Vernehmlassung Industriepolsterin EFZ/Industriepolsterer EFZ

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Transkript:

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Berufsbildung Bern, 17.09.09 Vernehmlassung Industriepolsterin EFZ/Industriepolsterer EFZ Rücksendung bis spätestens 17. Dezember 2009 an christine.joray@bbt.admin.ch Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahmen ausschliesslich diese Vorlage. Sie erleichtern uns die Auswertung der umfangreichen Bildungsdokumente, indem Sie folgende Punkte beachten: Bitte verfassen Sie Ihre Stellungnahmen kurz, wenn möglich, stichwortartig. Kopieren Sie keine ganzen Textpassagen aus den Bildungsdokumenten heraus, sondern geben Sie für die Verordnung lediglich die Artikel- und Absatznummer, bzw. für den Bildungsplan die Seite, das Kapitel, den Abschnitt oder den betreffenden Satz an. Sie können die untenstehenden Tabellen entsprechend der Anzahl und Länge Ihrer Stellungnahmen vergrössern. Senden Sie uns Ihre Stellungnahme in elektronischer Form zu. Stellungnahmen, die nach Ende der Vernehmlassungsfrist eintreffen, können wir leider nicht berücksichtigen. Wie danken für Ihre Mitarbeit. STELLUNGNAHME VON: Bildungszentrum WWF, Bollwerk 35, 3011 Bern

STELLUNGNAHMEN 1) Allgemeine Bemerkungen Das Bildungszentrum WWF unterstützt die Bildungsreform der Verordnung und des Bildungsplans über die berufliche Grundbildung Industriepolsterin EFZ/Industriepolsterer EFZ. Die Verordnung über die berufliche Grundbildung Industriepolsterin EFZ/Industriepolsterer EFZ widmet sich in Art. 1 lit. c dem Umweltschutz, wonach dessen Bestimmungen pflichtbewusst umgesetzt werden müssen. Art. 7 verpflichtet die Anbieter der Bildung, Empfehlungen und Vorschriften zu Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abzugeben. Diese werden auch an den Lernorten vermittelt. Der Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Industriepolsterin EFZ/Industriepolsterer EFZ enthält den Umweltschutz als Leitziel 1.3 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Werterhaltung. Zusätzlich kommt der umweltgerechte Umgang mit Materialien, Geräten und Maschinen in einigen Richtzielen vor: Materialien, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen, Umweltschutz sowie indirekt Leder zuschneiden. Zudem wird ökologisches Verantwortungsbewusstsein und Handeln als Sozial- und Selbstkompetenz definiert. Das Bildungszentrum WWF begrüsst diese Schritte, sieht aber noch Verbesserungspotenzial in Bezug auf umweltrelevantes Wissen. So sollten auch Knowhow über ökologische Materialien als Polster- und Füllmaterial vermittelt werden, das Berufsbild noch eine stärkere Verankerung des ressourcenschonenden Verhaltens aufweisen, der Umweltaspekt auch in einigen Leistungszielen konkretisiert werden und die Sozial- und Selbstkompetenz ökologisches Verantwortungsbewusstsein und Handeln konsequent bei alle Richtzielen aufgeführt werden, die einen Umweltbezug aufweisen. 2/5

2) Zur Verordnung über die berufliche Grundbildung: Art. Abs. & Lit. Bemerkung / Empfehlung Ingress 1 b. Ergänzung zum Berufsbild: sie produzieren ressourcenschonend und fachgerecht auftragsbezogen Standardprodukte aus konventionellen und ökologischen Materialien in den Arbeitsphasen Vorpolstern, Zuschneiden, Nähen, Polstern und Montage; Zwar wird in Artikel 1, Lit. c Bezug auf die Umweltvorschriften genommen, doch reicht das nicht aus, um der die Sozial- und Selbstkompetenz ökologisches Verantwortungsbewusstsein und Handeln sowie dem Ziel eines umweltgerechten Vorgehens im Berufsbild gerecht zu werden. Der Verweis auf die Ressourcenschonung geht über reine Vorschriften hinaus und ist daher nötig. Der Einbezug ökologischer Materialien ist sowohl bezüglich der Wirtschaftlichkeit als auch der Umwelt wichtig, wie im Änderungsantrag für die Leistungsziele rund um das Richtziel Materialien dargelegt wird. 3/5

3) Zum Bildungsplan: Seite Kapitel Bemerkung / Empfehlung 11 1.2.1 Richtziel Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen 12 1.2.2 Richtziel Materialien Ergänzung zum Richtziel Werkzeuge, Materialien und Einrichtungen : Sie setzen deshalb Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung von Produkten fachgerecht, pflichtbewusst, energieeffizient und ressourcenschonend ein. Die Begriffe fachgerecht und pflichtbewusst implizieren nicht zwingend ein ökologisches Verhalten und helfen nicht bei der Konkretisierung des Ziels eines umweltgerechten Umgangs mit Werkzeugen und Maschinen. Deshalb braucht es dringend die Konkretisierungen. Ergänzung 1.2.2.1 Beschaffenheit / Qualitätsmerkmale: - Konventionelle und ökologische Textilien - konventionelles und ökologisches Polster- und Füllmaterial Ergänzung 1.2.2.2 Techniken Materialverarbeitung: - Konventionelle und ökologische Textilien - konventionelles und ökologisches Polster- und Füllmaterial Wissen über konventionelle und ökologische Textilien sowie über konventionelles und ökologisches Polster- und Füllmaterial ist für die Konkurrenzfähigkeit der Berufsleute und die Umwelt wichtig. Die Industriepolsterer sollen für Wachstumsmärkte fit gemacht werden. So konstatierten zum Beispiel die Verbände der Holz- und Möbelindustrie in Deutschland im August 2009 eine negative Umsatzentwicklung in der Möbelindustrie von minus 12,5 Prozent (Inlandsumsätze) für das erste Halbjahr 2009. Diese Zahlen trafen aber für den Verkauf von Biomöbel im vergleichbaren Zeitraum nicht zu. Im Gegenteil: Eine aktuelle Umfrage bei rund 50 Biomöbelunternehmen ergab Umsatzzuwächse. Mehr als die Hälfte der Unternehmen erzielten ein Umsatzplus zwischen 5 und 30 Prozent. Im Durchschnitt verzeichneten die Fachhändel von Biomöbel trotz Wirtschaftskrise ein Umsatzplus von mehr als 6 Prozent im Vergleich mit den Zahlen im ersten Halbjahr 2008 (Gesellschaft für Qualitätsstandards ökologischer Einrichtungshäuser 2009). Auch der ökologische und nachhaltige Textilmarkt wächst stark. Der weltweite Absatz 2006 lag um 85 Prozent höher als 2005, von 2006 bis 2007 nahm er um 83 Prozent zu (Organic Cotton Market Report 2007). 4/5

12, 16 Richtziele 1.2.1 und 1.2.5 (Quelle: Organic Cotton Market Report 2007, S. 4) Ergänzung zum Richtziel 1.2.1 Produktherstellung, zusätzliche Sozial- und Selbstkompetenz: - Ökologisches Verantwortungsbewusstsein und Handeln Ergänzung zum Richtziel 1.2.5 Leder zuschneiden, zusätzliche Sozial- und Selbstkompetenz: - Ökologisches Verantwortungsbewusstsein und Handeln die Sozial- und Selbstkompetenz ökologisches Verantwortungsbewusstsein und Handeln konsequent bei alle Richtzielen aufgeführt werden, die einen Umweltbezug aufweisen. Ein umweltgerechter Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen sowie das sparsame und sorgfältige Zuschneiden von Leder verlangen ökologisches Verantwortungsbewusstsein und Handeln. 5/5