LFK-Medienpreis 2017 AUSSCHREIBUNG FERNSEHEN Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) vergibt 2017 zum 26. Mal den LFK-Medienpreis. Er wird für herausragende Leistungen der in Baden-Württemberg zugelassenen, privaten Rundfunkveranstalter verliehen und prämiert Autoren von Hörfunkund Fernsehbeiträgen, die sich neben ihrer journalistischen Qualität durch eine besondere Kreativität und Originalität sowie eine zielgruppengerechte Ansprache auszeichnen. Insgesamt werden im Rahmen der Medienpreisverleihung Preisgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro vergeben. Über die Preise entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine Jury. Die Jury ist frei in der Vergabe der Preise und der Preisgelder. Zusätzlich zu den Preisen wird den Gewinnern eine LFK-Medienpreis-Skulptur verliehen. Die Verleihung des LFK-Medienpreises findet am 15. Mai 2017 im Apollo-Theater in Stuttgart statt. TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen, rechtlicher Hinweis Durch die Anmeldung zum Wettbewerb werden der LFK die Rechte für die eingereichten Wettbewerbsbeiträge für die Vorführung in der Jurysitzung und gegebenenfalls vor der Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen der LFK (u.a. Preisverleihung) sowie auf der Homepage der LFK überlassen. Diese Rechte beziehen sich sowohl auf die Originalversion des Beitrags als auch auf eine gekürzte Fassung. Der Einreichende stellt die LFK von möglichen Rechten Dritter frei und es entstehen der LFK daraus keine Kosten oder Verpflichtungen. Die LFK behält sich vor, eingereichte Beiträge bei unzureichender Dokumentation oder fehlenden Unterlagen vom Wettbewerb auszuschließen. Ansprechpartnerin für Fragen und weitere Auskünfte: Sarah Kurz Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Tel.: 0711/66991-34 E-Mail: s.kurz@lfk.de 2. Wer kann sich beteiligen? - Feste und freie Mitarbeiter der in Baden-Württemberg lizenzierten, privaten, kommerziellen Fernsehveranstalter sowie Produzenten von Fernsehsendungen für diese Veranstalter. - Volontäre sowie Auszubildende bei den in Baden-Württemberg lizenzierten, privaten, kommerziellen Fernsehveranstaltern, Teilnehmer an Seminaren des Medienrings sowie Auszubildende bei den Sendern (z.b. Mediengestalter): Sie dürfen ausschließlich in der Kategorie Volontäre und Auszubildende Wettbewerbsbeiträge einreichen. Seite 1 von 9
- Studierende/Auszubildende an Hochschulen sowie sonstigen Ausbildungseinrichtungen: Sie dürfen ausschließlich in der Kategorie Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen Wettbewerbsbeiträge einreichen. Für den LFK-Medienpreis können sich sowohl Einzelpersonen als auch Teams bewerben. 3. Maßgeblicher Sendezeitraum/Datum der Erstausstrahlung Der eingesandte Beitrag muss in der Zeit vom 16.11.2015 bis 15.11.2016 bei einem in Baden-Württemberg lizenzierten, privaten Fernsehveranstalter als Erstsendung im Rahmen des ausgestrahlten TV-Programms verbreitet worden sein. Es gilt das Datum der Erstausstrahlung. Die Ausstrahlung/Einstellung auf einer Homepage oder bei einer Video-Plattform als abrufbarer Beitrag im Internet allein reicht nicht aus! 4. Form der Einsendung Ein Wettbewerbsbeitrag kann jeweils nur für eine der fünf Fernseh-Kategorien eingereicht werden; diese muss bei der Bewerbung im Anmeldeformular angegeben werden. Die Bewerber sollten sich deshalb bereits im Voraus mit den Anforderungen und Bewertungskriterien der einzelnen Kategorien auseinandersetzen. Zusätzlich zu den kategorie-spezifischen Kriterien (siehe Kategorie-Beschreibung) gelten die hier aufgelisteten Teilnahmebedingungen und Anforderungen für jeden Wettbewerbsbeitrag und jede Kategorie und sind bindend für die Einreichung! Alle angeforderten Informationen, Bestätigungen und Nachweise müssen auf dem gesonderten Anmeldeformular eingetragen und den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (in doppelter Ausführung) muss vom Bewerber anhand der jeweiligen Checkliste überprüft und deren Vollständigkeit per Unterschrift bestätigt werden. Unvollständige Bewerbungen werden vom Wettbewerb ausgeschlossen! Technische/Formale Anforderungen: - Kategorie-Zuordnung/Senderbestätigung: Jede Einsendung ist auf dem aktuellen Anmeldeformular eindeutig einer Kategorie zuzuordnen und mit einer Senderbestätigung (Stempel und Unterschrift) zu versehen. Wenn der Beitrag bei einem anderen Rundfunkveranstalter ausgestrahlt wurde, ist zusätzlich eine Bestätigung des Senders bei dem der Beitrag erstmals ausgestrahlt wurde, beizufügen. - Länge des Beitrags: Der Wettbewerbsbeitrag, bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt aus dem Originalbeitrag, darf nicht länger als 10 Minuten sein. Längere Beiträge oder Seite 2 von 9
Zusammenschnitte von verschiedenen Teilen einer Sendung oder verschiedenen Sendungen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen! Als Zusatzmaterial zum Wettbewerbsbeitrag, den die Jury bewertet, kann der Originalbeitrag in ganzer Länge beigefügt werden. Umfasst eine Aktion oder eine Sendereihe mehrere Folgen, so darf nur eine Folge bzw. ein Original-Ausschnitt (max. 10 Minuten) dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein Best of mehrerer Folgen ist nicht erlaubt! Als Zusatzmaterial, zu dem von der Jury zu bewertenden Wettbewerbsbeitrag, kann ein Zusammenschnitt aus mehreren Folgen (max. 5 Minuten) beigefügt werden. Umfang, Inhalt und Ablauf der Serie oder Sendereihe sollten im Anmeldeformular ausführlich beschrieben werden. - Jeder Beitrag sollte (sofern vorhanden) eine Anmoderation (Thema, Anlass, kurze Einführung) enthalten. Es dürfen keine extra für die Medienpreisbewerbung neu produzierten Anmoderationen oder Beiträge mit Kommentaren des Veranstalters eingereicht werden! Im Wettbewerbsbeitrag sind nur erläuternde Hinweise zulässig, die den Beitrag kurz thematisch einordnen. Diese Einordnung sollte jedoch auch aus der Beitragsbeschreibung im Anmeldeformular hervorgehen. - Form der Einreichung: Der Wettbewerbsbeitrag muss auf einer Daten-DVD oder einem USB-Stick eingereicht werden. Pro Daten-DVD/USB-Stick darf nur ein Beitrag eingereicht werden. Nur reine Videodateien im MPEG4-Format (H.264) werden akzeptiert. Kein DVD-Menü! (wenn möglich: Qualität 85%, 1024 x 576, 16:9) Unterlagen (Erklärungen, Bestätigungen, Nachweise, Zeitungsausschnitte, Plakate, Anzeigen, Website/Social Media-Screenshots etc.) bitte im PDF-Format einreichen. - Kennzeichnung: Auf der Daten-DVD muss deutlich die Wettbewerbskategorie, der Name des Veranstalters, des Beitrags und des Autors sowie die Länge des Beitrags und der Sendetag verzeichnet sein. Bitte nur Papierhüllen für die DVDs verwenden! Auch bei Einreichungen auf USB-Stick sollte dieser sichtbar gekennzeichnet sein. - Sender-/Beitragsbeschreibung: Eine Beschreibung des Senders, aus dem das Format und die Zielgruppe, aber auch die Hintergründe zu den Bedingungen der Erstellung des Wettbewerbsbeitrags (z.b. Zeitdruck wegen Aktualität) hervorgehen sowie Informationen zur crossmedialen Aufbereitung und Einbeziehung von Social Media, müssen mit dem Anmeldeformular eingereicht werden. - Aufgabenverteilung bei Beiträgen die als Team erstellt wurden: Wird der Beitrag von einem Team eingereicht, sind alle Namen und Informationen zu den Teammitgliedern und eine Beschreibung der Aufgabenverteilung beizulegen. - Bilder der Autoren: Mit dem Beitrag müssen gleichzeitig auch Bilder der Autoren eingereicht werden. JPG-Format; minimale Bildgröße 1600 x 1200 Pixel (Dateigröße min. 1 MB). Gewünscht sind Portrait-Bilder (frontal, Kopf und halber Oberkörper) aus dem redaktionellen Umfeld. Bei Teameinsendungen bitte unbedingt auch Gruppenbilder einreichen. Generell gilt: Keine Privataufnahmen! Seite 3 von 9
Dateien bitte gut leserlich Beschriften mit: Sendername_Beitrag_Name oder Sendername_Beitrag_Team. - Wettbewerbsbeitrag, Fotos und Unterlagen in doppelter Ausführung: Die Daten-DVD/USB-Stick mit dem Beitrag und den Fotos sowie die dazugehörigen, unterschriebenen Unterlagen (Anmeldeformular, Checkliste, ggfs. Bestätigung der Ausstrahlung, sonstige Nachweise den Wettbewerbskategorien entsprechend) sind jeweils in doppelter Ausführung (als Print und digital) einzureichen. 5. Einsendeschluss Einsendungen müssen vollständig und in doppelter Ausführung (ausgedruckt und digital) bis Donnerstag, 01. Dezember 2016, 12:00 Uhr bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Reinsburgstraße 27 70178 Stuttgart Kennwort: LFK-Medienpreis 2017 eingegangen sein. Beiträge, die nach diesem Einsendeschluss eingehen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen! Seite 4 von 9
FERNSEH-KATEGORIEN 2017 werden Preise für den jeweils besten Fernsehbeitrag in folgenden Wettbewerbskategorien vergeben: 1. Aktueller Beitrag 2. Hintergrundberichterstattung 3. Sendeformat mit regionalem Bezug 4. Volontäre und Auszubildende (im kommerziellen Bereich) 5. Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Wettbewerbskategorien mit allen kategorie-spezifischen Anforderungen. Diese müssen bei der Einreichung zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten Anforderungen berücksichtigt werden und sind bindend für die Einreichung! Jeder Beitrag wird nach vier allgemeinen sowie drei kategorie-spezifischen Kriterien (siehe Kategorie-Beschreibung) bewertet. Allgemeine Bewertungskriterien Journalistische, handwerkliche und technische Qualität der Aufbereitung: gemeint ist eine umfassende, verständliche und in sich stimmige sowie technisch einwandfreie Bearbeitung des Themas (Kameraführung, passende Integration von O-Tönen, Schnitt). Zielgruppengerechte Ansprache und regionaler Bezug zum Verbreitungsgebiet: eine der Zielgruppe des Senders entsprechende Aufbereitung eines Inhalts mit regionalem Bezug, welcher sich durch die Wahl des Themas, der Akteure oder Unternehmen aus dem Sendegebiet auszeichnen kann und die Zuschauer aus der Zielregion anspricht. Originalität in Bezug auf das gewählte Thema und fesselnde, ideenreiche Aufbereitung: preiswürdig sind vor allem journalistische Leistungen, die sich durch ihre Thematik und ihre Art der Darstellung vom Üblichen abheben und insoweit eine Auszeichnung verdienen. Crossmediale Aufbereitung / Einbeziehung von Social Media: gemeint ist die crossmediale Gesamtkonzeption (Text/Audio/Video) bei der Erstellung und Verbreitung des Beitrags, begleitende themenbezogene Nutzung der Website des Senders und Social Media (Facebook, Twitter, Instagram etc.). Seite 5 von 9
1. Kategorie: Aktueller Beitrag Hier geht es um die aktuelle regionale/lokale Berichterstattung aus dem Sendegebiet. Eingereicht werden können Beiträge, die zeitnah zum dokumentierten Ereignis produziert und ausgestrahlt wurden und die sich in besonderer Weise durch die Art der Berichterstattung hervorheben (umfassende Information/Bildsprache/O-Töne u.ä.). Der thematische Bezug ist freigestellt. Kategorie-spezifische Bewertungskriterien Aktueller Beitrag : Aktualität Regionaler/Lokaler Bezug Informative und sachliche Aufarbeitung des Themas Je lizenziertem, kommerziellen Veranstalter dürfen in dieser Kategorie maximal zwei Beiträge eingereicht werden. 2. Kategorie: Hintergrundberichterstattung Hier können journalistische Beiträge eingereicht werden, die einen Sachverhalt oder ein Ereignis (aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur oder Soziales) aufgreifen und dieses durch weiterführende Informationen verständlicher machen. Entscheidend ist hier, wie die Autoren die Möglichkeiten des jeweiligen Sendeformats nutzen, um dem Zuschauer einen fundierten Einblick in Ursachen/Hintergründe, Zusammenhänge, Vorgeschichte und Entwicklung des gewählten Themas zu geben. Neben Analysen, Statistiken und Chroniken sollten auch Interviews und Zitate von Beteiligten und Experten einbezogen werden. Die Relevanz der Themenwahl für den Autor als auch den Zuschauer der Zielgruppe spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Kategorie-spezifische Bewertungskriterien Hintergrundberichterstattung : Aufbereitung entsprechend den Möglichkeiten des Sendeformats Ganzheitliche/Umfassende Darstellung des Themas Regionaler/Lokaler Bezug Je lizenziertem, kommerziellen Veranstalter dürfen in dieser Kategorie maximal zwei Beiträge eingereicht werden. Seite 6 von 9
3. Kategorie Sendeformat mit regionalem Bezug Hier können Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden, die zur Ansprache besonderer Zielgruppen im Sendegebiet entwickelt wurden oder einen besonderen thematischen Bezug zur Region haben. Es kann sich hierbei z.b. um Magazinsendungen mit einem bestimmten Schwerpunktthema oder für eine bestimmte Zielgruppe, um innovative Talkformate, eine besondere Sportberichterstattung o.ä. handeln. Alle TV-Sendeformate sind zugelassen. Entscheidend sind der regionale Bezug und der innovative Ansatz. Kategorie-spezifische Bewertungskriterien Sendeformat mit regionalem Bezug : Originalität und professionelle Umsetzung des Themas Zielgruppengerechte Ansprache Regionaler Bezug Je lizenziertem, kommerziellen Veranstalter dürfen in dieser Kategorie maximal zwei Beiträge eingereicht werden. 4. Volontäre und Auszubildende (im kommerziellen Bereich) Die Kategorie Volontäre und Auszubildende ist thematisch bewusst sehr offen gehalten. Eine wichtige Rolle spielt die Kreativität sowohl in Bezug auf die Themenwahl als auch die Konzeption und die formatgerechte Umsetzung des Themas. Der Wettbewerbsbeitrag muss vom Volontär oder Auszubildenden eigenständig gestaltet und aufbereitet worden sein. Kategorie-spezifische Bewertungskriterien Volontäre und Auszubildende : Originelle und überzeugende Idee und Konzeption Formatgerechte und kreative Umsetzung des Themas Leistung des Volontärs/Auszubildenden im Entstehungsprozess des Beitrags 4.1. Zusätzliche formale Kriterien für die Einreichung in der Kategorie Volontäre und Auszubildende! - In dieser Kategorie dürfen sich ausschließlich Volontäre sowie Auszubildende bei den baden-württembergischen, kommerziellen, privaten Fernsehveranstaltern und Teilnehmer an Seminaren des Medienrings sowie Auszubildende bei den Sendern (z.b. Mediengestalter) bewerben. - Pro Auszubildendem eines TV-Senders darf maximal ein Beitrag im Einvernehmen mit dem Veranstalter, in dessen Programm der Beitrag gesendet wurde, eingereicht werden. - Die Auszubildenden bei den Fernsehveranstaltern können Arbeiten, die sie im Rahmen ihrer Ausbildung produziert haben, einreichen. Der Beitrag muss bei einem in Baden- Württemberg lizenzierten, kommerziellen Fernsehveranstalter ausgestrahlt worden sein. - Je Volontär darf maximal ein Beitrag im Einvernehmen mit dem Veranstalter, in dessen Programm der Beitrag gesendet wurde, eingereicht werden. - Der Beitrag muss technisch und journalistisch eigenständig vom Volontär/ Auszubildenden aufbereitet, beim Sender produziert und ausgestrahlt worden sein. Seite 7 von 9
4.2. Zusatzangaben für Einsendungen in der Kategorie Volontäre und Auszubildende erforderlich! - Die von den Volontären/Auszubildenden jeweils erbrachten Leistungen (wie beispielsweise Recherchearbeit, Casting, Augenzeugensuche oder das Zusammenstellen von O-Tönen) müssen auf dem Anmeldeformular deutlich beschrieben sein. Außerdem muss angegeben werden, wie lange der Volontär/Auszubildende an dem Beitrag gearbeitet hat. - Den Bewerbungsunterlagen muss ein Nachweis über das Volontariat bzw. Ausbildungsverhältnis oder über einen Seminarplatz beigelegt werden. Je lizenziertem, kommerziellen Veranstalter dürfen in dieser Kategorie maximal drei Beiträge eingereicht werden. 5. Kategorie: Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen Die Kategorie Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen ist thematisch bewusst sehr offen gehalten. Aus diesem Grund werden gezielte Schwerpunkte in der Bewertung gesetzt, um eine Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge zu gewährleisten. Eine wichtige Rolle spielt die Kreativität sowohl in Bezug auf die Themenwahl als auch die Konzeption und die formatgerechte Umsetzung des Themas. Der Wettbewerbsbeitrag muss vom Studierenden/Auszubildenden eigenständig aufbereitet worden sein. Kategorie-spezifische Bewertungskriterien Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen : Originelle und überzeugende Idee und Konzeption Formatgerechte und kreative Umsetzung des Themas Leistung des Studierenden/Auszubildenden im Entstehungsprozess des Beitrags 5.1. Zusätzliche formale Kriterien für die Einreichung in der Kategorie Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen! - In dieser Kategorie dürfen sich ausschließlich Auszubildende und Studierende von Hochschulen sowie sonstigen Ausbildungseinrichtungen bewerben. - Je Auszubildendem/Studierendem darf maximal ein Beitrag im Einvernehmen mit dem Veranstalter, in dessen Programm der Beitrag gesendet wurde, eingereicht werden. - Der Beitrag muss technisch und journalistisch eigenständig vom Auszubildenden/ Studierenden aufbereitet, beim Sender produziert und ausgestrahlt worden sein. 5.2. Zusatzangaben für Einsendungen in der Kategorie Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen erforderlich! - Die von den Auszubildenden/Studierenden jeweils erbrachten Leistungen (wie beispielsweise Recherchearbeit, Casting, Augenzeugensuche oder das Zusammenstellen von O-Tönen) müssen auf dem Anmeldeformular deutlich beschrieben sein. Außerdem muss angegeben werden, wie lange der Auszubildende/Studierende an dem Beitrag gearbeitet hat. - Den Bewerbungsunterlagen muss ein Nachweis über das Ausbildungsverhältnis oder ein Immatrikulationsbescheinigung beigelegt werden. Seite 8 von 9
Pro Hochschule oder Ausbildungseinrichtung dürfen maximal drei Beiträge eingereicht werden. Seite 9 von 9