FirmenTicket-Abo-Bedingungen

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96 Anhang 6 FirmenTicket-Abo-Bedingungen 1. Die Abo-Center der VVS-Verkehrsunternehmen Deutsche Bahn (DB Vertrieb GmbH) und der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) führen das FirmenTicket-Abo für den gesamten VVS-Bereich durch. Vertragspartner des Abonnenten ist das jeweils durchführende VVS- Verkehrsunternehmen. 2. Der Vertrag zwischen dem Abonnenten und dem Abo-Center kommt mit der Zusendung der bestellten Jahres-/Halbjahreswertmarken bzw. mit Beginn der Gültigkeit des Abos bei eticket-chipkarten zustande. 3. Es stehen zwei Zahlungsweisen zur Auswahl. Bei der jährlichen Zahlungsweise des FirmenTicket-Jahresabos wird der jeweils gültige Preis des FirmenTickets zum 1. Gültigkeitstag abgebucht. Bei der monatlichen Zahlungsweise des FirmenTicket-Jahresabos erfolgt die Abbuchung in 12 Monatsraten jeweils zum Monatsersten im Voraus. Die Fahrtberechtigung wird durch die monatliche Zahlung jeweils für den Zahlungsmonat erworben. Das SEPA-Lastschriftmandat schließt die Erhöhung oder Verringerung des monatlichen bzw. jährlichen Einzugsbetrages bei Änderungen des Geltungsbereiches oder der Tarife mit ein. Im Fall der Erhöhung hat der Abonnent ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis oder Kennenmüssen (Veröffentlichung der Tariferhöhung). Der ab Änderung eingezogene höhere Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet. 4. Abweichend von Punkt 3 findet beim Zuschussmodell nur die monatliche Zahlungsweise Anwendung. 5. Bei der jährlichen Zahlungsweise wird eine Jahreswertmarke für 12 Monate ausgegeben. Bei der monatlichen Zahlungsweise erfolgt eine Ausgabe in zwei Halbjahreswertmarken. Die Wertmarken werden jährlich bzw. halbjährlich kostenfrei per Post zugeschickt. Der Abonnent hat die erhaltenen Wertmarken auf Richtigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich dem jeweiligen Abo- Center anzuzeigen. Bei eticket-chipkarten ist die Fahrtberechtigung des Abos im elektronischen Fahrschein (EFS) eingetragen.

97 6. Die Teilnahme am Abo ist an die Voraussetzung geknüpft, dass ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Daueraufträge und Einzelüberweisungen sind nicht möglich. Die Teilnahme am Abo kann verweigert werden, sofern keine ausreichende Bonität des Abonnenten vorliegt bzw. der Abonnent einer Bonitätsprüfung bei einer Wirtschaftsauskunftei nicht zustimmt. 7. Das jeweils durchführende Abo-Center ist berechtigt, Antragsteller, bei denen bei einem früheren Abo Zahlungsunregelmäßigkeiten aufgetreten sind, von einer erneuten Teilnahme am Abo auszuschließen. 8. Kann der fällige Betrag vom Konto nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, werden dem Kontoinhaber die entstandenen Kosten (z.b. Bankgebühr) in Rechnung gestellt, es sei denn, der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Der Gesamtbetrag für alle erhaltenen, aber noch nicht bezahlten Wertmarken wird sofort fällig. Der Abonnent bleibt bis zum Ablauf der in seinem Besitz befindlichen Wertmarken im Abo und wird anschließend durch Kündigung des Abo-Vertrages durch das Abo-Center ausgeschlossen. Auf Wunsch kann der Abonnent die Wertmarke nach dem vom Abo-Center erklärten Ausschluss auch zurücksenden und das Abo damit vor dem Datum des Ausschlussbeginns beenden. In diesem Fall werden die nach erfolgter Zusendung der Wertmarke verbleibenden vollständigen Monate nicht berechnet. Kann im Fall der Ausgabe des Jahres-Abos mittels eticket-chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) der Betrag nicht vom Konto abgebucht werden, wird die Fahrtberechtigung nach Ablauf einer Zahlungsfrist gesperrt und der Abo-Vertrag durch das Abo-Center gekündigt. Bei außerordentlicher Kündigung des Abo-Vertrages durch das Abo- Center wird für die genutzten Monate der jeweils tarifgemäße Preis eines entsprechenden MonatsTickets Jedermann, im Falle eines JahresTicketPlus ein Zehntel des jeweils gültigen Preises eines entsprechenden JahresTicketPlus Jedermann berechnet. 9. Zum Start eines FirmenTicket-Jahresabos muss dem jeweils durchführenden Abo-Center eine Online-Bestellung vorliegen. Bestelltermine und Details zur Abwicklung der Bestellung werden mittels einer Sondervereinbarung zwischen einer Firma/Behörde und dem

98 durchführenden Abo-Center geregelt. Die personenbezogenen Daten der Abonnenten, die zur Abwicklung des Abo erforderlich sind, werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. 10. Der FirmenTicket-Abo-Vertrag gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Wenn der Vertrag nicht entsprechend der Punkte 11 oder 12 gekündigt wird, kommt ein neuer Vertrag für weitere 12 aufeinander folgende Kalendermonate zustande. 11. Beendigung des FirmenTicket-Abos zum Ende des 12-Monats-Zeitraums: Die Kündigung des FirmenTicket-Abo-Vertrages ist mit einer Frist von einem Monat (Datum des Poststempels) in Textform zum Ende des 12-Monats-Zeitraums möglich. 12. Vorzeitige Beendigung des FirmenTicket-Abos durch den Abonnenten: a. Der Vertrag kann auch vor Ablauf des 12-Monats-Zeitraums jeweils mit einer Frist von einem Monat (Datum des Poststempels) zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Damit die Kündigung wirksam wird, muss die Wertmarke bis zum 5. des Monats nach dem gewünschten Vertragsende dem Abo-Center vorliegen. Liegt die Wertmarke zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird weiter abgebucht. Im Fall der Ausgabe des Jahres-Abos mittels eticket-chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) erfolgt bei fristgerechter Kündigung eine Sperrung der Fahrtberechtigung zum gewünschten Vertragsende. b. Bei jährlicher Zahlungsweise wird bei persönlichen Tickets zur Berechnung des Erstattungsbetrages für jeden genutzten Kalendermonat der Preis eines entsprechenden persönlichen MonatsTickets abgezogen. Im Falle eines JahresTicketPlus wird zur Berechnung des Erstattungsbetrages ein Zehntel des jeweils gültigen Jahres- TicketPlus-Preises abgezogen. Erstattungsbeträge werden mittels Banküberweisung ausbezahlt. c. Bei monatlicher Zahlungsweise wird für die bereits genutzten Monate der jeweils tarifgemäße Preis eines entsprechenden MonatsTickets berechnet und der Differenzbetrag zu bereits gezahlten Beträgen abgebucht. Im Falle eines JahresTicketPlus wird zur Ermittlung eines jeweils anzurechnenden MonatsTicket-Preises ein Zehntel des jeweils gültigen JahresTicket-Plus-Preises angesetzt. Beim Zuschussmodell werden bei der Verrechnung des nachzuerhebenden Preises die Zuschussbeträge nicht berücksichtigt.

99 d. Bei beiden Zahlungsweisen wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 fällig, es sei denn, der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. e. Die Bestimmungen gem. 10 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen bzw. Punkt 4.2.1.3 der Tarifbestimmungen finden keine Anwendung. 13. Im Falle von Verlust oder Zerstörung gelten die Bestimmungen gem. Punkt 3 der Tarifbestimmungen. Abweichend hiervon ist eine Erstattung eines JahresTicketPlus-Abos in Folge einer Kündigung vor Ablauf des 12-MonatsZeitraums gem. Punkt 12 dieser Abo- Bestimmungen möglich. 14. Beim FirmenTicketPlus besteht bei Krankheit kein Anspruch auf Erstattung. Für persönliche Fahrtberechtigungen wird bei Krankheit Fahrgeld nur erstattet, wenn diese mit Reiseunfähigkeit verbunden ist und ununterbrochen länger als 15 Tage dauert. Die mit Reiseunfähigkeit verbundene Krankheit ist vom Abonnenten durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachzuweisen. Für jeden weiteren Krankheitstag wird 1 /360 des Preises des JahresTickets (jährliche Zahlungsweise) bzw. 1 /30 der monatlichen Aborate (monatliche Zahlungsweise) erstattet. Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 abgezogen, es sei denn, der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. 15. Änderungen von Namen, Adressen und Kontoverbindungen sind umgehend dem jeweiligen Abo-Center in Textform mitzuteilen. 16. Eine Änderung des räumlichen Gültigkeitsbereichs oder bei einem Wechsel in eine andere Abo-Gattung ist grundsätzlich einmalig während des 12-Monats-Zeitraums möglich. Dabei erfolgt die Berechnung des Auf-/Auszahlungsbetrages gem. Punkt 4.2.1.4 der Tarifbestimmungen. 17. Ein Wechsel zwischen den beiden Zahlungsweisen ist innerhalb des 12-Monats-Zeitraums ausgeschlossen. 18. Während der Dauer der Elternzeit kann das Abo gegen Abgabe eines schriftlichen Antrags und Vorlage einer Arbeitgeberbescheini-

100 gung, aus der die Dauer der Elternzeit hervorgeht, für Zeiträume, die komplette Kalendermonate umfassen, unterbrochen werden. Eine Nachberechnung auf Basis entsprechender MonatsTickets erfolgt nicht. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Abo- Unterbrechung beim jeweiligen Abo-Center vorliegen. Für jede Unterbrechung des Abos wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 fällig, es sei denn, der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. 19. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des JahresTickets Jedermann.