Offenlegung 2015 gemäß Teil 8 der CRR (EU-VO Nr. 575/2013) sowie gemäß 65a BWG

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Transkript:

Offenlegung 2015 gemäß Teil 8 der CRR (EU-VO Nr. 575/2013) sowie gemäß 65a BWG Die NOTARTREUHANDBANK AG (NTB) hat ausschließlich die Führung von Treuhandgeldkonten der österreichischen Notarinnen und Notare zum Unternehmensgegenstand. Vertrauen und Sicherheit sind daher die Maxime einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung. Gemäß 3 Abs. 10 BWG sind die Teile 3, 4, 6 und 7 der CRR sowie die 22 bis 24a BWG nicht anzuwenden. Nachstehende Angaben, wie z.b. zu Art. 438 CRR haben Informationscharakter, da für die NTB das regulatorische Mindestkapital von EUR 5 Mio. gilt. 1. Organe der NTB und Corporate Governance (Artikel 435 Abs 2 CRR sowie 65a BWG) Zusammensetzung des Vorstandes KR Karl Grünberger, geb. 1946 bis 30.6.2017 Generaldirektor, CEO >zum CV<< Mag. Dr. Markus Rädler, geb. 1968 bis 30.6.2020 Vorstandsdirektor, CFO >>zum CV<< Zusammensetzung des Aufsichtsrates geb. bestellt bis zur HV Hon.Prof. Univ.-Doz. DDr. Ludwig Bittner Vorsitzender 1953 2017 Dr. Friedrich Sommer Vorsitzender Stellv. 1948 2017 Dr. Herbert Pichler Vorsitzender Stellv. 1961 2017 Dr. Mic hael Lunzer Vorsitzender Stellv. 1959 2017 1

Dr. Bernhard Frizberg 1953 2017 Mag. Dr. Günther Fuchs 1963 2017 Dr. Alice Grabenwarter LL.M. 1970 2017 Dr. Andreas Klein 1952 2017 Mag. Thomas Muchar 1974 2017 Dr. Gerhard Nothegger 1953 2017 Robert Wieselmayer 1969 2017 Die NTB hat folgende Arbeitsausschüsse des Aufsichtsrates eingerichtet A) Personal-, Vergütungs- und Nominierungsausschuss Hon.Prof. Univ.-Doz. DDr. Ludwig Bittner Dr. Herbert Pichler Dr. Friedrich Sommer Vorsitzender B) Prüfungs- und Risikoausschuss Dr. Friedrich Sommer Hon.Prof. Univ.-Doz. DDr. Ludwig Bittner Dr. Andreas Klein Robert Wieselmayer Vorsitzender Die Staatskommissäre sind ex lege er der Arbeitsausschüsse des Aufsichtsrates. Den Arbeitsausschüssen wurden vom Aufsichtsrat Geschäftsordnungen gegeben, in denen die Befugnisse und Tätigkeiten beschrieben sind. Alle Aufsichtsräte erhalten insgesamt eine Vergütung pro Geschäftsjahr in der Höhe von 37.500,--. Es besteht für den Aufsichtsrat und den Vorstand eine D & O (Directors & Officers) Versicherung, deren Kosten von der NTB getragen werden. a) Anzahl der von ern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen Insgesamt werden von den ern des Vorstandes und des Aufsichtsrates 10 Leitungsund Aufsichtsfunktionen bekleidet. Die in 5 bzw. 28a BWG normierten Organkumulationsbeschränkungen sind für die NTB nicht anwendbar, da die Bilanzsumme der NTB zum 31.12.2015 EUR 5 Mrd. nicht übersteigt. Die ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der Organe der NTB wird im Rahmen des eingerichteten Fit & Proper Prozesses abgefragt und von jedem einzelnen Organträger bestätigt. b) Strategie für die Auswahl der er des Leitungsorgans und deren tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung 2

Die Auswahl der er des Vorstands und des Aufsichtsrats erfolgt im Einklang mit den Grundsätzen der Fit & Proper Policy der NTB. Dabei werden sowohl fachliche Kriterien (theoretische und praktische Kenntnisse des Bankwesens bzw. im Notariatstand) als auch die persönliche Zuverlässigkeit überprüft. Als er des Vorstands wurden ausschließlich Personen ausgewählt, die über ausreichend lange Erfahrungen in den Aktionärsbanken verfügen und dort größtes Vertrauen genießen, insbesondere da sie im Laufe ihrer Tätigkeit die Risikosituation ihrer jeweiligen Bank in keiner Weise negativ beeinflusst haben. Gemäß 29 BWG erfolgt durch den Nominierungsausschuss eine einmal jährliche Überprüfung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen jedes einzelnen s des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie eine Überprüfung der Struktur, Größe und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer kollektiven Zusammensetzung. c) Diversitätsstrategie für die Auswahl der er des Leitungsorgans, Ziele und einschlägige Zielvorgaben der Strategie, Zielerreichungsgrad Der Arbeitsausschuss Personal-, Vergütungs- und Nominierungsausschuss beschäftigt sich laufend mit dem Thema der regionalen Diversitätsstrategie und der Förderung von Frauen im Sinne des 80 AktG und nach 243b (2) Zi 2 UGB und dessen Umsetzung. d) Angaben, ob das Institut einen separaten Risikoausschuss gebildet hat und die Anzahl der bisher stattgefundenen Ausschusssitzungen Die NTB hat gemäß den Anforderungen des BWG einen Prüfungs- und Risikoausschuss sowie einen Personal-, Vergütungs- und Nominierungsausschuss eingerichtet. Im Jahr 2015 fanden zwei Sitzungen des Prüfungs- und Risikoausschusses und zwei Sitzungen des Personal-, Vergütungs- und Nominierungsausschusses statt. e) Beschreibung des Informationsflusses an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos. Risikoreporting an Vorstand und Aufsichtsrat Über die einzelnen Risiken wird der Vorstand laufend aus der täglichen Geschäftsabwicklung unterrichtet. Der quartalsweise Gesamtrisikobericht stellt für das Going Concern Szenario als auch das Liquidationsszenario die Deckungsmassen den Risiken gegenüber. Für die NTB sind insbesondere das Kredit- und Zinsrisiko aus den Veranlagungen relevante Risikoarten, entsprechend wird zu diesen Risikoarten im Detail berichtet. Der Vorstand berichtet über die Risiken dem Prüfungs- und Risikoausschuss anlässlich seiner Sitzungen. Auch der Aufsichtsrat wird in den Sitzungen informiert. 2. Risikomanagementziele und -politik der NTB (Artikel 435 Abs 1CRR): a) Strategien und Verfahren zur Risikosteuerung: Der Vorstand der NOTARTREUHANDBANK AG zeichnet für ein kontinuierlich erfolgreiches Risikomanagement mit den dem Geschäftszweck entsprechenden Strategien, Prozessen und Systemen verantwortlich. Das operationale Risiko wird mit internen Anweisungen und banküblichen Standards überwacht, die den strengen Anforderungen der Richtlinien der Österreichischen Notariatskammer in Hinblick auf Qualität, Status und Pflichten der NTB entsprechen. 3

Um das Liquiditätsrisiko zu begrenzen wurden adäquate Laufzeitenregelungen für die Veranlagungen getroffen. Das Kreditrisiko entsteht der NTB durch die Veranlagung der Einlagen in erster Linie bei den eigenen Aktionären RZB und UCBA. Gemäß Solidareinlagenhaftungserklärung abgeschlossen zwischen der Österreichischen Notariatskammer, der NTB und den Aktionärsbanken haften die Aktionärsbanken wechselseitig im Einlagensicherungsfall für alle sicherungspflichtigen Einlagen die über die von der gesetzlichen Einlagensicherung bezahlten Einlagen hinausgehen. Das Marktrisiko wird in der Risiko Strategie für offene Devisenpositionen und Einlagen mit Laufzeiten bis und über 12 Monate begrenzt. Die in den Vorjahren gemeinsam mit unseren Beratern analysierten Risiken für die NTB wurden im Berichtsjahr akribisch beobachtet und auf notwendige Gegensteuerungsmaßnahmen geprüft. Das Ergebnis dieser Analysen ergab keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. b) Struktur, Organisation und Befugnisse des Risikomanagements: Im Jahr 2014 wurde das gemäß 39 Abs 5 BWG erforderliche Risikomanagement mit direktem Zugang zum Vorstand der NTB unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Komplexität der betriebenen Geschäfte sowie des Risikoprofils der Bank eingerichtet. Die verantwortliche Person wird zu den Vorstandssitzungen und den Sitzungen des Risikoausschusses gemäß 39d BWG beigezogen. c) Umfang und Art der Risikoberichts- und messsysteme: Die Berichterstattung über die Risiken der NTB erfolgt monatlich betreffend der Volumina und Sensitivitäten sowie quartalsweise im Zuge eines Gesamtrisikoberichtes einschließlich der Bewertung der Risiken und deren Gegenüberstellung zu den Deckungsmassen. d) Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung sowie Strategien und Verfahren zur Überwachung der Risikoabsicherung und -minderung: Gemäß dem Geschäftsmodell und der Risikostrategie der NTB kommen keine Strategien und Verfahren zur Risikominderung zum Einsatz. Vielmehr werden größere Geschäfte betreffend des Markt- und Liquiditätsrisikos auf Einzeltransaktionsbasis geschlossen. e) Erklärung des Vorstandes über die Angemessenheit des in der NTB angewendeten Risikomanagementverfahrens: Die in der NTB zur Anwendung kommenden Risikomanagementverfahren entsprechen trotz des einfachen Geschäftsmodells üblichen Ansätzen in der Finanzbranche. Die täglichen Abläufe des Geschäftsbetriebes sind so gestaltet, dass die Anforderungen des BWG und der Aufsicht erfüllt werden. Es werden die vorhandenen Verfahren als dem Geschäftsmodell angemessen klassifiziert. f) Kurzbeschreibung des mit der Geschäftsstrategie der NTB verbundenen allgemeinen Risikoprofils: 4

Das Risikoprofil der NTB umfasst aufgrund ihres Geschäftsmodelles und ihrer Risikopolitik das - Kredit- und Marktrisiko aus der Veranlagung der Treuhandgelder sowie - das Liquiditätsrisiko und - Operationelle Risiken. Die jeweils aktuelle Risikoposition der Bank wird laufend vom Risikomanager beobachtet und mit dem Vorstand besprochen. Neben der nominellen Analyse der Risiken erfolgt auch eine Risikobewertung und Gegenüberstellung der Risiken zu den Deckungsmassen. Die NTB hat sowohl für den Problem- und Extremfall lt. 39 BWG ausreichende Risikodeckungsmassen. 3. Anwendungsbereich und Konsolidierungskreis (Artikel 436 CRR) Die NTB verfügt über eine 100%-ige Tochtergesellschaft (Anbieter von Nebendienstleistungen), die NTB SOLUTIONS GmbH (NTBS), welche IT- und Büro- Dienstleistungen erbringt und in ihrem Geschäftsumfang im Wesentlichen auf die Servicierung der NTB sowie der österreichischen Notariate beschränkt ist. Die NTB bildet mit der NTBS keine Kreditinstitutsgruppe gemäß 30 BWG, da für die NTBS die Ausnahmebestimmung gemäß 30 Abs 2a BWG (Bilanzsumme kleiner als EUR 10 Mio. oder weniger als 1 vh der Bilanzsumme des übergeordneten Kreditinstitutes) in Anspruch genommen wird. Diese Ausnahmebestimmung wirkt auch für die Zwecke der Rechnungslegung ( 59 BWG hinsichtlich der Erstellung eines Konzernabschlusses). Die Offenlegung erfolgt auf Basis des Einzelabschlusses der NTB. Für die NTBS wird aufgrund der Ausnahmebestimmung des Artikel 19 Abs 1 CRR (Gesamtsumme der Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten der NTBS liegt unter EUR 10 Mio.) kein aufsichtlicher Konsolidierungskreis gebildet. 5

4. Informationen über die Eigenmittel der NTB (Artikel 437 CRR): Die Bestandteile und Anrechenbarkeit der Eigenmittel wurden gemäß Teil 2 Titel I CRR berechnet: 31.12.2015 31.12.2014 EUR TEU R Kernkapital (Tier 1) Eingezahltes Kapital Nennbetrag (Grundkapital) 8.030.000,00 8.030 Offene Rücklagen Haftrücklage 3.509.740,81 3.510 Kapital- und Gewinnrücklagen 10.227.823,15 8.473 Unversteuerte Rücklagen 0,00 9 ab: Steuerlatenz 0,00-2 13.737.563,96 11.990 ab: Kürzungsposten Immaterielle Vermögensgegenstände -118.175,00-203 Kernkapital (Tier 1) 21.649.388,96 19.816 Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 13.500.000,00 13.500 Hievon anrechenbare ergänzende Eigenmittel 10.974.814,02 11.785 Anrechenbare Eigenmittel 32.624.202,98 31.601 Die Eigenmitteldeckung der NTB zum 31.12.2015 beträgt 86,6 Prozent oder TEUR -5.048. Die Kernkapitalquote erreichte 4,6 Prozent und lag damit um 3,1 Prozent unter dem Vorjahreswert von 7,7 Prozent. Die Eigenmittelquote ist mit 6,9 Prozent um 3,2 Prozent geringer als im Vorjahr. Die reduzierten Quoten sind zur Gänze auf das Bilanzsummenwachstum und die daraus resultierende Veranlagung in Interbankengelder zurück zu führen. Die Berechnung der Eigenmittelquote erfolgt in Einklang mit den Bestimmungen der CRR sowie der von der OeNB empfohlenen Definition. Die geprüften und beschlossenen Jahresbilanzen werden dem Firmenbuch gemeldet und in der Wiener Zeitung veröffentlicht. 5. Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR) und Angaben zu Kreditrisikomindernden Techniken (Artikel 442 CRR) Die Eigenmittelanforderungen der NTB setzen sich zum 31.12.2015 wie folgt zusammen: 31.12.201 5 31.12.201 4 EUR EUR Mindesteigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko 8 % der Bemessungsgrundlage gemäß Titel II Kapitel 2 CRR 35.052.152,18 22.282.378,98 Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko gemäß Titel III Kapitel 2 CRR 2.619.792,28 2.781.034,68 37.671.944,47 25.063.413,66 (Diese Darstellung ist informativ) 6

Die NTB berechnete zum 31.12.2015 die Eigenmittelanforderungen gemäß dem Kreditrisiko- Standardansatz. Das Eigenmittelerfordernis aus der Assetklasse Verwaltungseinrichtungen mit einem ungewichteten Wert ihv TEUR 70 und der Gewichtung mit 50 Prozent betrug TEUR 3. Aus der Assetklasse Institute (Banken) ergab sich ein ungewichteter Wert ihv TEUR 2.423.563. Dabei handelt es sich mit TEUR 237.063 um die Liquiditätsreserve, welche bei der RAIFFEISEN ZENTRALBANK ÖSTERREICH AG gehalten und folglich mit 0 Prozent gewichtet wurde. Die restlichen TEUR 2.186.500 wurden mit dem Gewicht von 20 Prozent versehen und ergaben ein Eigenmittelerfordernis TEUR 34.984. Aus der mit der CRR neu geschaffenen Assetklasse Eigenkapital ergab sich aus den Beteiligungen ein ungewichteter Wert ihv TEUR 257. Bei einer Gewichtung mit 100 Prozent kommt es zu einem Eigenmittelerfordernis ihv TEUR 21. Aus der Assetklasse Sonstige Posten betrug das Eigenmittelerfordernis TEUR 45. Im Bedarfsfall können die Ratings aller gemäß der CRR-Mappingverordnung anerkannten Rating-Agenturen für die Forderungsklassen Zentralstaaten, Institute und Unternehmen herangezogen werden. Die NOTARTREUHANDBANK AG macht von dieser Bestimmung keinen Gebrauch. Das gesamte Mindesteigenmittelerfordernis mit TEUR 37.672 errechnete sich daher aus dem Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko gemäß Titel III Kapitel 2 CRR (Basisindikatoransatz) mit TEUR 2.620 und dem Mindesteigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko gemäß Titel II Kapitel 2 CRR mit TEUR 35.052. Gemäß 3 Abs 10 BWG besteht für die Notartreuhandbank ab dem 1.1.2014 unter anderem eine Ausnahmebestimmung von der Errechnung und Einhaltung der Eigenmittelanforderungen des Teil 3 der CRR sowie von der Einhaltung der Kapitalpuffer gemäß 23 ff BWG. Die NTB unterliegt allerdings den Anforderungen des 39 ivm 39a BWG zur Einhaltung einer angemessenen internen Eigenmittelausstattung. Es werden keine kreditrisikomindernden Techniken angewendet. 7

6. Angaben zur Vergütungspolitik der NTB (Artikel 450 CRR): Für das Risikopersonal der NTB bestehen Grundsätze der Vergütungspolitik und eine Festlegung deren praktischer Umsetzung. Diese werden jährlich vom Personal-, Vergütungs- und Nominierungsausschuss aktualisiert, welcher mindestens einmal jährlich eine Sitzung abhält. Die Vergütung des Risikopersonals der NTB erfolgt im Einklang mit den langfristigen Interessen der NTB und incentiviert nicht zur Übernahme übermäßiger Risiken. Leistungs-/Erfolgsprämien werden in der Regel vereinbart, a) um den Gesamtbezug in einer modernen und vom Arbeitsmarkt erwarteten Form attraktiver zu gestalten, b) um die Mitunternehmerschaft der Mitarbeiter abzubilden: - den Mitarbeitern in ertragsreichen Jahren die Möglichkeit zu bieten, am Unternehmenserfolg durch ihre Leistung angemessen zu partizipieren - die Bank in ertragsschwachen Jahren im Bereich des Personalaufwandes zu entlasten. Die Performance ist die Basis für jegliche variable Vergütung bei NTB. Der variablen erfolgsabhängigen Vergütung liegt insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des Betroffenen und seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses des Kreditinstitutes zugrunde. Die individuelle Leistung des Betroffenen bemisst sich nach dem Ergebnis der erzielten Resultate sowie seines Verhaltens und seiner Kompetenzen. Bei der Bewertung der individuellen Leistung sind sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Kriterien zu berücksichtigen. Die Performance des Kreditinstitutes bemisst sich nach dem Ergebnis der erzielten Resultate auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien. Der Betrag der variablen Vergütung soll in einem angemessenen Verhältnis zum fixen Teil der Gesamtvergütung stehen. Insbesondere darf der Betrag der variablen Vergütungskomponente den Betrag der fixen Vergütungskomponente nicht überschreiten. Ein erheblicher Anteil der variablen Vergütung, der 40 % beträgt, wird während eines fünfjährigen Zeitraums zurückgestellt und ordnungsgemäß auf die Art der Geschäftstätigkeit, ihre Risiken sowie auf die Tätigkeiten der betreffenden Mitarbeiter ausgerichtet. Die im Rahmen von Regelungen zur Rückstellung der Vergütungszahlungen zu entrichtende Vergütung wird nicht rascher erworben, als auf proportionaler Basis bestimmt (d.h. Auszahlung einer Rückstellungsrate von max. 1/5 des zurückgestellten Betrages pro Jahr). Die Erfolgsmessung, anhand derer variable Vergütungskomponenten berechnet werden, schließt eine Berichtigung für alle Arten von laufenden und künftigen Risiken ein und trägt den Kosten der geforderten Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung Rechnung. Die Verteilung der variablen Vergütungskomponenten innerhalb der NTB berücksichtigt zudem alle Arten laufender und potentieller Risiken. Zusammengefasste quantitative Angaben zu den Vergütungen aufgeschlüsselt nach Geschäftsleitung und Mitarbeitern, die er des Risikopersonals sind: Es gibt 2 Personen die dem Risikopersonal zuzuordnen sind. 8

Die für 2015 bezahlte Variable Vergütung betrug insgesamt EUR 245.000,-- für die Vorstände, wovon 40 % bzw. 60 %, auf 5 Jahre verteilt, das sind jeweils 8 % bzw. 12 % p.a., rückgestellt werden. Die derzeit rückgestellte Variable Vergütung beträgt insgesamt EUR 136.800,--. Es gibt keinen Personalzugang bei Risikopersonal. Es gibt keinen Bezieher von Variabler Vergütung größer EUR 1 Mio. 7. Verschuldungsquote der NTB (Artikel 451 CRR): Die NTB ist gemäß 3 Abs 10 BWG von der Berechnung der Leverage Ratio gemäß Teil 7 der CRR ausgenommen. Es erfolgt allerdings eine Berechnung und Beobachtung des Grads der übermäßigen Verschuldung in Einklang mit 39 BWG. 9