Messeförderung Gemeinschaftsstände
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- Peter Huber
- vor 8 Jahren
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1 PRODUKTINFORMATION (STAND ) Messeförderung Gemeinschaftsstände Ein Zuschuss der NBank Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Freiberufler Ihre Exportorientierung steigern wollen, können Sie über internationale Leitmessen im In- und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände der NBank können Sie die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen. ÜBERSICHT Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler Teilnahme an Messen oder Ausstellungen auf Gemeinschaftsständen in Deutschland oder dem Ausland WER WIRD GEFÖRDERT? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen FRAGEN? Wir beraten Sie gerne persönlich. NBank Günther-Wagner-Allee Hannover Tel.: doris.sickau@nbank.de WAS WIRD GEFÖRDERT? Organisation und Betrieb der Gemeinschaftsstände des Landes Niedersachsen mit mindestens acht niedersächsischen Unternehmen. Teilnahme an Messen oder Ausstellungen auf Gemeinschaftsständen in Deutschland oder dem Ausland mit besonderer branchenspezifischer und überregionaler Bedeutung. Für 2016 sind zurzeit folgende Messen und Schwerpunktthemen vorgesehen: Gemeinschaftsstände 2016: CeBIT & Hannover Messe CeBIT - IT im Mittelstand Ihr Ansprechpartner: FAIRworldwide Messe- und Veranstaltungsmanagement GmbH Herman-Köhl-Str. 7
2 Hannover Messe - "Energie aus Niedersachsen" Ihr Ansprechpartner: INNOS-Sperlich GmbH Herr Marco Küster Bürgerstr. 42/ Göttingen Tel Hannover Messe Industrial Supply/Leichtbau Ihr Ansprechpartner: FAIRworldwide Messe- und Veranstaltungsmanagement GmbH Herman-Köhl-Str. 7 BEDINGUNGEN Die Messen, auf denen ein Gemeinschaftsstand des Landes Niedersachsen gefördert wird, werden vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bestimmt. Bei Messebeteiligungen im Inland werden maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein KMU, höchstens jedoch Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens jedoch Euro gefördert. Bei Messebeteiligungen im Ausland werden maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein KMU, höchstens jedoch Euro (EU 28 zzgl. EU-Beitrittskandidaten) bzw Euro bei außereuropäischen Messen gefördert. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Messeprogrammen des Bundes oder anderer Länder). Messebeteiligungen Inland: Maximal 80 %, höchstens jedoch Euro. Bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens jedoch Euro. Für den Organisator: Zuschussfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben. Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens. Für die Teilnehmer: Bei den Teilnehmern muss es sich um KMU oder Freiberufler handeln Für Messebeteiligungen im Inland kann ein Teilnehmer die Förderung insgesamt nur drei Mal in Anspruch nehmen. 2
3 Für Messebeteiligungen im Ausland ist die Förderung auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt und kann für die Teilnahme an einer bestimmten Messe nur insgesamt drei Mal in Anspruch genommen werden. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union. VORAUSSETZUNGEN Für den Organisator: Rechtzeitige Antragstellung Der Antrag muss zum Antragsstichtag bei der NBank vorgelegt werden. Die verbindliche Anmeldung darf erst nach Förderzusage erfolgen. Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen vorab per Fax/ bei uns ein. bis zum Erfolgreiches Scoring Antrag und Konzept müssen die höchste Punktzahl im Scoring erreichen. Einheitliche Standgestaltung Der Messestand hat die gestalterischen Vorgaben des Niedersachsen- Stils für Präsentationen des Landes zu berücksichtigen. Beratung der Teilnehmer Der Organisator ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Aussteller zu beraten und zu betreuen. Dies gilt für die Dauer der Messe, als auch für Vorund Nachbereitungsphasen. Einheitliches Standkonzept im Niedersachsen-Stil Ausstellerbefragung Nach Abschluss der Messe führt der Organisator eines Standes Ausstellerbefragungen durch. Die Berichte sind der NBank vorzulegen. Für den Teilnehmer: Einhaltung KMU-Definition bei Unternehmen Teilnehmende Unternehmen gelten als KMU, wenn sie die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen der EU einhalten. Diese kann im Anhang zur Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom (ABl. EU Nr. L 124 S. 36) nachgelesen werden. Eine KMU gilt in den ersten fünf Jahren nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit als neu gegründet. KMU-Definition 3
4 SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR FÖRDERUNG Den Antrag auf Messeförderung Gemeinschaftsstände können Organisatoren und Teilnehmer unter Verwendung der folgenden Vordrucke und Unterlagen direkt bei der NBank stellen. Wie erfolgt die Antragstellung? Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie auf unserer Internetseite im Reiter Downloads. Schritt 1 Organisator: Antrag ausfüllen Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus. Beachten Sie dabei die Detailinformationen zu den geförderten Messen und dem jeweiligen Antragsstichtag und erstellen Sie ggf. erläuternde Anlagen. Antrag auf Messeförderung Gemeinschaftsstand (Organisator) Antragsstichtag: für Hannover-Messe "Industrial Supply/Leichtbau": Schritt 2 Organisator: Beantragen der Förderung Reichen Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen (Antrag und eventuelle Anlagen) bei der NBank ein.. Per Post: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee Hannover Vorab per oder Fax: Fax: / doris.sickau@nbank.de Fax: / frank.pape@nbank.de Schritt 1 Teilnehmer: Antrag ausfüllen Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus. Antrag auf Messeförderung Gemeinschaftsstand (Teilnehmer) Schritt 2 Teilnehmer: Beantragen der Förderung Reichen Sie Ihren Antrag beim Organisator des Messestandes ein. Für 2016 sind zurzeit folgende Messen und Schwerpunktthemen vorgesehen: CeBIT IT im Mittelstand ( , Hannover), Organisator: FAIR worldwide Messe- und Veranstaltungsmanagement GmbH Hermann-Köhle-Str 7 4
5 Hannover Messe Energie aus Niedersachsen ( , Hannover) Organisator: INNOS-Sperlich GmbH Herr Marco Küster Bürgerstr. 42/ Göttingen Tel Hannover Messe Industrial Supply/Leichtbau ( , Hannover) Organisator: FAIR worldwide Messe- und Veranstaltungsmanagement GmbH Hermann-Köhle-Str 7 Zusätzliche Informationen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe Scoringmodell Detailinformationen zu den geförderten Messen KMU-Prüfschema Klassifikation der Wirtschaftszweige (Branchenschlüssel) WZ 2008 (NACE) Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Auszug aus dem Strafgesetzbuch und Subventionsgesetz Persönliche Beratung Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Beratung, Fragen, Termine Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr Doris Sickau Tel.: Fax: doris.sickau@nbank.de 5
6 Frank Pape Tel.: Fax: frank.pape@nbank.de 6
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