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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der klarpunkt. Agentur für Marketing und Kommunikation, Inhaber Kordelia Klar, Franz-Jacob-Str. 2, 10369 Berlin (folgend Agentur klarpunkt genannt) und ihren Auftraggebern abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen, in schriftlicher oder auch mündlicher Form. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Agentur klarpunkt nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. 1.2. Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Dienstleistungen aus den Bereichen der Werbung und der Kommunikation an, u.a. Konzeption, Digitale Medien, PR, Mediaplanung, Text, Corporate Design und die Gestaltung von Print- und Webpublikationen. Nicht vom Auftrag erfasst ist die rechtliche Prüfung nach Namens-, Marken-, Urheber-, Wettbewerbsoder sonstigen Rechten. 1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit den Auftraggebern, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur klarpunkt, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen die Agentur klarpunkt resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. 2. Urheber- und Nutzungsrechte 2.1. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an den von der Agentur klarpunkt im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Die Nutzungsrechte gelten nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Umfang. Jede weitergehende Nutzung erfordert eine vorherige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. 2.2. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. 2.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 2.4. Die Agentur klarpunkt darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung ist er verpflichtet, der Agentur klarpunkt eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Agentur klarpunkt, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. 2.5. Die Arbeiten der Agentur klarpunkt dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. 2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur klarpunkt. 2.7. Werden Arbeiten der Agentur klarpunkt erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung wird von der Agentur klarpunkt festgelegt. AGBs. klarpunkt. Agentur für Marketing und Kommunikation. Inhaber Kordelia Klar. Franz-Jacob-Straße 2. 10369 Berlin. Seite 1

2.8. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur klarpunkt ein Auskunftsanspruch zu. 2.9. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind verbleiben bei der Agentur klarpunkt. 3. Vergütung 3.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 3.2. Soweit die Höhe der Vergütung bei Vertragsabschluss nicht vereinbart ist, gilt ein Stundensatz von 85,00 Euro netto als vereinbart. 3.3. Wenn die vom Auftraggeber gewünschte Ausführungsfrist 24h unterschreitet (Eilauftrag) ist die Agentur klarpunkt berechtigt einen Eil-Aufschlag von 100% zu berechnen. 3.4. Die Agentur klarpunkt kann dem Auftraggeber Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen über Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur klarpunkt verfügbar sein. 3.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur klarpunkt alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur klarpunkt von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt. 3.6. Der Auftragnehmer kann seine weiteren Leistungen vom Ausgleich vorangegangener Rechnungen abhängig machen. 3.7. Auslagen sind vom Kunden neben der Vergütung gesondert zu erstatten, insbesondere Kosten für vereinbarte Besichtigungen und Reisen, für Kurierleistungen und den Versand von z.b. Datenträgern, Mustern, Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Proofs und Ähnlichem. 3.8. Die Schlusszahlung ist mit Abnahme bzw. mit Lieferung fällig. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen netto ab Rechnungszugang zu leisten. 3.9. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 4. Ausführungsfristen, Lieferung und Abnahme 4.1. Ausführungsfristen sind unverbindlich, soweit sie zwischen den Vertragspartnern nicht schriftlich als verbindliche Fristen ausdrücklich bezeichnet sind. 4.2. Die Abnahme des Werkes ist durch den Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt zu erklären wenn nicht ein anderer Zeitraum vereinbart ist. Erfolgen innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung keine Beanstandungen, gleich welcher Art gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden ( 640 BGB). 5. Gestaltungsfreiheit 5.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Agentur klarpunkt eine Gestaltungs-, bzw. Erstellungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung oder Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. AGBs. klarpunkt. Agentur für Marketing und Kommunikation. Inhaber Kordelia Klar. Franz-Jacob-Straße 2. 10369 Berlin. Seite 2

5.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur klarpunkt eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. 5.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur klarpunkt übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur klarpunkt im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 6. Vorlagen des Kunden 6.1. Stellt der Kunde eigene Entwürfe oder sonstige Unterlagen für den Auftrag zur Verfügung oder beteiligt er sich durch eigene Mitarbeit, begründen diese Umstände kein Urheber- oder Miturheberrecht an dem Arbeitsergebnis des Auftraggebers und mindern nicht die Vergütungsansprüche. 6.2. Soweit der Auftragnehmer Vorlagen des Auftraggebers verwenden soll, müssen diese in gebräuchlichen digitalen Dateienformaten zur Verfügung stehen. Werden Vorlagen in anderer Form geliefert, kann der Auftragnehmer für die Digitalisierung eine zusätzliche Vergütung verlangen. 6.3. Vom Kunden als Vorlagen gelieferte Sachen gehen ins Eigentum der Agentur klarpunkt über und verbleiben bei diesem, wenn bei Übergabe nichts anderes vereinbart wird. 6.4. Liefert der Kunde der Agentur klarpunkt Entwürfe, Logos, Schrifttypen, Texte, audiovisuelle oder sonstige Daten, so obliegt ihm die vorherige Prüfung seiner Nutzungsrechte. Der Kunde versichert der Agentur klarpunkt, über alle erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Er stellt die Agentur klarpunkt von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte gegenüber der Agentur klarpunkt geltend machen könnten, einschließlich etwaiger zur Rechtsprüfung und verteidigung erforderlichen Kosten. 6.5. Die Agentur klarpunkt kann teilweise oder vollständig von einem Auftrag zurück treten oder diesen kündigen, wenn ihr Rechtsverletzungen bekannt werden oder ein Dritter solche geltend macht und der Kunde in diesen Fällen die Verletzungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausräumt. 6.6. Wünscht der Kunde die Verwendung bestimmter Farben, so sind Farbangaben nur dann verbindlich, wenn diese für Drucksachen als Euroskala oder HKS Farbnummer und für Bildschirmfarben als RGB oder HSV Daten angeben werden. 6.7. Es obliegt dem Kunden, seine Vorlagen frei von Fehlern, insbesondere von Schreib- und Bildfehlern zu liefern. Eine Überprüfung durch die Agentur klarpunkt erfolgt nicht. 7. Gewährleistung und Haftung 7.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der, von der Agentur klarpunkt erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur klarpunkt ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bewusst oder bekannt werden. Der Auftraggeber stellt die Agentur klarpunkt von Ansprüchen Dritter frei. Erachtet die Agentur klarpunkt für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur klarpunkt die Kosten hierfür der Auftraggeber. 7.2. Die Agentur klarpunkt haftet in keinem Fall für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. 7.3. Die Agentur klarpunkt haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit AGBs. klarpunkt. Agentur für Marketing und Kommunikation. Inhaber Kordelia Klar. Franz-Jacob-Straße 2. 10369 Berlin. Seite 3

oder die Zulässigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstigen Arbeiten. 7.4. Die Agentur klarpunkt haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur klarpunkt wird in der Höhe beschränkt auf 50% des einmaligen Ertrages der Agentur klarpunkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur klarpunkt für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen. 7.5. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.6. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Inhalt. 7.7. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur klarpunkt geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 8. Verwertungsgesellschaften 8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur klarpunkt verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese der Agentur klarpunkt gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. 9. Leistungen Dritter 9.1. Von der Agentur klarpunkt eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur klarpunkt. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur klarpunkt eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung der Agentur klarpunkt weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. 10. Herausgabe von Daten 10.1. Die Agentur klarpunkt ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur klarpunkt ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 11.2. Hat die Agentur klarpunkt dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur klarpunkt verändert werden. 11.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 11.4. Die Agentur klarpunkt haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Agentur klarpunkt ist ausgeschlossen, bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten 12.1.. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur klarpunkt angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur klarpunkt. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Die Agentur klarpunkt schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.. 13. Media-Planung und Media-Durchführung AGBs. klarpunkt. Agentur für Marketing und Kommunikation. Inhaber Kordelia Klar. Franz-Jacob-Straße 2. 10369 Berlin. Seite 4

13.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung organisiert die Agentur klarpunkt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur klarpunkt den Auftraggebern durch diese Leistungen nicht. 13.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur klarpunkt berechtigt, Vorauskasse vom Auftraggeber zu erhalten und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur klarpunkt nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen die Agentur klarpunkt entsteht dadurch nicht. 14. Schlussbestimmungen 14.1. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. 14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. 14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Berlin, 22.09.2011 AGBs. klarpunkt. Agentur für Marketing und Kommunikation. Inhaber Kordelia Klar. Franz-Jacob-Straße 2. 10369 Berlin. Seite 5