Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

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Transkript:

PRODUKTINFORMATION (STAND 27.01.2017) Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Ihre Marktchancen verbessern wollen, ist die Realisierung innovativer Vorhaben eine Möglichkeit dazu. Mit dieser Förderung können Sie das technische und wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen zu entwickeln. ÜBERSICHT KMU und Handwerksunternehmen Anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen Zuschuss bis zu 35 % bzw. maximal 100.000 Euro WER WIRD GEFÖRDERT? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, d.h. mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen FRAGEN? Wir beraten Sie gerne persönlich. NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover Tel.: 0511 30031-333 E-Mail: beratung@nbank.de WAS WIRD GEFÖRDERT? Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind Ausgaben für Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen BEDINGUNGEN bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben; maximal 100.000 Euro. nicht rückzahlbarer Zuschuss Förderfähig sind: Personalausgaben, Fremdausgaben (z.b. externe Berater, Dienstleitungen etc.), anteilige Investitionsausgaben (z.b. Instrumente 35 %, maximal 100.000 Euro

und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.b. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.) Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben jeweils nicht über 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben Für Maßnahmen zur Markteinführung maximal 50.000 Euro als förderfähige Ausgaben Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen. Soweit GRW-Mittel eingesetzt werden, finden außerdem die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens Anwendung. VORAUSSETZUNGEN Einzelvorhaben Einzelvorhaben von Unternehmen, die eine Betriebstätte in Niedersachsen haben und das Vorhaben in Niedersachsen durchführen. Eine Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ein nach dieser Richtlinie gefördertes Vorhaben in dem Unternehmen durchgeführt wird. Einzelvorhaben Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie Das Vorhaben muss sich in einem der folgenden Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie bewegen:... Mobilitätswirtschaft... Gesundheits- und Sozialwirtschaft... Energiewirtschaft... Land- und Ernährungswirtschaft... Digitale- und Kreativwirtschaft... Neue Materialen und Produktionstechnik... Maritime Wirtschaft Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie Qualitätskriterien Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Projekts, gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Jedes Projekt wird anhand dieser Kriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Die Qualitätskriterien finden Sie in einer gesonderten Anlage unter dem Reiter Downloads. Weitere allgemeine Voraussetzungen Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden. Bitte reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen und Informationen ein. Förderungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert ist. 2

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SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR FÖRDERUNG Den Antrag zur Förderung von niedrigschwelligen Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Wie erfolgt die Antragstellung? Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen. Antragstellung online und postalisch Schritt 1: Registrierung im Kundenportal Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus. Antrag niedrigschwellige Innovationen in KMU und Handwerksunternehmen www.nbank.de Schritt 2: Zusätzlich benötigte Dokumente Projektbeschreibung Arbeitsplan Finanzierungsplan Handelsregisterauszug oder Auszug aus Handwerksrolle KMU Prüfschema Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre oder ggf. Businessplan Ggf. Bestätigung der Finanzierung Diese Unterlagen finden Sie im Kundenportal oder auf der Förderprogrammseite im Internet. Schritt 3: Beantragen Sie Ihre Förderung Bitte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese unterschrieben im Original per Post an: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover 4

Persönliche Beratung Wenn Sie darüber hinaus eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Beratungsstellen. Beratung, Fragen, Termine Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr Tel: 0511 30031-333 Fax: 0511 30031-11333 beratung@nbank.de www.nbank.de 5