elektronischen Steuererklärung nutzen, vorausgesetzt ELSTER wird von dem jeweiligen Programm unterstützt. Um Missverständnisse zu vermeiden: im Projekt ELSTER wird zwischen dem eingentlichen "ELSTER" und dem Freewareprogramm "ElsterFormular" unterschieden. "ELSTER" besteht aus Software auf 3 Ebenen. Einer Clientkomponente, das heißt einem SDK oder API, das in jede Steuer-, Finanzbuchhaltungs-oder Lohnbuchhaltungssoftwareintegriert werden kann. Außerdem aus entsprechender Serversoftwaredie in 2 Serverfarmen den sogenannten Clearingstellen in München und Düsseldorf zum Einsatz kommt und letztendlich aus Softwarekomponenten, die in den 16 Steuerrechenzentren der Länder eingesetzt werden. Daneben hat die Steuerverwaltung ein eigenes Steuerprogramm entwickelt. Dieses Programm nennt sich ElsterFormular. Es hat eine einfache an den Steuerformularen orientierte Eingabeoberfläche und nutzt natürlich ebenfalls die Softwarekomponente ELSTER. ElsterOnline, das neue Internet-Portal von ELSTER bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. ElsterOnline ist Ihr elektronisches Finanzamt.
Seite 2 von 11 Wo finde ich Informationen zur neuen elektronischen Lohnsteuerkarte? Häufig gestellte Fragen und die zugehörigen Antworten zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): häufig gestellte Fragen Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Welche Vorteile bietet die elektronische Steuererklärung? Bei der elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmeldung ist eine Übermittlung der Erklärung auf Papier nicht mehr notwendig ("vollelektronisch"). Für die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung entfällt der Formulardruck. Derzeit ist bei diesen Steuererklärungen aber noch der Ausdruck der so genannten komprimierten (vereinfachten) Steuererklärung notwendig, die unterschrieben ans Finanzamt gesendet werden muss. Die Bezeichnung ergibt sich daraus, dass nur Erklärungstexte gedruckt werden, die für den jeweiligen Steuerfall relevant sind. Auf die unterschriebene komprimierte Steuererklärung kann verzichtet werden, wenn Sie Ihre Steuererklärung authentifiziert übermitteln. Außerdem ergeben sich für den Ausdruck weitere Vorteile, so ist zum Beispiel der Rückseitendruck nicht mehr erforderlich. Bereits zum Übermittlungszeitpunkt werden die Daten auf formale Richtigkeit geprüft, so dass es zu deutlich weniger Rückfragen durch die Finanzämter kommt. Da der Zwischenschritt der personellen Datenerfassung entfällt, kann der Steuerzahler sicher sein, dass seine zutreffenden Daten auch richtig übernommen werden. Aufgrund der bereits erfassten Daten verringert sich in der Regel die Bearbeitungszeit das heißt Sie erhalten Ihren Steuerbescheid schneller. Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER wird ab (dem Veranlagungszeitraum) 2003 auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, verzichtet. Werden elektronisch übermittelte Steuererklärungen schneller bearbeitet? Das kann keiner genau sagen. Aber alle am Verfahren beteiligten sind sich einig: Es ist in der Regel schneller. Kann ich ELSTER auch verwenden, ohne ein Steuer-beziehungsweise Buchführungsprogramm zu benutzen? Nein, die elektronische Steuererklärung (ELSTER) kann nur in Zusammenhang mit den gängigen Steuer- beziehungsweise Buchhaltungsprogrammen verwendet werden. Was ist die komprimierte Erklärung? Vereinfachte Darstellung Ein besonderes Problem beim Druck der Steuererklärung sind bisher die amtlichen Formulare beziehungsweise deren Nachbildung einschließlich der geforderten "Mantelbogenfunktionalität". Da die Steuererklärung im Rahmen von ELSTER innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet wird, ist die Abgabe einer komprimierten (vereinfachten) Steuererklärung zugelassen.
Seite 3 von 11 Die Bezeichnung ergibt sich daraus, dass nur Erklärungstexte gedruckt werden, die für den jeweiligen Steuerfall relevant sind. Außerdem ergeben sich für den Ausdruck weitere Vorteile, so ist zum Beispiel der Vorder-/Rückseitendruck und Klebeheftung nicht mehr erforderlich. Der Ausdruck dient auch zur Kontrolle für den Bürger, welche Daten an die Steuerverwaltung gesandt wurden. Eigenhändige Unterschrift Die komprimierte Steuererklärung muss eigenhändig unterschrieben werden und per Post an das Finanzamt geschickt werden. Die TeleNummer zur Sicherstellung des Erklärungswillens Ein weiterer Grund für den Ausdruck der Erklärung ist im Falle mehrmaliger oder irrtümlicher Datenübermittlungen die eindeutige Feststellungsmöglichkeit, welche Steuererklärung gültig sein soll. Dafür wird für jede Übertragung eine eigene TeleNummer gebildet, die in der komprimierten Erklärung ab Seite 2 ausgedruckt wird und unter der im Rahmen der Bearbeitung im Finanzamt nur diese Erklärung abgerufen werden kann. So kann der Bürger sicher sein, dass irrtümliche Übertragungen oder fehlerhafte Daten nicht zu einer fehlerhaften Steuerveranlagung führen. Muster der komprimierten Steuererklärung Bei diesem Muster handelt es sich um eine Einkommensteuererklärung.
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Seite 5 von 11 Gibt es Steuererklärungsformulare auch zum Download oder zum Ausdrucken? Ja, Formulare im PDF-Format zum Ausdrucken und Downloaden finden Sie auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung. Diese Formulare können aber nicht mit ELSTER übermittelt werden.
Seite 6 von 11 Welche Bundesländer beziehungsweise Finanzämter nehmen am elektronischen Online-Verfahren teil? Elektronische Steuererklärungen können in allen Bundesländern an die Finanzämter übermittelt werden. Wie kann ich Fehler in meiner Erklärung, die ich nach dem Versenden entdeckt habe, nachträglich korrigieren? Bei der Einkommensteuererklärung, der Umsatzsteuerjahreserklärung und der Gewerbesteuererklärung ist das kein Problem, verbessern Sie den Fehler und senden Sie die Steuererklärungsdaten einfach erneut. Durch die individuelle TeleNummer sind die neuen Daten mit der dann gedruckten Steuererklärung fest verbunden. Das bedeutet, dass der Bearbeiter im Finanzamt nur die von Ihnen gesendeten Daten bearbeiten kann, die mit der von Ihnen eingereichten Steuererklärung übereinstimmen. Die zuvor gesendeten Daten -wie viele auch immer -werden automatisch gelöscht. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie die zu den zuletzt übermittelten Daten gehörende Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmeldung muss bei jeder erneuten elektronischen Übermittlung angegeben werden, dass es sich um eine Berichtigung der vorherigen Übermittlung handelt. Dies entspricht dem Verfahren bei Steueranmeldungen auf Papier (Kennzahl 10 mit Wert 1). Sollten Sie versehentlich mehrmals die gleiche unveränderte Steueranmeldung (ohne die Kennzahl 10) elektronisch übermittelt haben, kann dies -abhängig davon wie weit die elektronische Verarbeitung der ersten Übermittlung zum Zeitpunkt der erneuten Übertragung fortgeschritten war -zu einem Hinweisfall beim Sachbearbeiter und so zu Verzögerungen bei der Verarbeitung führen. Warum wird beim Versenden der Daten automatisch überprüft, ob ein "ELSTER-Update" vorhanden ist? Mögliche Gesetzesänderungen oder Neuerungen im Übertragungsmodul der Softwaremachen es notwendig sicherzustellen, dass Ihre Daten immer mit der neuesten ELSTER-Version übertragen werden. Warum kann ich meine Daten nicht auf Diskette oder per E-Mail an das Finanzamt schicken? Diese Möglichkeit würde zu einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand sowie zu einem zusätzlichen Fehlerrisiko führen. Sie ist nicht mehr zeitgemäß. Daher ist eine Abgabe auf Diskette oder per E-Mail nicht vorgesehen. Was passiert mit meinen Daten beim Finanzamt? Solange dem für Sie zuständigen Bearbeiter nicht die von Ihnen unterschriebene komprimierte Steuererklärung vorliegt "schlummern" Ihre Daten. Erst mit der individuellen TeleNummer auf Ihrer Steuererklärung kann der Bearbeiter im Finanzamt -und niemand sonst -Ihre Steuererklärungsdaten entschlüsseln und auf seinen Bildschirm holen. Dann prüft er Ihre Angaben und schickt die Daten in das Rechenzentrum. Dort wird Ihr Bescheid gedruckt.
Seite 7 von 11 Warum muss ich bei der Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung, Gewerbesteuererklärung nach dem Versand der Daten noch ein Ausdruck an das Finanzamt schicken? Juristisch gesehen sind die online eingereichten Daten nicht relevant, weil Sie noch rechtsverbindlich unterschreiben müssen. Das geht elektronisch noch nicht. Die so genannte komprimierte Erklärung hat zwei Funktionen: Sie trägt Ihre rechtsverbindliche Unterschrift und übermittelt dem Bearbeiter im Finanzamt mit der TeleNummer den Schlüssel, mit dem er Ihre Daten lesen und bearbeiten kann. Außerdem müssen Sie die erforderlichen Belege, ohnehin per Post zum Finanzamt schicken. Ist der Download der ELSTER-Funktionalität (ELSTER-Clientsoftware) auch direkt von den ELSTER Internetseiten möglich? Nein, dies ist nicht möglich, da die ELSTER-Funktionalität nur durch so genannte Softwarebibliotheken ermöglicht wird und diese durch den jeweiligen Hersteller der Software in sein Produkt integriert werden müssen. Wenn Sie also auf die Funktionen von ELSTER wert legen, dann achten Sie bitte bereits beim Kauf Ihrer Software darauf, ob diese ELSTER unterstützt: Liste der Softwareprodukte Ist es schon möglich die Steuerbescheiddaten elektronisch abzuholen? Ja, für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraums 2000 wird die Möglichkeit der elektronischen Abholung (Rückübermittlung) der Bescheiddaten in allen Bundesländern angeboten. Kann ich die Daten meiner Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung oder Gewerbesteuererklärung elektronisch übertragen, ohne dass mir eine Steuernummer zugeteilt wurde? Ja, sogenannte "Neuaufnahmen" sind seit dem 01.11.2001 möglich. Sofern Ihre Steuersoftware die "Neuaufnahmen" unterstützt, müssen Sie anstelle der Steuernummer die 4-stellige Finanzamtsnummer des für Sie zuständigen Finanzamts angeben und anschließend bestätigen, dass Sie noch über keine Steuernummer verfügen und eine Neuaufnahme wünschen. Die Übertragung der Daten erfolgt dann mit einem von der ELSTER-Clientsoftware erzeugten Ordnungsbegriff. Ob dies auch in Ihrem Bundesland möglich ist: Funktionalitäten in den Bundesländern Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung beziehungsweise Lohnsteuer-Anmeldung Hinweis zur verpflichtenden Authentifizierung Ab dem 01.01.2013 kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung auf Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software ist hierfür die Registrierung am ElsterOnline-Portal zwingend notwendig. Datenübermittler (zum Beispiel Lohnbüros oder Steuerberater) müssen sich nur einmal registrieren. Mit einem Zertifikat können Übermittlungen
Seite 8 von 11 für alle Mandanten in deren Auftrag ausgeführt werden. Nähere Informationen zu den möglichen Sicherheitsverfahren bei ELSTER erhalten Sie auf der Seite Sicherheit. Bitte beachten Sie, dass zum Ende des Jahres aufgrund des erhöhten Registrierungsaufkommens mit Wartezeiten zu rechnen ist. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein empfehlen wir, die Registrierung demnächst vorzunehmen. Die elektronische Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie der Lohnsteuer-Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ich habe aber noch keine Steuernummer, was soll ich tun? Unternehmer, die noch keine Steuernummer besitzen, erhalten aufgrund der Gewerbeanmeldung einen bundeseinheitlichen Fragebogen von dem zuständigen Finanzamt zugesandt. Dieser ist vom Unternehmer auszufüllen und dann dem Finanzamt zuzuleiten. Nach der Prüfung durch das Finanzamt erhält der Unternehmer vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt mit der er dann die Umsatzsteuer-Voranmeldung beziehungsweise Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch an das Finanzamt übermitteln kann. Eine elektronische Übermittlung ohne Steuernummer ist bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie der Lohnsteuer-Anmeldung nicht möglich. In den Fällen, in denen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beziehungsweise Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben ist, ohne dass bereits eine Steuernummer erteilt wurde, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Dort kann dann geprüft werden, ob die Unternehmereigenschaft bereits anerkannt wurde, ob in den Fällen einer Lohnsteuer-Anmeldung eventuell eine gesonderte Steuernummer erteilt wird oder ob die Umsatzsteuer-Voranmeldung beziehungsweise Lohnsteuer-Anmeldung in herkömmlicher Form (zum Beispiel auf Papier) abzugeben ist. Muss vor der ersten elektronischen Übertragung der Lohnsteuer-Anmeldung beziehungsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung noch eine Teilnahmeerklärung abgegeben werden? Nein, zum 01.01.2007 wurde 6 der Steuerdatenübermittlungsverordnung, kurz StDÜV, geändert. Daher ist die bislang einzureichende "Erklärung gem. 6 StDÜV", auch bekannt als Teilnahmeerklärung, hinfällig. Die Änderungen können Sie hier nachlesen: Verordnung zur Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung Technische Fragen zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) Was benötige ich technisch für die elektronische Steuererklärung? Die Übermittlung Ihrer Steuerdaten erfolgt über das Internet. Sie benötigen neben dem notwendigen Internetzugang ein Steuer-beziehungsweise Buchhaltungsprogramm, das ELSTER unterstützt. Mit welchen Betriebssystemen ist ELSTER einsetzbar? ELSTER kann grundsätzlich unter allen Betriebssystemen eingesetzt werden. Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier.
Seite 9 von 11 Funktioniert ELSTER auch unter LINUX und Macintosh? ELSTER läuft auch unter Linux und MacOS X und steht allen Software-Anbietern kostenlos zur Verfügung, die ELSTER in Ihre Produkte integrieren möchten. Ob auch das von Ihnen eingesetzte Software-Produkt ELSTER unterstützt beziehungsweise eine Implementierung geplant ist, können Sie bei dem Hersteller des jeweiligen Produkts erfragen. Neben Programmen wie t@x200x für Linuxvon Buhl-Data, die ELSTER bereits unterstützen, stehen auch WEB-Anwendungen von Collmex, SteuerFuchssowie das Internet-Sparbuchvon WISO zur Verfügung, die unabhängig vom Betriebssystem, ganz einfach mit einem Browser genutzt werden können. Mit diesen Web-Angeboten können auch Linux- und Macintosh- Anwender die elektronische Abgabe der Steuererklärung nutzen. Für Macintoshwerden außerdem von Topix und ProSaldo Produkte angeboten, mit denen die elektronische Abgabe möglich ist. Daneben bietet die Finanzverwaltung kostenlos das ElsterOnline-Portalfür Windows-, Linux-und Macintosh-Anwender an. Kann ich meine Steuererklärung auch per E-Mail abgeben? Nein, die Abgabe der Steuererklärung mit ELSTER ist nur in Zusammenhang mit Steuerbeziehungsweise Buchhaltungsprogrammen möglich. Wie sicher ist die Übertragung? Ihre Steuererklärungsdaten werden mit 3DES(112 Bit Schlüssel) und anschließend RSA(2048 Bit Schlüssel) verschlüsselt. Sie brauchen also keine Bedenken zu haben, dass Unbefugte Ihre persönlichen Daten lesen können. Weitere Informationen zur Sicherheit finden Sie im Bereich Projekt. Kann ich die ELSTER-Clientsoftware in meinem Steuer-beziehungsweise Buchhaltungsprogramm auch über den Server der Finanzverwaltung updaten? Diese Möglichkeit besteht nicht! Für das Update Ihrer Software einschließlich der ELSTER- Clientsoftware ist der jeweilige Softwarehersteller verantwortlich. Ich bin über einen Proxyserver oder eine Firewall mit dem Internet verbunden. Kann ich ELSTER trotzdem einsetzen? ELSTER kann sowohl mit einem Proxyserver als auch einer Firewallverwendet werden. Als Kommunikationsprotokolle werden HTTP und HTTPS eingesetzt. Ich habe einen Internetzugang über DATEVnet und möchte die elektronische Steuererklärung (ELSTER) nutzen. Was muss ich dabei beachten? Um das Verfahren zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) über DATEVnet nutzen zu können, ist es notwendig, eine bestimmte Proxy-Konfiguration auf Ihrem System zu hinterlegen: weitere Infos unter www.datev.de-> Informations-Datenbank -> Suche -> Nummer 1033943 eingeben.
Seite 10 von 11 Fragen zu Steuer- und Buchhaltungssoftware mit ELSTER- Funktion In der Werbung lese ich, dass das von mir genutzte Steuerprogramm ELSTER unterstützt, aber tatsächlich funktioniert es mit meinem Programm noch nicht. Liegt das an ELSTER? Nein, alle Softwarehersteller haben die gleichen Möglichkeiten ELSTER in ihre Software einzubauen. ELSTER funktioniert seit 1. Januar 1999 und wird seitdem angeboten. Welche Hersteller von Steuererklärungsprogrammen unterstützen ELSTER? Bitte prüfen Sie die am Markt erhältlichen Programme beziehungsweise informieren Sie sich im Internet. Die uns bekannten Produkte mit ELSTER-Funktionalität finden Sie unverbindlich hier: Liste der Softwareprodukte Fragen zu Problemen bei der Nutzung von ELSTER Wieso bleibt das Fenster "Dateiübertragung erfolgreich" bei einer Interntverbindung über T-Online am Bildschirm stehen und ich kann nicht weiterarbeiten? Das hängt mit dem von T-Online verwendeten Windows Socket zusammen. Sie müssen die Verbindung zum Internet über das DFÜ-Netzwerk aufbauen. Wenn Sie nicht wissen wie das geht oder bei T-Online zuwenig Informationen darüber finden, so versuchen Sie es doch mal auf der Homepage von: Albert Rommel. Ich möchte unter Windows 9x eine Verbindung zu T-Online mit dem DFÜ- Netzwerk einrichten, anstatt die T-Online-Software zu installieren. Tragen Sie dazu als Rufnummer für die PPP-Verbindung zu T-Online die Nummer 0 19 10 11 ein. Der Benutzername für die T-Online-Verbindung setzt sich aus der 12-stelligen Anschlusskennung, der T-Online- und der Mitbenutzernummer zusammen - genau in dieser Reihenfolge. Sollte die T- Online-Nummer weniger als 12 Stellen haben, müssen Sie an deren Ende noch das Zeichen # einfügen. Für den Hauptbenutzer ist die Mitbenutzernummer die 1. Das Kennwort ist Ihr T-Online -Kennwort. Wenn Sie zum Beispiel die Benutzerkennung 111111111111, die T-Online-Nummer 2222222222 und die Mitbenutzernummer 0001 haben, lautet Ihr Benutzername also 1111111111112222222222#0001. Bei den Eigenschaften der DFÜ-Verbindung unter "Servertypen" sollten lediglich die Softwarekomprimierung und das TCP/IP-Protokoll aktiviert sein. Die Optionen "Am Netzwerk anmelden" sowie die nicht benötigten Protokolle NetBEUI und IPX/SPX sollten Sie deaktivieren. Vor allem Ersteres spart beim Verbindungsaufbau sehr viel Zeit und damit auch Ihr Geld. Obwohl ich meine Steuernummer meines Erachtens richtig eingegeben habe, meldet ELSTER eine ungültige Steuernummer?
Seite 11 von 11 Einige der häufigsten Ursachen für eine ungültige Steuernummer: Sie haben eine Steuernummer aus einem Arbeitnehmerbereich zum Beispiel in Bayern die Münchner Finanzamtsnummern 181-185 eingegeben (Beispiel 184/123/12345), in der Auswahlliste der Finanzämter haben Sie aber zum Beispiel "Finanzamt München 5" angegeben statt "Finanzamt München 4 Arbeitnehmerstelle". Sie haben bei Ihrer Steuernummer die Finanzamtsnummer 4-stellig zum Beispiel 9184 statt nur 3-stellig zum Beispiel 184 angegeben. Einige Programme mögen das nicht. Leider sind die Steuernummernformate in vielen Bundesländern unterschiedlich. Daher tun sich die Hersteller der Steuerprogramme manchmal schwer, fehlerfreie Plausiblilitätsprüfungen für die Überprüfung beziehungsweise Eingabe der Steuernummern zu entwickeln. In den Bundesländern werden manchmal Finanzämter neu gegründet oder bestehende Finanzämter organisatorisch zusammengelegt. In allen Fällen werden zeitnah Updates der ELSTER-Version zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie daher, ob für Ihr Produkt bei Ihrem Softwarehersteller bereits ein ELSTER-Updatezur Verfügung steht. Für die Updateprüfung steht in allen Softwareprodukten mit ELSTER-Anbindung ein entsprechender Menüeintrag zur Verfügung. Fenster schließennach oben