Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care Kurzbeschreibung Produktleistung Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life BU care: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit lebenslanger Rente bei Pflegebedürftigkeit Swiss Life BU: Swiss Life BU als Stufentarif: Eintrittsalter* 15 55/11 Jahre 15 30/11 Jahre Versicherungsdauer Rente: 5 52 Jahre mind. bis Alter 60 (außer bestimmte Berufe) Schlussalter Je nach Beruf max. Alter 67 Mindestversicherungssumme* Höchstversicherungssumme 2.400 Euro BU-Rente pro Jahr (200 Euro monatlich) 66.000 Euro pro Jahr 30.000 Euro pro Jahr Mindestbeitrag jährlich 120 Euro halbjährlich 60 Euro vierteljährlich 30 Euro monatlich 10 Euro Zahlweise (Rente) Todesfallleistung (Mindestbeitragssumme 2.500 Euro) 1 Monatsrente (Sterbegeld) Risikoprüfung ja, vgl. S. 18 wirtschaftliche Risikoprüfung (S. 21) Prüfung auf Berufsrisiken/Sonderrisiken (S. 14) NVG ja, automatisch vereinbart (S. 131) Dynamik monatlich, vorschüssig optional mit garantierter Rentensteigerung 1 %, 2 % oder 3 % optional BU care: lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit Überschussverwendungs-Systeme Karenzzeiten Zuzahlungen Entnahmen Vorläufiger Versicherungsschutz Volldynamik, Form B mit 2 5 %; für DV Form O oder P optional mit garantierter Rentensteigerung 1 %, 2 % oder 3 % (nicht in Verbindung mit»care«-option) vor Rentenbeginn: Beitragsverrechnung (R) (nicht bei DV) Bonusrente (T) nach Rentenbeginn: 0, 3 oder 6 Monate (additive Karenzzeiten) nicht möglich bei Kündigung fällt kein Rückkaufswert an ja Steigend: dynamisch (S) Tarifbuch 2015-10 124
Zielgruppen Singles, Existenzgründer, Berufseinsteiger Akademiker, Freiberufler, Selbstständige als Direktversicherung möglich Schüler, Azubis, Studenten (z. B. wenn höhere Dynamik gewünscht wird) Nutzen Sicherung des Einkommens durch laufende Renten Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung Besonderheiten/Tipps BUprotect»care«-Option Unisextarif ab Tarifgeneration U Zusatzleistung Sterbegeld Umwandlungsoption in eine Versorgung mit Kapitalbildung garantierte Rentensteigerung möglich Infektionsklausel optional (nur in Verbindung mit Pauschalregelung) Druckstücke 3818 Wirtschaftliche Risikoprüfung und weitere * Bei abweichendem Eintrittsalter/Mindestsumme ist eine Anfrage bei der Niederlassung Swiss Life Deutschland möglich. Beratungsansatz Tarifbuch 2015-10 125
Tarif 943 Swiss Life BU 4U / Swiss Life BU 4U care Kurzbeschreibung Produktleistung Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute in Ausbildung Swiss Life BU 4U care: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute in Ausbildung mit lebenslanger Rente bei Pflegebedürftigkeit Swiss Life BU 4U: Swiss Life BU 4U als Stufentarif: Eintrittsalter* 15 30/11 Jahre 15 30/11 Jahre Versicherungsdauer Rente: 5 52 Jahre mind. bis Alter 60 (außer bestimmte Berufe) Schlussalter Je nach Beruf max. Alter 67 2.400 Euro BU-Rente pro Jahr (200 Euro monatlich) Mindestversicherungssumme* Höchstversicherungssumme 15.000 Euro pro Jahr (Studenten) 12.000 Euro pro Jahr (Schüler, Azubis) (mit/ohne Dynamik) Mindestbeitrag jährlich 120 Euro halbjährlich 60 Euro vierteljährlich 30 Euro monatlich 10 Euro Zahlweise (Rente) Todesfallleistung (Mindestbeitragssumme 2.500 Euro) 1 Monatsrente (Sterbegeld) Risikoprüfung ja, vgl. S. 18 keine wirtschaftliche Risikoprüfung Prüfung auf Berufsrisiken/Sonderrisiken (S. 14) NVG ja, automatisch vereinbart (S. 131) Dynamik monatlich, vorschüssig optional mit garantierter Rentensteigerung 1 % optional BU 4U care: lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit Überschussverwendungs-Systeme Karenzzeiten Zuzahlungen Entnahmen Vorläufiger Versicherungsschutz Volldynamik, Form B mit 2 3 %; für DV Form O oder P optional mit garantierter Rentensteigerung 1 % (nicht in Verbindung mit»care«-option) vor Rentenbeginn: Beitragsverrechnung (R) (nicht bei DV) Bonusrente (T) nach Rentenbeginn: 0, 3 oder 6 Monate (additive Karenzzeiten) nicht möglich bei Kündigung fällt kein Rückkaufswert an ja Steigend: dynamisch (S) Tarifbuch 2015-10 126
Beratungsansatz Zielgruppen Nutzen Besonderheiten/Tipps Druckstücke Schüler Azubis Studenten Sicherung der Zukunft junger Leute Entlastung der Eltern im BU-Fall ihrer Kinder BUprotect»care«-Option Zusatzleistung Sterbegeld Umwandlungsoption in eine Versorgung mit Kapitalbildung garantierte Rentensteigerung möglich Infektionsklausel optional (nur in Verbindung mit Pauschalregelung) siehe WebOffice * Bei abweichendem Eintrittsalter/Mindestsumme ist eine Anfrage bei der Niederlassung Swiss Life Deutschland möglich. Tarifbuch 2015-10 127
Tarif 943 Versicherungsleistungen Bei Eintritt von Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer der Versicherung wird eine monatliche vorschüssige Berufsunfähigkeitsrente geleistet. Auf Wunsch kann eine garantierte Rentensteigerung vereinbart werden (zusätzlich zur Rentensteigerung aus der Überschussbeteiligung). Alternativ kann die»care«-option gewählt werden (lebenslange Weiterzahlung der BU-Rente, wenn bei Ablauf der Leistungsdauer bedingungsgemäße Pflegebedürftigkeit vorliegt). Endet der Vertrag durch Tod, wird einmalig 1 Monatsrente gezahlt. Der Anspruch auf Leistungen aus der BU- Versicherung entsteht mit Beginn des Kalendermonats, nachdem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Beitragszahlung Die Beitragszahlung erfolgt während der Versicherungsdauer. Die Beiträge sind u. a. abhängig vom Eintrittsalter, von der gewählten Versicherungs- und Leistungsdauer, von der gewählten Karenzzeit, von der»care«-option bzw. Höhe der garantierten Rentensteigerung, von der Beitragszahlungsweise. Verweisungsverzicht Bei den Berufen der Berufsgruppen 1+,1, 2, 3+, 3 und 4+ verzichten wir auf die abstrakte Verweisung. Karenzzeit Definition vgl. AVB Ist eine Karenzzeit vereinbart, sind die Beiträge auch während der Karenzzeit zu zahlen. Leistungsregelung Die Leistungspflicht richtet sich nach der vereinbarten Leistungsklausel. Dabei kann bei Vertragsabschluss zwischen folgenden Varianten gewählt werden: a) Pauschalregelung Volle BU-Leistung bei mindestens 50 %iger Berufsunfähigkeit, keine Leistung bei weniger als 50 % Berufsunfähigkeit. b) Staffelregelung Leistung entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit, wenn diese mindestens zu 25 % besteht. Leistung in voller Höhe ab einem BU-Grad von mindestens 75 %. Die Staffelregelung kann nicht mit der Infektionsklausel kombiniert werden. Nachversicherungsgarantie (NVG) Bei Neuabschlüssen ohne Vorversicherungen sind keine Besonderheiten zu berücksichtigen. Wenn Vorversicherungen vorhanden sind: Ein noch nicht ausgeschöpftes Nachversicherungsvolumen ist hinzuzuaddieren. Im BU 4U-Tarif erfolgen Erhöhungen, sofern die VP in Ausbildung ist und das Alter 30 nicht überschritten hat, max. bis zur versicherbaren Höchstrente (Studenten bis 15.000 Euro, Schüler und Azubis bis 12.000 Euro). Spätere Erhöhungen nach Abschluss der Ausbildung erfolgen im BU-Tarif. Bei der NVG bis 07.2011 waren die Untersuchungsgrenzen und Tarifgrenzen auf die Summe anzuwenden, die sich aus der beantragten Summe zuzüglich des Betrags, der sich aus dieser Option maximal ergeben kann, zusammensetzt (S. 131). Überschussbeteiligung Berufsgruppen können unterschiedliche Überschussanteilsätze erhalten. Besonderheit bei Direktversicherung Bei Direktversicherungen werden die sofort einsetzenden Überschüsse ausschließlich zur Erhöhung der BU-Rente (Bonusrente) verwendet. BU 4U und BU 4U care sind in der bav nicht anwendbar. Versicherungs- und Leistungsdauer Die Leistungsdauer der SBU entspricht grundsätzlich der Versicherungsdauer. Die Versicherungsdauer kann jedoch auch kürzer als die Leistungsdauer gewählt werden (mind. 3 Jahre Differenz). Die»care«- Option kann nur gewählt werden, wenn Tarifbuch 2015-10 128
Versicherungs- und Leistungsdauer identisch sind. Risikoprüfung Gesundheitliche Risikoprüfung vgl. S. 18 Berufsrisiken/Sonderrisiken siehe Basisinformationen/Annahmerichtlinien Wirtschaftliche Angemessenheit Es wird immer eine entsprechende Risikoprüfung vorgenommen (vgl. S. 21 bzw. Druckstück Nr. 3818). Höchstrente bei BU 4U und BU 4U care. Tarifbuch 2015-10 129