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Transkript:

BUNDESVEREINIGUNG DER MUSIKVERANSTALTER E. V. Merkblatt Neue GEMA-Veranstaltungstarife ab 1.1.2014 Tarifstreit beigelegt Gesamtvertrag abgeschlossen! (Stand 11.12.2013) Nach nunmehr 2-jähriger Auseinandersetzung um die von der GEMA beabsichtigten Tarifreform und vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht jetzt endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte sich mit der GEMA in einem beispielslosen Verhandlungsmarathon mit allein 12 intensiven Verhandlungen in den letzten 6 Monaten auf neue Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik sowie für Musikkneipen und Clubs/Discotheken verständigen. Voraus gegangen waren u.a. tausende Beschwerdebriefe an Bundestags- und Landtagsabgeordnete, zahlreiche Diskussionsrunden mit Politikern, Urhebern und Musiknutzern, eine Petition GEMA verliert Augenmaß mit über 300.000 Befürwortern, Demonstrationen u.a. vor den GEMA-Bezirksdirektionen, Kampagnen in Clubs und Discotheken, Beschwerden und Anhörungen bei der Aufsichtsbehörde (Deutsches Patent- und Markenamt) und dem Bundeskartellamt sowie ein urheberrechtliches Schiedsstellenverfahren der Bundesvereinigung der Musikveranstalter gegen die von der GEMA in 11 Tarifen geforderte Tarifreform, die Erhöhungen von bis zu über 1.000 % mit sich gebracht hätte. Nach Vorlage der Schiedsstellenentscheidung im Frühjahr 2013, deren fachlicher Analyse, rechtlicher Bewertung und anschließenden, intensiven Verhandlungen konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA neue Tarife mit neuen Tarifstrukturen vereinbaren, die im Wesentlichen auf den Vorgaben der Schiedsstelle und der Aufsichtsbehörde basieren, aber auch den Interessen der Musiknutzer Rechnung tragen. Hierbei nahm die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine sorgfältige Abwägung zwischen den Vorschlägen der Schiedsstelle und der Aufsichtsbehörde einerseits und den eher geringen Erfolgsaussichten weiterer, gerichtlicher Streitigkeiten bis zum Bundesgerichtshof anderseits vor. Die bestehenden Tarife wurden in ihren Strukturen überarbeitet und

Merkblatt Neue GEMA-Veranstaltungstarife ab 1.4.2014 Seite 2 grundsätzlich linear ausgestaltet. Im Grundsatz gilt für alle Tarife: je größer der Veranstaltungsraum, je höher das Eintrittsgeld und je höher die Anzahl der Öffnungstage, umso stärker sind Einzelveranstaltungen bzw. Musikkneipen, Clubs und Discotheken von Tariferhöhungen betroffen. Die erzielten Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Einzelveranstaltungen (Tarife M-V, U-V) Die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder mit Tonträgermusik (U-V / M-V) halten an den bestehenden Tarifparametern (qm und Eintrittsgeld) fest. Diese werden nun ohne Zwischenstufen in 100 qm- und 1-Euro-Schritten unterteilt. Folgende Verbesserungen konnten u.a. erzielt werden: - Die Zeitzuschläge für Veranstaltungen, die zwischen 15-18 Uhr beginnen und länger als 22 Uhr gehen, sind weggefallen. - Die Zeitzuschläge für Aufführungen über 8 Stunden erhöhen sich nur um 25 % je weitere 2 Stunden (Schiedsstelle wollte 25 % je weitere Stunde). - Einführungsphase über 5 Jahre für Erhöhungen im Bereich über 10 Euro Eintrittsgeld. Für ca. ein Viertel der Veranstaltungen gelten ab 2014 niedrigere Vergütungssätze. Dies betrifft ca. 125.000 Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik im Bereich zwischen 3-10 Euro Eintrittsgeld und bis zu 1.000 qm Raumgröße. Veranstaltungen ohne Eintritt und bis zu 1000 qm Raumgröße werden zum Teil ebenfalls entlastest bzw. erhöhen sich um bis zu maximal 22 %, zum Beispiel bei 101-200 qm Raumgröße von 36,90 Euro auf 45,10 Euro. Steigerungen/Veränderungen ab 1.1.2014 gegenüber 2013: - 100 qm, 0 Euro Eintritt = ca. - 2,4 % - 200 qm, 0 Euro Eintritt = ca. + 22 % - 400 qm, 0 Euro Eintritt = ca. + 7 % - 200 qm, 5 Euro Eintritt = ca. - 48 % - 300 qm, 8 Euro Eintritt = ca. - 34 % - 500 qm, 10 Euro Eintritt = ca. - 4 % - 800 qm, 0 Euro Eintritt = ca. -9 % - 1500 qm, 0 Euro Eintritt = ca. + 23 % Für Veranstaltungen mit über 10 Euro Eintrittsgeld und entsprechenden Tarifsteigerungen konnte eine Einführungsphase von 5 Jahren mit der GEMA

Merkblatt Neue GEMA-Veranstaltungstarife ab 1.4.2014 Seite 3 vereinbart werden. So werden Erhöhungen von ca. 50 % bei einer Veranstaltung mit 20 Euro Eintrittsgeld und 400 qm durch die zeitliche Streckung abgefedert. Galaveranstaltungen mit Menu, bei denen i.d.r. ein Drittel des Gesamteintrittspreises als Eintrittsgeld für die Musik zugrunde gelegt wird, mit z.b. 20 Euro anrechenbarem Eintrittsgeld und 600 qm Raumgröße verteuern sich innerhalb von 5 Jahre um insgesamt ca. 64 %. Die ursprüngliche Forderung der GEMA lag nochmals um ca. 40 % darüber. Beim Abschluss eines Jahrespauschalvertrages ab 11 Veranstaltungen gewährt die GEMA einen weiteren Nachlass von 10 %, ab der 31. Veranstaltung einen weiteren Nachlass in Höhe von 14,5 % (gerechnet ab der 1. Veranstaltung). Nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist der Veranstalter von Live-Musik verpflichtet, der GEMA nach der Veranstaltung die sog. Musikfolgeliste mit Angabe der gespielten Lieder zu übersenden. Kommt der Veranstalter dieser Pflicht nicht nach, stellt ihm die GEMA zusätzlich 10 % der für die Veranstaltung zu zahlenden Vergütung in Rechnung. 2. Clubs/Discotheken (Tarif M-CD II) Im Hinblick auf die am stärksten von der beabsichtigten GEMA-Tarifreform betroffenen Clubs und Discotheken konnten in den Verhandlungen zahlreiche, von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter vorgetragene Sachargumente überzeugen und daher neue Vergütungssätze vereinbart werden. Nach der GEMA-Tarifreform sollten Clubs und Discotheken durchschnittlich 400 bis 500 % mehr bezahlen, teilweise sogar bis zu 1.000 %. Hier war die größte Verhandlungsbereitschaft der GEMA gefordert, um existenzgefährdende Erhöhungen zu verhindern. Erfreulich ist, dass diese utopischen Forderungen vom Tisch sind. Im Lichte der Schiedsstellenentscheidung, dass in Clubs und Discotheken eine sehr intensive Form der Musiknutzung stattfindet, konnten die unvermeidbaren Tariferhöhungen durch eine 8-jährige Einführungsphase gestreckt und allen Beteiligten Planungssicherheit gegeben werden. Folgende Verbesserungen konnten hier erzielt werden: - Live-Musik-Einlagen (Ausnahme Konzerte) sind mit abgegolten. - Der sog. Kabarettzuschlag (für Showeinlagen) ist weggefallen. - Die Zeitzuschläge sind weggefallen. - Die Wiedergabe von Video/Bildtonträgern ist mit abgegolten. - Eine Härtefallklausel/Angemessenheitsprüfung konnte auch für den Discothekentarif vereinbart werden.

Merkblatt Neue GEMA-Veranstaltungstarife ab 1.4.2014 Seite 4 - Für die Berechnungen zählen jetzt nur noch die wöchentlichen Regelöffnungstage sowie das durchschnittliche, wöchentliche Eintrittsgeld. Für die überwiegende Anzahl der Clubs und Discotheken mit in der Regel 2 Regelöffnungstagen pro Woche liegen die Steigerungen gegenüber dem, was die GEMA ursprünglich gefordert hat, noch in einem vertretbaren Rahmen. Steigerungen ab 1.1.2014 gegenüber 2013 (mit 2 Regelöffnungstagen pro Woche): - 100 qm, 6 Euro = ca. - 6,6 % - 200 qm, 10 Euro = ca. + 14 % - 300 qm 12 Euro = ca. + 26,5 % Unter Berücksichtigung des Wegfalles des 30 %igen Vervielfältigungszuschlages zahlen viele Discotheken in 2014 und in den Folgejahren sogar weniger GEMA-Gebühren! Steigerungen insgesamt bis 2022 gegenüber 2013 (mit 2 Regelöffnungstagen pro Woche): - 100 qm, 6 Euro = ca. - 3,2 % - 100 qm, 8 Euro = ca. + 23 % - 200 qm, 6 Euro = ca. + 29 % - 300 qm, 8 Euro = ca. + 84 % Die genannten Erhöhungen werden über einen Zeitraum von 8 Jahren (Einführungsphase) verteilt! 3. Musikkneipen (Tarif M-CD I) Auch bei den sog. Musikkneipen und ähnlichen Betrieben mit Veranstaltungsmusik ohne Tanz und ohne Eintritt konnten die ursprünglich von der GEMA geforderten Erhöhungen von bis zu über 1.000 % verhindert werden. Auf die meisten Betriebe, die in der Regel nur an 2-3 Wochentagen entsprechende Veranstaltungsmusik spielen, kommen vergleichsweise vertretbare Erhöhungen zu, die sich aufgrund der vereinbarten Einführungsphase auf 8 Jahre aufteilen. Steigerungen ab 1.1.2014 gegenüber 2013 (mit bis zu 3 Regelöffnungstagen mit Veranstaltungsmusik ohne Eintritt pro Woche): - 100 qm = ca. + 1 % - 200 qm = ca. + 8 % - 300 qm = ca. + 11,5 %

Merkblatt Neue GEMA-Veranstaltungstarife ab 1.4.2014 Seite 5 In 2014 erhöhen sich z.b. die Vergütungen für eine Musikkneipe mit bis zu 3 Regelöffnungstagen pro Woche und zwischen 101-200 qm Raumgröße von 874 Euro auf 942 Euro. Steigerungen insgesamt bis 2022 gegenüber 2013 (mit bis zu 3 Regelöffnungstagen mit Veranstaltungsmusik ohne Eintritt pro Woche): - 100 qm = ca. + 12 % - 200 qm = ca. + 49 % - 300 qm = ca. + 68 % Bis zum Jahr 2022 erhöhen sich z.b. die Vergütungen für eine Musikkneipe mit bis zu 3 Regelöffnungstagen pro Woche und bis 100 qm Raumgröße von derzeit 579 Euro auf 648 Euro. 4. Weitere Tarife erhöhen sich ab 2014 um 2 % Auch für die nicht im Streit stehenden Tarife, z.b. für Tonträgerwiedergaben/ Hintergrundmusik, Radio- oder Fernsehwiedergaben, Hotelweitersendung etc. konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine Vereinbarung mit der GEMA über einen Zeitraum von 2 Jahren und einer Erhöhung von 2 % in 2014 sowie 1,5 % in 2015 erzielen. Seien Sie versichert, dass sich Ihr Dachverband, die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, auch in Zukunft für die Interessen seiner Mitgliedsverbände und deren Mitglieder gegenüber GEMA & Co einsetzen wird, damit die Nutzung von Musik bezahlbar bleibt! Berlin, 11.12.2013 / Bü