Soziale Innovation. A) Stellen für soziale Innovation PRODUKTINFORMATIONEN (STAND )

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1 PRODUKTINFORMATIONEN (STAND ) Soziale Innovation Der demografische und gesellschaftliche Wandel in Niedersachsen stellt neue Anforderungen an die Arbeitswelt und Daseinsfürsorge. Die Entwicklung und Erprobung neuer, innovativer und übertragbarer Ansätze zur Lösung sozialer Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe sind erforderlich. Im Vordergrund des Förderprogramms stehen innovative Projekte zur Anpassung von Unternehmen und Arbeitskräften an die gesellschaftlichen Veränderungen. Hinzu kommen innovative Vorhaben, um den Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zu verbessern und zu sichern. Um die Initiierung, Erprobung und Umsetzung innovativer Projektansätze zu beschleunigen, werden zudem landesweit drei Stellen für Soziale Innovation bezuschusst. * A) Stellen für soziale Innovation ÜBERSICHT Förderung von je einer Stelle im Bereich der Landesspitzenverbände der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Landesverbände im Bereich der sozialen Dienstleistungen Maximal Euro förderfähige Gesamtausgaben Förderung von maximal 60% der förderfähigen Gesamtausgaben Projektlaufzeit von höchstens 36 Monaten WER WIRD GEFÖRDERT? Zwei Stellen für die Niedersächsischen Spitzenverbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Sitz in Niedersachsen Eine Stelle für die Landesverbände im Bereich der sozialen Dienstleistungen (einschließlich Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und anderer sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) mit Sitz in Niedersachsen FRAGEN? Wir beraten Sie gerne persönlich. NBank Ansprechpartner/in René Fateiger Tel.: rene.fateiger@nbank.de Simone Foedrowitz Tel.: simone.foedrowitz@nbank.de WAS WIRD GEFÖRDERT? Unterstützung und Aktivierung regionaler Akteure und Sozialpartner bei der Identifizierung und Entwicklung von Projektansätzen. * Rechtsgrundlage für die Förderung in beiden Programmgebieten (SER stärker entwickelte Region bzw. ÜR Übergangsregion ). ist die Richtlinie vom zum Programm Soziale Innovation. Für die Stellen für Soziale Innovation (A) und für die sozial innovativen Projekte (B) gelten unterschiedliche Fördervoraussetzungen.

2 Begleitung der Projektträger bei der Umsetzung sozial innovativer Projekte in den zwei Förderschwerpunkten Wandel und Daseinsfürsorge. Aufbau und Pflege eines Netzwerkes zur Förderung des Zuwendungszwecks und zur Verbreitung von innovativen Lösungsansätzen. Organisation von Maßnahmen zur transnationalen Kooperation und zum Erfahrungsaustausch. BEDINGUNGEN Pro Stelle für Soziale Innovation sind Gesamtausgaben bis zu einem Höchstbetrag von Euro förderfähig. Die Projektlaufzeit ist auf 36 Monate begrenzt. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung. Die Höhe des aus ESF-Mitteln gewährten Zuschusses darf maximal 60 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben (maximal Euro) in beiden Programmgebieten (SER stärker entwickelte Region bzw. ÜR Übergangsregion ) betragen. Der Antragsteller darf vor Bewilligung durch die NBank keine projektbezogenen Liefer-, (Dienst-)Leistungs- oder Arbeitsverträge abschließen (LHO 23). Für die Auszahlung des Zuschusses gilt das Erstattungsverfahren. Die Mittelabrufe für tatsächlich getätigte Ausgaben erfolgen mindestens vierteljährlich unter Vorlage der Originalbelege. Eine Fördermittelkombination mit EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist unzulässig. Förderfähig sind Personalausgaben (Projekt- und Verwaltungspersonal auf der Basis von Standardeinheitskosten), Honorarkräfte sowie pauschal abgerechnete Ausgaben (Restkosten) in Höhe von 35 % der anerkannten Personalausgaben. Maximal 60 % Förderung VORAUSSETZUNGEN Der Zuschussantrag muss fristgerecht und vollständig zum Antragsstichtag eingereicht werden. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Eignung und administrative Kompetenz des Antragstellers liegt vor. Bewertung und Priorisierung Basis für die Bewertung des Förderantrages sind fünf Qualitätskriterien mit insgesamt maximal 100 Punkten: Besondere projektspezifische Qualifikation und Erfahrung (30): Dazu zählen insbesondere nachgewiesene Erfahrungen bei der Entwicklung von Projektansätzen im jeweiligen Handlungsschwerpunkt sowie ge- Gesicherte Gesamtfinanzierung Qualitätskriterien 2

3 eignetes Personal zur Initiierung innovativer Projektideen (Fachkompetenz). Kommunikation und Partizipation (20): Die Bewertung vorhandener, zur Initiierung innovativer Projektideen geeigneter Netzwerke, sowie die Vorlage eines schlüssigen Konzepts zur Kommunikation und Verbreitung innovativer Projekte. Methodenkompetenz (30): Konzeption und Methodik sowie Projektmanagement werden danach bewertet, wie gut sie zur Initiierung und Begleitung innovativer Projekte geeignet sind. Querschnittsziele (15): Ziele sind Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, Gute Arbeit. Angemessenheit der Ausgaben im Verhältnis zu den Zielsetzungen und zur fachlich notwendigen Durchführung (5): Es werden die Einzelheiten und Erläuterungen des Finanzierungsplanes und der Kalkulation auf Nachvollziehbarkeit bewertet. Bewertungsrelevante Unterkriterien finden Sie auf dem Formular Projektbeschreibung/Langfassung. Ein Projekt kann gefördert werden, wenn eine Mindestanzahl von 50 Punkten erreicht wird. 3

4 SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR FÖRDERUNG Den Antrag auf Förderung für die Stelle für Soziale Innovation können Sie unter Verwendung der nachfolgend genannten Vordrucke und Unterlagen direkt bei der NBank stellen. Wie erfolgt die Antragstellung? Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie auf unserer Internetseite unter Formulare & Downloads. Schritt 1: Antrag herunterladen und ausfüllen Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag zum Förderprogramm Soziale Innovation A) Stellen für Soziale Innovation sorgfältig aus. Zum Antrag gehören folgende Dokumente: Antragsformular einschließlich Finanzierungsplan Tätigkeitsdarstellungen für Projektpersonal Ausführliche Projektbeschreibung nach Maßgabe der Förderrichtlinie Soziale Innovation mit Ausführungen zu den Qualitätskriterien Schritt 2: Zusätzlich benötigte Dokumente Erläuterungen zur Kalkulation und zu den einzelnen Ausgabenansätzen des Finanzierungsplans Kofinanzierungsbestätigung aller Zuwendungsgeber Anlagen zur Projektbeschreibung Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals Die NBank behält sich vor, von Ihnen ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist. Schritt 3: Beantragen Sie Ihre Förderung Die vollständigen Antragsunterlagen zu Schritt 1 und 2 und den im Original unterschriebenen Antrag schicken Sie bitte per Post an: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Abschließend senden Sie zusätzlich alle Antragsunterlagen per an: esf-sozialeinnovation@nbank.de. 4

5 B) Sozial innovative Projekte ÜBERSICHT Förderung von sozial innovativen Projekten in zwei Förderschwerpunkten: Anpassung von Unternehmen, Unternehmerinnen, Unternehmern und Arbeitskräften an den Wandel und Sicherung des Zugangs zu sowie Verbesserung und Ausweitung von erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Maximal Euro förderfähige Gesamtausgaben Förderung von maximal 60% der förderfähigen Gesamtausgaben Projektlaufzeit von höchstens 24 Monaten WER WIRD GEFÖRDERT? Träger in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen oder des privaten Rechts WAS WIRD GEFÖRDERT? Projekte, die aufgrund ihres innovativen Charakters der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe dienen und sich als übertragbar eignen. Gefördert werden Projekte mit zwei Schwerpunkten: 1. Anpassung von Unternehmen, Unternehmerinnen, Unternehmern und Arbeitskräften an den Wandel, insbesondere durch... strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines lebensphasenorientierten, gesundheitsfördernden, inklusiven und attraktiven Arbeitsumfeldes,... Etablierung neuer gesellschaftlicher, insbesondere auch generationenübergreifender Beziehungen oder Formen der Zusammenarbeit, auch in Form von Netzwerken. 2. Sicherung des Zugangs zu sowie Verbesserung und Ausweitung von erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, insbesondere durch:... Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen vor allem in den Bereichen Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen, Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte,... Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern, z. B. Anbietern sozialer Dienstleistungen mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzern. FRAGEN? Wir beraten Sie gerne persönlich. NBank Ansprechpartner/in René Fateiger Tel.: Simone Foedrowitz Tel.: Umfang der Förderung Projekte des Förderschwerpunktes 1 5

6 ... Personalausgaben (Bildungs-, Beratungs- und Verwaltungspersonal auf der Basis von Standardeinheitskosten sowie Honorarkräfte)... Ausgaben für Teilnehmende Ausgaben für Verbrauchsgüter, Miete und Leasing und Abschreibungen Pauschal abgerechnete indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der anerkannten Personalausgaben. Projekte des Förderschwerpunktes 2... Personalausgaben (Projekt- und Verwaltungspersonal auf der Basis von Standardeinheitskosten sowie Honorarkräfte) Pauschal abgerechnete Ausgaben (Restkosten) in Höhe von 30 % der anerkannten Personalausgaben. BEDINGUNGEN Die Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu einem Höchstbetrag von Euro förderfähig. Die Projektlaufzeit ist auf 24 Monate begrenzt. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung. Die Höhe des aus ESF-Mitteln gewährten Zuschusses darf maximal 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben (maximal Euro ) in beiden Programmgebieten betragen (SER stärker entwickelte Region bzw. ÜR Übergangsregion ). Der Antragsteller darf vor Bewilligung durch die NBank keine projektbezogenen Liefer-, (Dienst-) Leistungs- oder Arbeitsverträge abschließen (LHO 23). Für die Auszahlung des Zuschusses gilt das Erstattungsverfahren. Die Mittelabrufe für tatsächlich getätigte Ausgaben erfolgen mindestens vierteljährlich unter Vorlage der Originalbelege. Eine Fördermittelkombination mit EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist unzulässig. Einhaltung der Höchstgrenzen der De-minimis-Verordnung bzw. der DAWI- De-minimis-VO. Nicht förderfähig sind Projekte zur Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Projekte mit dem Ziel einer beruflichen Weiterbildung von Fachkräften. Maximal 60 % Förderung 6

7 VORAUSSETZUNGEN Der Zuschussantrag muss fristgerecht und vollständig zum Antragsstichtag eingereicht werden. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Eignung und administrative Kompetenz des Antragstellers liegen vor. Bewertung und Priorisierung Basis für die Bewertung des Förderantrages sind fünf Qualitätskriterien mit insgesamt maximal 100 Punkten: Innovationsgehalt und Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen (30): Die Bewertung des Projektes auf seinen Innovationsgehalt bzw. der Neuheit seines Handlungsansatzes. Es muss mindestens in einem Strategiefeld zur Umsetzung der RIS3-Strategie in Niedersachsen einen Beitrag leisten. Antragsqualität und Partizipation (15): Bewertungskriterien sind eine konkrete, nachvollziehbare Projektkonzeption, ein angemessener Ressourceneinsatz inklusive einer vorhandenen Fachkompetenz zur erfolgreichen Projektrealisierung. Das Projekt sollte auf Partizipation und Dauer ausgelegt sein. Besonders innovativer Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen (10): Das Projekt wird auf den Grad seiner Übertragbarkeit bewertet und daraufhin überprüft, ob der Handlungsansatz bundesweit neu ist. Querschnittsziele (15): Ziele sind Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, Gute Arbeit. Gesamtbewertung der regionalfachlichen Komponente (30): Das Projekt wird von dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung hinsichtlich seiner regionalen Bedeutsamkeit bewertet. Bewertungsrelevante Unterkriterien finden Sie auf dem Formular Projektbeschreibung/ Langfassung. Ein Projekt kann gefördert werden, wenn es mit Punkten aus den beiden Qualitätskriterien 1 und 2 eine Mindestpunkzahl von 25 Punkten erreicht. Insgesamt ist eine Mindestanzahl von 50 Punkten erforderlich. Gesicherte Gesamtfinanzierung Qualitätskriterien 7

8 SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR FÖRDERUNG Die Interessenbekundung und den Antrag auf Förderung für die sozial innovativen Projekte können Sie unter Verwendung der nachfolgend genannten Vordrucke und Unterlagen direkt bei der NBank einreichen. Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Interessenbekundung und der Antragstellung. Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie auf unserer Internetseite unter Formulare & Downloads. Schritt 1: Interessenbekundung herunterladen und ausfüllen Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen die Interessenbekundung zum Förderprogramm Soziale Innovation B) sozial innovative Projekte sorgfältig aus. Schritt 2: Zusätzlich benötigte Dokumente für die Interessenbekundung Für die Interessenbekundung werden keine zusätzlichen Dokumente benötigt. Sie haben jedoch die Möglichkeit weitere Anlagen wie beispielsweise Stellungnahmen zum Projektvorhaben zuzufügen. Schritt 3: Reichen Sie Ihre Unterlagen ein Die im Original unterschriebene Interessenbekundung und ggf. zusätzliche Dokumente schicken Sie bitte per Post an: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Abschließend senden Sie zusätzlich alle Unterlagen für die Interessenbekundung per an: Schritt 4: Registrierung im Kundenportal Erhalten Sie nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens die Aufforderung, einen Vollantrag abzugeben, müssen Sie sich zunächst erstmalig in unserem Kundenportal registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag zum Förderprogramm Soziale Innovation B) sozial innovative Projekte sorgfältig aus. Schritt 5: Zusätzlich benötigte Dokumente für die Antragstellung Für die Antragstellung benötigen wir zusätzlich folgende Dokumente: Projektbeschreibung nach Maßgabe der Förderrichtlinie Soziale Innovation mit Ausführungen zu den Qualitätskriterien 8

9 Erläuterungen zur Kalkulation und zu den einzelnen Ausgabenansätzen des Finanzierungsplans Tätigkeitsdarstellungen für Projektpersonal Kofinanzierungsbestätigung aller Zuwendungsgeber Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals Die NBank behält sich vor, von Ihnen ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist. Schritt 6: Beantragen Sie Ihre Förderung Senden Sie Ihren Antrag und alle erforderlichen Anlagen online über das Kundenportal ab und übermitteln die Dokumente bitte zusätzlich an: Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen aus und senden diese vollständig und unterschrieben im Original per Post an: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Persönliche Beratung Wenn Sie eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Interessenbekundung oder Antragstellung für die sozial innovativen Projekte wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Ihre Ansprechpartner/in Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr Für die Beratung René Fateiger Tel.: Simone Foedrowitz Tel.: Für das Fördermanagement Silke Bischoff Tel.:

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