Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am 10. März 2016

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Transkript:

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Bremen, 29.02.2016 Bearbeitet von: Frau Wagener Frau Dr. Staber Tel.: 361-2135 Lfd. Nr. S-10-19 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am 10. März 2016 TOP 3.: Berichtsbitten der CDU zu GeNo-Themen A. Problem Der Deputierte Herr Bensch hat das Fachressort am 08.02.16 gebeten, zu den Themen Verlegung der Zentralapotheke vom KBM nach Strom und Verlegung der Krankenpflegeschule vom KBM an das St. Joseph-Stift in der Deputation kurz schriftlich zu berichten. Die Berichtsbitten wurden um Nachfragen zu Freimachungsflächen, Fallzahlen und Entwicklungsmöglichkeiten im KBM ergänzt. B. Lösung Hiermit wird die schriftliche Beantwortung der Nachfragen der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz zur Kenntnis gegeben. C. Alternativen Keine. D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender Prüfung Die finanziellen Auswirkungen sind unter C. im anliegenden Bericht dargestellt. Personalwirtschaftliche Auswirkungen und Gender-Aspekte sind nicht betroffen.

2 E. Beteiligung / Abstimmung Nicht erforderlich. F. Beschlussvorschlag Die Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz nimmt den anliegenden Bericht des Fachressorts vom 22.02.2016 zur Kenntnis. Anlage: Bericht der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 22.02.2016

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Referat Beteiligungsmanagement /Kommunale Klinika Sonja Wagener Tel. 361-2135 Dr. Jeanine Staber 29.02.2016 Sachstandsbericht Berichtsbitten der CDU vom 08.02.16 zu GeNo-Themen A. Zentralapotheke Verlegung der Zentralapotheke vom KBM nach Strom Im Zuge der Teilinbetriebnahme des Teilersatzneubaus im Klinikum Bremen Mitte (KBM) wird das derzeitige Zentrallager und die Apotheke des KBM in das Güterverkehrszentrum nach Woltmershausen / Strom verlegt. Allerdings zieht lediglich die Offizin-Apotheke (Abgabe von Fertigarzneimitteln) um; der Herstellungsbetrieb (Zytostatika) verbleibt auf dem Gelände des KBM. Hintergrund der Verlegung ist, dass durch die mit dem TEN einhergehende Flächenveräußerung an das Bauprojekt Hulsbergviertel die Notwendigkeit eines externen Lagerstandorts entstand. Das Zentrallager im Güterverkehrszentrum ist flächenmäßig groß genug für die entsprechende Lager- als auch die Apothekenversorgung. Die Versorgung aller Standorte der GeNo mit Arzneimitteln der Apotheke und Waren des Zentrallagers im GVZ wird sichergestellt, indem die Standorte täglich, das KBM ggf. mehrmals täglich, beliefert werden. Die Bündelung sämtlicher Lageraktivitäten im Zentrallager birgt den Vorteil konsolidierter und damit effizienter Logistikströme. B. Krankenpflegschule 1. Verlegung der Krankenpflegeschule vom KBM an das St. Joseph-Stift Eine Verlegung der Krankenpflegeschule vom KBM an das St. Joseph-Stift ist seitens der GeNo nicht geplant. 1

2. Welche Möglichkeiten haben Krankenpflegeschüler nach dem Umzug der Krankenpflegeschule an einem Haus mit Maximalversorgung Erfahrungen zu sammeln? Welcher Ausgleichsmechanismus ist für den Umzug im Bereich Ausbildung vorgesehen? Die praktischen Ausbildungseinsätze werden weiter an allen vier Kliniken wie derzeit auch stattfinden, unabhängig vom Schulstandort. Insofern besteht auch weiterhin die Möglichkeit für Krankenpflegeschüler/innen, an einem Haus mit Maximalversorgung Erfahrungen zu sammeln. Im Rahmen der Klinikverbund weiten Projektes Bildungsakademie ist zudem vorgesehen, u. a. Ausbildungsgänge zusammenzulegen und den Standort einer Krankenpflegeschule festzulegen. C. Freimachungsflächen und Kinderklinik 1. Welche Flächen auf dem Gelände des Klinikum Bremen Mitte (KBM) wurden 2008 als Freimachflächen zur Grundstücksentwicklung geplant? Mit welchen Erlösen wurde 2008 für die Freimachflächen des KBM gerechnet? Mit welchem Buchwert werden diese Flächen aktuell geführt? Mit welchen konkreten Erlösen rechnet die Senatorin aktuell? Im Jahr 2008 wurde der Masterplan des Klinikum Bremen-Mitte neu geplant und vom Senat am 24.06.2008 zur Kenntnis genommen. Im Rahmen dieser Neuplanung ist eine erste Bewertung der freiwerdenden Flächen von einem Gutachter erfolgt. Erschließungskosten sowie mögliche Erlöse konnten zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht abschließend dargestellt werden. In der Senatsvorlage vom 20.08.2010 konkretisierten sich die Vorstellungen. Die Größe der Freimachungsfläche bezifferte sich damals auf ca. 13,9 ha, das Gesamtgelände des Klinikums Bremen-Mitte beträgt ca. 19,4 ha. Seitens der Freien Hansestadt Bremen ist gegenüber der GeNo eine Buchwertgarantie in Höhe von 53,8 Mio. Euro abgegeben worden. Die zu erwartenden Erlöse unterliegen aktuell noch großen Unsicherheiten und sind auch abhängig von dem aufzustellenden Bebauungsplan. 2

2. Welche Funktionseinheiten, die sich derzeit noch auf dem Gelände des KBM befinden, sollen vor der Inbetriebnahme des TEN an welche Orte verlegt werden? Welche ökonomischen, logistischen und sonstigen Gründe sprechen dafür? Aktuell gibt es keine Planungen der GeNo, dass einzelne Funktionseinheiten schon vor der Inbetriebnahme des Teilersatzneubaus verlegt werden. Einzige Ausnahme ist die unter A. dargestellte Verlegung des Zentrallagers incl. Apotheke. Ziel war hier eine Optimierung der logistischen Prozesse sowie eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. In der Prüfung befindet sich derzeit noch ein möglicher vorfristiger Tausch der Dermatologie mit der Neurologie des Klinikums Bremen-Ost im Rahmen der Medizinstrategie. Eine abschließende Entscheidung ist zu diesem Thema noch nicht gefallen. 3. Wie haben sich die Fallzahlen im KBM und im KLdW im Bereich Kinder in den letzten fünf Jahren entwickelt? Von welcher Entwicklung der Fallzahlen geht die Senatorin für die nächsten fünf Jahre (auch nach der Inbetriebnahme des TEN) aus? Sind darin auch die steigenden Geburtenzahlen und der derzeitig starke Zuzug von Flüchtlingen mit einberechnet? Wie viele Betten wird die Kinderklinik nach der Inbetriebnahme des TEN verlieren? Wie sollen diese kompensiert werden? Die Fallzahlen im KBM stagnierten in den letzten fünf Jahren im Bereich der Pädiatrie und der Kinderchirurgie, die Fallzahlen im KLdW stiegen zuletzt in 2015 leicht an. Durch die Verlagerung der Pädiatrie aus dem KLdW in das Eltern-Kind-Zentrum am KBM ist dort mit einer Zunahme von Fällen zu rechnen. Auf der Ebene der Pflegetage wird mit einem Zuwachs von ca. 44% bis 2020 gerechnet. Die demographische Entwicklung sowie bestimmte Krankenhaus-Diagnosedaten wurden bei diesen Prognosen berücksichtigt. Weitere externe Einflüsse wie z.b. der Zuzug von Flüchtlingen bleiben derzeit noch unberücksichtigt, da hier noch große Unsicherheiten bestehen, wie diese sich in den folgenden Jahren entwickeln werden. Die Kinderklinik wird durch die Inbetriebnahme des TEN nicht weniger Betten im Vergleich zum jetzigen Status Quo aufweisen. Da im Zuge der geplanten Zusammenlegung der Kinderkliniken des KBM und des KLdW die derzeit 24 Planbetten des KLdW in den TEN aufgenommen werden sollen, wird das KBM zukünftig sogar über mehr Betten als aktuell verfügen. 3

4. Welche räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten sind für die Kinderklinik auf dem Gelände des KBM vorgesehen? Welche Notwendigkeiten sieht die Senatorin den spendenfinanzierten Neubau der Prof. Hess Kinderklinik mit der Inbetriebnahme des TEN abzureißen? Ist für die neue Kinderklinik ein barrierefrei, z.b. für onkologische Fälle, erreichbarer Kinderspielplatz vorgesehen und wenn ja, wo? Aus wirtschaftlichen Gründen war es nicht möglich, Reserveflächen in größerem Umfang für spätere Entwicklungen frei zu halten. Das Gleiche gilt für den Teilersatzneubau und das Eltern-Kind-Zentrum, auch hier wurden unter Beachtung medizinischer Standards - aus ökonomischen Gründen Entscheidungen getroffen, z.b. hinsichtlich der Raumgrößen und der Anzahl von Betten. Das Eltern-Kind-Zentrum hat eine Ausbaureserve um ein Stockwerk. Die baulichen Voraussetzungen dafür sind gegeben. Der Neubau der Prof. Hess Kinderklinik liegt auf der Freimachungsfläche und wird somit von der Grundstücksentwicklungsgesellschaft vermarktet. Das Eltern-Kind-Zentrum grenzt an die grüne Mitte des Neuen Hulsberg-Quartiers. Dort soll der Spielplatz des Eltern-Kind-Zentrums integriert werden. Die Barrierefreiheit ist für den gesamten Teilersatzneubau gegeben. 4